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Christian Schaft

Die Linke 09.10.2026 Sitzungen 8/58

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream! Herr Dietrich, Sie werden sich das jedes Mal von mir anhören müssen, weil Sie hier die Geschichte umkehren. Sie sind und bleiben der größte Feind der Wissenschaftsfreiheit. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Eher umgedreht!) Da will ich gern noch mal den Blick auf Ihr Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt richten. Sie sind diejenigen, die das Mitspracherecht von Studierenden abschaffen wollen. Sie sind diejenigen, die über Ziel- und Leistungsvereinbarungen kontrollieren, vorschreiben und vorgeben wollen, was Lehrende und Forschende zu tun und zu lassen haben. Das ist und bleibt die eigentliche Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern darüber hinaus. (Beifall Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Dann muss ich Ihnen mal sagen, Herr Dietrich, Sie haben jetzt bei der Einführung einfach gnadenlos übertrieben. Das Bundesverfassungsgericht hat eben nicht vollumfänglich das Thüringer Hochschulgesetz in der seit 2018 gültigen Fassung beanstandet, sondern einen einzigen Punkt. Das ist die Frage von Mitwirkung von Beschäftigten im Bereich „Technik und Verwaltung“. Ansonsten hat das Bundesverfassungsgericht eines geklärt – das muss man sich auch noch mal vor Augen führen, weil das eigentlich auch ein historisches Urteil ist –, nämlich dass die gruppendemokratische, paritätische Besetzung von Hochschulgremien im Grunde verfassungskonform ist. Das ist die eigentliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2025. Ich will das gern mal ein bisschen einfacher für alle machen, die jetzt vielleicht auf der Tribüne oder am Livestream sitzen und mit hochschulinternen Gremien und wie das mit den Mehrheiten bisher war, nicht so viel anfangen können. Man kann sich das mal vorstellen, mit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 war die sogenannte Hochschullehrermehrheit festgeschrieben. Das würde übertragen hier auf das Parlament bedeuten, eine Gruppe hätte qua Berufsstand immer die Mehrheit gegenüber allen anderen Mitgliedern, die hier sitzen würden. Das war das, was seit 1973 die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war. Wir haben uns in der vorletzten Legislatur als Rot-Rot-Grün gemeinsam auf den Weg gemacht und gesagt: So kann es nicht bleiben. Studierende und Beschäftigte sollen mehr mitbestimmen können, was an ihrer Hochschule oder Universität geschieht, weil wir auch klar gesagt haben, Forschung und Lehre machen nicht nur Professorinnen und Professoren. Auch Mitarbeitende im wissenschaftlichen Mittelbau und aus meiner Sicht – das ist meine persönliche Meinung, aber ich nehme das Urteil des Bundesverfassungsgerichts trotzdem ernst – auch die Beschäftigten in Technik und Verwaltung haben einen Anteil daran, was in Wissenschaft und Forschung geschieht. Am Ende funktionieren Dekanate nicht ohne die Mitarbeitenden in der Verwaltung und Forschende können das auch nur dann vollumfänglich tun, wenn im Bereich der Technik – beispielsweise denke ich hier an die Forschungsgroßgeräte – alles funktioniert. Heute sind Studierende mehr als die Empfängerinnen und Empfänger von Lehre. Nein, Bachelor und Master haben sich mittlerweile so weiterentwickelt, dass bereits im Bachelor und im Master eigenständiges Arbeiten und damit auch Forschen im Rahmen von Projekten notwendig und möglich ist. Deswegen ist mit dem Urteil von 2025 jetzt mal was grundsätzlich neu entschieden worden, nämlich dass nicht nur eine Gruppe qua Berufsstand eine Mehrheit in den Gremien haben darf und nicht allein Grundrechtsträger der Wissenschaftsfreiheit ist, sondern auch alle anderen Statusgruppen. Das zeigt: Der Weg, den wir 2018 mit diesem Gesetz gegangen sind, ist der richtige. Wir haben damals gesagt, es braucht mehr Demokratie und Mitbestimmung an den Hochschulen. Das ist das, was das Urteil von 2025 jetzt wirklich bestätigt. Es kann ein Signal für andere Bundesländer sein, hier keine falsche Scheu zu zeigen, sondern zu sagen: Alle, die eine Hochschule ausmachen – und das sind nicht nur Professorinnen und Professoren – sollen auf Augenhöhe mitbestimmen. Das war ein großer Wert für die Demokratisierung der Hochschulen in Thüringen. (Beifall Die Linke) Das ist das, was hinter dieser Entscheidung steckt. Nun ist es aber so, ja, das Bundesverfassungsgericht hat in der Bewertung festgestellt, hier eine Ausnahme für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung zu machen. Ich habe es angedeutet, aus meiner persönlichen politischen Einschätzung wäre ich zu einem anderen Schluss gekommen, aber ich respektiere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und – das will ich an der Stelle sagen – erkenne auch an, dass die Landesregierung den Versuch gewagt hat, eine Lösung zu finden, die die paritätische Mitbestimmung an sich, so wie sie im Gesetz steht, nicht infrage stellt, sondern eine zielgenaue Lösung für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung sucht. Ich glaube, wir werden uns deswegen in der Ausschussberatung eher noch mal die Frage der konkreten Umsetzung anschauen, nämlich beispielsweise, ob es tatsächlich eben nur eine Stimme sein muss. Wir haben ja auch mit der FSU eine große Universität, wo man durchaus auch zu einer Berechnung kommen könnte, wo auch die Gruppe der Beschäftigten in Technik und Verwaltung weiter mit zwei Stimmen dort dann entsprechend sitzen und entscheiden könnten. Und ja, der einzige Punkt, wo man überlegen muss, ist, ob man das quasi in den Grundordnungen der Hochschulen oder Universitäten regeln lässt und damit vielleicht Gefahr – in Anführungsstrichen – läuft, zehn unterschiedliche Regelungen zu haben, oder ob man eine Regelung für alle innerhalb des Hochschulgesetzes sucht bei dieser Frage, die Herr Dietrich aufgemacht hat: Wenn es nur ein stimmberechtigtes Mitglied gibt, wer ist der oder die Stimmführerin und wie kann sich im Zweifel bei einer unterschiedlichen Sichtweise innerhalb der Gruppe dann tatsächlich hier verhalten werden? Das sind aber sehr konkrete Fragen aus der Praxis, die wir, glaube ich, nur dann gut entscheiden können, wenn wir diejenigen anhören, die es betrifft, nämlich die Beschäftigten an den Thüringer Hochschulen, die uns sicherlich dort mit Rat und Tat in der Ausschussanhörung zur Seite stehen werden. Insofern bin ich gespannt auf die Diskussion im zuständigen Ausschuss und will ansonsten nur noch mal eines sagen: Das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2025 ist wegweisend. Ich hoffe, dass in den anderen Ländern die Chance genutzt wird, hier den Weg weiterzugehen, den wir begonnen haben, für mehr Demokratie und Mitbestimmung an den Thüringer Hochschulen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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