Steffen Quasebarth
Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne, manchmal beginnt Gewalt nicht mit einem Schlag. Manchmal beginnt sie leise, gefährlich leise. Mit einem Glas, das unbeobachtet bleibt, mit einem Moment der Unachtsamkeit, mit einer Substanz, die man weder riechen, noch schmecken, noch farblich identifizieren kann. Und mit einem Körper, der plötzlich nicht mehr gehorcht. Und dann ist da ein Mensch, der nicht mehr frei entscheiden kann, ein Mensch, dem die Kontrolle genommen wird, ein Mensch, der am nächsten Morgen vielleicht nicht weiß, was geschehen ist, aber der spürt, dass etwas geschehen ist, etwas Furchtbares. Darüber sprechen wir heute. Wir sprechen über K.-o.-Tropfen oder genauer über K.-o.-Mittel, denn fachlich geht es nicht nur um Tropfen, es geht um eine ganze Vielzahl von Stoffen, Drogen, Medikamenten, Chemikalien. Mehr als 100 Substanzen können missbraucht werden, um Menschen wehrlos zu machen. Aber weil der Begriff „K.-o.-Tropfen“ allseits bekannt ist, ist es richtig, dass er im Antrag auch sichtbar bleibt. Denn natürlich muss Politik fachlich genau sein. Aber sie muss vor allem auch verstanden werden. Und dieses Thema muss vor allem auch verstanden werden von den Eltern, von den Jugendlichen, von den Lehrkräften, von der Polizei, vom Rettungsdienst, von Menschen in Clubs, in Bars, auf Festen, auf Festivals und vor allem auch hier von uns im Parlament. Denn eines muss klar sein, einem Menschen heimlich solche Mittel zu verabreichen, ist kein lustiger PartyGag, das ist kein Spaß, sondern es ist eine Tat voller Bosheit und Heimtücke. Der Täter nimmt. Er nimmt einem Menschen die Möglichkeit, Nein zu sagen. Er nimmt ihm Orientierung. Er nimmt ihm Erinnerungen. Er nimmt ihm Sicherheit. Deshalb ist es richtig, dass wir über Strafrecht sprechen. Es wurde schon mehrfach gesagt: Wer K.-o.-Mittel einsetzt, um Sexual- oder Raubdelikte zu begehen, der muss mit einer angemessenen Strafe rechnen. Der besondere Unrechtsgehalt solcher Taten muss sich im Strafrecht widerspiegeln. Aber Strafrecht allein reicht nicht, denn eine harte Strafe hilft wenig, wenn niemand rechtzeitig hilft. Sie hilft wenig, wenn Spuren verloren gehen. Sie hilft wenig, wenn Betroffene nicht wissen, wohin sie sich wenden können. Sie hilft wenig, wenn aus Unsicherheit Schweigen wird. Deshalb geht dieser Antrag einen wichtigen Schritt weiter. Er sagt: Wir brauchen Aufklärung. Wir brauchen bessere Prävention. Wir brauchen klare Abläufe. Wir brauchen vertrauliche Spurensicherung, das ist heute schon mehrfach genannt worden. Und wir brauchen ein System, das Betroffene nicht allein lässt. Gerade bei K.-o.-Mitteln geht es eben um Zeit. Die Uhr läuft immer gegen das Opfer. Manche Stoffe sind nur wenige Stunden nachweisbar. GHB zum Beispiel ist im Blut nur für sehr kurze Zeit feststellbar, im Urin in der Regel bis zwölf Stunden. Das heißt, wenn Hilfe zu spät kommt, dann lösen sich Beweise einfach auf. Wenn Beweise verschwinden, dann hat es die Gerechtigkeit schwer. Deshalb ist die vertrauliche Spurensicherung so wichtig. Sie sagt den Betroffenen: Du musst nicht alles sofort entscheiden. Du musst nicht sofort zur Polizei. Du musst nicht sofort eine Anzeige erstatten. Aber sie sagt den Betroffenen auch: Du kannst Hilfe bekommen. Du kannst medizinisch versorgt werden und du kannst Spuren sichern lassen, falls du später diesen Weg gehen willst. Das ist kein softer Umgang mit Straftaten, sondern die Voraussetzung dafür, dass Straftaten überhaupt aufgeklärt werden können.
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Wichtig ist auch: Prävention lässt die Verantwortung für die Tat dort, wo sie hingehört. Natürlich ist es gut, aufeinander aufzupassen. Natürlich ist es gut, sein Glas im Blick zu behalten und natürlich ist es gut, Freundinnen und Freunde nicht allein zu lassen. Aber die Schuld liegt niemals bei dem Menschen, dem etwas angetan wird, nicht bei dem Mädchen, das feiern geht, nicht bei der jungen Frau, die ein Getränk annimmt und nicht bei den Menschen, die später Erinnerungslücken haben. Die Verantwortung liegt immer ganz klar bei den Tätern.
(Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)
Das muss jede Präventionsarbeit klar sagen. Deshalb ist es wichtig, Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse altersgerecht aufzuklären, eingebettet in bestehende Inhalte zu Sucht- und Gewaltprävention – nicht als zusätzliche Last für die Schule, nicht als neuer bürokratischer Überbau, sondern als ganz praktisches Wissen fürs Leben. Junge Menschen sollten wissen: Was sind K.-o.-Mittel? Wie erkenne ich Warnzeichen? Wie helfe ich einer Freundin oder einem Freund? Wo bekomme ich Hilfe her und warum ist es so wichtig, schnell zu handeln? Denn manchmal entscheidet eine Stunde darüber, ob ein Verdacht aufgeklärt werden kann oder nicht. Auch Veranstalter, Clubs, Security, Rettungsdienst, Kliniken und Polizei brauchen ganz klare Regeln. Wer im Ernstfall zuerst Kontakt hat, der muss wissen, was zu tun ist. Er muss es nicht irgendwann wissen, sondern sofort. Nicht: „Ah, wahrscheinlich hat sie zu viel getrunken“, sondern: „Nein, wir nehmen den Verdacht ernst.“ Und nicht: „Na, komm morgen wieder.“
(Beifall Thüringen.Gerecht)
Nicht erst: „Komm morgen wieder“, sondern wir sichern Hilfe jetzt und nicht erst: „Ach komm, das wird schon“, sondern wir wissen ganz genau, was zu tun ist. Genau darum geht es, um Standards, die praktisch helfen, um Fortbildung, die ankommt, um Beratung, die erreichbar ist, um Akuthilfe, auch im ländlichen Raum. Ja, wir brauchen auch bessere Daten, denn wo wir nicht wissen, was geschieht, können wir nicht gut handeln. Die vorgesehene Schlagworterfassung im polizeilichen Vorgangssystem ist deshalb sinnvoll, ressourcenschonend, datenschutzkonform, anonymisiert und mit ganz klaren Begriffen. Wir brauchen kein Datenmonster, aber wir brauchen auf jeden Fall ein Lagebild. Denn gute Politik beginnt mit Anerkennung der Wirklichkeit. Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist in der Beratung besser geworden. Er ist breiter geworden. Er ist genauer geworden und er nimmt stärker in den Blick, was Betroffene wirklich brauchen: Schutz, Hilfe, Beweise, Beratung, klare Zuständigkeiten. Für Thüringen.Gerecht ist der Maßstab einfach: Hilft es konkret? Macht es Aufklärung wahrscheinlicher? Stärkt es Betroffene und vermeidet es unnötige Bürokratie? Bei dieser Beschlussempfehlung können wir sagen: Ja, im Kern tut es das. Deshalb stimmen wir zu und an die jungen Menschen, die heute vielleicht zuhören, wenn auch nicht live im Saal, aber am Livestream,
