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Jane Croll

CDU 09.10.2026 Sitzungen 8/58

Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute erneut über die Einführung einer Thüringer Arbeitskammer. Ich möchte gleich zu Beginn klarstellen: Natürlich sind gute Arbeitsbedingungen wichtig. Natürlich brauchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine starke Stimme. Natürlich müssen wir uns um Ausbildung, Weiterbildung, Fachkräftesicherung und faire Löhne kümmern. Die entscheidende Frage ist aber: Brauchen wir dafür eine neue Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen? Unsere Antwort als CDU-Fraktion ist klar und deutlich: Nein. (Beifall CDU) Denn gute Arbeitnehmerpolitik entsteht nicht automatisch dadurch, dass der Staat eine neue Institution gründet. Daran hat sich auch nichts nach der Fachveranstaltung des Arbeitsministeriums am 18.09. – an der ich teilgenommen habe – oder auch durch das Konzeptpapier der DGB Hessen-Thüringen, welches uns als Fraktion zugegangen ist, geändert, sondern unser Standpunkt hat sich noch mal verfestigt. Ich bedanke mich aber ausdrücklich für die fachliche Expertise beider Initiativen. Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf ab, weil Pflichtmitgliedschaft der falsche Ansatz ist. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Was sagen Sie zur IHK?) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Arbeitskammer ist keine freiwillige Interessenvertretung. Das ist eine gesetzlich verordnete Mitgliedschaft. Wer arbeitet, wird Mitglied. Wer Mitglied ist, zahlt. Und wer zahlt, kann sich dieser Mitgliedschaft nicht wieder entziehen und hat auch weniger Nettolohn auf dem Konto. Dabei ist es völlig egal, ob er diese Leistungen in Anspruch nimmt oder nicht. Und genau hier liegt für uns ein grundlegendes Problem. Und Herr Bilay, an dieser Stelle möchte ich deutlich sagen, der Vergleich mit IHK und Handwerkskammern greift zu kurz. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Zwangsmitgliedschaft!) Diese Kammern sind historisch gewachsen und haben klare gesetzliche Aufgaben. Nur weil es dort Pflichtbeiträge gibt, rechtfertigt das keine weitere Pflichtkammer. Das steht für uns nicht zur Disposition. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das ist das Zunftwesen aus dem Mittelalter!) Zweitens, wir brauchen keine Parallelstrukturen zu den Gewerkschaften. Der Gesetzentwurf selbst erkennt an, dass die Gewerkschaften für Tarifpolitik und Arbeitskämpfe zuständig bleiben. Gleichzeitig bekommt die Arbeitskammer umfangreiche Aufgaben. Das klingt zunächst alles positiv, aber wir müssen uns fragen: Warum brauchen wir dafür eine zusätzliche Zwangskörperschaft? Viele dieser Aufgaben werden heute bereits von den Gewerkschaften, von den Betriebsräten, von den Arbeitgeberverbänden, den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, den Bildungsträgern, den Beratungsstellen, den Jobcentern oder anderen staatlichen Einrichtungen wahrgenommen. Sie leisten tagtäglich wichtige und hervorragende Arbeit. Wir sollten die bestehenden Strukturen stärken, bekannter machen und besser untereinander vernetzen. Wir sagen: Das Problem ist nicht der Mangel an Strukturen. Das Problem ist, dass viele Menschen die vorhandenen Angebote nicht kennen und vielleicht nicht nutzen. Und drittens: Besonders kritisch sehen wir die politischen Einflussmöglichkeiten. Wir schauen uns § 7 des Gesetzes an. Die Arbeitskammer soll bereits vor der Einbringung von Gesetzentwürfen Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Wenn die Landesregierung von einer Empfehlung der Arbeitskammer abweicht, soll sie dies innerhalb von drei Monaten schriftlich begründen. (Beifall Die Linke) Als hätte man nichts anderes zu tun. Die Arbeitskammer hat aber kein Vetorecht, sondern ich sage gleich klar und deutlich: Die politischen Entscheidungen werden hier in diesem Parlament getroffen mit den Abgeordneten, die demokratisch gewählt sind, und nicht von einer zusätzlich geschaffenen Körperschaft. Und viertens ist da ja noch die große Frage der Kosten: Der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich vor, dass die Kosten für Personal- und Sachausgaben der Geschäftsführung vom Freistaat Thüringen getragen werden. Gleichzeitig soll sich die Kammer grundsätzlich über Beiträge finanzieren. Das zeigt schon das Finanzierungsproblem. Wir haben Pflichtbeiträge der Arbeitnehmer, wir haben die Kosten für den Beitragseinzug, wir haben den Landeszuschuss und wir haben zusätzlich noch die Kosten für Personal- und Sachausgaben der Geschäftsführung, die das Land trägt. Das ist keine schlanke Struktur. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte sollten wir uns sehr genau überlegen, ob wir eine neue dauerhafte Institution mit eigenen Gremien, Geschäftsführung, Geschäftsstellen und Verwaltungsstrukturen schaffen. Denn jeder Euro kann, liebe Fraktion Die Linke, nur einmal ausgegeben werden. Deshalb müssen wir fragen: Ist dieser Euro hier wirklich besser eingesetzt als beispielsweise in Berufsschulen, in Ausbildungsförderung, in Fachkräftesicherung oder in konkreter Unterstützung für Familien und Jugendliche? Gerade in einer Zeit wirtschaftlicher Unsicherheit, in der viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter hohen Energiepreisen und steigenden Kosten leiden, sendet dieser Antrag das völlig falsche Signal. Sowohl die Unternehmen als auch die Beschäftigten brauchen Entlastung und Planungssicherheit und keine zusätzlichen Pflichtstrukturen. Das Fazit ist also: Der Gesetzentwurf der Fraktion die Linke ist auch in neuer Fassung nicht überzeugend. Wir haben es inzwischen zwar seit der letzten Beratung im Mai mit einer neuen Drucksache zu tun, aber die zentralen Probleme sind geblieben. Die Pflichtmitgliedschaft bleibt, die Beitragsfinanzierung bleibt, der Einzug über die Arbeitgeber und die Finanzverwaltung bleibt, die 4 Prozent Verwaltungskosten bleiben, die umfangreichen Anhörungs- und Beteiligungsformate bleiben und auch die staatliche Finanzierung der Geschäftsführung bleibt bestehen. Es wurden nur Formulierungen geändert, aber das Grundproblem wird nicht gelöst. Deshalb bleibt auch die Haltung der CDU-Fraktion bestehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine starke Stimme für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist wichtig. Aber eine starke Stimme entsteht nicht automatisch durch ein neues Gesetz und schon gar nicht dadurch, dass wir allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Pflichtmitgliedschaft vorschreiben und diese über ihre Lohnabrechnung finanzieren lassen. Wir sollten nicht immer neue Institutionen schaffen, wenn bestehende Strukturen weiterentwickelt werden können. Wir sollten nicht neue Pflichtbeiträge einführen, wenn wir gleichzeitig über Entlastung sprechen. Und wir sollten auch nicht neue bürokratische Strukturen aufbauen, wenn wir doch eigentlich Bürokratie abbauen wollen. (Beifall CDU) Eine Arbeitskammer löst keine der zentralen Herausforderungen unseres Landes. Dieser Vorschlag schafft neue Bürokratie, zusätzliche Kosten, Doppelstrukturen, aber keine einzige Arbeitsstelle für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier im Freistaat. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Gute Arbeitnehmerpolitik braucht keine Zwangskammer. Sie braucht gute Bildung, gute Ausbildung, starke Unternehmen, faire Arbeitsbedingungen und vor allen Dingen politische Entscheidungen, die den Menschen tatsächlich helfen. Und daran arbeiten wir als Koalition gemeinsam mit der Landesregierung weiter. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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