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Marion Rosin

CDU 09.10.2026 Sitzungen 8/58

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schüler auf der Tribüne, guten Morgen, einige sind noch ziemlich am Schlafen, wie wir erkennen, wir hoffen, dass wir euch ein bisschen aus der Müdigkeit jetzt herausholen. Das Thema ist nicht ganz so prekär, aber ein bisschen mehr Schwung in die Hütte hilft uns als Abgeordnete und auch der Regierung, damit wir aktiv sind. Also, ich möchte mal ganz klarstellen, wir als CDU-Fraktion danken Minister Gruhner ganz herzlich, dass er dieses Gesetz hier, die Novelle, auf den Weg gebracht hat. Wir unterstützen selbstverständlich diesen vorliegenden Gesetzentwurf und natürlich auch das Vorhaben. Warum ist diese Novelle richtig und warum ist sie wichtig? Weil das Thüringer Landesmediengesetz privaten Medienunternehmen bislang im bundesweiten Vergleich relativ enge Grenzen setzt. Der vorliegende Gesetzentwurf gleicht das ein Stück weit aus. Thüringen rückt nun näher an die Regelung anderer Länder. Er stärkt unseren Medienstandort, das wurde von meinen Vorrednern bereits gesagt, und er reagiert auf einen Wettbewerbsdruck, der in den vergangenen Jahren deutlich und erheblich zugenommen hat. Eine maßvolle Liberalisierung ist deshalb richtig und sie ist notwendig. Denn auch in Thüringen stehen Hörfunkanbieter und Veranstalter und Zeitungsverlage längst nicht mehr nur miteinander im Wettbewerb. Sie stehen vor allem im Wettbewerb mit den großen Plattformen. Diese Plattformen beherrschen inzwischen erhebliche Teile des Wettbewerbs. Und gerade für private Radiosender und Tageszeitungen ist Werbung eine zentrale Finanzierungsquelle geworden. Deshalb müssen wir uns fragen: Wie können wir die Medienunternehmen in Thüringen unterstützen? Wie können wir es ihnen ermöglichen, effizienter zu arbeiten und ihre wirtschaftliche Grundlage zu sichern? Genau darum geht es in dieser Novelle. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die letzte Änderung des Landesmediengesetzes im Jahr 2025 war im Wesentlichen nur eine Anpassung an das Digitale-Dienste-Gesetz. Die jetzt vorliegende Novelle knüpft insbesondere an die Änderung aus dem Jahr 2022 an. Damals wurde für die beiden einzigen privaten Radiosender und Vollprogramme mit Sitz in Thüringen – Antenne Thüringen und Landeswelle – eine erweiterte Zusammenarbeit ermöglicht, allerdings nur in nicht redaktionellen Bereichen. Jetzt wird diese Möglichkeit weiterentwickelt. Die beiden Veranstalter können sich künftig im sogenannten Funkhausmodell zusammenschließen. Damit entfällt die bisherige Beschränkung auf die nicht-redaktionellen Bereiche. Das ist übrigens keineswegs eine neue Idee. Die beiden Anbieter haben ein solches Modell bereits 2013, im Zusammenhang mit der damaligen Landesregierung in ihrem Erfahrungsbericht, vorgeschlagen. Der Gesetzgeber hat seinerzeit die sogenannten Bürogemeinschaften ermöglicht, also diese gemeinsame Organisation aller nicht programmrelevanten Geschäftsbereiche, was meine Vorredner schon angesprochen haben. Heute gehen wir diesen Weg konsequenter weiter. Unter dem Dach dieses Funkhausmodells wird künftig auch diese redaktionelle Zusammenarbeit möglich sein. Warum machen wir das jetzt? Weil sich die Medienlandschaft massiv verändert hat und weil sich dieser wirtschaftliche Druck, den ich vorhin schon beschrieben habe, auf die kommerziellen Veranstalter erheblich gesteigert hat. Die beiden privaten Hörfunkanbieter sind ein wichtiger Bestandteil des Medienstandorts Thüringen und sie sind ein wichtiger Bestandteil unseres dualen Rundfunksystems. Deshalb ist es Aufgabe der Politik, einen vernünftigen rechtlichen Rahmen zu schaffen, in dem private Medien auch wirtschaftlich bestehen können und sich zukunftsfest machen können. Die Änderung in § 10 ermöglicht künftig, dass ein Veranstalter bis zu zwei Vollprogramme derselben Rundfunkart betreiben kann. Das stärkt den Medienstandort und verbessert aus unserer Sicht die Chancen, dass kommerzieller Hörfunk auch hier in Zukunft wirtschaftlich tragfähig bleibt. Aber, und das ist für uns entscheidend, wenn Redaktionen enger zusammenarbeiten können, müssen wir gleichzeitig dafür sorgen, dass Medienvielfalt an anderer Stelle gestärkt wird. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass die Novelle kommerzielles Lokalradio ermöglicht. Das ist der richtige Ausgleich. Denn gerade auf lokaler Ebene brauchen wir mehr unterschiedliche Stimmen und mehr Berichterstattung aus den Regionen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Novelle bringt weitere Neuerungen. Dazu gehört die geschlechtergerechte Zusammensetzung der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt, was der Kollege Cotta herausgestellt hat und womit einige Herren hier im Raum auch ein Problem haben. Da begrüße ich auch noch mal die Kollegen der Direktion der Thüringer Landesmedienanstalt, die ist nämlich paritätisch besetzt mit Herrn Fasco und Frau Dr. Kramer. Das ist der Weg, den wir jetzt gehen müssen, denn Frauen und Männer sind künftig angemessen vertreten in der Thüringer Landesmedienanstalt. Das stärkt die Legitimation eines Gremiums, ganz einfach. Und das sind die Interessen der Allgemeinheit, die damit auch vertreten sind. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Ich freue mich drauf!) Wir haben hier im Parlament natürlich auch die Frage, wir brauchen eine bessere Vertretung von Frauen. Mit dieser Novelle des Gesetzentwurfs, Herr Thrum, gehen wir einen Schritt. Die Landesregierung sieht da Handlungsbedarf. Dabei achten wir auch natürlich auch auf die zeitgemäße elektronische Kommunikation, denn das weitere Verfahren für die Ereignisse und für den Einrichtungsfunk wird auch in den Blick genommen. Ich möchte noch zu einem weiteren Punkt kommen bei der Novelle, den Bürgermedien. Die Kollegin der Linken, Frau Mitteldorf, hat es schon angesprochen: Die Novelle gibt ihnen einen neuen wichtigen Auftrag. Sie sollen lokale Öffentlichkeit niedrigschwellig ermöglichen. Das halte ich für außerordentlich sinnvoll. Bisher war es so, dass sich die Bürgermedien und Bildungsangebote häufig an einen vergleichsweise kleinen Kreis besonders engagierter Menschen gerichtet haben. Das ist wertvoll, aber wir können noch mehr erreichen. Künftig soll es stärker darum gehen, mehr Thüringerinnen und Thüringer zur Mitwirkung zu befähigen. Unabhängig davon soll im Grunde genommen der bisherige Nutzerkreis erhöht werden. Die Landesmedienanstalt unterstützt aktuell im Jahr 2026 die sechs Bürgerradios in Thüringen, das sind Weimar, Erfurt, Eisenach, Jena, Nordhausen und Saalfeld, mit knapp 1 Million Euro. (Beifall CDU) Deshalb verfolgen wir die aktuelle Debatte über die zukünftige Struktur und Finanzierung der Thüringer Bürgermedien aufmerksam. Wir respektieren da beinahe selbstverständlich die Staatsferne der Medienaufsicht und die Verantwortung der Thüringer Landesfinanzdirektion für ihren eigenen Haushalt. Aber eines muss klar sein: Niedrigschwellig bedeutet nicht, nicht erreichbar zu sein. Das heißt, wir müssen in den Regionen vertreten sein. Also die lokale Medienlandschaft soll diese Dinge niedrigschwellig ermöglichen und künftig soll es stärker darum gehen, mehr Thüringerinnen und Thüringer zur Mitwirkung zu befähigen, unabhängig davon, ob sie bisher zum festen Nutzerkreis dieser Bürgerradios gehört haben. Mit der Diskussion aktuell für diese Standorte, für den Bestand möchten wir sagen: Es muss bei dem Fundament bleiben und der erweiterte Auftrag der Bürgermedien muss weiter aufgebaut und stabilisiert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend kann ich nur sagen: Diese Novelle stärkt die Basis des privaten Rundfunks. Diese Novelle schafft neue Möglichkeiten für die lokale Medienvielfalt. Diese Novelle schaut, dass die Bürgermedien einen neuen Auftrag bekommen und damit zukunftssicher werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Ehrenamt, Medien, Sport und (Zwischenruf aus der Fraktion Die Linke: Europa!) Europa. (Beifall CDU)

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