Ronald Hande
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen
Was unser Entwurf bei einer Wochenendkollision verlagert, ist die allgemeine – ich hatte es gerade schon gesagt – arbeitsfreie Wirkung auf den folgenden Werktag. Den Gottesdienstschutz am eigentlichen Festtag erhalten wir natürlich ausdrücklich. Genau solche Detailfragen wären übrigens etwas für eine Ausschussanhörung.
(Beifall Die Linke)
Lassen Sie uns daher mit Kirchen, mit Beschäftigten, mit Verfassungsrechtlern darüber sprechen und die Regelungen gegebenenfalls anpassen. Aber die ganze Idee eines Ausgleichs deshalb ohne Anhörung, ohne Beratung im Ausschuss abzulehnen, überzeugt mich, überzeugt uns überhaupt gar nicht. Zeit ist eine soziale Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wer viel Geld hat, kann sich Entlastung kaufen, er kann Arbeitszeit reduzieren, Dienstleistungen bezahlen, spontan verreisen. Freie Zeit muss daher gerecht geregelt werden. Das streben wir mit diesem Gesetzentwurf an und schlagen daher vor, diesen Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wenn Sie wollen, können wir dann auch dort beraten, wie Sie zu Weihnachten Ihr Essen organisieren. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
