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Lennart Geibert

CDU 09.10.2026 Sitzungen 8/58

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleich zu Beginn, Herr Schaft, um das mal klarzustellen, weil Sie es in Ihrer Einbringung gesagt haben: Ja, die Menschen in Sachsen, die haben einen Feiertag mit dem Buß- und Bettag mehr. Aber wissen Sie auch, was das den einzelnen Arbeitnehmer in Sachsen kostet? Nämlich 270 Euro muss jeder Sachse dafür zahlen, da die Pflegeversicherung dadurch für jeden um 0,5 Prozent gestiegen ist. Das verschweigen Sie hier in Ihrer Rede. (Beifall CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will Sie mal mitnehmen. Stellen Sie sich vor, es ist Heiligabend 2027. Es fällt leichter Schnee und Sie lassen sich mit Ihrer Familie das vorbereitete Abendessen schmecken. (Unruhe CDU) Nachher – selbstverständlich, kommt jetzt – soll es noch Bescherung geben. Anschließend wollen Sie gemeinsam den Gottesdienst besuchen. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Erst die Kirche!) (Beifall CDU) Allerdings hat der Landtag auf Vorschlag der Linken vor gut einem Jahr das Feiertagsgesetz geändert. Sie arbeiten regelmäßig samstags und sind deshalb auch für den morgigen 25. Dezember eingeteilt. So richtig entspannt können Sie diesen Abend auch im Sinne einer christlichen Tradition nicht verbringen. Denn nach dem neuen Gesetz ist der 25. Dezember in diesem Jahr ein Samstag, kein gesetzlicher Feiertag mehr. Die Feiertagsruhe wird auf den darauffolgenden Montag verschoben. Der Gottesdienstschutz bleibt zwar bestehen, die gemeinsame Zeit mit ihrer Familie am ersten Weihnachtsfeiertag aber fällt ihrer Arbeitsschicht zum Opfer. Am 27. und 28. Dezember, wenn die Weihnachtsbesuche vorbei sind und die Verwandtschaft wieder abgereist ist, liegen dann diese Nachholfeiertage. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist es, was uns blühen könnte, wenn wir diesen Gesetzentwurf annehmen. Feiertage sollen von ihrem Datum entkoppelt werden, sobald sie auf ein Wochenende fallen. Was auf den ersten schnellen Blick gut klingt, birgt eine Vielzahl von Problemen. Für manche Beschäftigte wird aus der versprochenen Entlastung eine zusätzliche Belastung, gerade im Dienstleistungsbereich, im Einzelhandel und insbesondere in Berufen mit niedrigen Löhnen. Denn, liebe Linksfraktion, vielleicht ist es Ihnen nicht aufgefallen oder Sie haben vielleicht in der Blase den Arbeitsalltag vieler Menschen aus dem Blick verloren, es gibt auch Menschen, die am Samstag arbeiten müssen. (Beifall CDU) Und so wäre eine mögliche Folge Ihres Gesetzentwurfs, die Feiertagsruhe an Weihnachten würde verlegt, gemeinsame Familienzeit an diesem wichtigen Fest würde auseinandergerissen, weil Mama samstags an der Kasse arbeiten muss und Papa allein mit den Kindern zu Hause sitzt, bevor die beiden tauschen, weil er seine Nachmittagsschicht antreten muss. Denn der 25. Dezember 2027 wäre nach Ihrem Entwurf ein gewöhnlicher Samstag. Ihr Gesetzentwurf begünstigt vor allem jene, die ausschließlich montags bis freitags arbeiten. Wer regelmäßig am Wochenende arbeitet, vielleicht sogar in einem Zweitjob, profitiert dagegen keinesfalls sicher.

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