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Pascal Wloch

AfD 09.10.2026 Sitzungen 8/58

Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik verbessern – Beschäftigte wirksam schützen und faire Wettbewerbsbedingungen stärken

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, stellen Sie sich vor, Sie beginnen Ihren Arbeitstag früh am Morgen. Der Transporter ist voll, der Scanner gibt den Takt vor, die Tour ist eng geplant. Vor Ihnen liegen Pakete in allen Größen, manche leicht, manche schwer, einige über 20 Kilogramm. Dann führt Sie die Tour zu einem schwer zugänglichen Ablageort auf einem abgelegenen Grundstück, die Zufahrt ist schmal, Sie können nicht wenden und die letzten 100 Meter müssen Sie zu Fuß gehen, auf einem aufgeweichten Weg, nicht erreichbar, nicht nutzbar für die Sackkarre, für das Transportmittel. Ein zweiter Zusteller fehlt, also gehen Sie allein, im Regen, im Schnee und mit Zeitdruck. Das ist für viele Paketzusteller keine theoretische Debatte, sondern tägliche Realität. Der vorliegende Antrag beschreibt einige Probleme durchaus richtig: schwere körperliche Arbeit, hoher Zeitdruck, undurchsichtige Subunternehmerketten und die Gefahr von Verstößen gegen Arbeitszeit, Mindestlohn und Sozialversicherungspflichten. Ein Problem richtig zu beschreiben ist aber noch keine Lösung. Besonders unglaubwürdig wird dieser Antrag an einer Stelle. Die SPD tut so, als müsse aus Thüringen heraus machtlos nach Berlin gerufen werden. Doch die SPD ist nicht die Opposition. Sie ist sowohl in der Thüringer Landesregierung als auch in der Bundesregierung am Kabinettstisch vertreten. Hier wie dort trägt sie Verantwortung. Wer in einem Land das Arbeitsministerium führt, kann die zuständige Arbeitsschutzbehörde mit Schwerpunktkontrollen bei der Paketlogistik beauftragen. Man kann Paketzentren, Zustelldepots, Subunternehmen kontrollieren. Man kann prüfen, ob Gefährdungsbeurteilungen überhaupt vorhanden sind. Man kann prüfen, ob technische Hilfsmittel tatsächlich eingesetzt werden und ob Arbeitszeiten, Pausen und Unterweisungen eingehalten werden. Kurzum: Die SPD könnte in Thüringen bereits heute dieses Thema vorantreiben. (Beifall AfD) Dafür braucht es keine Zustimmung aller Fraktionen, dafür braucht es nur eins: politischen Willen. Stattdessen heißt es in Ihrem Antrag lediglich, man wolle prüfen, wie die Kontrolldichte erhöht werden könnte. Ein Paketzusteller kann seine Arbeit nicht nur prüfen, er muss sie jeden Tag erledigen – jeden Tag, bei jedem Wetter und unter realem Zeitdruck. Diesen Maßstab sollte man auch an eine Landesregierung anlegen. Wenn es zu wenige Kontrollen gibt, muss die Landesregierung das zuständige Landesamt besser personell aufstellen. Wenn Behörden nebeneinander anstatt miteinander arbeiten, muss das Arbeitsministerium Zoll, Polizei, Staatsanwaltschaft, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften an einen Tisch bringen. Wenn Beschäftigte aus Angst vor ihren Arbeitgebern schweigen, braucht es eine erreichbare und vertrauliche Anlaufstelle. Dazu kann ich gleich sagen – das Thema haben wir heute auch noch –, eine Arbeitskammer ist es nicht. Auch bei den eigenen öffentlichen Aufträgen in Thüringen könnte man handeln. Das Land vergibt selbst Post- und Logistikleistungen. Dabei könnte es stärker auf Tariftreue, transparente Subunternehmensstrukturen und wirksame Kontrollrechte achten. Wer öffentliche Aufträge erhält, muss seine Beschäftigten anständig behandeln und Verantwortung für eingesetzte Subunternehmen übernehmen. Das wäre eine konkrete Landespolitik anstatt unverbindlicher Forderungen nach Berlin. Auch auf Bundesebene muss sich die SPD hier speziell an ihren Taten messen lassen. § 73 des Postgesetzes sieht bei Paketen über 20 Kilogramm grundsätzlich eine Zustellung durch zwei Personen oder den Einsatz eines geeigneten Hilfsmittels vor. Doch die praktische Anwendung von Zwei-Personen-Regeln hängt weiterhin an der erforderlichen Rechtsverordnung. Das Gesetz verspricht zwar Schutz, aber der Zusteller steht weiterhin allein auf der Treppe.

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