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Marcel Kramer

AfD 09.10.2026 Sitzungen 8/58

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste auf der Tribüne, mein Kollege hat in der Einführung bereits deutlich gemacht, warum wir die geplante Reform in den Punkten Reduzierung der Sonderfahrten und der praktischen Fahrzeit kritisch sehen. Ich will diese Punkte deshalb auch nicht noch mal im Einzelnen in voller Gänze wiederholen. Auf jeden Fall hat der ehemalige Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder diese Reform mit großen Versprechen auf den Weg gebracht. Aus dem ursprünglichen Eckpunktepapier ist inzwischen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung geworden. Doch auch dieser Entwurf lässt an entscheidenden Stellen noch sehr viele Fragen offen, eigentlich mehr Fragen, als er beantwortet. Entscheidend ist deshalb, ob das Reformpaket insgesamt hält, was die Bundesregierung verspricht. Wird der Führerschein tatsächlich günstiger, ohne dass die Ausbildung und Verkehrssicherheit an Substanz verlieren? Eine überzeugende Antwort darauf bleibt die Bundesregierung bisher schuldig. Sie kann weder die erheblichen regionalen Preisunterschiede sicher erklären noch beziffern, was der Fahrschüler durch die Reform im Durchschnitt sparen wird. Wer weder die Ursachen kennt noch die Ersparnisse berechnen kann, legt keine belastbare Reformrechnung vor, er gibt ein Versprechen auf Verdacht. Dabei liegen wesentliche Kostentreiber auf der Hand: Fahrzeuge, Kraftstoff, Versicherungen, Reparaturen, Mieten und Löhne sind erheblich teurer geworden. Dazu haben die Bundesregierungen der vergangenen Jahre mit hohen Steuern, CO -Abgaben sowie ihrer wirtschaftsfeindlichen Klima- und Energiepolitik selbst 2 kräftig beigetragen. (Beifall AfD) Wie eben auch schon erwähnt, sind nicht nur die jungen Menschen betroffen, sondern häufig beteiligen sich Eltern und Großeltern gemeinsam an den Kosten für den Führerschein. Umso wichtiger ist es, dort anzusetzen, wo Kosten und Wartezeiten entstehen, anstatt pauschal irgendwo zu kürzen. Beginnen wir mit der Theorie. Digitaler Unterricht schafft mehr Freiheit gerade für Berufstätige, Auszubildende, Eltern und Menschen im ländlichen Raum. Fahrschulen sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie den Unterricht in Präsenz oder digital anbieten. Das erweitert ihren Gestaltungsspielraum. Der Entwurf sieht jedoch keine formalen Lernstandskontrollen mehr vor und streicht die Feststellung der Prüfungsreife vor der Theorieprüfung. Trotzdem muss doch erkennbar bleiben, ob der Stoff wirklich verstanden wurde. Digitale Programme können Lernfortschritte und Wissenslücken sichtbar machen, ersetzen aber nicht den persönlichen Austausch über Gefahren und konkrete Verkehrssituationen. Deshalb brauchen wir eine sinnvolle Verbindung, geeignete digitale und sicherheitsrelevante Themen und offene Fragen bei Bedarf in Präsenz sowie eine Kontrolle des Lernerfolgs. Gerade bei den hohen Durchfallquoten in der Theorieprüfung darf Digitalisierung nicht zum Verzicht auf Qualitätskontrolle führen. Mit OFSA II liegt bereits ein wissenschaftlich erarbeitetes Konzept vor, das ähnliche Ansätze wie die Reform verfolgt, diese jedoch fachlich tiefer ausarbeitet. Einzelne Vorschläge daraus sollten wir uns anschauen und sind durchaus prüfenswert. Insofern sie sich eignen, könnten sie in die Reform einbezogen werden. Nun zur praktischen Ausbildung: Simulatoren können sie sinnvoll ergänzen. Abläufe und schwierige Situationen lassen sich dort ohne Zeitdruck üben, den realen Straßenverkehr ersetzen sie jedoch nicht. Zudem entstehen auch hier Kosten für Anschaffung, Software, Wartung und Betreuung. Auch der benötigte Raum verursacht Miet- und Heiz- und Betriebskosten. Bevor Einsparungen versprochen werden, muss deshalb auch klar sein, welche realen Fahrstunden tatsächlich hierdurch ersetzt werden sollen und was durch eine Simulatorstunde durchschnittlich gespart werden kann. Private Übungsfahrten können zusätzliche Routine und Fahrzeuggefühl schaffen. Als Ergänzung zur professionellen Ausbildung stehen wir diesem Ansatz auch grundsätzlich offen gegenüber. Es bleibt jedoch ein Laienmodell. Die Begleitperson ist nicht fahrpädagogisch ausgebildet. Im öffentlichen Straßenverkehr kann sie in kritischen Situationen daher nur sehr begrenzt eingreifen, weil weder Doppelpedale noch andere Eingriffsmöglichkeiten im Fahrzeug vorhanden sind. Ob die vorgesehenen sechs Fahrstunden als Voraussetzung ausreichen, muss deshalb anhand des individuellen Ausbildungsstandards des Fahrschülers beurteilt werden. Außerdem verfügt nicht jeder Fahrschüler über eine geeignete Begleitperson und oder ein passendes Fahrzeug. Auch die 1.000 Übungskilometer werden Geld kosten und Fragen zum Versicherungsschutz sind bisher völlig ungeklärt. Die Erprobung muss also zeigen, wie tragfähig das Modell ist. Private Übungsfahrten sollten deshalb eine ergänzende und freiwillige Möglichkeit sein und dürfen nicht zur Grundlage pauschaler Einsparversprechen werden. Und zu den Sonderfahrten im Rahmen der Ausbildung möchte ich noch einen Punkt ergänzen. Der künftig vorgesehene Mindestumfang von drei Stunden darf hier auf keinen Fall zum pauschalen Ausbildungsziel werden. Entscheidend muss sein, ob der Fahrschüler Autobahn, Landstraße, Dunkelheit, verschiedene Witterungsbedingungen tatsächlich sicher beherrscht. Auch bei der praktischen Prüfung muss die Verhältnismäßigkeit stimmen. Bei Stau oder dichtem Stadtverkehr kann eine kurze Prüfungszeit verstreichen, ohne dass unterschiedliche Verkehrssituationen zuverlässig bewertet werden können. 10 Euro Einsparung dürfen nicht über die Aussagekraft einer praktischen Fahrprüfung entscheiden. Ein weiterer Ansatzpunkt sind die Verwaltungsabläufe. Durchgängig digitale Verfahren und eine direkte Datenübermittlung zwischen den beteiligten Stellen könnten Bearbeitungszeiten verkürzen und unnötigen Aufwand vermeiden. Zur Bezahlbarkeit gehört aber auch die Transparenz bei Preisen und Leistungen. Einzelpreise vergleichbar zu machen, ist sinnvoll. Die Zahl der benötigten Fahrstunden und die durchschnittlichen Gesamtkosten bleiben jedoch zunächst außen vor. Wer nur den Preis einer Fahrstunde kennt, weiß noch nicht, was der Führerschein am Ende kostet. Auch fahrschulbezogene Bestehensquoten sind mit Vorsicht zu bewerten. Sie sagen wenig über die Voraussetzungen und den Unterstützungsbedarf der Fahrschüler aus. Fahrschulen können dadurch Bewerber mit höherem Betreuungsbedarf ablehnen, um ihre Quote zu schützen. Transparenz darf hier nicht zur Auslese führen. Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Antrag wollen wir die Reform des Führerscheins bezahlbar, modern und sicher machen. Wir wollen weniger Bürokratie, digitale Verfahren und vor allem eine zeitgemäße Ausbildung. Modernisierung darf aber nicht bedeuten, die Ausbildungsqualität pauschal herunterzukürzen und das anschließend als große Entlastung zu verkaufen. Denn den Führerschein macht man in der Regel nur einmal. Was in diesen wenigen Monaten gelernt wird, begleitet den Fahranfänger ein ganzes Leben lang. Deshalb darf die Landesregierung diese Form auf Bundesebene nicht einfach durchwinken. Sie muss auf belegbare Einsparung, einer echten Modernisierung und verbindliche Sicherheitsstandards bestehen. Ich bitte daher um die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur, damit wir die Reformen dort weiter beraten und ihren Fortgang begleiten können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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