Dr. Jens Dietrich
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste nah und fern, wir hatten in der Legislatur schon einige Debatten zum Thema „Hochschule“ und von der Linken hört man dabei gefühlt jedes Mal sinngemäß, die AfD ist die größte Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit. Heute beschäftigen wir uns hier mit einem Gesetzentwurf, der nur deswegen nötig wurde, weil die Linke selbst die Wissenschaftsfreiheit in Thüringen aktiv beschnitten hat, und zwar höchstrichterlich bestätigt. Am 30. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Thüringer Hochschulgesetz, wie es unter linker Führung gestaltet wurde, verletzt in seinen Kernpunkten die Wissenschaftsfreiheit. Die Begründung des vorliegenden Entwurfs spricht selbst von einer strukturellen Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit. Bis zum März 2027 muss das korrigiert sein. Wenn über Forschung, Lehre und Berufung entschieden wird, dürfen die Mitarbeiter in Technik und Verwaltung nicht dieselbe Stimmgewichtung haben wie diejenigen, die forschen und lehren. Überraschend kommt das Ganze nicht. Als die rot-rot-grüne Mehrheit 2017 die Viertelparität einführen wollte, hat meine Fraktion hier im Plenum vor einer Entmachtung der Professoren gewarnt. Soweit zu unserem Gefährdungspotenzial der Wissenschaftsfreiheit. Wir fragten damals, wie man Angelegenheiten von Forschung und Lehre sauber abgrenzen will und haben vorhergesagt, dass dieses Modell zu Streit und Rechtsunsicherheit führt. Der damalige Wissenschaftsminister versicherte, die Vorgaben aus Karlsruhe werden wir bis auf das letzte Jota umsetzen. Auf den Einwand der Verfassungswidrigkeit antwortete die Sprecherin der SPD: Das ist nicht so. Eine Verfassungsbeschwerde und sieben Jahre später wissen wir, es war genau so, genau dort, wo es um Forschung, Lehre und neue Berufungen geht. Gewarnt hat damals nicht nur die AfD, der Redner der CDU-Fraktion – heute der Ministerpräsident – sagte in diesem Haus, die Parität führt dazu, dass unsere Hochschulen unregierbar werden. Na ja, da gibt es noch andere Gründe. Er fasste die Warnung der Landesrektoren so zusammen: Hier entsteht ein Rechtszustand, der gerichtlich überprüft werden wird. Er hatte sogar mal recht. Umso mehr erstaunt der Entwurf, den seine Landesregierung heute vorlegt. Die Parität bleibt nicht nur bestehen, sie wird in §§ 28 und 40 sogar ausdrücklich als grundsätzlich paritätisch festgeschrieben. Hat sich die Einschätzung in der Zwischenzeit geändert oder nur ihr koalitionäres Umfeld? Dazu kommt das Tempo. Der Beschluss aus Karlsruhe ist seit dem 11. Dezember 2025 öffentlich, im selben Monat begann die Beratung des Ersten Thüringer Entlastungsgesetzes, das in Artikel 11 das Hochschulgesetz geändert hat. Sieben Monate lang war das Hochschulgesetz damit in der Warteschleife. Der Reparaturentwurf ging am 23. Juni an den Normenkontrollrat, drei Tage bevor das Entlastungsgesetz hier beschlossen wurde. Den Landtag erreichte er erst jetzt, sechs Monate vor Ablauf der Frist. Warum damals nicht in einem Zug? Und was wird nun repariert? Im Senat stimmt in Wissenschaftsfragen künftig nur noch ein einziger Vertreter der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung ab, die übrigen sitzen dabei, dürfen aber nicht abstimmen. Wer von ihnen die Stimme führt, regelt nicht das Gesetz, sondern jede Hochschule in ihrer Grundordnung, die das Ministerium genehmigen muss. Eine Frist dafür nennt der Entwurf nicht, Kosten entstehen angeblich keine, die Arbeits- und Rechtsunsicherheiten landen bei zehn Hochschulen. Das ist kein Vorwurf an die Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, ohne die läuft nämlich in einer Hochschule nicht viel. Der Fehler liegt im Gesetz und den hat die damalige Mehrheit dieses Hauses beschlossen. Statt diesen Fehler grundlegend zu korrigieren, bauen Sie an einem Konstrukt weiter, das nach Ihren eigenen Aussagen in keinem anderen Bundesland existent ist. Das ist keine Korrektur, das ist eine Verschlimmbesserung. Im Regierungsvertrag haben Sie den Hochschulen mehr versprochen. Auf Seite 26 kündigen Sie ein Thüringer Hochschulinnovationsgesetz an, gleich nach dem Versprechen, Bürokratie abzubauen und Berichtspflichten auf das minimal erforderliche Maß zu reduzieren. Wie das aussieht, haben wir im Entwurf der Rahmenvereinbarung VI schon feststellen müssen. Fast zwei Jahre nach Amtsantritt liegt diesem Hause davon nichts vor. Was vorliegt, ist eine Reparatur, die Karlsruhe erzwungen hat und die beschert zehn Hochschulen mehr Satzungsarbeit statt weniger Bürokratie. Weiterentwickelt werden sollte auch das Hochschulgesetz unter besonderer Berücksichtigung von Innovation und Translation. Als Naturwissenschaftler weiß ich, was eine Translation ist – eine Parallelverschiebung, bei der sich an der Gestalt nichts ändert. Genauso ist es mit der Politik der CDU im Vergleich zu Rot-RotGrün.
(Beifall AfD)
Insofern hält dieser Entwurf Wort. Ein paar Stimmen werden verschoben, die Struktur, die Karlsruhe beanstandet hat, bleibt wie sie ist. Für das Protokoll: Anders als Linke, SPD und Grüninnen, die das alles verbockt haben, und anders als die CDU, die daran nichts ändert, nehmen wir die Wissenschaftsfreiheit wirklich ernst.
(Heiterkeit CDU)
Wir wollen die Autonomie der Thüringer Hochschule stärken und garantierte Freiheit von Lehre und Forschung wieder durchsetzen. Forscher und Dozenten entscheiden über Forschung und Lehre mit einer klaren Mehrheit ohne Hilfskonstruktion und Stimmrechtsakrobatik. Die Viertelparität gehört abgeschafft, nicht verwaltet. Wir werden im Ausschuss beantragen, die Hochschulen selbst dazu anzuhören. Die Landesrektorenkonferenz hatte schon 2018 recht. Diesmal sollte man ihr zuhören, bevor das nächste Urteil aus Karlsruhe kommt. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
