Lena Saniye Güngör
Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, liebe Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, am 18. September 2026 hat das SPD-geführte Arbeitsministerium zu der Fachveranstaltung „Eine Arbeitskammer für Thüringen? Gute Arbeit – starke Wirtschaft“ eingeladen. Das Ministerium selbst hat diese anschließend als Startsignal für einen weiteren Prozess bezeichnet. Das war richtig und wir nehmen dieses Startsignal ernst.
(Beifall Die Linke)
Im Mai 2026 wurde hier seitens des Ministeriums im Landtag erklärt, Zitat: „Das ist ein fachlicher Prozess. Danach schließt sich der politische Prozess an.“ Wenn man also behaupten will, dass der fachliche Prozess nun stattgefunden hat – ich würde sagen, er hat auch davor stattgefunden, aber sei es drum –, dann darf jetzt auch der angekündigte politische Prozess beginnen. Und ja, da sind einige scheinbar überrascht, aber der geeignete Ort dafür ist dieser Landtag und sind seine zuständigen Fachausschüsse.
(Beifall Die Linke)
Deshalb legen wir heute sehr gern den Ihnen bereits bekannten Gesetzentwurf vor. Und ganz ehrlich: Wir beginnen diese Debatte hier in Thüringen nicht bei null. Über eine Arbeitskammer wird seit Jahren gesprochen. Es gibt Prüfaufträge, es gibt Gutachten, es gibt auch Fachveranstaltungen. Und der DGB hat dankenswerterweise noch mal ein ausführliches Konzept vorgelegt. Wer wie die SPD im Mai dieses Jahres erklärt, die Fachveranstaltung sei das richtige Dialogformat und müsse abgewartet werden. Wer wie Thüringen.Gerecht – damals BSW – der Landesregierung noch Zeit geben wollte, um offene Fragen zu klären und dabei ausdrücklich sagte, dass unser Entwurf eine Rolle spielen soll, und wer wie die CDU damals auf die Fachveranstaltung verwies und auf die Kosten- und Nutzenprüfung warten wollte, der muss, nachdem diese Veranstaltung nun stattgefunden hat, anerkennen, dass die Voraussetzung, mit der man damals die Ausschussüberweisung abgelehnt hat, inzwischen aber, ja, erfüllt ist. Und da darf die Koalition heute zeigen, dass sie zu ihrem Wort steht. In Thüringen arbeiten rund 800.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Arbeitgeber verfügen mit drei Industrie- und Handelskammern und drei Handwerkskammern über gesetzlich verankerte, beitragsfinanzierte und dauerhaft arbeitsfähige Interessensvertretungen. Eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Stimme der Beschäftigten gibt es aktuell nicht. Gleichzeitig haben nach den Zahlen des DGB 80 Prozent der Thüringer Betriebe weder einen Tarifvertrag noch einen Betriebs- oder Personalrat. Das ist fast jeder zweite Beschäftigte hier in Thüringen.
(Beifall Die Linke)
Ein Beispiel: Solidarische Grüße gehen von meiner Fraktion gerade nach Kahla, wo die Beschäftigten des Porzellanmanufakturwerks mit Kündigungen konfrontiert worden sind,
(Beifall Die Linke, Thüringen.Gerecht)
nachdem es doch noch vor wenigen Monaten hieß, ein solches Traditionsunternehmen dürfe hier nicht sterben. Und ich sage auch ganz klar: Frau Croll, Sie müssen sich dann schon für eine Argumentationsweise entscheiden. Wenn Sie so ein Problem damit haben, dass Beiträge auch über konkrete Regelungen, auch über Pflichtregelungen gelöst werden, dann bleiben Sie bitte Ihrer eigenen Argumentationslinie treu und fordern Sie die Auflösung der IHK,
(Beifall Die Linke)
denn das wäre die einzig logische … Ich würde so weit nicht gehen. Ich bin da etwas konservativer und würde sagen: Das ist doch eine wichtige Struktur, die hat doch auch einen Platz am Tisch verdient. Aber ich würde dann auch soweit gehen und sagen: Wer hat denn noch einen Platz am Tisch verdient? So ehrlich müssen Sie sich dann auch machen. Die SPD hat mal erklärt, sie steht – Zitat – weiterhin für eine Thüringer Arbeitskammer als gleichwertige Interessenvertretung. Das BSW – damals BSW, jetzt, denke ich, Thüringen.Gerecht – hat unseren Entwurf ausdrücklich als solide bezeichnet und gesagt, er soll im weiteren Prozess eine Rolle spielen. Selbst der Staatssekretär hat eingeräumt: Die Problembeschreibung unseres Gesetzentwurfs sei im Grunde nicht falsch. Wer Herrn Götze kennt, weiß, das ist fast schon ein Lob.
(Beifall Die Linke)
Das ist im Grunde nicht falsch – da ist schon viel gewonnen worden. Wir verlangen selbstverständlich nicht, dass Sie jeden Paragrafen unseres Entwurfs unverändert übernehmen. Wir verlangen aber, dass Sie die Beratung zulassen, die Sie selbst beim letzten Mal für notwendig erklärt haben. Der Entwurf regelt Mitgliedschaft. Er regelt auch soziale Ausnahmen, Aufgaben, Beratungsleistungen, demokratisch gewählte Organe, Aufsicht und Evaluation. Er grenzt auch die Aufgaben der Arbeitskammer klar von Tarifpolitik, Arbeitskampf und gewerkschaftlichem Rechtsschutz ab. Mir ist es ein bisschen zu platt, sich dann hier hinzustellen, gerade eben wieder, Frau Croll, und zu sagen, Sie wollen die Arbeit der Gewerkschaften anderweitig stärken. Dann lassen Sie uns doch bitte darüber reden, was konkret der Beitrag der Koalition zur Stärkung der Gewerkschaften ist. Sie dürfen sich sicher sein, Sie haben in meiner Fraktion einen natürlichen Partner für dieses wichtige Anliegen.
(Beifall Die Linke)
Auch verfassungsrechtlich betreten wir hier kein unbekanntes Gelände. Die Arbeitskammern bestehen seit Jahrzehnten in Bremen und im Saarland. Ich weiß, die Landesregierung hat sich Zeit genommen für einen Besuch in Bremen. Ich bin mir sicher, das war nicht nur aus PR-Gründen. Ich bin mir sicher, da wurde sich inhaltlich, fachlich gut miteinander ausgetauscht, wie diese Struktur hilfreich sein kann für das eigene Bundesland. Und ja, jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden – ein solch schöner Satz, eine Binse. Wissen Sie, für wen das auch gilt? Das gilt erschreckenderweise gar nicht nur für Unternehmen, das gilt auch für private Haushalte. Jetzt stellen wir uns doch mal vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch starke Gewerkschaften und durch eine starke Arbeitskammer in Thüringen am Ende mehr Geld im Portemonnaie haben.
(Beifall Die Linke)
Da würden wir uns aber freuen, wenn sie dann jeden Euro mehr ausgeben könnten, aber natürlich nur einmal, weil, richtig, jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann. Ich hoffe, das sagt jetzt jeder einmal. Das muss im Protokoll vorkommen, sonst glaubt es uns nachher niemand.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Können Sie es noch mal wiederholen, Frau Güngör?)
Ich bitte Sie also ganz ehrlich um Überweisung an den zuständigen Fachausschuss, denn die beste Fachveranstaltung ist und bleibt die Ausschussberatung. Ich möchte klar sagen, das ist eigentlich auch das Mindeste, um was ich Sie da gerade bitte. Ja, es ist bisher parlamentarische Gepflogenheit gewesen, Gesetzentwürfe anders zu behandeln als Anträge. Ich glaube, meine Fraktion wird sich das sehr genau merken, wie heute hier mit diesem Gesetzentwurf umgegangen wird.
(Unruhe AfD)
Aber für Sie noch viel schlimmer: Es werden sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer merken, es werden sich die Betriebs- und Personalräte merken und es werden sich die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter merken. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
