Steffen Quasebarth
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Wenn man dort in Jena beim Bürgerradio OKJ an die Tür guckt, steht da zwar „Radio“ an der Tür, aber eigentlich passiert dort so viel mehr auf diesen zwei Etagen. Ich will das kurz erzählen, weil das für das weitere Verständnis dessen, was wir heute hier besprechen, wichtig ist. Dort, also beim Bürgerradio, da lernen ja Menschen, wie man beispielsweise im Stadtrat in Jena die richtigen Fragen stellt, also recherchiert, wie man eine Quelle prüft, um nicht auf Fake News reinzufallen, oder wie man aus einem Gespräch am Ende einen Beitrag macht, also redaktionell arbeitet, und wie man dafür geradesteht, was man öffentlich so von sich gibt. Dieser Besuch hat mir deutlich gemacht: Medienvielfalt beginnt eben nicht nur beim Sender, sie beginnt bei den Menschen, die Medien machen – und angesichts der Lage müsste man sagen: hier in Thüringen Medien machen können. Medien machen können in Thüringen, wenn wir jetzt einmal die sozialen Netzwerke, die Onlinemedien, die Podcasts usw. für einen Augenblick beiseitestellen, Menschen in drei unterschiedlichen Bereichen, drei Sektionen. Da haben wir zum Ersten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dem Mitteldeutschen Rundfunk, seinem Landesfunkhaus oben neben der ega mit dem KiKA, mit ARD und ZDF. Dann haben wir das ZDFLandesstudio unten in der Stadt und dann haben wir die Programme des Deutschlandradios in Thüringen, die hier im Land immerhin mit einem Reporter vertreten sind. Dann haben wir die Privaten, darüber ist heute schon ganz viel gesagt worden. Vielen fällt sofort ANTENNE THÜRINGEN oder LandesWelle Thüringen ein. Aber zu den Privaten gehören auch noch ein paar mehr und die habt ihr wahrscheinlich gar nicht so auf dem Schirm. Bei den Privaten denke ich beispielsweise auch an salve.tv, an Oscar am Freitag-TV, an JenaTV, an Altenburg TV, an Rennsteig TV, Südthüringer Regionalfernsehen, an Saale Info TV, Bad Berka -TV-, an Geratal-Live oder an den Stadtkanal Steinach. Alle zehn in einer Rede zu nennen kommt selten vor. Deswegen wollte ich die wenigstens mal aufgezählt haben.
(Beifall CDU)
Dann haben wir noch die Bürgerradios in Thüringen als dritte Säule. Sechs Stück sind es an der Zahl. Darüber reden wir gleich noch. In dem Gesetz, um das es hier heute geht, dreht es sich zunächst einmal allerdings weniger um Namen, sondern vielmehr um Zulassungen. Es geht um Übertragungskapazitäten, um Veranstalterstrukturen. Dann geht es natürlich noch um etwas, das sich „Funkhausmodell“ nennt. Das ist heute auch schon fünfmal genannt worden: Funkhausmodell. Da habe ich mich als Journalist sofort gefragt: Was ist das? Was steckt dahinter? Kurz erklärt, Antenne und Landeswelle können künftig nicht nur Technik und Verwaltung gemeinsam organisieren, sie können auch redaktionell viel enger als bisher schon zusammenarbeiten, bis hin zum Unternehmenszusammenschluss. Das fordert einen als Journalist und auch als Bürger durchaus heraus, von wegen Medienvielfalt. Darüber ist heute auch schon ganz viel gesagt worden. Aber – und jetzt kommt eben ein ganz großes Aber – schaut man sich die wirtschaftliche Entwicklung an, dann kann ich durchaus verstehen, warum dieses Modell derzeit als ein Weg gesehen wird, beide Programme wirtschaftlich zu stabilisieren. Stabilität ist ein ganz wichtiger Punkt, vor allen Dingen für die Menschen, die bei den beiden Programmen arbeiten, die Mitarbeiter. Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz, dass kommerzielle Lokalradios entstehen. Da bin ich sehr neugierig, was da in der nächsten Zeit passieren wird. Gleichzeitig wird erstmals genauer beschrieben, was wir unter eigenständiger lokaler Publizistik verstehen wollen, und zwar in § 17 dieses Gesetzes. Gerade in diesem Paragrafen merkt man dem Entwurf an, dass im Verfahren tatsächlich zugehört und nachgearbeitet wurde. Nicht jeder Vorschlag ist übernommen worden, aber an mehreren Stellen ist aus Konsultation sichtbar Gesetzestext geworden. Das ist für mich ein gutes Zeichen parlamentarischer und vorparlamentarischer Zusammenarbeit. § 17 Abs. 3 sagt vereinfacht gesagt: Lokale und regionale Hörfunkangebote sollen vor Ort redaktionell präsent sein, eigenständig journalistisch arbeiten und auch als eigenständige lokale Angebote erkennbar bleiben. Das ist wichtig, ist auch gerecht. Auch unser Vorschlag zur besseren Berücksichtigung der Bürgermedien bei Verbreitung und Auffindbarkeit im DAB-Band bzw. im Kabel ist in den Entwurf eingeflossen. Danke noch mal für die konstruktive Zusammenarbeit im prälegislativen Konsultationsverfahren. Dann sind wir bei den Bürgerradios: Radio F.R.E.I., Radio Lotte, Wartburg-Radio, Radio Enno, radio okj und Radio SRB – auch mal alle sechs genannt. Hier reden wir gesetzlich von Stärkung. Das ist gut. Gleichzeitig aber wird derzeit bereits öffentlich darüber diskutiert, ob Thüringen künftig sechs oder nur drei Bürgerradiostandorte behalten soll. Darüber müssen wir auf jeden Fall reden, denn wenn drei dieser Standorte verloren gehen, dann verlieren wir nicht nur drei Radios, wir verlieren möglicherweise auch drei gewachsene Netzwerke, drei Anlaufstellen für Medienbildung, drei Orte, an denen Menschen lernen können zu recherchieren, Radio zu machen, Medien nicht nur zu konsumieren, sondern selbstverantwortlich zu gestalten. Das Landesmediengesetz geht deshalb in die richtige Richtung. Ich finde, der Entwurf hat eine Qualität, die in solchen Debatten leicht untergeht. Er versucht, wirtschaftliche Tragfähigkeit, publizistische Vielfalt und technische Modernisierung miteinander zu verbinden. Genau in diesem Spannungsfeld muss Medienpolitik heute arbeiten. Aber ganz am Ende wird die Idee von Medienvielfalt nicht nur am Gesetzestext gemessen werden müssen, sondern auch daran, ob es solche Orte wie radio okj oder die anderen Bürgerradios künftig weiterhin gibt. Ich freue mich auf jeden Fall auf die Diskussion. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
