Bausewein
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe vereinzelt noch anwesenden Zuschauer auf der Tribüne, liebe Gäste oder Zuschauer, Zuhörer zuhause an den Endgeräten, lassen Sie mich das Thema mit dem Zitat eines Ministerpräsidenten einleiten. „Für mich ist ein Feiertag ein Tag, der wegen des Anlasses begangen wird.“ Das Zitat stammt von Bodo Ramelow. Im Grunde sagt es bereits alles aus, was gegen den vorliegenden Gesetzentwurf spricht. Feiertage haben eine besondere Funktion. Sie sind grundsätzlich an einen konkreten Anlass und ein bestimmtes Datum gebunden. Sie dienen dem gemeinsamen Begehen religiöser, historischer und kultureller Ereignisse und schaffen einen gemeinsamen gesellschaftlichen Bezugspunkt. Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, nachträglich auf einen Werktag zu verlegen, würde den Charakter des Feiertags verändern. Aus einem Fest mit an einem bestimmten Datum verbundenem Gedenk- und Festtag würde in der praktischen Wirkung ein zusätzlicher arbeitsfreier Tag. Die Begründung dieses Gesetzentwurfs knüpft daher nicht an die besondere Bedeutung des jeweiligen Feiertags an, sondern an den mit einer Verlegung verbundenen zusätzlichen arbeitsfreien Tag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit würde der eigentliche Charakter des Feiertags gegenüber dem Aspekt zusätzlicher Freizeit in den Hintergrund gestellt. Meine Damen und Herren, zur Erholung und Freizeit stehen bereits der gesetzliche Urlaubsanspruch sowie die Wochenenden zur Verfügung. Es entspricht daher weder dem Sinn noch dem Zweck des Feiertagsgesetzes, zusätzliche Urlaubstage zu schaffen. Die Diskussion sollte folglich nicht auf die Frage verkürzt werden, ob weitere freie Tage grundsätzlich wünschenswert sind. Maßgeblich ist vielmehr, welche gesellschaftliche und rechtliche Funktion Feiertage erfüllen und ob eine Verlagerung eines Feiertags auf einen Werktag mit diesem Verständnis vereinbar ist. Kurz gesagt: Wer einen Feiertag lediglich als arbeitsfreien Tag versteht, greift aus unserer Sicht zu kurz. Damit würde der eigentliche Sinn eines Feiertags von seinem konkreten Anlass und seiner inhaltlichen Bedeutung entkoppelt und der Feiertag letztlich auf einen zusätzlichen Urlaubstag reduziert. Feiertage erfüllen jedoch eine darüber hinausgehende Funktion. Sie dienen dazu, einem bestimmten Anlass bewusst zu gedenken und dessen Bedeutung am jeweils festgelegten Datum hervorzuheben. Diese Funktion besteht unabhängig davon, auf welchen Wochentag der Feiertag fällt. Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, handelt es sich daher nicht um eine verlorene Leistung oder um einen entgangenen zusätzlichen Urlaubstag, sondern um eine schlichte Folge der kalendarischen Einordnung des jeweiligen Datums. Eine nachträgliche Verlagerung des Feiertags auf einen Werktag würde den Charakter des konkreten Feiertags als an ein bestimmtes Datum gebundenen Gedenk- und Anlasstag verändern. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei Anmerkungen zu Ihrem Gesetzentwurf machen. Erstens: Sie verweisen zur Begründung auch auf den internationalen Vergleich. Hinsichtlich der Aussagekraft und Vergleichbarkeit der herangezogenen Daten ist jedoch eine differenzierte Betrachtung geboten. So werden in einzelnen Staaten Kalendertage als Urlaubstage zugrunde gelegt. Hierunter fallen sämtliche Tage der Woche einschließlich Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Darüber hinaus bestehen erhebliche Unterschiede bei den Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diese unterschiedlichen rechtlichen und systematischen Rahmenbedingungen beeinflussen die Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Urlaubstage maßgeblich und erzeugen ein schiefes Bild, wenn sie nicht entsprechend berücksichtigt werden. Zweitens: Bereits die Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs geben Anlass zu erheblichen Zweifeln an einer hinreichend belastbaren Entscheidungsgrundlage. Im Vorblatt wird hierzu lediglich ausgeführt, dass der Entwurf nicht von Kostenneutralität ausgehe. Zugleich wird darauf verwiesen, dass glücklichere Beschäftigte produktiver seien. Damit wird zumindest der Eindruck erweckt, dass mögliche positive Produktivitätseffekte etwaige finanzielle Mehrbelastungen kompensieren könnten. Eine belastbare Quantifizierung oder nachvollziehbare Herleitung dieser Annahme findet sich jedoch nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus meiner Sicht sollten wir uns in der Politik auf die Themen konzentrieren, die für die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich von größerer Bedeutung sind. Die Frage, wie sich die Zahl der arbeitsfreien Tage erhöhen lässt, gehört aus meiner Sicht derzeit nicht zu den drängendsten Herausforderungen. Viel wichtiger ist es, die Bürgerinnen und Bürger im Alltag spürbarer zu entlasten.
