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Steffen Quasebarth

Thüringen.Gerecht 09.10.2026 Sitzungen 8/58

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein vorangestelltes Zitat: „Dein Wert hängt nicht davon ab, wie gut du funktionierst.“ Stellen wir uns eine Mutter vor, die ihrer Tochter sagt: „An Weihnachten habe ich endlich Zeit für dich.“ Und dann stellen wir uns eine Pflegerin vor – nennen wir sie Frau Gut –, die ihren Dienstplan anschaut und jetzt schon weiß: An Weihnachten werde ich gebraucht. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Wir wollen doch Weihnachten nicht abschaffen! Was ist denn das für ein Unsinn?) Beide arbeiten viel, beide brauchen Erholung, beide wünschen sich Zeit für die Menschen, die ihnen wichtig sind. An beide müssen wir denken, wenn wir heute über Nachholfeiertage sprechen. Hinter diesem Gesetzentwurf steht eine Frage, die viele Menschen beschäftigt: Wie viel Zeit bleibt uns eigentlich zum Leben? Zeit, in der niemand etwas von uns verlangt. Zeit für ein Gespräch, das länger dauern darf. Zeit für einen Besuch bei den Eltern, für das Ehrenamt, für einen Nachmittag mit den Kindern und manchmal auch einfach Zeit, um zur Ruhe zu kommen. Die Linke nimmt dieses Bedürfnis auf. Dafür verdient ihr Vorschlag Anerkennung. Wer von Montag bis Freitag arbeitet und einen Feiertag auf dem Wochenende entdeckt, der empfindet das häufig als Verlust. Der Kalender verspricht Weihnachten, aber keinen zusätzlichen Tag zum Durchatmen. Dieses Gefühl sollten wir weder belächeln noch sollten wir es beiseiteschieben. Für Thüringen.Gerecht steht fest: Erholung gehört zu einem guten Leben dazu. Und gemeinsame freie Zeit hat einen besonderen Wert. (Beifall Thüringen.Gerecht) Denn was hilft einem Kind ein freier Tag, wenn die Eltern arbeiten müssen? Was hilft einer Mutter ein freier Nachmittag, wenn ihre Tochter in der Schule sitzt? Gemeinsame Zeit braucht gemeinsame Möglichkeiten. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf eine ernsthafte Betrachtung wert. Aber wir müssen auch ehrlich darüber sprechen, wie seine Regelung funktioniert. Bestimmte Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, sollen grundsätzlich auf den folgenden Montag verlagert werden. Das ursprüngliche Datum verliert dafür seinen allgemeinen gesetzlichen Feiertagsstatus. Die Entscheidung über den Ersatztermin wäre damit gesetzlich festgelegt. Diese Klarheit liest sich gut. Menschen und Betriebe müssen planen können. Doch ein einheitlicher Termin wirkt nicht auf alle Menschen gleich. Kehren wir noch mal zurück zu unserer Pflegerin, Frau Gut. Wenn andere am Montag freihaben, dann müssen ihre Patienten trotzdem versorgt werden. Menschen brauchen auch an einem Nachholfeiertag Pflege, Busse müssen fahren, die Feuerwehr muss ausrücken. Unsere Gesellschaft ruht, weil andere weiterarbeiten. Deshalb müssen wir genau prüfen: Was gewinnt Frau Gut durch die neue Regelung? Was verändert sich für ihre Ersatzruhe? Was geschieht mit Feiertagszuschlägen, die tariflich oder vertraglich vereinbart sind? Und was bedeutet die Verschiebung für jemanden, der montags ohnehin freihat? Wir werden mit einem Feiertagsgesetz nicht jede unterschiedliche Lebenslage ausgleichen können. Aber wir sollten die Unterschiede kennen und wir müssen verhindern, dass gerade Menschen übersehen werden, deren Arbeit unser gemeinsames Leben trägt. Auch die Feiertage selbst verdienen Aufmerksamkeit. Weihnachten hat ein Datum. Der Reformationstag hat eine Geschichte. Der Tag der Arbeit steht für Rechte, die Menschen erkämpft haben. Diese Bedeutung lässt sich nicht einfach so im Kalender weiterschieben. Der Entwurf erhält den Gottesdienstschutz am ursprünglichen Tag. Welche Folgen hat der Wegfall des allgemeinen Feiertagsstatus für das gemeinsame Feiern, für Veranstaltungen und für gelebte Traditionen? Darüber müssen wir mit den Menschen sprechen, die diese Tage gestalten. Und wir müssen über die Kosten sprechen, über den kleinen Handwerksbetrieb, der seine Aufträge erfüllen muss, über das Pflegeheim, das eventuell zusätzliche Dienste organisieren muss, über das Theater, dessen Mitarbeiter gerade dann arbeiten, wenn andere Freizeit haben. Auch diese Menschen verdienen, dass wir ihre Wirklichkeit ernst nehmen. Eine belastbare Abschätzung der Kosten liegt bislang nicht vor. Daraus folgt, es braucht eine gründliche Prüfung der Auswirkungen auf Beschäftigte, Betriebe und öffentliche Einrichtungen. Das steht außer Frage. Und natürlich braucht es auch Kriterien, an denen sich ein etwaiger Erfolg messen lässt: Haben Menschen tatsächlich mehr Erholung? Haben Familien mehr gemeinsame Zeit? Wie wirkt die Regelung auf Schichtarbeit und Teilzeit? Welche Belastungen entstehen und für wen? Der vorgesehene Bericht spätestens nach sieben Jahren könnte dabei helfen. Wir sollten aber trotzdem prüfen, ob es nicht vielleicht schon früher möglich wäre, erste Erkenntnisse zu gewinnen. Meine Damen und Herren, kommen wir noch einmal zurück zu der Mutter, die sich Zeit mit ihrer Tochter wünscht, und zu Frau Gut, die auch dann gebraucht wird, wenn andere freihaben. Ihr Bedürfnis bleibt berechtigt, auch wenn wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Wir müssen zwei Fragen beantworten. Die erste lautet: Brauchen Menschen verlässlich Zeit zum Durchatmen? Diese Frage können wir, denke ich, alle klar mit Ja beantworten. Die zweite lautet: Wird die vorgeschlagene Verschiebung der Feiertage den unterschiedlichen Arbeitswirklichkeiten tatsächlich gerecht? Hier bleiben für uns noch zu viele Fragen offen. Für die Koalition reichen die bisherigen Antworten nicht. Ich persönlich halte es dennoch für klug, die Auswirkungen verschiedener Modelle gründlich zu untersuchen. Eine solche Untersuchung lässt sich auch unabhängig von diesem Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Sie kann uns helfen, die Möglichkeiten zu vergleichen und ihre Folgen besser zu verstehen. Die Mutter wird sich weiterhin Zeit für ihre Tochter wünschen und Frau Gut wird weiterhin Erholung brauchen. Beide dürfen erwarten, dass wir ihre Lebenswirklichkeit ernst nehmen. Heute stimmen wir über diesen Gesetzentwurf ab. Aber die Frage, wie Menschen mehr verlässlich Zeit füreinander gewinnen können, wird uns auch weiterhin beschäftigen. Vielen Dank. (Beifall Thüringen.Gerecht)

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