Dorothea Marx
Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten
Gibt es weitere Redewünsche aus dem Plenum? Das sehe ich nicht. Herr Minister, wollen Sie sich noch mal äußern?
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Der will sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat erklären!)
Auch nicht. Dann muss ich zunächst fragen, ob das Berichtsersuchen zu II.1 als erfüllt angesehen wird oder sich Widerspruch dagegen erhebt. Gibt es nicht. Gleichwohl kann ich die Frage, ob die Beratung zum Sofortbericht in einem Fachausschuss fortgesetzt werden soll, schon selbst mit Ja beantworten, weil ich von vielen Seiten gehört habe, dass der Antrag gestellt wird, diese Debatte an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur zur weiteren Befassung zu überweisen. Dann bitte ich dazu nur noch um Abstimmung. Wer dafür ist, dass diesem Überweisungsantrag stattgegeben wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, Thüringen.Gerecht, CDU und auch alle fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen von der Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Dann ist mehrheitlich dieses Begehren angenommen und die Beratung wird im Ausschuss fortgesetzt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und damit sind wir am Ende der Tagesordnungspunkte, die platziert waren. Jetzt werden sich die Zuschauerinnen und Zuschauer vielleicht wundern, dass wir mit Tagesordnungspunkt 7 weitermachen. Wir hatten schon ein paar mehr dran, aber das sind jetzt die, die noch aus der regulären Tagesordnung abgearbeitet werden müssen, die nicht besonders vorgezogen und platziert waren. Auf den Tribünen darf ich jetzt Besucherinnen und Besucher von den Naturfreunden Erfurt und der evangelischen Erwachsenenbildung begrüßen. Herzlich willkommen!
(Beifall im Hause)
Ach so, ich muss noch mal zurückgehen. Ich habe hier eben die Ausschussüberweisung pauschal beschlossen. Wir müssen aber formell nicht nur den Bericht der Landesregierung an den Ausschuss überweisen, sondern natürlich auch die weiteren Punkte des Antrags. Ich habe das irgendwie schon vorausgesetzt. Also die weiteren Punkte des Antrags, die wir eben überwiesen hatten, sollen auch an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur. Diese Abstimmung muss ich noch kurz nachholen. Das mache ich gern. Wer auch dafür ist, dass die anderen Teile des Antrags an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur kommen, den bitte ich noch mal um das Handzeichen. Und das sind erneut die Fraktionen Die Linke, SPD, Thüringen.Gerecht, CDU und die fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen von der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Nein, die gibt es nicht. Damit ist der gesamte Antrag zum vorigen Tagesordnungspunkt, den ich noch mal aufgerufen habe, an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur zur Weiterberatung überwiesen. Jetzt rufe ich auf Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/4419 ERSTE BERATUNG Wird die Begründung gewünscht? Ja. Dann gebe ich gern Frau Ministerin das Wort. Sehr gern. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste hier im Raum und überall auf der Welt, ich glaube, Sie haben ein bisschen Glück mit der Wahl Ihres Zeitfensters, weil heute und jetzt gerade deutlich wird, wie mannigfaltig die Arbeit dieses Parlaments ist. Von einer durchaus emotionalen und politisch geprägten Debatte hin zu einem eher klassischen Handwerksthema, welches wir hier im Parlament zu beraten haben, einem Gesetzgebungsverfahren, das eigentlich nicht ideologisch geprägt ist, das tatsächlich gesetzgeberisches Handwerk ist und einfach gemacht werden muss. Deswegen freue ich mich sehr, Sie zum Thema „Kirchensteuerangelegenheiten“ hier im Plenum begrüßen zu dürfen. Aus mehreren Gründen ergibt sich Änderungsbedarf am Thüringer Kirchensteuergesetz einerseits und dem Thüringer Gesetz zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung andererseits. Das klingt erst mal alles nicht wirklich wichtig, ist im Detail aber tatsächlich notwendig. Ich freue mich, dass wir an dieser Stelle eine enge und gute Zusammenarbeit mit den Kirchen hatten, um diesen Gesetzentwurf so miteinander zu erarbeiten. Es bedarf einer klarstellenden gesetzlichen Regelung, unter welchen Voraussetzungen bei konfessionsverschiedenen Ehegatten oder Lebenspartnern eine gesamtschuldnerische Haftung und eine Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes in Betracht kommen. Ich erläutere Ihnen das gern für den Hintergrund. Bei konfessionsverschiedenen Ehegatten kommt bei der Kirchensteuer, wenn die Einkommen beider bei gemeinsamer Veranlagung durch die Finanzämter verwaltet werden, dieser Halbteilungsgrundsatz zur Anwendung. Weitere Änderungen sind bei den Regelungen zum Rechtsweg bei Streitigkeiten in Kirchensteuerangelegenheiten vorgesehen. Auf Wunsch der Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen soll ein Wechsel vom Finanzrechtsweg zum Verwaltungsrechtsweg vollzogen werden. Wir schaffen damit die Grundlage, dass eine höhere Effizienz in der Verfahrensführung erzielt werden kann. Davon sind wir überzeugt. Da die steuererhebende Kirche die Widerspruchs- und Klageverfahren dann grundsätzlich selbst bearbeiten kann, ist das auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Die Auswirkungen der Rechtswegänderung sind dabei selbstverständlich zu evaluieren. Ebenso auf Wunsch der Kirchen sollen auch die Regelungen über den Kirchenaustritt von Geschäftsunfähigen und die Abgabe der Austrittserklärung durch einen Vormund oder Pfleger angepasst bzw. ergänzt werden. Dadurch entsteht für das Land kein erkennbarer Nachteil. Im Gegenteil, es sorgt für eine Entlastung unserer Finanzämter. Damit sollen in der Praxis bestehende Unsicherheiten darüber, ob eine durch einen Vertreter abgegebene Austrittserklärung rechtswirksam ist, ausgeräumt werden. Der Rechtsweg steht selbstverständlich in Streitfällen weiterhin offen, denn wegen der erkennbar großen Sachnähe entsprechend der beiden Verwaltungsbereiche wird das selbstverständlich möglich sein. Außerdem wird eine gesetzliche Regelung geschaffen, die den Kirchenaustritt von ehemaligen Thüringer Bürgerinnen und Bürgern regelt, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben. Die Änderungen im Thüringer Gesetz zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung sind im Wesentlichen Folgeänderungen sowie, wie ich angedeutet habe, redaktioneller Natur. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorgenannten gesetzlichen Änderungen sind mit den Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche abgestimmt und treffen dort auf Zustimmung. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
