thueringer-landtag.de ↗

Ulrike Jary

CDU 09.10.2026 Sitzungen 8/58

Thüringer Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für Streitigkeiten in Kirchensteuerangelegenheiten und zur Umsetzung weiterer kirchensteuerrechtlicher Maßnahmen

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir haben es gehört, Kirchensteuerrecht klingt zunächst nach einer sehr technischen und auch sperrigen Materie, so wie wir es auch bis jetzt vernommen haben. Aber hinter diesem Gesetzentwurf stehen tatsächlich ganz praktische Fragen: Wer entscheidet über den Widerspruch? Welches Gericht ist zuständig? Wer kann für einen geschäftsunfähigen Menschen einen Kirchenaustritt erklären? Und wie kann ein Austritt wirksam erklärt werden, wenn jemand inzwischen im Ausland lebt? Genau hier setzt der Gesetzentwurf der Landesregierung an. Er ändert das Thüringer Kirchensteuergesetz und das Thüringer Gesetz zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung. Dabei geht es nicht um einen großen Systemwechsel, auch das haben wir schon gehört, sondern um mehrere konkrete Klarstellungen und Verfahrensänderungen, die im Alltag der Betroffenen, der Kirchen und der Verwaltung spürbar werden. Die ganz genauen Kleinigkeiten hat die Ministerin schon ausführlich erklärt und auch Herr Prophet in Teilen. Von daher gehe ich darauf nicht noch mal ein. Der Entwurf hat bereits mehrere Prüfungsstufen durchlaufen. Der Referentenentwurf wurde den Fraktionen im prälegislativen Konsultationsverfahren zugeleitet. Ausführlich dokumentiert ist außerdem die Prüfung durch den Thüringer Normenkontrollrat. Er hat die Klarstellung bei konfessionsverschiedenen Ehepartnern als Verfahrenserleichterung begrüßt und beim Rechtswechsel darauf hingewiesen, dass der Wegfall von Abstimmungsprozessen zwischen Finanzämtern und Kirchen geeignet sein kann, Verfahren tatsächlich zu beschleunigen. Zugleich hat er, auch das haben wir schon gehört, eine Evaluation angeregt. Und diese Anregung findet nun auch in der Endfassung Wiederklang. Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten sollen insbesondere die tatsächliche Entlastung der Finanzämter und die Auswirkungen auf die Dauer von Rechtsbehelfs- und Klageverfahren untersucht werden. Die dafür notwendigen Daten können erhoben werden und die Landesregierung berichtet dem Landtag über das Ergebnis. Das ist ein sinnvoller Ansatz, denn ein neuer Rechtsweg soll nicht nur auf dem Papier überzeugen, Herr Prophet, sondern sich auch in der Praxis bewähren. Auch beim Betreuungsrecht wurde ein Hinweis des Normenkontrollrats aufgegriffen. Er hatte darauf hingewiesen, dass eine erneute gerichtliche Genehmigung zusätzlichen bürokratischen Aufwand erzeugen würde, wenn das Betreuungsgericht den entsprechenden Aufgabenkreis bereits ausdrücklich übertragen hat. Genau diese doppelte Prüfung vermeidet die jetzt vorliegende Regelung. Ein Punkt verdient aus meiner Sicht im weiteren parlamentarischen Verfahren eine besondere Aufmerksamkeit, die Übergangsregelung zum Rechtsweg. Der Referentenentwurf sah ursprünglich vor, dass der Verwaltungsrechtsweg erst für Rechtsbehelfe gilt, die nach dem 31. Dezember 2026 eingelegt werden. Das wurde ausdrücklich damit begründet, einen Rechtswegwechsel während laufender Verfahren zu vermeiden und allen Beteiligten ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben. Die nun vorliegende Drucksache wählt eine andere Lösung, entscheidend ist es jetzt, ob das Finanzamt am Tag des Inkrafttretens über einen außergerichtlichen Rechtsbehelf bereits abschließend entschieden hat. Damit können auch bereits laufende Verfahren von der Neuregelung erfasst werden. Und das ist auch keine Kleinigkeit, sondern eine materielle Änderung gegenüber dem Referentenentwurf. Genau deshalb halte ich eine konzentrierte Ausschussberatung für sinnvoll. Nicht um das gesamte Vorhaben noch einmal von vorne zu beginnen. Vieles ist bereits vorbereitet, geprüft und auch nachgeschärft worden. Aber gerade die praktische Umstellung des Rechtswegs, die Folgen für laufende Verfahren und das Zusammenspiel von Finanzämtern, Kirchen und Verwaltungsgerichtsbarkeit sollten wir an der Endfassung noch einmal gezielt betrachten. Zusätzliche Kosten erwartet die Landesregierung nicht. Über die Finanzämter wird vielmehr – auch das haben wir gehört – eine nicht näher bezifferbare Entlastung angenommen und daneben enthält der Entwurf Folgeanpassungen etwa bei der Bezeichnung des zuständigen Ministeriums und bei den Gleichstellungsbestimmungen. Ja, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist fachlich weit vorbereitet. Gerade deshalb kann der Ausschuss jetzt sehr gezielt dort ansetzen, wo die Endfassung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf neue Fragen aufwirft. Eine solche Befassung ist kein Umweg, sondern kann dazu beitragen, dass der Rechtswegwechsel vom ersten Tag an klar und auch verlässlich funktioniert. Deshalb beantrage ich, den Gesetzentwurf in den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)

Alle Reden von Ulrike Jary Protokoll ↗