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Christian Schaft

Die Linke 09.10.2026 Sitzungen 8/58

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Vielen Dank. Herr Präsident, werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen, die Verbliebenen auf der Tribüne und am Livestream, in diesem Jahr fallen in Thüringen gleich vier Feiertage auf ein Wochenende, darunter der Weltkindertag, der Tag der Deutschen Einheit und der Reformationstag. Nächstes Jahr sind es übrigens gleich fünf Feiertage, die auf ein Wochenende fallen. Das heißt, fast jeder zweite Feiertag im kommenden Jahr geht den Menschen im Land praktisch verloren. Und was ihnen dadurch verloren geht, ist Zeit für Erholung, mit Familie, Freunden oder aber auch Zeit für das Ehrenamt. Was wir nicht brauchen, ist eine Debatte über die Abschaffung von Feiertagen. (Beifall Die Linke) Nicht nur, dass unsere Nachbarbundesländer heute schon mit der Gesamtzahl der Feiertage weitaus breiter aufgestellt sind als Thüringen – Baden-Württemberg hat einen Feiertag mehr als Thüringen und im bayerischen Augsburg sind es sogar ganze drei –, die Debatte um die Abschaffung würde genau in die Kerbe schlagen, die bereits jetzt viele Menschen frustriert, wenn ihnen gesagt wird, sie würden zu wenig arbeiten, zu wenig leisten oder faul sein. Wir müssen nicht mehr Merz wagen, sondern mehr Anerkennung und Wertschätzung von Leistungen von Beschäftigten, Familien oder Alleinerziehenden, die eines brauchen: mehr Zeit statt Druck. (Beifall Die Linke) Heute bringen wir daher einen konkreten Vorschlag ein, der den Menschen in Thüringen nützt und der sie konkret entlastet. Wir wollen mit dem Gesetzentwurf die Nachholfeiertage der entsprechenden Feiertage an einem Montag darauf stattfinden lassen, wenn sie auf ein Wochenende fallen. Warum? Weil es eine Frage der Gerechtigkeit und Rücksichtnahme ist. (Beifall Die Linke) Viele andere Länder sind uns da übrigens schon Welten voraus. Die spanische Regierung schiebt Sonntagsfeiertage zum Beispiel auf einen Montag. In Polen wird – umgekehrt – der Samstag ausgeglichen. In Belgien muss der Arbeitgeber Feiertage an Samstagen und Sonntagen, die auf diesen Tag fallen, an einen anderen Tag setzen. Wenn es in dem Betrieb keine spezifischen Regelungen gibt, verschiebt sich der Feiertag auf den Montag. Auch in Luxemburg ist es so, dass Arbeitnehmerinnen einen zusätzlichen Urlaubstag bekommen, den sie binnen drei Monaten für den Ausgleich wahrnehmen können – ähnlich übrigens auch in Malta. Und in Großbritannien kommt es landesweit auch zu Nachholfeiertagen am nächsten Montag, wenn Feiertage auf ein Wochenende fallen. (Beifall Die Linke) Andere Länder haben also bereits ähnliche Regelungen. Im vorgelegten Entwurf schaffen wir mit dem Montagsmechanismus daher eine planbare Regelung, die auch den unterschiedlichen Interessen von Beschäftigten und Wirtschaft gerecht wird. Wir ändern damit übrigens auch nichts an kirchlichem oder historischem Gehalt der Feiertage. Der Festtag selbst bleibt natürlich bestehen. Das bleibt inhaltlich wie gehabt. Wir verlagern nur die arbeitsfreie Wirkung in wenigen Fällen, in denen sie sonst verlorenginge. Das Thüringer Feiertagsgesetz und unsere Verfassung schützen übrigens die Arbeitnehmerinnenrechte und die Arbeitsruhe. Feiertage sind Tage der geschützten Ruhe und wir möchten, dass diese Ruhezeiten künftig eben nicht zum Spielball des Kalenders werden. (Beifall Die Linke) Wir nutzen dabei den landesgesetzlichen Spielraum aus und beachten auch die verfassungsrechtlichen Grenzen. Dabei können wir grundsätzlich alle Feiertage in Thüringen entsprechend auch mit ihrer Wirkung verschieben, mit Ausnahme des 3. Oktober, der im Einigungsvertrag bundesrechtlich fixiert ist. Zu der Frage der Wirkung will ich auch noch mal eins sagen: Betriebsräte, Gewerkschaften und das Leibniz-Institut für Arbeitsforschung sind sich darin nämlich auch einig, dass Arbeitnehmerinnen freie Tage zur Erholung brauchen, um arbeitsfähig zu bleiben. Gut erholte Arbeitnehmerinnen sind deswegen nämlich auch produktive Mitarbeiterinnen. Und daran sollten übrigens auch die Thüringer Wirtschaft und die Arbeitgeberinnen ein Interesse haben. (Beifall Die Linke) Übrigens fand auch die Hans-Böckler-Stiftung heraus, dass durch einen Feiertag mehr oder weniger, wenngleich heute die Sorge um die Wirtschaft in Thüringen aufgemacht wird, die Wirtschaftskraft eben nicht messbar beeinflusst wird. Sachsen zum Beispiel behielt den Buß- und Bettag als Feiertag, als andere Länder ihn strichen, und – Überraschung – trotzdem wuchs die sächsische Wirtschaft stärker als anderswo. Unser Gesetzentwurf würde also selbst nach konservativen Rechnungen keinen spürbaren Schaden für das Bruttoinlandsprodukt anrichten, es geht sehr vielmehr um Fairness für Beschäftigte. Lassen Sie uns daher also mit der Diskussion dieses Gesetzes konstruktiv das zeigen, was die Beschäftigten verdient haben: Wertschätzung und Anerkennung. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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