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Claudia Heber

CDU 09.10.2026 Sitzungen 8/58

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Das haben Sie nicht getan, aber die Linke hat das getan und hat das im letzten Plenum genutzt. Sie hat den Ministerpräsidenten nach dieser Wohngeldreform gefragt. Auf Ihre Frage, Herr Schaft, nach dem Änderungsbedarf an der Wohngeldreform sagte er in der Regierungsbefragung – ich zitiere –: „Ich finde, Verschiebebahnhöfe zu organisieren in Gesetzen, nicht sinnvoll.“ Genau darum geht es. Das Wohngeld wird jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Wenn die Wohngeldausgaben sinken, wird also auch der Thüringer Landeshaushalt entlastet, bisher anspruchsberechtigte Haushalte wechseln aber aus dem Wohngeld in das SGB II. Dort entstehen zusätzliche Kosten – der Minister hat es gesagt –, insbesondere bei den Kosten der Unterkunft. Diese Kosten treffen eben auf die kommunale Ebene. Das ist keine theoretische Befürchtung, das steht sogar im Gesetzentwurf. Die Bundesregierung selbst beziffert die zusätzlichen kommunalen Ausgaben im SGB II bundesweit – ich nehme jetzt nur mal die Zahl für 2029 – auf 24 Millionen Euro jährlich. Inzwischen hat der Bundesrat genau dieses Problem aufgegriffen und stellt ausdrücklich fest, dass die finanziellen Folgen der Wohngeldreform nicht allein anhand der Einsparungen beim Wohngeld bewertet werden dürfen. Den Einsparungen stehen zusätzliche Leistungen und Verwaltungsaufwendungen in anderen sozialen Sicherungssystemen gegenüber. Der Bundesrat warnt ausdrücklich vor einer Verlagerung finanzieller Belastungen auf die kommunale Ebene. Deshalb fordert der Bundesrat, die finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen umfassend zu ermitteln und sicherzustellen, dass sie vollständig durch den Bund ausgeglichen werden. Deshalb halte ich das auch für richtig. Der Minister hat es vorhin auch ausgeführt. Unsere Landkreise und kreisfreien Städte stehen finanziell ohnehin unter erheblichem Druck. Eine Konsolidierung des Bundes- oder Landeshaushalts darf nicht dadurch erkauft werden, dass zusätzliche Sozialausgaben bei unseren Kommunen hängen bleiben. (Unruhe Die Linke) Besonders interessant ist deshalb auch die Antwort der Bundesregierung. Der Bund sagt gerade nicht: Wir gleichen das aus, wir geben den Kommunen die Mehrkosten zurück. Nein, die Bundesregierung verweist vielmehr darauf, dass die Länder durch geringere Wohngeldausgaben ja selbst erhebliche Einsparungen erzielen würden, und sie erklärt ausdrücklich, es liege grundsätzlich im Ermessen der Länder, ob sie einen Teil dieser Einsparungen für eine bessere Finanzausstattung ihrer Kommunen verwenden. Genau damit wird die Wohngeldreform ein ganz konkretes Thüringer Problem: Wie hoch ist die Entlastung des Thüringer Landeshaushalts tatsächlich? Wie viele Thüringer Haushalte wechseln voraussichtlich? Welche zusätzlichen Kosten entstehen dadurch bei unseren Landkreisen und kreisfreien Städten? Wie hoch ist nach Berücksichtigung der Bundesbeteiligung die tatsächliche kommunale Nettobelastung? Entstehen zusätzliche Verwaltungskosten? Gibt es weitere Folgewirkungen beispielsweise bei der Hilfe zur Pflege? Was passiert vor allem, wenn der Bund bei seiner Position bleibt und die kommunalen Mehrbelastungen nicht vollständig ausgleicht? Dann müssen wir darüber reden, ob und in welchem Umfang die Entlastung des Thüringer Landeshaushalts bei unseren Kommunen ankommen muss. Aber vielleicht kommen wir ja gar nicht dazu und vielleicht löst sich das auch anders auf. Ja, die inhaltlich materiellen Fragen – der Minister hat es gesagt – dieser Wohngeldreform sind im Bundesratsverfahren adressiert und werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren beraten. Unser zusätzlicher Auftrag hier ist deshalb ein anderer: Wir müssen klären, was die Reform finanziell für Thüringen bedeutet. Und zu den weiteren Forderungen des Linken-Antrags hat der Minister bereits Stellung genommen. Nur so viel: Sie wollen den Kreis der Anspruchsberechtigten ausweiten. Sie wollen Leistungen erhöhen, Wohngeldstellenpersonal stärken, Bescheide verlängern. Das kann man natürlich alles fordern, (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Man kann es auch machen!) aber dann muss man auch sagen, wer das bezahlt und welches konkrete Problem gelöst werden soll. Denn die Bescheidung für 24 Monate gibt es ja bereits. Die ist ja schon heute möglich. Und auch beim Bürokratieabbau beginnt die Reform nicht bei null. Der Bundesentwurf enthält bereits eine Reihe von Verfahrensvereinfachungen. Auch das gehört zur vollständigen Bewertung, meine Damen und Herren. Der Antrag der Linken hat sehr deutliche Schwächen. Für eine Überweisung spricht nicht seine Qualität, sondern eine Frage, die er selbst gar nicht beantwortet: die Finanzierungsfolgen für unsere Kommunen. Mario Voigt hat früh vor Verschiebebahnhöfen gewarnt und der Bundesrat hat diese Gefahr ausdrücklich aufgegriffen. Das haben wir gehört. Die Gegenäußerung der Bundesregierung macht deutlich, welche finanziellen Folgen tatsächlich entstehen. Wir stimmen daher der Überweisung an den Fachausschuss mit dem klaren Auftrag zu, zu klären, welche Mehrbelastungen entstehen und welche Konsequenzen zu ziehen wären, wenn der Bund die vom Bundesrat geforderte Kompensation eben nicht übernimmt. Denn eines darf am Ende auf keinen Fall passieren: Bund und Land sparen und unsere Landkreise und Kommunen zahlen die Rechnung. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Genau so wird es!) Das wäre genau der Verschiebebahnhof, vor dem Mario Voigt gewarnt hat. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)

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