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Pascal Wloch

AfD 09.10.2026 Sitzungen 8/58

Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne und am Bildschirm! Drei Akteure, ein gemeinsames Projekt und die Rechnung, die am Ende ein anderer bezahlen soll. Die Linke liefert heute den Gesetzentwurf, der DGB fordert seit Jahren die Arbeitskammer und begrüßt ausdrücklich diese Initiative und das Arbeitsministerium hat hierzu im September eigens eine Fachveranstaltung ausgerichtet. Wer vor Ort war, spürte sofort die Unausgewogenheit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Allein die IHK Erfurt fragte nach den bestehenden Problemen und bot eine Zusammenarbeit an, um diese gemeinsam zu beseitigen. Das Arbeitsministerium erklärte danach, der Prozess soll weitergehen. Aus meiner Sicht steht das Ergebnis schon fest und die Arbeitsteilung steht am Ende sogar im Gesetz. Bis zur ersten Wahl soll ein Gründungsvorstand die Kammer aufbauen. Besetzt wird er mit Vertretern der Gewerkschaften und des zuständigen Ministeriums. Die Beschäftigten, die später die zwangsweise Mitgliedschaft haben, werden bei diesem Gründungsvorhaben nicht mit einbezogen. Ebenso wenig die Arbeitgeber, die das gesamte Beitragsverfahren abwickeln sollen. Damit ist der politische Kern dieses Entwurfs offengelegt. Die Linke schreibt das Modell, der DGB erhält den gesetzlichen Einfluss, das Ministerium baut die Struktur mit auf und führt die Aufsicht. Bezahlen sollen die Arbeitnehmer, die Arbeitgeber erledigen die zusätzliche Arbeit. Thüringen benötigt aber eine Politik, die Arbeitnehmer ernst nimmt. Wichtig sind sichere Arbeitsplätze, gute Ausbildung, schnell erreichbare Beratung und eine Wirtschaft, die Vertrauen in die Politik setzt, um wieder zu investieren. (Beifall AfD) Doch eine neue Pflichtkörperschaft erzeugt keine neuen Arbeitsplätze, passt keinen Lohn an und verbessert keinen Tarifvertrag. Deshalb prüften wir diesen Entwurf nicht nach seinem wohlklingenden Etikett, sondern nach seinen Folgen. Und dabei werden drei grundlegende Fehler sichtbar: Erstens, Ihr Entwurf ersetzt die freie Entscheidung des Arbeitnehmers durch Zwang. Jeder Arbeitnehmer und Lehrling wird kraft Gesetz Mitglied, niemand kann verweigern, niemand kann austreten. Mit der Mitgliedschaft wird der Beitrag direkt vom Bruttolohn abgezogen. Wie hoch dieser jedoch ist, verschweigt der Gesetzentwurf an dieser Stelle; dies soll in einer Beitragsordnung später geregelt werden. Aber dass die Kammer zusätzlich für Sonderleistungen Gebühren verlangen kann, das wissen Sie schon heute. Kurzum, der Landtag soll heute den Zwang beschließen, ohne den Beschäftigten sagen zu können, was er sie morgen kostet. Diesen Vertrauensvorschuss werden wir Ihnen nicht geben. (Beifall AfD) Blankoschecks zulasten der Arbeitnehmer stellen wir hier nicht aus. Und ganz nebenbei: Schauen Sie sich mal unsere Landes- und Bundesprogramme an, dort sehen Sie auch, wie man Arbeitnehmer tatsächlich stärken kann. Kommen wir zu zweitens: Dieser Entwurf belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig. Arbeitgeber sollen die Kammerbeiträge einziehen und an die Finanzverwaltung abführen. Für mögliche Fehler beim Beitragseinzug müssen die Betriebe haften. Dafür werden sie aber verpflichtet, unentgeltlich bei den Kammerwahlen mitzuwirken. Bei Pflichtverletzungen drohen Bußgelder, von denen ausgerechnet die Kammern profitieren. Diese zusätzliche Bürokratie bindet Zeit und Geld, das für Löhne, Ausbildung und Arbeitsplätze fehlt. Die Finanzierung bleibt widersprüchlich, weil sowohl Pflichtbeiträge als auch Landesmittel vorgesehen sind. Damit können Arbeitnehmer gleichzeitig als Beitragszahler und Steuerzahler belastet werden. Beitragshöhe und Gesamtkosten müssen offengelegt werden, bevor der Landtag neue Zahlungspflichten beschließt. (Beifall AfD) Kommen wir zu drittens: Mit der Arbeitskammer entsteht keine neue Vertretung aller Arbeitnehmer, sondern eine gesetzlich privilegierte politische Struktur mit eingebautem Gewerkschaftseinfluss. Das ist meines Erachtens auch der Grund des Gesetzes. Der DGB selbst liefert den Schlüssel in seinem eigenen Konzeptpapier. So führt er beim DGB-Bezirk Hessen-Thüringen vom Stand September 2026 selber aus, warum er auf eine Pflichtkammer drängt. Dort räumt er nämlich ein, dass die Mitgliederzahl rückläufig sei und der Organisationsgrad bundesweit bei rund 13,2 Prozent liegt. Am Ende, 2024, hatten die DGB-Gewerkschaften rund 5,58 Millionen Mitglieder. Ende 2025 waren es nach eigenen Zahlen nur noch 5,43 Millionen, also ein Minus von rund 147.000 in nur einem Jahr, und selbst die verbliebene Basis folgt nicht mehr der politischen Linie der Funktionsspitze. Trotz massiver Warnung des DGB vor der AfD war sie bei der Thüringer Landtagswahl 2024 unter Gewerkschaftsmitgliedern mit 35,2 Prozent mit Abstand stärkste Kraft. (Beifall AfD) Unter gewerkschaftlich organisierten Arbeitern waren es sogar 42,4 Prozent. Wer hier von einer kleinen Randgruppe spricht, verweigert die Realität. Vor diesem Hintergrund drängt sich der Eindruck auf, dass der Mitgliederschwund und der Verlust politischer Gefolgschaft durch gesetzlichen Einfluss kompensiert werden soll. Was als freiwillige Bindung nicht mehr gelingt, soll die Arbeitskammer per Gesetz liefern: Pflichtmitglieder, Pflichtbeiträge, garantierte Repräsentation und ein dauerhafter Zugang zu Regierung und Parlament. Der DGB mag das Motiv bestreiten, sein eigenes Konzeptpapier stellt den sinkenden Organisationsgrad, den AfD-Zuspruch in der Mitgliedschaft und die Arbeitskammer jedoch ausdrücklich in einen politischen Zusammenhang. Des Weiteren erklärt der DGB unverblümt seinen Kampf gegen rechts zum Teil seiner gewerkschaftlichen DNA und kündigt an, die AfD zurückdrängen zu wollen, wie die CDU zum Beispiel. Er organisiert Proteste gegen unseren Bundesparteitag und sogar kostenlose Busreisen dorthin. Wer uns bekämpft, vertritt offenkundig nicht neutral alle Arbeitnehmer. Genau deshalb ist die Verbindung aus Pflichtmitgliedschaft und Gewerkschaftsprivilegien untragbar. (Beifall AfD) Auch der Aufgabenkatalog zeigt, wo die Reise hingeht, denn die Kammer soll nicht nur arbeitsbezogen beraten, sie soll politische Bildung betreiben, Gleichstellung, Integration, Umwelt-, Verbraucher- und Kulturbelange verfolgen, eigene Einrichtungen gründen oder unterstützen, jährlich politische Berichte veröffentlichen und bei einer großen Zahl von Gesetzen und Verordnungen angehört werden. Weicht die Landesregierung von der Empfehlung ab, muss sie sich schriftlich rechtfertigen. So entsteht ein neuer politischer Akteur mit Pflichtbeiträgen, gesetzlichem Zugang zu Regierung und Parlament sowie eine Aufgabenbeschreibung, die weit über konkrete Hilfen im Arbeitsalltag hinausreicht. Das stärkt nicht automatisch den einzelnen Beschäftigten, aber es stärkt – und das ist das perfidere daran – vor allem den Apparat und jene Organisationen, die ihm von Anfang an privilegiert sind. Mit diesem Entwurf der Arbeitskammer nehmen Sie dem Arbeitnehmer mehr vom Lohn und belasten den Arbeitgeber, da Sie ihn als kostenloses Beitragsbüro einer neuen Körperschaft benutzen. Der Entwurf zeigt damit drei Grundfehler: Zwang statt Freiheit, zusätzliche Belastungen statt mehr Netto und ein politisch vorgeprägter Apparat statt einer unabhängigen Vertretung. Deshalb lehnen wir dieses Thüringer Arbeitskammergesetz ab. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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