Steffen Schütz
Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein
Es ist ja immer schön, wenn man mal miteinander spricht. Weiterer konkreter Nachbesserungsbedarf besteht beim theoretischen Wissenserwerb. Ja, da haben Sie recht, Herr Schubert, ich glaube, dass uns das Thema tatsächlich nicht in Ruhe lassen sollte bei der Fahrpraxis unter Anleitung, bei der sogenannten Laienausbildung. Auch dazu gibt es Projekte dieses Verbandes, den ich gerade beschrieben habe, mit dem Namen „Ansätze zur Optimierung der Fahrschulausbildung in Deutschland I und II“ – kurz OFSA I und II –, die behandeln genau diese Bereiche. Beide Projekte enthalten konkrete Ideen zur Verbesserung der Fahrschülerausbildung bezüglich des Inhalts, der Methodik und des Ablaufs. Beide Projekte sind gute Bausteine dafür, nach meiner oder auch der Auffassung der Fachleute in meinem Haus, die Reform des Führerscheinerwerbs solide ins Werk zu setzen. Sehr geehrte Damen und Herren, in ihrem Antrag hat die AfD-Fraktion Ausbildungsfahrten und die Dauer der praktischen Fahrerlaubnisprüfung thematisiert. Mit der Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung soll geregelt werden, dass Fahrten auf Überlandstrecken, auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und bei Dunkelheit oder Dämmerung durchzuführen sind. Dafür gibt es künftig keine Mindestanzahl an Fahrten mehr. Dies begrüße ich ausdrücklich. Die durchzuführende Anzahl richtet sich nunmehr nach dem individuellen Ausbildungsstand der Fahrschülerinnen und Fahrschüler. Und ich finde, das ist auch gut so. Die Entscheidung über den notwendigen Umfang sollte beim Fahrlehrer liegen. Er muss das Vorhandensein der erforderlichen Fahrkompetenz feststellen. Das vereinfacht Abläufe ganz erheblich. Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit sehe ich hier nicht, denn die Fahrlehrer dürfen diejenigen zur praktischen Prüfung vorstellen, bei denen die Prüfungsreife besteht oder festgestellt und dokumentiert wurde. Viele Details dieser Reform sind bereits auf dem richtigen Weg. Einer Verkürzung der praktischen Prüfungszeit steht die Landesregierung allerdings kritisch gegenüber. Hier zieht für mich das Sicherheitsargument. Eine Verkürzung bedeutet, dass wesentliche Zeit für eine gut begründete Prüfungsentscheidung fehlen könnte. Die angestrebte Verkürzung verfolgt das nachvollziehbare Ziel, bei weniger Wartezeit mehr Prüfungen pro Tag absolvieren zu können. Ich bin sicher, dieses Ziel kann wirkungsvoller durch eine Erleichterung des Zugangs zum Beruf des Fahrerlaubnisprüfers erreicht werden. Genau dies wird nach dem vorliegenden Gesetzentwurf künftig möglich. „Freie Fahrt für freie Bürger“ heißt, dass wir den Führerschein weniger bürokratisch und weniger teuer machen, reglementieren, ohne die Sicherheitsaspekte zu vernachlässigen. Dafür setze ich mich ein. Menschen aller Einkommensschichten müssen am gesellschaftlichen Leben, am Arbeitsmarkt, an Bildung, am Ehrenamt, an vielem mehr teilnehmen können. Dafür ist in Thüringen ein Führerschein zentrale Voraussetzung und gehört zur Grundversorgung. Das wollen wir erleichtern. Das wollen wir preiswerter, digitaler und schneller machen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
