Kerstin Düben-Schaumann
Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, werte Gäste, wir sprechen heute über eine Gefahr, die viel zu oft im Verborgenen bleibt, obwohl sie mitten unter uns geschieht: K.-o.-Tropfen. Straftaten unter Einsatz sogenannter K.-o.-Mittel sind ein ernstes Gewaltphänomen, dessen Tragweite wir nicht unterschätzen dürfen. Wir reden hier von schwersten Straftaten, von vorsätzlicher Betäubung mit dem klaren Ziel, ein Opfer wehrlos zu machen, um es zu berauben, zu bestehlen oder sexuell zu missbrauchen. Für die Betroffenen bedeutet das oft nicht nur körperliche Schäden, sondern auch erhebliche psychische Belastungen und langanhaltende Traumatisierung. Das ist kein Kavaliersdelikt. Trotzdem erleben wir seit Jahren dasselbe Muster: eine überlastete Polizei, eine unterbesetzte Justiz, Verfahren, die im Sande verlaufen, weil die Beweismittel nicht rechtzeitig gesichert werden können. Wer echten Opferschutz will, muss zuerst für eine funktionierenden, verlässliche Rechtsstaat sorgen.
(Beifall AfD)
Das heißt, mehr Personal bei der Polizei, mehr forensische Kapazitäten in den Kliniken und eine Justiz, die harte Strafen auch tatsächlich verhängt und vollstreckt
(Beifall AfD)
statt Bewährungsstrafen für Täter, die morgen die nächste Frau ins Visier nehmen. Die Dunkelziffer bei K.-o.-Tropfen ist enorm. Viele Betroffene erstatten keine Anzeige, weil sie sich schämen, weil sie glauben, ihnen werde ohnehin nicht geglaubt, oder weil die Substanzen, etwa GHB oder GBL, im Körper so schnell abgebaut werden, dass sie schon nach wenigen Stunden nicht mehr nachweisbar sind. Selbst wer sofort reagiert, hat oft nur ein enges Zeitfenster. Das ist nicht nur ein individuelles Schicksal, das ist ein strukturelles Problem, dem wir uns als Gesetzgeber stellen müssen. Auf Bundesebene ist inzwischen Bewegung in die Gesetzgebung gekommen. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen. Kern des Entwurfs ist eine Änderung des Strafgesetzbuchs. Neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen sollen künftig ausdrücklich auch gefährliche Mittel erfasst werden. Damit soll klargestellt werden, dass der Einsatz von K.-o.-Tropfen als besonders schwere Begehungsform berücksichtigt werden kann. Denn bislang sind narkotisierende Substanzen, die einem Opfer über ein Getränk verabreicht werden, nicht ohne Weiteres als gefährliches Werkzeug im Sinne des bisherigen Qualifikationstatbestands anzusehen. Aber wir dürfen nicht übersehen, Strafverschärfungen allein werden dieses Problem nicht lösen. Wir brauchen eine Strategie, die deutlich über das Strafrecht hinausgeht. Erstens – Aufklärung. Alle Menschen, vor allen Dingen junge Menschen, müssen frühzeitig darüber informiert werden, wie sie sich und andere schützen können. Zweitens – Prävention vor Ort. Clubs, Bars und Veranstalter müssen in die Pflicht genommen werden, durch Schulungen des Personals, durch sichtbare Aufklärung und durch einfache, aber wirksame Maßnahmen wie Abdeckungen für Getränke oder Teststreifen, die auf gängige Substanzen reagieren. Dazu gehört auch, Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen, keine offenen Getränke von fremden Menschen annehmen, auf Warnsignale bei Freunden achten und im Zweifel schnell medizinische Hilfe und die Polizei einschalten. Drittens – eine bessere medizinische und forensische Versorgung. Betroffene brauchen einen niedrigschwelligen, schnellen Zugang zu Kliniken, die die entsprechenden Tests rechtssicher durchführen können, rund um die Uhr, ohne bürokratische Hürden, ohne dass wertvolle Zeit verstreicht. Viertens – eine Öffentlichkeitskampagne, die klar macht, dass die Verantwortung für eine Straftat niemals beim Opfer liegt. Die Verantwortung liegt immer beim Täter. Und die Beratungsstellen müssen bekannt, erreichbar und vertrauenswürdig sein. Fünftens – eine konsequente Strafverfolgung. Die Verabreichung von K.-o.-Mitteln muss als das behandelt werden, was es ist – eine gezielte, geplante Straftat, die häufig der Vorbereitung schwerster Delikte dient. Wie erschütternd die Dimension sein kann, hat nicht zuletzt der Fall Giselle Pellicot in Frankreich gezeigt. Er hat uns auf bedrückende Weise deutlich gemacht, dass solche Taten nicht nur in Clubs oder im Nachtleben stattfinden, sondern auch im engsten privaten Umfeld. Auch Schulen, Elternhäuser und andere Bildungseinrichtungen spielen eine wichtige Rolle. Gemeinsam mit Polizei und Fachberatungsstellen können sie Aufklärungsarbeit leisten und insbesondere junge Menschen sensibilisieren. Doch neben der Prävention brauchen wir vor allem eins, eine bessere Wissensgrundlage. Denn auch bei der statistischen Erfassung bestehen erhebliche Lücken. Meine Damen und Herren, das ist kein Randthema. Es geht um die Sicherheit von Menschen in ihrem Alltag, beim Feiern, beim Ausgehen, beim ganz normalen Zusammensein. Niemand sollte Angst haben müssen, sein eigenes Getränk aus den Augen zu lassen. Dafür brauchen wir klare Regeln, gute Strukturen und vor allem Schutz der Betroffenen. Der vorliegende Antrag greift wesentliche Probleme auf und enthält wichtige Bausteine für einen besseren Schutz. Deshalb werden wir diesen Antrag unterstützen. Es darf aber hier nicht enden, sondern muss im Justiz- und Polizeibereich weiterentwickelt werden. Danke.
(Beifall AfD)
