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Ronald Hande

Die Linke 09.10.2026 Sitzungen 8/58

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin – das muss ich mal voranstellen – schon ziemlich erstaunt, wie Sie hier wirklich versuchen, etwas Gutes so zu drehen, dass es den Menschen als etwas Schlechtes verkauft werden soll. Das ist schon eine ziemlich spannende Geschichte, die ich hier jetzt die letzten Minuten beobachten durfte. Ein bisschen verwirrend war dann doch eher die Wortmeldung der AfD. Wie Sie es schaffen, von dem Thema auf Neuwahlen in Thüringen zu kommen, ist echt spannend. Es wundert mich ein bisschen, dass Sie nicht auch diesen Gesetzentwurf irgendwie so gedreht haben, dass die Migrationswelle schuld daran ist. Das soll es auch Richtung AfD gewesen sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unseren Gesetzentwurf könnte man auf eine einzige Frage runterbrechen: Was ist uns die Zeit der Menschen in Thüringen wert? Genau darum geht es. Wir reden über Menschen, die arbeiten, die Kinder großziehen, Angehörige pflegen, sich im Sportverein engagieren, und viele Beispiele mehr. Sie hatten es gerade schon angeführt. Ein Feiertag ist eben nicht nur ein rot markierter Tag im Kalender, er ist gemeinsame Zeit und gemeinsame Zeit ist ein Stück sozialer Wohlstand. Diese Zeit sollte unserer Auffassung nach nicht davon abhängen, ob wir im jeweiligen Jahr Glück oder Pech mit dem Kalender haben. Wir führen diese Debatte auch nicht in einem Land, in dem die Menschen zu wenig arbeiten würden. Nach den Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wurden allein im Jahr 2025 in Deutschland rund 1,3 Milliarden Überstunden geleistet. Rund 753 Millionen davon waren im Übrigen unbezahlte Überstunden. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Skandal!) Wenn also jemand bei einem nachgeholten Feiertag sofort fragt, kann sich die Wirtschaft, kann sich die Gesellschaft das leisten, dann frage ich gern mal zurück: Wann reden wir darüber, was sich die Beschäftigten seit Jahren leisten? (Beifall Die Linke) Das sind Überstunden, Schichtarbeit, Wochenendarbeit, Erreichbarkeit, Arbeitsverdichtung und vieles mehr. Allein die genannte Zahl der Überstunden widerlegt die Erzählung, dass die Beschäftigten in diesem Land endlich mal mehr arbeiten sollen. Sie tun es längst und sie gehen dabei oft auch über die Belastungsgrenzen hinaus. Diese Belastung hinterlässt Spuren. Der DAK- Psychreport weist für 2025 insgesamt 266 psychisch bedingte Fehltage je 100 Versicherte aus. Im aktuellen Stressreport der Techniker Krankenkasse berichten zwei Drittel der Befragten zumindest von gelegentlichem Stress. Wer diese Entwicklung ernst nimmt, kann doch nicht gleichzeitig so tun, als sei Erholung irgendein Luxus, den wir uns irgendwann einmal leisten können, wenn die letzte Bilanz stimmt. Apropos Bilanz, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung hat tatsächlich Feiertagsänderungen in Thüringen untersucht und gerade keinen belastbaren Automatismus gefunden. (Beifall Die Linke) Das heißt, ein Feiertag weniger bedeutet nicht automatisch mehr Wirtschaftswachstum und umgedreht. Ein weiterer Punkt: In einer repräsentativen YouGov-Befragung aus dem Jahr 2021 sprach sich die Mehrheit der Menschen in Deutschland dafür aus, bundesweite Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, am folgenden Montag nachzuholen. (Beifall Die Linke) In der Altersgruppe 18 bis 54 Jahre war die Zustimmung besonders hoch und im Übrigen auch bei Wählerinnen und Wählern der CDU. (Beifall Die Linke) Thüringen hat elf gesetzliche Feiertage. Dass uns allein dieses und nächstes Jahr in der Summe neun Feiertage verloren gehen, weil diese auf ein Wochenende fallen, zeigt, dass die bisherige Regelung weder zeitgemäß noch gerecht ist. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Da müssen wir Weihnachten abschaffen!) Ach Quatsch, Weihnachten abschaffen, Frau Tasch. Diese Lösung ist ungerecht. (Beifall Die Linke) Wir haben den Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtags bereits vor einiger Zeit mit der Frage der Zulässigkeit des Nachholens von Feiertagen beauftragt. Er kam grob zusammengefasst zu dem Ergebnis: Ein Nachholfeiertag kann eingeführt werden. Entscheidend ist, dass er nicht als stets auf einen Werktag fallenden Feiertag gilt, sondern nur dann eintritt, wenn das Datum selbst ausfiele. Unsere Formulierung macht genau das. Fällt zum Beispiel der 31. Oktober in drei Wochen wie in diesem Jahr auf einen Samstag, wäre er normalerweise in seiner Wirkung verloren. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird der nächste Montag dann ein arbeitsfreier Tag. So lösen wir auch die von § 58 Abs. 2 SGB XI angesprochene Problematik. Es entsteht kein Bonusfeiertag, der immer montags läge, sondern ein Ausgleichsereignis. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird im Übrigen weltweit in 85 Ländern, (Beifall Die Linke) in vielen europäischen Ländern so praktiziert, unter anderem auch in England, dessen Regelung ziemlich nahe an unseren Vorschlag liegt. Ich glaube, dass die Engländer eher nicht verdächtigt sind, sonderlich weit linksextremistisch, wie Sie es bezeichnet haben, arbeitsfaul oder dergleichen zu sein. Im Übrigen betrifft es auch die USA, es betrifft Italien, Spanien und viele andere Länder. Ich hatte es gesagt. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam Gewerkschaften, Arbeitgeber, Kirchen, Juristinnen und Juristen und auch die betroffenen Branchen anhören und fragen, wie deren Perspektive auf das Problem und unseren Gesetzentwurf ist. Und – das muss ich noch mal sagen, Herr Geibert hatte es auch gesagt – Sie verwechseln die Bedeutung eines Feiertags mit dessen arbeitsfreier Wirkung. Ich glaube, das ist das ganz große Missverständnis, (Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Die Bedeutung ist Ihnen doch egal!) das Sie haben. Vielleicht haben Sie das auch gar nicht. (Unruhe CDU) Vielleicht versuchen Sie es auch hier vorn nur am Rednerpult, Frau Tasch, so darzustellen, dass die Menschen eben genau das denken, was Sie hier versuchen darzustellen, nämlich dass dieser gute Gesetzentwurf, den wir hier vorlegen, für sie eigentlich ein Schaden wäre. Dass Weihnachten ausfallen würde, Frau Tasch – ich kann es Ihnen noch mal sagen –, das ist Unsinn. Das wissen Sie auch, also rufen Sie es nicht ständig dazwischen. Der religiöse und historische Anlass wird natürlich nicht verlagert. Wenn eingewandt wird, wir würden Weihnachten verschieben, dann sage ich, Weihnachten lässt sich natürlich nicht verschieben, das bleibt unverändert mit der christlichen Bedeutung, den Gottesdiensten und dem religiösen Anlass. (Unruhe CDU)

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