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Götze

09.10.2026 Sitzungen 8/58

Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, unter TOP 21 – Wohngeldleistung – hat sich das Hohe Haus heute mit den Folgen gebrochener Erwerbsbiografien, wie wir sie in den 90er-Jahren zuhauf erleben mussten, in den neuen Ländern beschäftigt. Wir sehen heute, welche Auswirkungen das für jede Einzelne, für jeden Einzelnen in unserem Land haben kann. Vielleicht wäre es heute etwas besser, wenn sich in den 90er-Jahren Kurt Biedenkopf mit der sächsischen CDU mit seiner Idee hätte durchsetzen können, eine Arbeitskammer in Sachsen einzurichten und das auch ein Impuls gewesen wäre, das in den anderen neuen Ländern zu tun. Denn das hätte Strukturen geschaffen, die parteipolitisch neutral und auch abgesetzt von den Gewerkschaften in der Lage gewesen wären, Menschen in diesen schwierigen Umbruchsituationen – 20 Prozent Arbeitslosigkeit und mehr waren nicht nur in Thüringen, nicht nur in Erfurt normal, sondern es war ein flächendeckendes Problem – zu unterstützen, sodass Männer und Frauen, die damals in Größenordnungen aus dem Erwerbsleben herausgeflogen sind, in der Lage gewesen wären, auf Basis einer guten rechtlichen Beratung, auf Basis einer guten menschlichen Begleitung ihre Rechte einfach besser wahrzunehmen und besser durchzusetzen, und so die Chance gehabt hätten, einfach umfangreicher, länger ohne Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Arbeit zu bleiben. Mir ist völlig klar, dass die Rahmenbedingungen damals andere waren, dass das nicht in jedem Einzelfall gelungen wäre, aber ich bin mir relativ sicher, dass, wenn es Beratungsstrukturen wie in Bremen gegebenen hätte, die Situation heute eine andere wäre. (Beifall Die Linke, SPD) Wo stehen wir denn? Herr Wloch, Kurt Biedenkopf hat diese Diskussion damals geführt, weil er aus meiner Sicht ein sehr tiefes Verständnis und ein sehr richtiges Verständnis von unserer Verfassung hatte. Woraus speiste sich denn dieser Impuls, sich mit der Frage der Einrichtung einer Arbeitskammer zu beschäftigen? Aus Artikel 20 Grundgesetz. Das ist ganz einfach. Das Sozialstaatsprinzip ist ein tragendes Prinzip unseres Staatswesens. Wir als Verwaltungen, Sie hier im Parlament, wir gemeinsam, sind verpflichtet, dem Gedanken der sozialen Sicherheit und dem Gedanken der sozialen Gerechtigkeit zur Geltung zur verhelfen. Darum ging es und auch das ist heute unser Antrieb, nicht eine Zusammenarbeit mit Gewerkschaften oder sonst von Ihnen irgendwie in den Prozess hineingeheimniste andere Beziehungen, zu wem auch immer, sondern das Sozialstaatsprinzip. Denn wo stehen wir denn heute? Wir wissen genau, wir stehen am Anfang eines möglicherweise sehr schwierigen und vielleicht auch sehr langwierigen und sehr einschneidenden Transformationsprozesses. Das erleben wir tagtäglich. Unsere Arbeitslosenzahlen, die sind zum Glück niedrig. Ein Grund dafür ist der demografische Wandel. Also ich bin selbst Vater von vier Kindern. (Beifall SPD) Das ist ein Beifall wert. Ich bin froh – darauf will ich hinaus –, dass die Familien, die in ihrer Gesamtheit betroffen sind, sich heute nicht die Sorgen machen müssen um die Entwicklung ihrer Kinder, wie das in den 90er-Jahren der Fall war, dass diese Ängste nicht in diesen Größenordnungen ganze Familien erfassen. Trotzdem sind die Probleme – der Strukturwandel ist bekannt, da haben Sie heute einen ganzen Tag diskutiert – bekannt. Hinzu kommt eine massive Unsicherheit, die zum Beispiel durch KI ausgelöst wird. Wir werden uns gegebenenfalls, hoffentlich nicht so flächendeckend wie in den 90er-Jahren, damit beschäftigen müssen, dass unser gesamtes Arbeitsleben, wie wir es heute kennen, erodiert, dass die Arbeitsverhältnisse unter Umständen prekärer werden. Und wenn das so ist, dann müssen wir uns mit diesen Fragen ernsthaft beschäftigen und müssen uns fragen, welche Strukturen wir denn brauchen, um die Menschen in unserem Land bestmöglich zu unterstützen. Ein Weg, mit dem wir uns beschäftigen, könnte die Einrichtung einer Arbeitskammer hier in Thüringen sein. Deswegen beschäftigen wir uns mit Bremen, beschäftigen wir uns mit dem Saarland, beschäftigen wir uns mit den Strukturen in Österreich. Sie waren bei der Veranstaltung und Sie haben die sehr muntere und auch sehr kontroverse Diskussion miterlebt. Aber was Sie dann eben auch erleben durften, ist, dass wir – auch das möchte ich an dieser Stelle noch einmal hier vom Podium aus sagen – das als einen Prozess betrachten. Es ist eben gerade nicht so, dass wir – das sage ich in Richtung meiner Vorrednerin – quasi eine Veranstaltung durchführen wollen und dann sagen: So, damit hat es sich erledigt. Nein, wir betrachten das als Auftakt. Wir möchten jetzt den Bestand aufnehmen. Wir möchten die Bedarfe analysieren, Lücken identifizieren, Lösungen prüfen, Modelle diskutieren und danach die Entscheidung treffen. Innerhalb welches Prozesses das jetzt gestaltet wird, das ist Ihre Entscheidung. Wenn der Landtag heute entscheiden sollte, dass Ihr Gesetzentwurf an den Ausschuss verwiesen wird und es auf dieser Schiene weitergehen soll, dann müssen wir unsere Planungen, die in der Tat andere sind, an diesen Prozess anpassen. Wenn das anders sein sollte, dann habe ich Ihnen gerade gesagt, was wir machen werden in den Prozessschritten. Wir werden uns mit dem beschäftigen, was wir an Beratungsangeboten hier in Thüringen bereits vorhalten. Ja, da gibt es einen Beratungsauftrag der BA nach § 29 ff. SGB III, §§ 14, 16 SGB II. Es gibt Beratungsangebote von Arbeit und Leben Thüringen e. V. Es gibt ein DGB-Bildungswerk. Es gibt das Zukunftszentrum Digitale Transformation und es gibt eine Technologie- und Transformationsberatungsstelle, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr viel anbieten. Man kann sich aber mal fragen, ob diese Kleinteiligkeit denn wirklich sinnvoll ist und ob es nicht vielleicht sogar Kosten sparen würde, wenn man die irgendwo bündelt und zusammenfasst. Ob das dann eine Arbeitskammer sein wird, das können wir am Ende dieses Prozesses entscheiden. Aber dafür brauchen wir – und das hatte ich das letzte Mal auch schon gesagt – ein bisschen Zeit. Das wäre, wie gesagt, unser Plan, uns im Jahr 2027/2028 mit dieser Thematik noch zu beschäftigen. Dann werden wir sehen, wo wir da landen. Wenn Sie das heute hier im Landtag anders entscheiden, den Gesetzentwurf an die Ausschüsse verweisen, dann würden wir unsere Planung entsprechend anpassen. Ich bin gespannt, wie Sie entscheiden, und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke, SPD)

Protokoll ↗