Steffen Schütz
Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, wenn wir heute über das Wohngeld reden, dann reden wir nicht über irgendeine Sozialleistung, sondern wir reden zuallererst mal über Menschen und über ihre Sorgen, und zwar alltägliche Sorgen. Und die nehmen wir ernst. Wir reden über Menschen wie Waltraud Rocktäschel aus Ilmenau. Die geht mir gerade im Kopf rum, weil sie am 29.07. im MDR in einem Bericht über ihr Leben gesprochen. Das hat mich insofern bewegt, weil Waltraud Rocktäschel eine Rentnerin aus Ilmenau ist, die nach einem reichen Arbeitsleben heute rund 500 Euro Rente bezieht und Wohngeld nicht nur bekommt, sondern dringend braucht. Das erschließt sich jedem und jeder hier im Saal. Sie hat dabei einen Satz gesagt, der mir hängen blieb: „Das ist zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel.“ Und ja, Herr Kollege, genau deshalb dürfen wir die Debatte über das Wohngeld nicht nur über Zahlen, über Reformen oder über Statistiken und Gesetzesparagrafen führen, sondern es geht um die ganz konkrete Frage: Kann sich ein Mensch in unserem Lande noch leisten zu wohnen? Wohnen darf kein Luxus sein. Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das jedem Thüringer, jeder Thüringerin natürlich zusteht. Das Wohngeld ist für viele Menschen der finanzielle Anker, um sich die eigenen Wände noch leisten zu können. Ich möchte deshalb heute zu den Forderungen des vorliegenden Antrags der Fraktion Die Linke Stellung nehmen. Mein Blick fällt dabei sowohl auf die aktuelle Situation in Thüringen als auch auf die geplanten Änderungen auf Bundesebene. Ich sage es vorweg und das ist auch bekannt, weil ich es schon mehrfach gesagt habe: Die Pläne der Bundesregierung, den Kreis der Wohngeldberechtigten erheblich zu verkleinern und Leistungen abzusenken, halte ich für falsch. Nach den Diskussionen um die Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren wäre das meiner Meinung nach ein schwerer Schlag für viele Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben. Während für andere Bereiche Milliarden mobilisiert werden, beispielsweise in der Rüstung, sollen ausgerechnet diejenigen den Gürtel enger schnallen, die ohnehin jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Das passt nicht zusammen und ich halte das nicht für gerecht. Nach den bisherigen Plänen könnte rund ein Drittel der heutigen Wohngeldhaushalte ihren Anspruch verlieren. Besonders betroffen wären Rentnerinnen und Rentner – Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder großgezogen, Steuern gezahlt, unser Land aufgebaut und all das geschaffen haben, von dem wir heute profitieren, und sich überdies oft im Alter gesellschaftlich engagieren, ohne dafür einen Cent zu bekommen. Hier zu kürzen, halte ich nicht nur für ungerecht, sondern sozialpolitisch nicht vertretbar. Gerade in Thüringen sehen wir, wie wichtig das Wohngeld inzwischen geworden ist. Die Wohngeldreform des Jahres 2023 hat den Kreis der Leistungsberechtigten erheblich erweitert. Heute profitieren davon mehr als 56.000 Haushalte. Über 60 Prozent davon sind Rentnerinnen und Rentner. Das Wohngeld ist also für Zehntausende Thüringerinnen und Thüringer ein unverzichtbarer Bestandteil ihrer finanziellen Existenz. Und wenn man – wie Waltraud Rocktäschel – von 500 Euro Rente leben muss, dann frage ich mich, wie diese Frau nach dieser Reform ohne Wohngeld zurechtkommen soll. Das zeigt auch die Entwicklung bei der Altersarmut: Immer mehr ältere Menschen geraten finanziell unter Druck. Wenn die Tafeln in Ilmenau, dem Wohnort von Frau Rocktäschel, inzwischen eigene Ausgabetage für Seniorinnen und Senioren einrichten, dann sollte uns das hier in diesem Haus wirklich alarmieren. Deshalb wäre es ein schwerer Fehler, ausgerechnet jetzt beim Wohngeld den Rotstift anzusetzen. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt. Wer das Wohngeld kürzt, spart nicht automatisch Geld. Denn viele Betroffene würden in andere Sozialleistungssysteme gedrängt werden. Und wir wissen alle, was das für viele Menschen bedeutet, die sich ohnehin schon schwertun, überhaupt solche Anträge zu stellen. Die Folge wären zusätzliche Belastungen für Kommunen und Sozialbehörden. Ich habe mich gerade mit den Kollegen der kommunalen Spitzenverbände abgestimmt: Es ist untragbar. Das Problem würde also nicht gelöst, sondern mal wieder lediglich verschoben. Umso wichtiger ist das Signal, dass der Bundesrat bereits gesendet hat. Und ja, Herr Kollege, die Länder – darunter Thüringen – haben die Pläne der Bundesregierung in wesentlichen Punkten kritisiert. Sie fordern unter anderem, die Absenkung der Heizkostenpauschale zurückzunehmen, gerade das hat mich persönlich auch wirklich entsetzt, wenn Sie mir die persönliche Bemerkung gestatten würden. Es gilt, soziale Härten zu vermeiden, die Kommunen nicht auf den Kosten sitzen zu lassen. Diese Position unterstütze ich ausdrücklich. Ja, wir brauchen einfachere Verfahren, weniger Bürokratie und schnellere Bearbeitungszeiten. Wer Anspruch hat, darf nicht monatelang auf eine Entscheidung warten. Die Linken fordern in ihrem Antrag verbesserte und unbürokratische Abstimmung des Wohngeldes mit anderen Sozialleistungen, die der Sicherung der Wohnkosten dienen. Wir tun dafür einiges, wir wollen das bis zum nächsten Jahr digitalisiert haben. Aber wir wissen natürlich, dass das nicht alles sein kann. Ihre Forderung ist nachvollziehbar. Wir unterstützen mögliche Verwaltungsvereinbarungen, natürlich nicht nur durch Digitalisierung. Deshalb werden wir uns im Bundesrat dafür einsetzen, die geplanten Leistungskürzungen beim Wohngeld zurückzunehmen. Der Antrag der Linken geht darüber hinaus. Es wird im zweiten Punkt des Antrags gefordert, das Wohngeldgesetz weiter auszubauen durch einen größeren Kreis von Anspruchsberechtigten, höhere Leistungen, längere Bewilligungszeiträume und eine einfachere Verzahnung mit anderen Sozialleistungen. Beginnen wir mit der Forderung nach einer Ausweitung des Kreises der Leistungsberechtigten. Ich hatte schon gesagt: Er ist seit der letzten Reform deutlich gestiegen. Die Wohngeldreform hat allein in Thüringen den Kreis der Leistungsberechtigten um 20.000 Haushalte erheblich erweitert. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung derzeit keinen Anlass, dafür den Kreis der Leistungsberechtigten pauschal weiter auszuweiten. Ähnliches gilt für die Forderung nach einer weiteren Anhebung der Leistungssätze. Auch hier hat bereits die Wohngeldreform zu einer erheblichen Anhebung der Leistungen geführt. Die Wohngeldausgaben in Thüringen stiegen damals von 45 Millionen Euro im Jahr 2022 auf über 123 Millionen Euro im Jahr 2023. Das zeigt auch, worüber wir hier konkret reden – außer dass wir über Menschen reden. Wir müssen natürlich auch die finanzielle Dimension im Auge behalten. Die Forderung nach einer verbesserten und unbürokratischeren Abstimmung des Wohngeldes mit anderen Sozialleistungen ist grundsätzlich nachvollziehbar, kann ich teilen, teile ich auch. Die Bürokratievereinbarung des vorliegenden Gesetzentwurfs greift den Aspekt auf. Wir unterstützen daher im Bundesrat alle sinnvollen Maßnahmen, die zu einer besseren Abstimmung zwischen den Behörden und zu weniger Bürokratie führen werden. Als dritten Punkt fordert Die Linke im Antrag, dass wir in Thüringen die praktische Umsetzung verbessern sollen, mit schnelleren Bearbeitungszeiten, einer bessern Beratung der Betroffenen und ausreichend Personal in den Wohngeldstellen. Wir arbeiten – ich sagte es schon – im Thüringer Digitalministerium bereits intensiv daran, dass bis Ende März 2027 das Wohngeld überall flächendeckend im Freistaat digital beantragt werden kann. Empfangsberechtigte können dann die Anträge auf Wohngeld einfach online stellen und schneller ihre Bescheide erhalten. Die Forderung der Linken zur Ausweitung der Beratungsangebote betrachte ich hingegen skeptisch. In Thüringen gibt es bereits 25 Wohngeldbehörden, diese beraten und unterstützen die Antragstellerinnen und Antragsteller bereits individuell, telefonisch und im Amt. Damit besteht heute bereits ein flächendeckendes Beratungsangebot. Ergänzend können niedrigschwellige Angebote wie die Behördennummer 115 und digitale Unterstützungsangebote künftig noch stärker helfen – und das werden sie auch. Ein weiterer Ansatz für weniger Bürokratie wäre eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums. Gerade bei vielen Rentnerinnen und Rentnern ändern sich ja die Einkommensverhältnisse über die Jahre kaum. Warum sollen also diese Menschen jedes Jahr aufs Neue dieselben Anträge stellen? Selbstverständlich bleibt die Pflicht bestehen, Änderungen der Einkommensverhältnisse, so sie denn überhaupt auftreten, mitzuteilen. Aber wir sollten den Menschen Vertrauen entgegenbringen. Wer auf Unterstützung angewiesen ist, sollte nicht Jahr für Jahr beweisen müssen, dass sich eben nichts verändert hat. In Einzelfällen kann ein Wohngeldbescheid bereits heute für 24 Monate erlassen werde. Es sollte nicht bei Einzelfällen bleiben. Meine Devise ist, dass Bürokratieabbau und Digitalisierung niemals als Vorwand dienen dürfen, soziale Leistungen auszuhöhlen. Der richtige Weg muss sein: einfacher, digitaler, schneller und bürgerfreundlicher – aber nicht weniger sozial. Meine Damen und Herren, die Stärke eines Sozialstaats zeigt sich nach meiner Überzeugung nicht daran, wie er mit den Starken umgeht. Sie zeigt sich daran, wie er mit denjenigen umgeht, die Unterstützung brauchen, wie mit Waltraud Rocktäschel in Ilmenau und allen Rentnerinnen und Rentnern im Freistaat, mit den alleinstehenden Müttern, mit den Jüngsten und Schutzbedürftigsten unter uns. Und gerade – auch das ist ein Thema – die sogenannten gebrochenen Erwerbsbiografien in den ostdeutschen Bundesländern haben doch erst dafür gesorgt, dass unsere Rentner teilweise Renten wie Waltraud Rocktäschel haben. Diese Menschen dürfen wir nicht im Stich lassen. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund wären ca. 1,1 Millionen Kinder – das betrifft also nicht nur Rentner – von den Wohngeldkürzungen betroffen.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Ja!)
Unser Auftrag muss deshalb klar sein: Wir müssen dafür sorgen und wir werden dafür sorgen, dass Wohnen bezahlbar bleibt. Wir müssen dafür sorgen, dass Menschen nicht aus ihrer Wohnung gedrängt werden. Und wir müssen verhindern, dass aus Sparplänen soziale Härten werden, die die Menschen nicht mehr stemmen können. Deshalb wird Thüringen die weiteren Beratungen kritisch begleiten und sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass das Wohngeld auch künftig das bleibt, was es sein soll: Eine verlässliche Hilfe für Menschen, die Unterstützung brauchen, für Waltraud Rocktäschel, für 1,1 Millionen Kinder und kein Sparobjekt auf Kosten derjenigen, die ohnehin schon jeden Euro umdrehen müssen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
