Lutz Liebscher
Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, na klar, auch für uns als SPD ist das Thema „Wohnen“ eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit und auch der kommenden Jahre. Denn ob Menschen ihre Wohnung dauerhaft bezahlen können, entscheidet ganz unmittelbar über soziale Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe. Ich danke der Fraktion Die Linke nachdrücklich dafür, dass Sie das wichtige wohnungs- und sozialpolitische Thema heute hier auch noch mal in den Landtag gebracht haben.
(Beifall Die Linke)
Denn das Wohngeld erfüllt eine ganz besondere Funktion; das ist in den Vorreden auch schon deutlich geworden. Es unterstützt Menschen mit kleinen Einkommen oberhalb der Grundsicherung. Dazu gehören viele Rentnerinnen und Rentner ebenso wie Haushalte, deren Erwerbseinkommen für die Wohnkosten kaum ausreicht. Die Wohngeld-Plus-Reform von Klara Geywitz von 2023 hat diese Funktion bewusst gestärkt. Der Kreis der Berechtigten wurde erweitert und mit der Heizkostenkomponente auf gestiegene Belastungen reagiert. Die regelmäßige Dynamisierung sollte dafür sorgen, dass die Leistung mit der Entwicklung von Preisen und Mieten Schritt hält. Deshalb sehen auch wir die jetzt geplanten Einschnitte äußerst kritisch. 2027 soll die Dynamisierung nach den aktuellen Plänen ausgesetzt und die Heizkostenkomponente halbiert werden. Hinzu kommt eine Änderung der Berechnungsformel. Der Bundesansatz für das Wohngeld soll von rund 2,43 Milliarden Euro auf 1,81 Milliarden Euro sinken. So ist es in der Haushaltsdebatte im Bundestag gesagt worden. Die Folgen wären erheblich. Nach Berechnung der Bundesregierung würden bei voller Wirkung rund 238.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch vollständig verlieren, weitere 143.000 Haushalte würden voraussichtlich in die Grundsicherung fallen. Das ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Rund eine Million Haushalte bliebe im Wohngeldbezug und müsste mit geringeren Leistungen auskommen. Gerade dieser Wechsel in die Grundsicherung gehört in diese Debatte. Ein Teil der Einsparungen beim Wohngeld taucht anschließend in anderen Sozialleistungssystemen und bei den Kommunen wieder auf. Dazu entstehen neue Verwaltungsfälle. Wir wollen Sozialleistungen einfacher und effizienter organisieren. Deshalb sollten wir solche Verschiebungen zwischen den Systemen sehr genau prüfen. Diese Kritik wird dankenswerterweise inzwischen auch innerhalb der SPD auf Bundesebene deutlich formuliert. Bereits im Juni wurde vor pauschalen Kürzungen gewarnt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Was hat es genützt?)
In der Haushaltsdebatte des Bundestages am 10. September 2026 wurde dann auch ausdrücklich gefordert, die bisherige Wohngeldförderung stabil zu halten. Auch eine reine Verlagerung finanzieller Belastungen in Sozialhilfe und kommunale Haushalte wurde dort kritisch angesprochen. Meine sehr geehrten Damen und Herrn, ähnlich argumentieren auch Wohnungswirtschaft und Sozialverbände. GDW und vtw sehen das Wohngeld als zielgenaues Instrument für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen und warnen vor einer Schwächung in einer Phase hoher Wohnkosten. Der GDW bezeichnet Kürzungen daher als sozialpolitisch falsches Signal. Sozialverbände warnen vor zusätzlicher Wohnarmut und einem stärkeren Übergang in die Grundsicherung. Auch das zuständige Thüringer Infrastrukturministerium mahnt mögliche Folgen an. Ende Juli 2026 bezogen in Thüringen etwa 40.000 Haushalte Wohngeld. Mehr als 60 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger sind Rentnerinnen und Rentner. Gerade mit Blick auf kleine Renten und niedrige Einkommen müssen wir deshalb sehr genau hinschauen. Soziale Sicherheit muss der Maßstab unserer politischen Arbeit sein. Zu einer nachhaltigen Antwort auf die Frage nach bezahlbarem Wohnen gehört für uns zugleich eine neue Konjunktur im sozialen Wohnungsbau. Mehr bezahlbarer und gebundener Wohnraum senkt den Unterstützungsbedarf langfristig. Deshalb begrüßen wir, dass der Bund die Programmmittel von 4 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 5 Milliarden Euro im kommenden Jahr erhöht. Ab 2028 sind jeweils sogar 5,5 Milliarden Euro dafür vorgesehen. Diese Mittel müssen möglichst schnell und wirksam in bezahlbare Wohnungen umgesetzt werden. In Thüringen haben wir die Voraussetzungen dafür erfüllt und verbessert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Antrag der Linken finden wir mehrere Punkte, die wir ausdrücklich teilen. Einfachere Verfahren und kürzere Bearbeitungszeiten sind sinnvoll. Auch die Frage, wie das Wohngeld verlässlich auf einem angemessenen Niveau erhalten werden kann, verdient eine vertiefte Betrachtung. Bei weitergehenden Forderungen zur Ausweitung des berechtigten Kreises oder zu zusätzlichen Leistungserhöhungen wollen wir die Auswirkungen genauer prüfen. Das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene läuft noch. Es besteht also weiterhin die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen und die Thüringer Erfahrungen und Perspektiven eizubringen. Deswegen unterstützen auch wie die Überweisung des Antrags an den zuständigen Ausschuss für Infrastruktur, um dort die Debatte weiter zu vertiefen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)
