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Gruhner

09.10.2026 Sitzungen 8/58

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bringen als Landesregierung heute ein neues Landesmediengesetz ein. Wir legen dem Parlament ein neues Landesmediengesetz vor. Das ist ein Gesetz, das eine ganz klare Botschaft hat: Wir stärken Medien aus Thüringen für Thüringen. Es geht darum, regionale Medien zu stärken, weil wir der festen Überzeugung sind, dass unsere Heimat auch Heimatmedien braucht, einen Heimatsender, Heimat-TV, Heimatzeitung, aber auch Heimatradio. Sie alle wissen, dass wir gerade auch in der Medienlandschaft in einer Zeit des fundamentalen Wandels sind. Wenn Sie sich mal anschauen, mehr als zwei Drittel aller Menschen zwischen 18 und 24 Jahren informieren sich heute maßgeblich über soziale Plattformen, über Social Media und nicht über klassische Medien. Wir merken, dass sich die Medienlandschaft verändert, dass sich aber auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingen für Medien verändern. Deswegen haben wir uns auf den Weg gemacht, zu sagen, wir schaffen auch in Thüringen einen Ordnungsrahmen, der am Ende regionale Medien in diesem Wettbewerb stärkt, weil wir der festen Überzeugung sind, dass regionale Medien auch einen Wert an sich haben. Denn eins ist auch klar: Der Algorithmus aus Kalifornien kennt keinen Kreistag, er kennt vielleicht auch keinen Landtag, er kennt vielleicht auch nicht den Sport- oder den Kulturverein vor Ort, aber lokale Medien kennen sie und sie berichten davon. Deswegen hat die Stärkung von lokalen Medien auch einen ganz essenziellen Wert für die Stärkung der Demokratie und damit auch für die Stärkung unserer Heimat. Das ist der Grund, warum wir an dieses Gesetz gehen. Was machen wir konkret? Erstens schaffen wir gerade für das Radio aus Thüringen einen Ordnungsrahmen, der die wirtschaftlichen Bedingungen für das Radio verbessert, indem wir sagen: Ja, man kann noch enger zusammenrücken wie in einer WG. Wir erlauben nicht nur, dass man organisatorisch zusammenarbeiten kann, sondern dass tatsächlich auch redaktionelle Zusammenarbeit enger möglich ist. Nun kann man natürlich den berechtigten Einwand bringen: Was heißt das für die Medienvielfalt, wenn Ihr es zulasst, dass auch Redaktionen enger zusammenarbeiten? Da will ich Ihnen aber sagen, mir ist es lieber, dass zwei Radiosender zusammenarbeiten, als dass am Ende vielleicht gar kein Radiosender im privaten Bereich mehr aus Thüringen vorhanden ist. Deswegen ist es ein richtiger und ein guter Schritt, der nicht nur die Frage von Medienpolitik an sich im Zentrum hat, sondern auch eine Frage für den Wirtschaftsstandort Thüringen, weil wir auch private Medien im Freistaat Thüringen sichern wollen und sie brauchen. Das Zweite, das wir auch mit Blick darauf tun, die Vielfalt am Ende zu stärken: Wir wollen kommerzielles Lokalradio in Thüringen ermöglichen. Andere Bundesländer haben das. Wir kennen das aus anderen Bundesländern und deswegen wollen wir das auch in Thüringen möglich machen, auch weil wir der Überzeugung sind, dass das die Vielfalt der Medienlandschaft tatsächlich stärkt. Privater Wettbewerb auch im lokalen Bereich, der schadet nicht, der ist sogar gut. Deswegen öffnen wir diese Möglichkeit. Schließlich drittens, und wir haben das in der Regierungsbefragung auch am Mittwoch schon miteinander besprochen: Wir wollen etwas für die Bürgerradios tun, weil wir auch hier der Überzeugung sind, dass es richtig ist, dass sich Bürgerinnen und Bürger auch im Bereich der Medienlandschaft engagieren, dass sie diese Medienlandschaft leben. Deswegen wollen wir die Möglichkeiten, die Bürgerradios haben, erweitern, wir wollen sie tatsächlich auch zu Dialogplattformen vor Ort machen. Deswegen werden die sechs Bürgerradios, die es in Thüringen gibt, von dieser Gesetzesänderung konkret etwas haben, weil sie einfach vielmehr Freiraum für ihre Arbeit bekommen. Und schließlich der vierte Punkt, ganz pragmatisch: Wir räumen in dem Gesetz etwas auf. Wir gucken, dass wir Bürokratie zurückfahren, dass wir auch die Möglichkeiten der Digitalisierung stärken, dass wir Schriftformerfordernisse tatsächlich auch schleifen. Also all das, was sich wie ein roter Faden generell durch die Arbeit der Landesregierung zieht, nämlich Demokratie zurückzubauen, das machen wir auch mit diesem Landesmediengesetz. Ich will abschließend mit Blick darauf, was wir in der Medienpolitik machen, noch einmal sagen, dass wir alle gerade in dieser Zeit, wo tatsächlich ein fundamentaler Wandel der Medienlandschaft stattfindet, Medienpolitik wirklich auch als Demokratiepolitik begreifen, dass wir uns alle miteinander bewusst machen, welchen Wert Medien und eine funktionierende Medienlandschaft für unser Gemeinwesen an sich haben. Ich will das noch mal ausdrücklich sagen: Soziale Medien, Social-Media-Plattformen, sie sind etwas Gutes und gleichzeitig müssen wir aber eben auch sicherstellen, dass nicht von Algorithmen, die letztlich in Peking oder in Kalifornien gesteuert werden, abhängt, wie unser Meinungsklima in Deutschland aussieht. Wir wollen, dass auch Nachrichten in Deutschland produziert werden, dass Redaktionen in unserem Land arbeiten. Deswegen braucht Medienpolitik auch klare Grundsätze. Es geht um Vielfalt, es geht vor allem aber auch um Freiheit. Das muss immer als Erstes stehen, dass wir die Freiheit von Journalistinnen und Journalisten, von Medienberichterstattung sicherstellen, dass wir aber auch Vielfalt sicherstellen, dass wir aber auch für Wettbewerb eintreten, dass wir wissen: Ja, wir haben einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der einen Wert an sich hat, aber gleichzeitig eben auch private Medienunternehmen, die gute Wettbewerbsbedingungen brauchen. Und diesen Wettbewerb der privaten Medien untereinander, aber auch der Wettbewerb im dualen System, öffentlich-rechtliche Medien und private Medien, den brauchen wir, damit wir am Ende Meinungsvielfalt haben. Deswegen, das will ich einfach sagen, ist das ein ganz, ganz wichtiger Punkt. Und schließlich braucht eine gute Medienpolitik klare Regeln. Sie braucht einen Ordnungsrahmen. Denn auch das ist klar: Unabhängig von der Frage, wie groß ein Medium ist, ob es eine riesige Tech-Plattform oder ob es am Ende die Lokalzeitung ist, muss es klare Regeln für alle geben, die sich in diesem Medienmarkt bewegen, gerade auch mit Blick auf den Jugendschutz. Sie wissen, dass wir als Freistaat Thüringen intensiv in der Frage unterwegs sind, wie wir auch junge Menschen in der digitalen Welt schützen können, weil am Ende eben diese Verantwortung weit über das hinausgeht, was Medienpolitik an sich betrifft. Es ist am Ende eben auch in großer Breite Gesellschaftspolitik. Deswegen will ich uns noch mal zurufen, dass wir mit dieser Aufgabe, die eben die Länder in der Medienpolitik haben, weil wir als Bundesland, als Länder in Gänze diejenigen sind, die für Medienpolitik zuständig sind, da eine gewaltige Verantwortung haben. Aber wir haben eben auch riesige Chancen, weil wir hier vor Ort tatsächlich gestalten können, wie sich Bürgerinnen und Bürger informieren können. Und das ist mein allerletzter Punkt: Lassen Sie uns auch eine Debatte darüber führen, wie wir uns eigentlich in diesem digitalen Zeitalter als Bürgerinnen und Bürger informieren wollen. Wollen wir uns nur noch über digitale Plattformen informieren? Wollen wir uns nur noch von durch Algorithmen getriebenen Nachrichten treiben lassen? Oder wollen wir tatsächlich auch, dass Journalistinnen und Journalisten in Redaktionen vor Ort arbeiten und Nachrichten aus unserer Heimat für unsere Heimat aufbereiten? Ich finde, dafür zu streiten und auch dafür den Rahmen zu setzen, dass das weiter möglich ist, lohnt sich. Deswegen lade ich herzlich ein, dass wir die Diskussion über dieses Landesmediengesetz auch dafür nutzen, dass wir uns darüber verständigen, wie wir uns eigentlich informieren wollen und welche Verantwortung für uns über dieses Gesetz hinausgeht. Herzlichen Dank und ich freue mich auf die Diskussion. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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