Lennart Geibert
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen
Wir reden ja hier zu einem völlig anderen Thema, aber ich fände es ganz grundsätzlich schon gut, wenn man auch hier in diesem Hohen Haus öfter mal auf die Wirtschaft hören würde.
(Beifall CDU)
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Die Wirtschaft sind die Menschen, die in den Unternehmen
arbeiten!) Ihr Gesetzentwurf, lieber Herr Schaft, begünstigt vor allem jene, die ausschließlich montags bis freitags arbeiten.
(Beifall CDU)
Wer regelmäßig am Wochenende arbeitet, vielleicht sogar in einem Zweitjob, profitiert dagegen keineswegs sicher. Wer samstags arbeitet und montags ohnehin frei hat, kann sogar einen bislang freien Arbeitstag verlieren. Auch Pendlerfamilien können zusätzlich belastet werden. Die Kita in Thüringen bleibt geschlossen, der Arbeitsplatz in Hessen kennt aber keinen Nachholfeiertag. Dann müssen Eltern Betreuung organisieren oder Urlaub nehmen. Ist das etwa die Vorstellung von Entlastung? Meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber hinaus erkennen Sie zwar mögliche Mehrkosten für Wirtschaft und öffentliche Arbeitgeber an, legen aber keine belastbare Gesamtsumme vor. Die Kosten, die entstehen und die vielfältigen Probleme bei Personalplanung, Lieferterminen und betrieblichen Abläufen wird dann wohl schon irgendjemand lösen. Das Institut der deutschen Wirtschaft schätzt, dass ein zusätzlicher Arbeitstag deutschlandweit zwischen 5 und 8,6 Milliarden Euro mehr Wirtschaftsleistung ermöglichen könnte. Daraus lässt sich kein genauer Preis für Ihren Entwurf ableiten. Die Größenordnung zeigt aber, dass veränderte Arbeitszeiten wirtschaftlich keinesfalls belanglos sind.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Also alle Feiertage abschaffen?)
Dazu kommt zusätzlicher Abstimmungsaufwand über die Landesgrenzen hinweg. Am Montagmorgen mit dem Geschäftspartner in Thüringen einen Auftrag abschließen oder kurzfristig einen Liefertermin abstimmen? Das kann schwieriger werden, wenn hier Feiertagsruhe gilt und andernorts regulär gearbeitet wird. Sie schreiben selbst, dass Sie die wirtschaftlichen Folgen auf Grundlage Ihres Entwurfs nicht abschätzen können und sich keine Gesamtsumme quantifizieren lässt. Trotzdem erklären Sie die Auswirkungen für vertretbar. Eine belastbare Folgenabschätzung, die einzelne Branchen sowie unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und die Belastungen von Familien untersucht, legen Sie nicht vor. Die politische Bewertung steht fest, bevor Sie die tatsächlichen Folgen überhaupt untersucht haben. Stattdessen verweisen Sie auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und betonen die synchrone Taktung des gesellschaftlichen Lebens. Kollektive Ruhezeiten sollen die Gesellschaft stärken, der Gesundheitsprävention dienen, Stress senken sowie Familien- und Sorgearbeit unterstützen. Das sind wichtige Ziele. Aber warum soll dafür die gemeinsame Ruhe am ursprünglichen Feiertag aufgegeben werden? Auch ein Feiertag am Wochenende ermöglicht Begegnung, Erholung und gemeinsames Gedenken. Dass viele Menschen ohnehin frei hätten, macht diesen Tag keineswegs wertlos.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: So ist das!)
Ihre Argumentation leidet hier erneut daran, dass Sie den Samstag wie einen ohnehin arbeitsfreien Tag behandeln. Das ist er für viele Menschen gerade nicht. § 3 Abs. 2 des Bundesurlaubsgesetzes zählt alle Kalendertage als Werktage, die keine Sonn- oder gesetzlichen Feiertage sind. Entscheidend ist also gerade der Feiertagsstatus, den Sie dem betreffenden Samstag nehmen wollen. Greifen wir Ihre Forderung nach einem gemeinsamen Ruhetag auf. Wie stärken Sie die gemeinsame Zeit einer Familie, wenn am ursprünglichen Feiertag ein Elternteil arbeiten muss? Und wie entsteht am folgenden Montag gemeinsame Familienzeit, wenn der andere Elternteil außerhalb Thüringens beschäftigt ist und etwa dort arbeiten muss? Sie verschieben die Feiertagsruhe, aber Sie garantieren damit noch lange keine gemeinsame Erholung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber nicht nur, dass Sie Feiertage und Erholungszeiten mit der Familie auseinanderreißen und sich keine Gedanken über die Folgen für die Staatskasse machen. Sie klammern auch noch völlig den 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit – mit Verweis auf die Bundesregelung – aus, wollen auf der anderen Seite aber den 1. Mai – auch ein Bundesfeiertag – in die neue Regelung einbeziehen. Der Feiertag, der 1. Mai, der seine Tradition in einem Unrechtsregime hatte, bei dem Menschen aufgrund akademischer oder anderer Herkunft in Ausbildung und Berufsperspektiven diskriminiert wurden, soll privilegiert werden gegenüber dem Feiertag zum Ende dieses Regimes. Ich hätte von Ihnen mehr Feingefühl erwartet. Es ist kein vernünftiger Grund ersichtlich, warum gerade der 3. Oktober nicht in diese Regelung fallen sollte – außer, dass Sie der DDR hinterhertrauern und der Tag der Deutschen Einheit deshalb für Sie ein Feiertag zweiter Klasse ist.
(Zwischenruf Abg. Schaft, Die Linke: Herr Geibert, das ist aber wirklich unterste Schublade!)
Das Gesetz soll außerdem bereits am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Eine Übergangsfrist fehlt. Unternehmen, Verwaltung und Beschäftigte müssten gegebenenfalls bereits feststehende Planungen kurzfristig ändern. Wer Planungssicherheit verspricht, sollte wenigstens einen verlässlichen Vorlauf für die Umstellung vorsehen. Wir sollten unsere Feiertage an den Tagen belassen, zu denen ihr historischer, religiöser oder gesellschaftlicher Anlass gehört. Gemeinsame Traditionen lassen sich nicht beliebig im Kalender verschieben, nur damit ein zusätzlicher Wochentag arbeitsfrei wird.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Er hat es nicht verstanden!)
Feiertage sind auch Tage der Familie, des Gedenkens und der Besinnung. Diese Zwecke können ebenso an Wochenenden erfüllt werden. Wer Beschäftigte entlasten will, muss deshalb genau hinschauen, wem seine Regelung tatsächlich hilft und wem sie gemeinsame Freizeit nimmt. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Danke schön.
(Beifall CDU)
