Marek Erfurth
Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein
Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer. Der Führerschein ist für junge Menschen heute teuer. Gleichzeitig ist er im ländlichen Raum aber auch häufig Voraussetzung für Ausbildung, Arbeit und Mobilität. Deshalb ist das Ziel, den Führerscheinerwerb günstiger zu gestalten. Aber darf der Führerschein günstiger werden, indem die praktische Ausbildung und damit möglicherweise die Verkehrssicherheit geschwächt werden? Zur Beantwortung dieser Frage möchte ich hierbei exemplarisch auf eine Petition eingehen, deren Berichterstatter ich war und die sich mit genau diesem Thema befasst. Der besagte Petent ist seit über 20 Jahren Fahrlehrer und hat nach eigenen Angaben über 2.500 Fahrschüler durch die Prüfung begleitet. Er spricht also aus jahrzehntelanger praktischer Erfahrung. Und aus dieser Petition möchte ich zwei richtige Fragen und Befürchtungen herausstellen. Nehmen wir zunächst die besonderen Ausbildungsfahrten. Heute sind für die Klasse B laut Fahrschüler- Ausbildungsverordnung zwölf Sonderfahrten zu je 45 Minuten vorgeschrieben – fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten. Diese feste Vorgabe soll entfallen. Die entsprechenden Ausbildungsinhalte bleiben zwar erhalten, der Umfang soll sich aber künftig stärker an dem individuellen Ausbildungsstand ausrichten. Das klingt zunächst vernünftig, ist es aber nicht. Denn warum gibt es diese Sonderfahrten? Weil eben Autobahn, Landstraße und Überland besondere Anforderungen an den Fahranfänger stellen. Das sind Erfahrungen, die er im echten Straßenverkehr erwerben muss. Wir dürfen nicht zulassen, dass aus individueller Ausbildung eine Absenkung der praktischen Mindestanforderungen wird. Hier wird am falschen Ende gespart – und zwar bei der Sicherheit. Nebenbei sei erwähnt, der Thüringer Fahrlehrerverband hat bei der Reform ebenfalls eindringlich vor der Absenkung der Ausbildungsqualität gewarnt. Gerade die geplante Reduzierung der Sonderfahrten wird dort mit Blick auf die Landstraßen und Nachtfahrten besonders kritisch gesehen. Der zweite Punkt ist die praktische Prüfung. Die reine Fahrzeit soll künftig auf 25 Minuten reduziert werden. Der Prüfer muss innerhalb dieser Zeit beurteilen können, ob dieser Mensch tatsächlich fahren kann. Auch hier stellt sich für uns erneut die Frage: Sollen wir die Prüfungszeit verkürzen, wenn damit dem Prüfer die Möglichkeit genommen wird, die tatsächlichen Fähigkeiten des Fahranfängers zu beurteilen? Hier darf gesparte Zeit oder gespartes Geld auf gar keinen Fall über einem verlässlichen Urteil der Verkehrssicherheit des Fahranfängers stehen.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, wir sprechen hier immerhin über junge Menschen, die nach bestandener Prüfung allein am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Und genau deshalb sollte Thüringen im weiteren Verfahren darauf drängen, dass die praktische Ausbildung nicht unter Kostendruck ausgedünnt wird und dass die Dauer der praktischen Prüfung nicht allein deswegen verkürzt wird, weil eine kürzere Prüfung rechtlich möglich wäre. Die Petition vom Anfang meiner Rede erinnert uns daran, worum es bei dieser Reform nicht gehen darf: Dass durch Abstriche bei der Vermittlung des Führens eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr durch ausgebildetes Personal gespart wird, sondern darum, weitere sichere Verkehrsteilnehmer auszubilden.
(Beifall AfD)
Der wahre Kostentreiber bei dem Führerscheinerwerb liegt nämlich an ganz anderer Stelle. In diesem Sinne freue ich mich bei diesem wichtigen Thema auf eine konstruktive Diskussion. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
