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Dr. Stefan Wogawa

fraktionslos 09.10.2026 Sitzungen 8/58

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, liebe Zuhörer am Livestream, als letzter in der Debatte kann es passieren, dass der eine oder andere Gedanke, den ich Ihnen jetzt nahebringe, schon geäußert wurde. Sehen Sie es mir nach. K. o. Tropfen – das hat die ‑ ‑ erste Beratung des Antrags ergeben und ist auch heute wiederholt worden – sind kein irgendwie gearteter Spaß. Nein, sie sind ein perfides Mittel, um Menschen wehrlos zu machen. Die Opfer sind oft Frauen. Ziel solcher Taten ist es, sie zu berauben oder ihnen sexualisierte Gewalt anzutun. Inzwischen hat der Bundestag im September einen Gesetzentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor K. ‑ o. ‑ Tropfen in den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Der Einsatz von K. ‑ o. ‑ Tropfen zur Vorbereitung sexualisierter Gewalt soll, wenn der Bundestag es so beschließt, mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren geahndet werden. Das wird durch unsere Fachausschüsse hier in Thüringen auch unterstützt. Ein Problem, meine Damen und Herren, aber bleibt: Wir wissen über die Vorgänge noch viel zu wenig, weil wir sie bislang nicht ausreichend erfassen. Der Thüringer Polizei liegen – ich zitiere – „keine systematisch abrufbaren und qualitätsgesicherten Zahlen im Zusammenhang mit dem Verabreichen von K. ‑ o. ‑ Tropfen vor“. Das hat eine MDR-Recherche aus dem Januar 2026 ergeben. Es handelt sich dabei um keine isolierte Frage in Thüringen. Es fehlen generell polizeiliche Kriminalstatistiken zu K. ‑ o. ‑ Tropfen als Tatmittel. Auf Landesebene werden nur vereinzelt solche Daten erfasst und ausgewertet, für Sachsen beispielsweise im Jahr 2023 171 Straftaten. Bundesweit wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen. Die Ausschussempfehlung, meine Damen und Herren, orientiert zu Recht darauf, dass Prävention gestärkt und eine statistische Erfassung eingeführt wird. Denn die Polizei muss solche Taten, da sind wir uns sicher einig, konsequent erkennen und verfolgen können. Die weitere Klarstellung aus dem Ausschuss ist besonders wichtig: Natürlich soll Prävention in diesem Bereich nicht dazu führen, nicht dazu dienen, Betroffenen die Verantwortung für entsprechende Situationen zu übertragen. Nein, das ist überhaupt nicht Sinn und Zweck der Sache. „Man schämt sich dafür“, hat ein Opfer von K. ‑ o. ‑ Tropfen der Zeitung „Die Welt“ gesagt und weiter: „Hat man selbst Fehler gemacht?“. Nein, meine Damen und Herren, Betroffene müssen wissen: Ihr seid nicht schuld. Wir, die Gesellschaft, nehmen euch ernst. Denn klar ist, hinter jeder Statistik stehen Menschen: eine junge Frau, ein junger Mann, die vielleicht am nächsten Morgen nicht wissen, was mit ihnen passiert ist. Genau da darf unser System nicht versagen. Betroffene brauchen schnelle medizinische Hilfe, sie brauchen eine unkomplizierte Beweissicherung und sie brauchen kompetente Ansprechpersonen. Prävention darf nicht erst im Krankenhaus oder bei der Polizei beginnen. Sie gehört in die Schulen und sie gehört dorthin, wo Menschen feiern – in Klubs, auf Veranstaltungen, (Beifall Abg. Hoffmeister, fraktionslos) alles mit dem Ziel, meine Damen und Herren: weniger Täter, weniger Opfer. Abschließend: K. o. Tropfen sind kein Partyproblem. Sie sind ein Gewaltproblem. Und einem Gewaltproblem ‑ ‑ müssen wir als Gesellschaft geschlossen entgegentreten. Deshalb werden meine Kollegen und ich der Beschlussempfehlung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD; Abg. Hoffmeister, fraktionslos)

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