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Katja Mitteldorf

Die Linke 09.10.2026 Sitzungen 8/58

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, liebe TLM, herzlich willkommen im Rund! Wenn wir heute über die Novellierung des Thüringer Landesmediengesetzes sprechen, dann sprechen wir – das ist auch schon angeklungen – über weit mehr als nur Rundfunkfrequenzen, Zulassungsverfahren und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Wir sprechen aus Sicht meiner Fraktion über eine zentrale Frage unserer Demokratie. (Beifall Die Linke) Wer hat die Möglichkeit, öffentlich gehört zu werden? Wer bestimmt darüber, welche Informationen uns erreichen und wie vielfältig sind die Stimmen, aus denen wir uns unsere eigene Meinung bilden können? Die Landesregierung reagiert mit diesem Gesetzentwurf auf eine sehr reale Entwicklung. Der kommerzielle Rundfunk steht unter wirtschaftlichem Druck. Werbeeinnahmen sinken – das haben wir jetzt schon an verschiedenen Stellen gehört –, aber auch Nutzungsgewohnheiten verändern sich und die Finanzierung journalistischer Angebote wird immer schwieriger. Dass wir darauf auch politisch reagieren müssen, ist unstrittig. Auch wir als Fraktion Die Linke haben bereits im Rahmen des prälegislativen Konsultationsverfahrens die grundsätzlichen Ziele dieser Novelle anerkannt, aber wir haben auch deutlich gemacht, wirtschaftliche Stabilität und publizistische Vielfalt dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. (Beifall Die Linke) Mit dem sogenannten Funkhausmodell, das Kollege Hey auch gerade erklärt hat, sollen künftig bisher eigenständige Rundfunkveranstalter enger zusammenarbeiten oder sich zusammenschließen können. Das mag wirtschaftlich sinnvoll sein, aber es birgt eben auch Risiken für die journalistische Unabhängigkeit. Das ist heute hier auch schon an mehreren Stellen gesagt worden, auch von Minister Gruhner in seiner Einbringung selbst. Deswegen müssen wir im Ausschuss sehr genau darüber reden. Zwei Sendernamen bedeuten noch lange nicht zwei unabhängige Redaktionen und zwei unterschiedliche Musikprogramme garantieren uns noch keine zwei unterschiedlichen journalistischen Perspektiven. Medienvielfalt bemisst sich eben nicht nur an der Zahl der Frequenzen, sondern vor allem an der Unabhängigkeit und Vielfalt der Stimmen, die dort zu hören sind. (Beifall Die Linke) Deshalb müssen wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren genau prüfen, wie die redaktionelle Eigenständigkeit auch innerhalb gemeinsamer wirtschaftlicher Strukturen so gesichert werden kann, dass journalistische Vielfalt möglich ist. Die Landesregierung hat gesagt – auch das ist schon an verschiedenen Stellen mitgeteilt worden –, sie will mögliche Vielfaltsverluste durch zum Beispiel dieses Funkhausmodell unter anderem dadurch ausgleichen, dass künftig kommerzielles Lokalradio ermöglicht wird. Das begrüßen wir grundsätzlich. Aber nur weil etwas möglich ist, wird es ja nicht automatisch umgesetzt. Ein neues Lokalradio ersetzt nicht automatisch eine unabhängige landesweite Redaktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, besonders wichtig für meine Fraktion ist die Zukunft der Bürgermedien. Bürgerradios sind weit mehr als kleine Radiosender, sie sind Orte gelebter Demokratie. Hier können Menschen Öffentlichkeit selbst gestalten, eigene Themen setzen, journalistisches Arbeiten lernen und ihre Perspektiven einbringen, unabhängig davon, ob sich damit Geld verdienen lässt. (Beifall Die Linke) Bürgermedien ermöglichen Teilhabe. Sie geben Menschen eine Stimme, die im kommerziellen Medienbetrieb häufig nicht vorkommen. Deshalb freut es uns ausdrücklich, dass eine unserer Forderungen aus dem Konsultationsverfahren aufgegriffen wurde. Die niedrigschwellige Ermöglichung lokaler Öffentlichkeiten wird künftig ausdrücklich zum Auftrag der Bürgermedien gehören. Ebenso begrüßen wir, dass die Pflicht zum jährlichen Geschäftsbericht der Thüringer Landesmedienanstalt erhalten bleibt, denn auch das hatten wir eingefordert. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer neue Aufgaben formuliert, muss auch darüber reden, unter welchen Bedingungen sie erfüllt werden können. Genau hier bleibt der Gesetzentwurf aus unserer Perspektive noch hinter seinen Möglichkeiten zurück. Bürgerradios stehen ebenfalls unter wirtschaftlichem Druck. Sie brauchen Personal, funktionierende Technik, verlässliche Strukturen und langfristige Perspektiven, zum Beispiel auch für die essenzielle Aufgabe der Medienbildung. Dieser Auftrag steht auch so im Gesetz und deshalb müssen wir die Position der Bürgermedien aus unserer Sicht weiter stärken. Es kann ja nicht sein, dass in Zeiten von Desinformation und Fake News gerade ein so wichtiger Bereich durch prekäre Arbeitsbedingungen und unsichere Finanzierungslagen gefährdet ist. (Beifall Die Linke) Vielfältige Aufgaben also und trotzdem bleibt Ihre Zulassung weiterhin auf höchstens vier Jahre begrenzt, während landesweite kommerzielle Veranstalter schon bei der Erstzulassung acht bis zehn Jahre Planungssicherheit erhalten können. Warum eigentlich diese Ungleichbehandlung? Wir wollen deshalb im Ausschuss über längere Zulassungszeiträume von bis zu acht Jahren und eine verlässliche, mehrjährig planbare Finanzierung der Bürgermedien sprechen. Und wir wollen darüber sprechen, wie die dezentrale Bürgermedienlandschaft in Thüringen tatsächlich auch erhalten werden kann. Denn Medienvielfalt muss auch außerhalb der großen Städte stattfinden können. (Beifall Die Linke) Ein weiterer Punkt ist uns außerdem wichtig: demokratische Kontrolle und gesellschaftliche Beteiligung. Die neue Regelung zur geschlechtergerechten Besetzung der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt ist aus unserer Sicht ein richtiger Schritt. Aber die Frage, wie unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen noch besser beteiligt werden können, bleibt offen. Und schließlich erwarten wir, dass die Folgen dieser Novelle überprüft werden. Die Landesregierung lehnt eine Evaluation unter anderem mit dem Argument ab, vollzogene Unternehmensfusionen ließen sich später nicht einfach rückgängig machen. Das ist allerdings aus unserer Sicht kein Argument gegen eine Evaluation. Niemand muss eine Fusion, eine mögliche, rückabwickeln, um festzustellen, ob ein Gesetz seine Ziele erreicht hat. Gerade wenn wir nun weitreichende Veränderungen ermöglichen, sollten wir in einigen Jahren wissen wollen und können, wie sich journalistische Vielfalt tatsächlich entwickelt hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erkennen an, dass dieser Gesetzentwurf auf wichtige Herausforderungen reagiert. Wir erkennen ebenso an, dass unsere Beteiligung im Vorfeld bereits zu Verbesserungen geführt hat. Aber wir haben noch Fragen und wir haben konkrete Vorstellungen davon, was im parlamentarischen Verfahren weiter beraten werden muss. Denn am Ende geht es nicht allein darum, dass Thüringen auch künftig genügend Radioprogramme hat. Es geht darum, dass Thüringen genügend unabhängige Stimmen, unterschiedliche Perspektiven und Orte demokratischer Öffentlichkeit behält. Daran werden wir diese Novelle messen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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