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Dirk Hoffmeister

fraktionslos 09.10.2026 Sitzungen 8/58

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, Die Linke schlägt vor: Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, soll er grundsätzlich am folgenden Montag nachgeholt werden. Das klingt auf den ersten Blick sympathisch. Wer freut sich nicht über einen zusätzlichen freien Montag? Aber Politik muss mehr leisten, als gut klingende Vorschläge zu machen. Wir müssen fragen: Ist diese Regelung notwendig? Ist sie wirtschaftlich vernünftig und ist sie die beste Lösung für Thüringen? Die Linke will sechs Feiertage erfassen: Neujahr, den 1. Mai, den Weltkindertag, den Reformationstag sowie die beiden Weihnachtsfeiertage. Ihre Begründung: Feiertage dienen der Erholung. Der Erholungswert dürfe nicht davon abhängen, auf welchen Wochentag sie fallen. Diesen Gedanken können wir nachvollziehen. Auch wir von Deine Stimme zählt sagen: Arbeitnehmer brauchen Erholung, Zeit für ihre Familie, Freunde, Vereine und das Ehrenamt. Aber der europäische Vergleich zeigt, dass ein Ausgleich nicht automatisch einen zusätzlichen landesweiten Ruhetag bedeuten muss. Belgien kennt Ersatzfeiertage, ermöglicht aber flexible Vereinbarungen über deren Termin. Luxemburg sieht unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Ausgleichsurlaubstag vor. Es gibt also Alternativen. Genau hier setzt unsere Kritik an. Deine Stimme zählt steht für Sacharbeit vor Ideologie. Nicht jede sozialpolitisch gut klingende Idee ist automatisch gute Gesetzgebung. Entscheidend sind praktische Folgen. Die Linke räumt selbst ein, dass ihre Regelung Mehrkosten für Wirtschaft und öffentliche Arbeitgeber verursachen kann. Wie hoch diese Kosten sind, wissen wir nicht. Eine belastbare Gesamtsumme nennt der Gesetzentwurf nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist uns zu wenig. Thüringen braucht wirtschaftliche Stärke, Investitionen, wettbewerbsfähige Unternehmen, ein starkes Handwerk und sichere Arbeitsplätze. Deshalb können wir nicht zusätzliche Arbeitstage zu landesweiten Ruhetagen erklären, ohne vorher zu wissen, welche wirtschaftlichen Folgen das für Unternehmen, Kommunen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen hat. Und noch etwas stört uns. Dieser Gesetzentwurf ist uns zu starr. Warum muss der Ausgleich zwingend am Montag erfolgen? Warum soll ein kleiner Handwerksbetrieb demselben Mechanismus unterliegen wie ein Industriebetrieb, eine Behörde oder ein Krankenhaus? Warum diskutieren wir nicht über flexiblere Lösungen? Gerade der europäische Vergleich zeigt, dass sich Arbeitnehmerschutz und betriebliche Flexibilität miteinander verbinden lassen. Das wäre aus der Sicht von Deine Stimme zählt der sinnvollere Weg. Wir sagen ausdrücklich nicht, dass Erholung unwichtig ist. Wir sagen auch nicht, dass ein Feiertag, der auf ein Wochenende fällt, grundsätzlich ersatzlos verfallen muss. Wir sagen: Wer einen Ausgleich schaffen will, muss Arbeitnehmerinteressen und wirtschaftliche Vernunft miteinander verbinden. Denkbar wären flexible Ausgleichstage, tarifliche Vereinbarungen oder andere Modelle, die den Beschäftigten und Betrieben Gestaltungsspielräume eröffnen. Denn gute Politik muss unterschiedliche Interessen zusammenbringen. Arbeitnehmer brauchen Erholung. Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Thüringen braucht wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Soziale Verantwortung und wirtschaftliche Vernunft sind keine Gegensätze. Sie gehören zusammen. Der Gesetzentwurf der Linken wird diesem Anspruch nicht gerecht. Er entscheidet sich für die einfachste, aber zugleich starrste Lösung und lässt die wirtschaftlichen Folgen weitgehend offen. Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Unser Maßstab bleibt: Sacharbeit vor Ideologie. Gute Arbeitsbedingungen? Ja. Ein sinnvoller Ausgleich? Darüber können wir reden. Aber mit Augenmaß, Flexibilität und Verantwortung für die Beschäftigten und den Wirtschaftsstandort Thüringen. Vielen Dank. (Beifall Abg. Kobelt, Abg. Dr. Wogawa fraktionslos)

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