Claudia Heber
Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, Kollegen, liebe Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, erst einmal herzlichen Dank dem Minister für den Sofortbericht, für die vielen inhaltlichen Zahlen und die entsprechende Information zum aktuellen Stand des Bundesratsverfahrens. Ja, Wohnen muss bezahlbar bleiben und das Wohngeld ist dabei ein wichtiges Instrument, gerade für Menschen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten können, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um ihre Wohnkosten vollständig zu tragen. Deshalb ist es durchaus auch lohnenswert, auch wenn jetzt nicht so viele von den Linken dasitzen, über den Antrag der Linken und über die Wohngeldreform des Bundes zu reden. Ihr Antrag hat einige erhebliche Schwächen. Erstens, die 1,5 Milliarden Euro: Im Antrag ist von 1,5 Milliarden Euro die Rede, um die der Bundeshaushalt entlastet werde. Das ist so nicht richtig. Das möchte ich gern der guten Ordnung halber noch mal einsortieren. Die rund 1,5 Milliarden Euro sind die Nettoentlastung aller öffentlicher Haushalte insgesamt. Für den Bund allein liegt die rechnerische Nettoentlastung deutlich darunter, nämlich bei knapp 500 Millionen Euro. Und wenn wir hier schon mit Milliardenbeträgen rumschmeißen, dann sollten wenigstens die Milliarden beim richtigen Haushalt landen. Zweitens, die rund 380.000 Haushalte. Ja, nach der Modellrechnung werden rund 381.000 Haushalte künftig nicht mehr im Wohngeldbezug sein. Aber – und das gehört auch zur Debatte dazu, der Minister hat es auch schon angesprochen – rund 143.000 davon wechseln voraussichtlich in Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII. Ich gehe mal davon aus, dass auch die Frau Rocktäschel dorthin verwiesen werden wird. Sie verliert also nicht ihre gesamte soziale Absicherung, auch wenn wir uns im Ergebnis dessen und was du ja auch gesagt hast, einig sind. Man kann also sehr wohl darüber diskutieren, ob ein Wechsel vom Wohngeld in die Grundsicherung sinnvoll ist. Aber dann muss man auch genau benennen, was dann passiert, liebe Linke. Aber dazu komme ich gleich noch. Drittens, die Heizkostenpauschale bzw. die Heizkostenkomponente, so heißt sie richtig: Die soll halbiert werden. Aber – und das schreiben Sie – sie soll nicht abgeschafft werden. Sie wurde 2023 vor dem Hintergrund massiv gestiegener Energiepreise eingeführt, wir haben es eben schon gehört. Damals hatten sich die Heizenergiekosten gegenüber 2020 ungefähr verdoppelt. Heute liegen die Energiepreise auch noch deutlich über dem Niveau von 2020, aber unter diesem Spitzenwert. Deshalb lohnt es sich auch, hier über die richtige Höhe zu diskutieren. Aber auch hier brauchen wir Differenzierung und keine Zuspitzung. Und viertens, ihre Gegenüberstellung von Wohngeld und Verteidigungsausgaben. Man kann über politische Prioritäten im Bundeshaushalt durchaus streiten. Aber für eine vollständige wohnungspolitische Betrachtung greift dieser Vergleich viel zu kurz. Nein, er greift eigentlich gar nicht zu kurz, er ist falsch. Ich will das kurz erklären. Wenn Sie sich die Entwicklung der Wohnungspolitik anschauen und wenn Sie sich das mal vor Augen führen und die Zahlen zu Rate ziehen, dann müssen Sie auch die Investitionen nennen. Ja, der Gesamtetat des Bauministeriums soll 2027 leicht sinken. Aber gleichzeitig steigen dort die Investitionen um rund 374 Millionen Euro auf mehr als 5,1 Milliarden Euro. Vor allem die Mittel für den sozialen Wohnungsbau steigen von 2,65 Milliarden Euro auf rund 3,28 Milliarden Euro. Das sind über 600 Millionen Euro mehr. Zusätzlich steigen auch im Infrastruktursondervermögen die Mittel für Investitionen in den Wohnungsbau. Der Bund zieht sich also keineswegs aus der Wohnungspolitik zurück. Er verändert aber eine Schwerpunktsetzung: weniger laufende Ausgaben beim Wohngeld, gleichzeitig mehr Investitionen in Wohnraum und deutlich mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau. Ob man diese Schwerpunktsetzung richtig findet, darüber kann man streiten. Aber sie gehört zur vollständigen Wahrheit dazu. Die entscheidende wohnungspolitische Frage lautet deshalb: Wollen wir dauerhaft immer höhere Wohnkosten bezuschussen oder müssen wir gleichzeitig mehr dafür tun, dass überhaupt zusätzlich bezahlbarer Wohnraum entsteht? Beides gehört zu einer seriösen Wohnungspolitik. Auch bei der Entwicklung der Wohngeldzahlen greift der Antrag zu kurz. Ein wesentlicher Grund für den starken Anstieg ist das hier schon erwähnte Wohngeld-Plus-Gesetz von 2023. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde damals – politisch gewollt – ungefähr verdoppelt. Mehr Wohngeldempfänger sind deshalb nicht automatisch der Beweis für ein Scheitern der Wohnungspolitik, so wie Sie das gern hinstellen. Die Thüringer Entwicklung hat der Minister gerade dargestellt. Entscheidend ist: Die steigenden Fallzahlen haben mehrere Ursachen und nicht nur die eine, die der Antrag der Linken nahelegt. Sozialpolitik braucht Differenzierung. Nun komme ich zu dem Punkt der aus meiner Sicht für Thüringen inzwischen viel entscheidender ist. Der Minister hat gerade auf die Gefahr zusätzlicher kommunaler Belastungen hingewiesen. Genau da möchte ich ansetzen. Was passiert denn finanziell, wenn Menschen aus dem Wohngeld in andere soziale Sicherungssysteme wechseln? Diese Frage blendet der Antrag völlig aus. Ministerpräsident Mario Voigt hat Sie dagegen bereits in der Regierungsbefragung im September sehr klar angesprochen. Da schaue ich jetzt mal nach rechts. Das ist übrigens der Punkt gewesen, bei dem die AfD als größte Opposition nicht anwesend war und sich verweigert hat, hier mitzumachen, als Sie lieber Kaffee trinken gegangen sind oder am Ende vielleicht doch lieber die Verwaltung mit Kleinen Anfragen fluteten,
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Wo sind denn Ihre Leute?)
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Wo ist denn Ihre erste Reihe?)
(Zwischenruf Abg. Düben-Schaumann, AfD: Auf Toilette!?)
statt hier während der Regierungsbefragung direkt und unmittelbar die Regierungsmitglieder zu befragen.
