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Plenarprotokoll 7/95

11.11.2022 · 268 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: Die Linke (27)FDP (23)AfD (22)CDU (14)GRÜNE (11)Gruppe der BfTh (9)SPD (6)

Birgit Pommer

Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ich begrüße Sie zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Frau Abgeordnete Tasch hat heute Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch, bleiben Sie gesund! (Beifall im Hause) Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Maurer und Herr Abgeordneter Gottweiss betraut. Für diese Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Czuppon, Herr Abgeordneter Gröger, Herr Abgeordneter Henke, Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Höcke und zeitweise Herr Ministerpräsident entschuldigt. Die Hinweise zur Tagesordnung: Aufgrund der Festlegung zur Abarbeitung der Tagesordnung in der Plenarsitzung am Mittwoch werden heute unter Berücksichtigung der Lüftungspausen und der Mittagspause sowie der Wahl zu Tagesordnungspunkt 13, der Fragestunde und dem Ende der heutigen Plenarsitzung die weiteren Punkte in folgender Reihenfolge aufgerufen: Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 8, daran schließen sich die Tagesordnungspunkte 9, 10, 11, 12 und 74 an. Sollten diese Tagesordnungspunkte sämtlich zur Abarbeitung gekommen sein, wären die Tagesordnungspunkte 42, 26 und 23 aufzurufen. Sollte die Abarbeitung der genannten Tagesordnungspunkte dagegen nicht gelingen, gehe ich davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen und Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung der Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die hätten aufgerufen werden sollen, heute aber nicht aufgerufen werden konnten. Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu dem Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP zu Tagesordnungspunkt 12 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Wird der Tagesordnung widersprochen? Frau Abgeordnete Mitteldorf, bitte.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin, schönen guten Morgen auch ins Rund. Ich widerspreche der Tagesordnung natürlich nicht, ich würde allerdings im Namen der rot-rot-grünen Fraktionen darum bitten, dass wir noch einen vierten Nachrücker aufnehmen. Wir sind doch überraschend schnell und gut durch die Tagesordnung gekommen. Deswegen würden wir beantragen, Tagesordnungspunkt 28, das ist die freiwillige Gemeindeneugliederung, noch als vierten Nachrücker aufzunehmen.

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Birgit Pommer

Vielleicht für die Zuschauerinnen und Zuschauer: Es ist so, dass das Plenum vereinbart hat, in einem Schwerpunkt an der dritten Stelle nach der pflichtgemäßen Abarbeitung von Tagesordnungspunkten Punkte aufzunehmen, die sonst immer nach hinten fallen. Das legt die Geschäftsordnung fest und deshalb ist hier der sogenannte Nachrücker angesprochen worden und der Antrag, TOP 28 als sogenannten Nachrücker aufzunehmen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? Ja, es gibt Widerspruch. Dann bedeutet das, dass wir darüber abstimmen. Es genügt die einfache Mehrheit, weil das schon auf der Tagesordnung steht. Wer dem seine Zustimmung auf Abarbeitung geben möchte, wenn noch nachgerückt werden kann, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und der Gruppe Bürger für Thüringen. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? Sehe ich keine. Damit ist das bestätigt. Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Gibt es Widerspruch, wenn wir so in die Abarbeitung gehen? Das ist auch nicht der Fall. Dann darf ich an der Stelle in die Tagesordnung einschreiten und rufe auf TagesordAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4735 - 3. Neufassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich die Aussprache eröffnen und erteile für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Möller das Wort. Bitte schön, Herr Möller, Sie haben das Wort. Gut, die Meldung hier vorn war eine andere, das ist aber nicht das Problem, Frau Abgeordnete Hoffmann, Sie haben das Wort.

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Hoffmann AfD

Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen gestalten, Blackout verhindern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer hier und am Livestream, laut Statistischem Landesamt deckt der Freistaat seinen Energiebedarf zu zwei Dritteln über Importe. Damit ist Thüringen ein Energieimportland. Ein Drittel des Bedarfs wird durch Erdgas gesichert, das unter anderem zur Herstellung von elektrischem Strom, zur Beheizung und als Grundstoff für die chemische Industrie benötigt wird. Seine Nutzung ist für Thüringen von existenzieller Bedeutung. Durch Sanktionen, Sabotage und Säbelrasseln fallen die Nord-Stream-Pipelines aus. Der Ausfall der Lieferung von Erdgas aus Russland ist jedoch nicht in Stein gemeißelt und auch keine Naturkatastrophe. Mit diplomatischem Willen könnte der Ukraine-Krieg und damit die Verschärfung der Energiekrise gelöst werden – nein, nicht könnte, müsste gelöst werden, wenn die regierende Politik den Mut hätte, diese Ursachen anzugehen. (Beifall AfD) Der Import von Erdgas aus Russland und die Einstellung der Gaslieferung über die Nord-StreamPipelines soll nach dem Willen der Bundesregierung durch Flüssiggas kompensiert werden, das allerdings – insbesondere wenn es durch Fracking gewonnen wird – eine wesentlich schlechtere Umweltbilanz aufweist als herkömmlich gewonnenes Erdgas. Zusätzlich zu dieser Bilanz stellt auch der erforderliche Transport von Flüssiggas bei Schiffen eine Umweltbelastung dar. Dies als naturfreundlich zu bezeichnen, wäre grotesk. (Beifall AfD) Auch die weiteren Bereiche links-grüner Energiepolitik sind alles andere als sinnvoll – so die Propagierung der E-Mobilität mitten in einer Energiekrise und der Plan, die Kernkraftwerke abzuschalten und auf Windkraft zu setzen. Doch diese Rechnung wird nicht aufgehen. Ob nun 850 Windkraftanlagen wie derzeit in Thüringen oder über 4.000 Anlagen bei 2 Prozent der Landesfläche: Wenn kein Wind weht, wird kein Strom produziert, auch nicht wenn diese Anlagen dort stehen, wo vorher die natürlichen CO -Senker gestanden haben – auch bekannt als 2 Bäume. (Beifall AfD) Die Kohleverstromung wurde bereits durch den von Union und FDP 2011 besiegelten Ausstieg verringert. Und jetzt, wo händeringend nach Energieträgern gesucht wird, schnellt der Preis für Kohle in die Höhe. Wir haben es am Mittwoch gehört: um mehr als die Hälfte im Vergleich zum Vorjahresmonat. Das ist nun das Ergebnis des übereilten und im Schatten der baden-württembergischen Landtagswahl überstürzten Kohleausstiegs. Auch der Kernkraft geht es nicht besser: Drei Kernkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 4.500 Megawatt ließ man 2020 noch laufen. Ab März 2023 – so der Wille der Bundesregierung – importiert Deutschland nun CO -frei erzeugten Atomstrom 2 aus dem Ausland, statt in Deutschland produzierten Strom zu nutzen. Der weitere Preisanstieg ist damit vorprogrammiert. (Beifall AfD) Die Abschaltung der Kernkraftwerke ist die Gefahr für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung. Und diese Gefahr – inklusive Blackout – wird politisch provoziert. (Beifall AfD) Die Parole der FDP ist nun „Fracking“. Dazu sagen wir: Nein. Die Parole von Rot Rot Grün ist „Wind‑ ‑ kraft“ – auch im Wald – und Bau und Vertrieb von Tonnen von alles andere als CO -neutral hergestell2 tem Stahl und Beton, gemischt mit Carbonfasern, die im Brandfall krebserzeugend sind, und mit dem Klimakillergas Schwefelhexafluorid – SF . Auch da6 zu sagen wir: Nein. Über die Verwendung und Entsorgung von SF besteht in Deutschland – wie 6 praktisch – denn auch nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der Betreiber. (Beifall AfD) Auf meine Nachfrage zum Thema antwortet das Umweltministerium in Drucksache 7/6554, ich zitiere: „Der Landesregierung liegen keine Informationen über die Anzahl der in der Frage aufgeführten Anlagen im Freistaat Thüringen vor, in denen elektrische Schalteinrichtungen mit Schwefelhexafluorid (SF ) verwendet werden.“ Das nenne ich mal um6 weltfreundlich und vorausschauend. (Beifall AfD) Windräder sind nicht in der Lage, bedarfsgerecht Strom zu liefern. 100 Prozent Erneuerbare machen Thüringen zu einem wetterabhängigen Bundesland. Gleichzeitig ist das Problem der Energiespeicherung nicht gelöst. Etwa 12.000 Megawattstunden haben die Pumpspeicherwerke in Thüringen 2020 erbracht. Das reicht bei Weitem nicht aus. Der Ausbau der Windkraft in Thüringen stößt zudem auf starke Kritik und berechtigte Vorbehalte, auch bei Naturschützern. Denn Artenschutzbelange wurden abgeschleift, um Windräder zu bauen. Echter Umweltschutz ist mit den Grünen nicht möglich. (Beifall AfD) Die gegenwärtigen Preissteigerungen im Energiesektor sind vor allem Folge aus der geschilderten unsinnigen Energiepolitik der Bundes- und Landesregierung und sind Folge einer euphemistisch als Transformation bezeichneten Deindustrialisierung. Die stark gestiegenen Energiepreise bedrohen die Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Unternehmen und werden zur Bedrohung für alle Verbraucher. Die Situation wird gegenwärtig durch die Verknappung infolge der Sanktionspolitik verschärft. Hier wirkt sich auch die auf unliebsame Energieträger erhobene CO -Steuer aus, die bei Kraftstoffen 2 und Heizöl zuschlägt. Diese wiederum wurde explizit als Instrument eingeführt, um über hohe Preise eine Lenkungswirkung zu erzeugen. Die Energiepolitik aber muss sich an Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit, Sozialverträglichkeit und Umweltbilanz orientieren. (Beifall AfD) Sie muss technologieoffen agieren und der Gefahr eines großflächigen Stromausfalls entgegenwirken. Die Politik der Bundes- und Landesregierung trägt dem nicht Rechnung. Unsere Forderungen sind: Die weitere Versorgung mit Erdgas muss sichergestellt werden, die Umweltbilanz beim Import benötigter Energieträger muss berücksichtigt werden, technologieoffene Forschung an Energieerzeugungsträgern für eine sichere, sozialverträgliche und umweltschonende Energiepolitik ist unabdingbar. (Beifall AfD) Alle weiteren landespolitischen Möglichkeiten müssen ausgeschöpft werden, um der Inflation entgegenzuwirken. Die Energiepolitik des Freistaats Thüringen muss im Sinne der Verbraucher, der Energiesicherheit und der Umwelt gestaltet werden. Der Strompreis muss vom Gaspreis entkoppelt werden, indem die Merit-Order-Regelung aufgehoben wird. (Beifall AfD) Die durch Sabotageakte beschädigten NordStream-Pipelines müssen repariert und in Betrieb genommen werden. Es müssen langfristig sozial angemessene und wettbewerbsfähige Steuersätze auf Energie erhoben werden. Die CO -Steuer muss 2 abgeschafft werden. (Beifall AfD) Politische Marktangriffe, die Preisanstiege zulasten der Verbraucher nach sich ziehen, dürfen nicht mehr vorgenommen werden. Die letzten drei in Deutschland betriebenen Kernkraftwerke müssen auch über den März 2023 hinaus betrieben werden. Eine Korrektur der für Bürger und Unternehmen schädlichen Sanktionspolitik hat dringend zu erfolgen. Es darf keine weitere Forcierung nicht grundlast- und nicht spitzenlastfähiger Energieerzeugungsträger geben. Der Bund muss die Bevölkerung zur Gefahr eines Blackouts aufklären und wirksame Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bürger und Unternehmen ergreifen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Birgit Pommer

Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen gestalten, Blackout verhindern

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Gottweiss das Wort.

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Thomas Gottweiss CDU

Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen gestalten, Blackout verhindern

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, als ich den Antrag der AfD-Fraktion gelesen habe, war ich tatsächlich überrascht. Normalerweise ist es bei energiepolitischen Anträgen ja so, dass man da sehr schnell in Bereiche von Klimawandelleugnung und irgendwelchen abstrusen Theorien kommt. Es ist mir tatsächlich aufgefallen, dass Sie sich Mühe gegeben haben, sich im Ton zu mäßigen, dass sie sozusagen Kreide gefressen haben und dass es erstaunlicherweise doch eine ganze Zahl von Punkten in diesem Antrag gibt, die tatsächlich auch den Realitäten entsprechen. Allerdings ist es natürlich auch so, dass das dadurch kommt, dass es solche Allgemeinplätze sind, die immer gelten. Ich sage mal so, zum Beispiel: „Der Landtag stellt fest, dass […] eine sichere und bezahlbare Energieversorgung im energiepolitischen Interesse Thüringens und Deutschlands liegt“. Natürlich! Es ist so, dass sich die Energiepolitik an den Zielen der Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltbilanz orientieren muss. Das ist das energiepolitische Dreieck. Darüber haben wir schon oft diskutiert. So finden sich hier sehr viele Allgemeinplätze, wo sich natürlich die Frage stellt, was denn der Mehrwert davon ist, wenn wir als Landtag hier solche Allgemeinplätze beschließen und sagen: Ja, schön, Regen ist nass und was auch immer. Es ist natürlich so, dass man am Ende des Tages dann trotzdem an die Punkte kommt, wo es kritisch wird. Vielleicht noch ein Wort zu der Erdgastechnologie, worauf Sie sich auch sehr stark fokussieren. Da gibt es hier auch solche Sachen wie zum Beispiel: „der mittelfristige Ausbau von und die Forschung an Erdgas-Technologien im Sinne des energiepolitischen Zieldreiecks im Interesse Thüringens liegt“. Auch da würde ich sagen: Ja, aber wahrscheinlich mit einer anderen Intention als Sie haben, weil natürlich das Ziel ist, am Ende das Erdgas durch Wasserstofftechnologien, durch Biomethan zu substituieren. Dann kommen wir zu dem Punkt, den Sie als Punkt 8 formuliert haben: „durch den Ausbau von effizienten Technologien wie Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerken und durch technologieoffene Forschung an sauberen Kraftwerken die Energieversorgung langfristig umweltschonend und sozialverträglich möglich ist“. Auch das stimmt natürlich unter der Prämisse, dass man eben dahin geht, sich von den fossilen Energieträgern zu lösen und grüne Energieträger in diesen Technologien einzusetzen. Schwierig wird es tatsächlich, wenn es um die erneuerbaren Energien geht. Da konnten Sie dann doch nicht über Ihren Schatten springen und haben wieder Ihre Ideologie herausgeholt. Der Punkt in der Energiekrise ist doch einfach, dass jede Kilowattstunde zählt, dass wir einfach mehr Energie produzieren müssen, um die Preise herunterzubekommen. Das ist im Interesse der Thüringer Bürger und das sehen Sie nicht ein. Sie sagen hier, dass der Ausbau im Bereich der erneuerbaren Energien kein geeignetes Mittel gegen Preisanstiege wäre, sondern eine der Hauptursachen für Preiserhöhungen. Diese Behauptung ist einfach falsch. Wenn Sie sich ein bisschen mit den Bürgern und mit den Unternehmern unterhalten würden, würden Sie das auch merken, weil sehr viele Bürger und auch sehr viele Unternehmen tatsächlich das Interesse haben, auf erneuerbare Energien zu setzen, gerade um aus der Preisspirale herauszutreten. Diese Bürger, diese Unternehmen wollen wir unterstützen. Das ist auch der Grund, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können. Aber wir werden natürlich Ihr Bemühen, sich in der Form zu mäßigen, insofern goutieren, dass wir uns an der Stelle nicht dagegen wenden, sondern dass wir uns enthalten. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Birgit Pommer

Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen gestalten, Blackout verhindern

Für die Gruppe Bürger für Thüringen erhält Frau Abgeordnete Dr. Bergner das Wort.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen gestalten, Blackout verhindern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Damen und Herren im Zuschauerraum und am Livestream, Versorgungssicherheit ist ein Grundrecht der Bürger und die erste Pflicht der Regierung. Fakt ist: Dafür brauchen wir neben volatilen erneuerbaren Energiequellen auch grundlastfähige Quellen und Speicher. Fakt ist auch: Ein Konzept hierfür fehlt den Regierenden. Auf die Gefahr mich zu wiederholen: Man kann nicht den Ast absägen, auf dem man sitzt, bevor ein anderer, auf den man springen könnte, gewachsen ist. Die Regierung macht es aber. Deutschland als zweitgrößter Erdgasimporteur der Welt, wovon über die Hälfte aus Russland kam, kann nicht per Fingerschnipsen darauf verzichten. Selbst wenn das eine Fehlentscheidung in der Vergangenheit war, braucht es bezahlbare und ökologische Lösungen. Frackinggas aus anderen Ländern, wo wir nicht wissen, wie umwelt- und klimaverträglich gefördert wird, ist nicht die Lösung. Diese Politik vernichtet auch den Industriestandort Deutschland und unseren Mittelstand auch in Thüringen. In vielen Betrieben und Konzernen ist die Entscheidung schon gefallen: Firma schließen, Insolvenz anmelden oder Deutschland und Europa den Rücken kehren. Die Produktion läuft weiter, nur halt nicht in Deutschland. Ob dabei weniger CO in 2 die Luft entweicht, was weltweit wichtig wäre, wage ich zu bezweifeln. Die sozialen Spannungen in unserem Land wachsen. Da sind Sondervermögen nur ein kurzfristiger Tropfen auf den heißen Stein, weil die wertschöpfende Industrie als Finanzquelle stirbt und das Geld zu einem großen Teil nicht in die Hilfen, sondern in Investitionen in klimaschädliche Windkraftanlagen fließen wird. Auch hier werden wieder wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert, die mittlerweile auch in der Praxis verifiziert worden sind, wie zum Beispiel von Windkraftanlagen, die zur Erhöhung der Bodenaustrocknung beitragen und zur Beschleunigung des Treibhauseffekts. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schauen Sie sich doch einmal einen Artikel an dazu! Das ist doch wirklich Blödsinn!) Stellt man die Ermittlungsergebnisse zur verbrecherischen Zerstörung der Nord-Stream-2-Pipeline, die einer Sabotage unserer Wirtschaft gleichkommt, unter Geheimhaltung, so fördert das nicht das Vertrauen in unsere Politik. Wir fordern eine vollumfängliche Aufklärung und Offenlegen aller Hintergründe der Pipelinesprengung. Den Menschen und Fachleuten in unserem Land fehlt die Bekämpfung der Ursachen der Energiekrise; Abschaffung der Merit-Order, Aufhebung verpflichtender Nutzung der preistreibenden sogenannten Direktvertriebsstrukturen für erneuerbare Energien oder die Energiegewinnung aus Atommüll anstatt Endlagersuche, um hier nur einige Beispiele zu nennen. Wir fordern deshalb eine sofortige Stabilisierung der Energieversorgung und eine wirkungsvolle Eindämmung der Inflation. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Birgit Pommer

Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen gestalten, Blackout verhindern

Für die Fraktion der SPD erhält Herr Abgeordneter Möller das Wort.

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Denny Möller SPD

Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen gestalten, Blackout verhindern

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne, herzlich willkommen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, es ist schon mitunter schwierig, dieser Debatte jetzt eine sinnvolle, thüringenbezogene Richtung zu geben. Frau Dr. Bergner, nur zum Schluss zwei Kommentare: Ich weiß wirklich nicht, wenn Sie sich hier vorn hinstellen und fordern – wen fordern Sie denn auf, der aufklären soll, wer die Sprengsätze an diesen Pipelines aufgesetzt hat? Wen fordern Sie denn von diesem Pult hier auf? Herrn Ramelow oder Herrn Adams oder die Koalition oder wen fordern Sie denn auf? Haben Sie mal die Medien in dieser Zeit verfolgt, wie der schwedische Staat, wie Dänemark gerade mit dieser Frage umgeht? Entschuldigen Sie bitte, ich verstehe es einfach nicht. Was hat denn das mit dieser Debatte hier zu tun? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens – auch das muss man, glaube ich, noch mal sehr klar sagen: Sie stellen sich hier hin und fordern zum Schluss, dass die Inflation bekämpft wird und dass es Versorgungssicherheit gibt. Haben Sie die Debatten des letzten Vierteljahres in diesem Parlament hier nicht wahrgenommen, was wir in der ganzen Republik hier machen, was in allererster Linie die Frage ist? Da bin ich als Sozialpolitiker vielleicht nicht unbedingt die erste Adresse. Aber in der Frage, wer durch die Gas- und Strompreisbremse (Zwischenruf Abg. Gröning, Gruppe der BfTh: Doch, Sie sind doch in der Regierung!) – warten Sie, Herr Birger, warten Sie mal ab – in erster Linie ab 01.01. geschützt wird, profitieren wird, das ist die deutsche Industrie. Und Sie stellen sich hier vorne hin und sagen, es passiert nichts, die wird abgebaut? Entschuldigen Sie mal bitte, was hat denn das mit der Realität zu tun? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Dr. Bergner, Gruppe der BfTh: Ursachen beseitigen!) Da bin ich bei der Frage des Antrags insgesamt. Frau Hoffmann, Sie haben sich heute wieder hier vorn hingestellt und Allgemeinplätze – das ist, glaube ich, das Einzige, wo ich wirklich mit Herrn Gottweiss einig bin, dass Sie hier einen Allgemeinplatz nach dem anderen hingestellt haben. Sie tun so, als wäre Energie unendlich und eigentlich nur eine Frage von Leuten, die das so oder so wollen. Entschuldigung, aber es gibt kein Wort zu der Frage, dass wir eigentlich in den letzten Jahrzehnten und Jahrhunderten – das ist mittlerweile klar und das ist auch ein Stück der Grundfrage, an der wir uns sozusagen aufreiben, das ist die Herausforderung des 21. Jahrhunderts schlechthin: Wie kommen wir weg von fossiler Energie und wie werden wir energieeffizienter? Wie kommen wir von der Frage weg, dass wir einen Großteil der Kosten der bisherigen Energieversorgung gar nicht in Geld abgebildet, sondern in gesellschaftliche Kosten umgewandelt haben? Da bleibt allein die Frage des Atommülls, der über 100.000 Jahre sicher verwahrt werden muss. Sie kennen die Debatte um die Frage der Endlagersuche. Das sind dieselben, die dann rufen: Aber ja nicht bei uns, ja nicht bei uns! Die Fragen, wie diese Atomkraftwerke irgendwann mal abgebaut werden sollen, wer das bezahlt, das erklären Sie gar nicht. (Unruhe Gruppe der BfTh) Machen wir einfach so weiter ... (Zwischenruf Abg. Gröning, Gruppe der BfTh: Es gibt Lösungen!) Ja, genau. Der zweite Aspekt, (Unruhe Gruppe der BfTh) der hier ganz wesentlich ist, Frau Dr. Bergner – Entschuldigung bitte, Frau Präsidentin. (Zwischenruf Abg. Gröning, Gruppe der BfTh: Sie schaffen … ab und kaufen aus dem Ausland ein!) Herr Birger, kommen Sie doch hier vor, dann können Sie das hier sagen. Das ist doch kein Problem. Aber entscheidend ist, Sie müssen sich die Realität anhören, die Tatsachen. Wenn man sich hier vorn hinstellt und behauptet, irgendjemand würde nur auf eins setzen und alles andere negieren, das ist auch nicht die Realität. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sagen hier deutlich: Wir brauchen einen Energiemix. Und ja, im Moment gibt es gar keine Alternative zum Erdgas. Wir haben uns als Deutschland in den letzten 25 Jahren darauf verlassen, dass das die Brückentechnologie ist, raus aus der fossilen Energieversorgung. Die tatsächlichen politischen Umstände, die nicht wir zu verantworten haben, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wer denn sonst?) haben dazu geführt, dass genau diese Frage neu gestellt wird. Ich persönlich freue mich überhaupt nicht, dass wir momentan LNG-Terminals in Größenordnungen aufbauen, die nicht dazu geeignet sind, die Gasversorgung insgesamt oder die Gasversorgung sicherzustellen, aber wahrscheinlich dazu führen, dass wir über Jahre hinweg weiter Gas als fossilen Energieträger nutzen. Das ist kein schneller Ausbau. Die kleine Pflanze, die wir hier zum Beispiel mit dem Sondervermögen und dem Transformationsfonds, den wir hier jetzt beschlossen haben, gepflanzt haben, um endlich herauszukommen aus den fossilen Energieträgern, um der Wirtschaft, den Industriebetrieben, dem Handwerk die geldlichen Mittel in die Hand zu geben, um wegzukommen von fossiler Energie – das wollen die im Moment alle, weil alle auch in der Wirtschaft verstanden haben, dass die fossilen Energieträger keine Zukunftsträger sind, weil sie endlich sind und weil sie unsere Umwelt zerstören. So lange, wie Sie das als Grundlage nicht akzeptieren, frage ich mich, wer hier der Ideologe ist. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen gestalten, Blackout verhindern

Für die Gruppe der FDP erhält das Wort Herr Abgeordneter Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen gestalten, Blackout verhindern

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, vor zwei Jahren war es die Coronapandemie und derzeit sind es die Energieversorgung, die Energiekrise und die Energiepreise, die die Gemüter erhitzen. Auf der Tagesordnung finden sich die unterschiedlichsten Ansätze, wie mit diesen Problemen umgegangen werden soll, die die Menschen zu Recht bewegen. Neben guten und lösungsorientierten Anträgen, wie die der FDP zur Angebotserweiterung durch heimische Gasförderung, finden sich leider auch noch von der Aktualität überkommene Anträge wie der Ihre, über den wir heute debattieren müssen. Sie haben Ihren Antrag mit der Version von heute schon dreimal überarbeitet. Besser geworden ist er aber dadurch nicht. Gehen wir ihn mal chronologisch durch. In Ihrem Punkt I. „Feststellungen“ finden wir unter den üblichen allgemeinen Aussagen, an denen man sich durch die gewählte Formulierung wenig reiben kann, unter Ziffer 6 wieder Ihr bedingungsloses Bekenntnis zu Russland. Wir können es nicht oft genug wiederholen: Russland fällt als Energielieferant aus, solange russische Soldaten auf dem Boden der Ukraine stehen, solange der verbrecherische Angriff andauert, solange das Regime Putin an der Macht ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ja, Pipelinegas ist ökologisch sicher besser, als mit Schiffen Gas aus Übersee zu beziehen. Die beste Lösung – auch ökologisch – ist allerdings eine Produktion im eigenen Land – und die Potenziale sind da. Und da reden wir nicht nur über die seit Jahren bekannten Potenziale der heimischen Gasförderung, nicht nur über die befristet längere Nutzung konventioneller Kraftwerke, wir reden auch über den verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien, die grundlastfähig sind, wie etwa Biogas, wie etwa Wasserkraft oder auch Wasserstoff und E-Fuels, meine Damen und Herren. Die Gasumlage, die Sie hier in der zweiten Version noch kritisiert haben, haben Sie gestrichen, weil auch bei Ihnen mittlerweile angekommen ist: Die Koalition im Bund leistet eine gute Arbeit. Punkt 13 – Merit-Order-Regelung – wird von unserer Bundesregierung bearbeitet (Heiterkeit AfD) und auch zeitnah hier eine Lösung präsentiert. Punkt 17 – Weiterbetrieb der AKWs: Auch hier – und das war wirklich nicht leicht – wurde ein Kompromiss in der Ampel gefunden, nicht in dem Umfang, wie wir es uns als Liberale gewünscht hätten, aber doch besser als nichts. (Beifall SPD) Und in III. in Ihrem Antrag – Forderungen an die Bundesebene – findet sich von zehn genannten Punkten gerade mal einer, der vielleicht zur Diskussion taugen könnte: Nummer 9 – Aufklärung über Blackouts –, aber auch hier sind bereits Initiativen durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz getroffen worden, meine Damen und Herren. Zum Wiederaufbau von Nord Stream 2 und der Inbetriebnahme sage ich jetzt weiter nichts. Dazu ist, glaube ich, genügend gesagt worden. Nebenbei gesagt: Auch wenn vorhandene Leitungen nicht ausgelastet sind, braucht man sich nicht einzubilden, dass zusätzliche dann auch mehr Gas bringen würden, meine Damen und Herren. (Beifall SPD) In Anbetracht der vollen Tagesordnung und der Qualität Ihres Papiers möchte ich nicht weiter Zeit verschwenden. Wir lehnen den Antrag selbstverständlich ab. Danke schön. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen gestalten, Blackout verhindern

Frau Abgeordnete Wahl hat sich zu Wort gemeldet. Bitte.

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Laura Wahl GRÜNE

Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen gestalten, Blackout verhindern

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen und auch Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, wir starten heute mit der Debatte und haben hier schon wieder einige schwierige Sachen gehört – fernab von der Realität. Deshalb will ich noch mal mit ein paar grundsätzlichen Feststellungen zur Energiepolitik beginnen. Es fiel schon das Wort „Kohle“. Warum steigen wir aus der Kohle aus? Das hat einen ganz einfachen Grund. Es gibt eine Klimakrise, diese Klimakrise ist wissenschaftlich unbestritten und (Unruhe AfD) Kohle ist eben einer der Energieträger, der am meisten CO -Emmission verursacht. Man kann die2 se Klimakrise negieren, aber da sage ich Ihnen ganz deutlich: Wissenschaftliche Fakten sind nicht verhandelbar. Auch wenn man sie ignoriert, sie wird kommen und sie wird uns alle treffen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Thema „Atomkraft“ kam schon wieder. Warum steigt Deutschland aus der Atomkraft aus? Ich glaube, es gibt zwei eindeutige Gründe. Der eine ist: Sicher ist und bleibt bei dieser Technologie nur das Risiko – Stichwort Fukushima, Stichwort Tschernobyl. Und wir sprechen regelmäßig im Umweltausschuss über das Thema „Endlagersuche“. Deutschland ist gerade auf der Suche nach einem Lager, wo wir diese hochgefährlichen Stoffe für sage und schreibe 1 Million Jahre lagern müssen, was zeigt, womit wir es zu tun haben. Gerade erst gestern kam übrigens die Meldung, dass sich diese Endlagersuche weiter nach hinten verschieben wird. Das heißt, diese Technologie schafft nur Müll an, für die wir keine Lösung haben. Es ist gut, dass wir da auch aussteigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dritter Punkt, Thema „Erdgas“. Ja, da haben Sie recht, Thüringen ist hoch abhängig vom Erdgas. Aber was ist Ihre Perspektive? Nord Stream 2, das Loch wieder zuzumachen, damit da wieder Gas kommt und wir auf immer und ewig in dieser Abhängigkeit bleiben? Das ist die positive Sache – neben vielen anderen –, dass nur die erneuerbaren Energien wirklich die Möglichkeit bieten, dass Thüringen energieunabhängig wird. Was wir dabei übrigens auch zeitgleich noch mitbekommen, ist nicht nur Unabhängigkeit, sondern auch ein wirtschaftlicher Standortfaktor, weil die Unternehmen mittlerweile ganz gezielt dorthin gehen, wo sie klimaneutrale Energieversorgung haben, und wir schaffen Wertschöpfung, wir schaffen Arbeitsplätze hier in Thüringen. Sie wollen auf ewig, dass Thüringen von Russland abhängig bleibt. Das kann man machen, ist aber auch keine nach vorn gerichtete, politisch sinnvolle Idee. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Punkt ist: Ich glaube, was ich gerade gesagt habe, ist in Vielem gerade im wissenschaftlichen Diskurs relativ unbestritten. Man kann natürlich über den Weg streiten, wie wir zur Klimaneutralität kommen. Aber was mir wirklich Sorgen macht – und deswegen bin ich auch noch mal nach vorn gekommen –, Herr Gottweiss, ist – Sie haben das schon im letzten Plenum begonnen –, dass Sie der Meinung sind, man könne ernsthaft mit dieser Fraktion hier diskutieren. Ich habe schon gestern versucht, das deutlich zu machen: Was Sie hier gerade machen, ist, immer wieder rechte Argumente zu legitimieren und diese Brandmauer nach rechts, über die wir eigentlich mal gesprochen hatten, regelmäßig einzureißen. Warum? (Unruhe CDU, Gruppe der BfTh) Ich glaube, wir wollen alle einen demokratischen Diskurs. Zu einem demokratischen Diskurs, damit er sinnvoll geführt werden kann, gehört aber, dass man grundlegende Fakten anerkennt.

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Birgit Pommer

Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen gestalten, Blackout verhindern

Mäßigen Sie sich bitte und lassen Sie die Abgeordnete reden! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Laura Wahl GRÜNE

Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen gestalten, Blackout verhindern

Wir haben hier rechts eine Fraktion sitzen, die – das haben wir in diesem Plenum schon gehört – das Existenzrecht der Ukraine zum Beispiel regelmäßig aberkennt, (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Stimmt doch überhaupt nicht!) übelsten Rassismus schürt, Menschen zu anderen erklärt. Erst letzte Woche hat der Vorsitzende dieser Fraktion erklärt, dass sie das Establishment jagen will. Ich glaube, es ist für alle klar, mit was für einer Fraktion wir es hier zu tun haben. Herr Gottweiss, da plötzlich Argumente ernst zu nehmen, weil sie gemäßigt daherkommen – ich weiß nicht, was Sie sich davon erhoffen. Ich glaube, es wäre gut, dass wir in diesem Thüringer Landtag endlich anerkennen, dass wissenschaftliche Fakten nicht verhandelbar sind und wir über das Wie entscheiden sollten, wie wir damit umgehen und weiter vorankommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen noch eine abschließende Bemerkung: Es gab gestern ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht zum Thema „Windenergie im Wald“. Ich fand es tatsächlich erstaunlich, wie schnell doch einige Fraktionen – und auch die demokratischen – erklärt haben, dass es gar nicht so relevant war, dass man trotzdem bei seiner Position bleibt. Ich glaube, wenn ein höchstrichterliches Urteil kommt, dann täte es auch gut, sich einmal kurz zurückzulehnen und darüber nachzudenken, wie man damit umgeht. Und ein Satz in diesem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Thema „Windenergie im Wald“ hieß, dass die Windenergie „einen faktisch unverzichtbaren Beitrag“ zum Thema „Klimaschutz“ leistet. (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Aber nicht in Thüringen!) Das sind diese Fakten, die wir ernst nehmen sollten, die sich nicht negieren lassen. Darüber sollten wir in den Diskurs kommen, anstatt uns ständig irgendwie über – es fiel das Wort – „Blödsinn“ zu unterhalten und diese Diskursverschiebung weiter zu befeuern. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen gestalten, Blackout verhindern

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Gleichmann. Bitte schön, Sie haben das Wort für die Fraktion Die Linke.

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Markus Gleichmann Die Linke

Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen gestalten, Blackout verhindern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und hier im Plenarsaal des Thüringer Landtags, als Erstes muss man vielleicht doch noch mal mit der Feststellung beginnen, dass wir als größte Herausforderung im 21. Jahrhundert den Klimawandel haben und diesem auch aktiv begegnen müssen. Bei der aktuell stattfindenden Klimakonferenz in Ägypten wurde auch festgestellt, dass wir in den letzten acht Jahren in den acht wärmsten Jahren der Wetteraufzeichnungen leben. Wenn sich der Trend fortsetzt – und da sind wir wieder bei dem Thema, an das weder die AfD noch die Bürger für Thüringen und leider scheinbar auch die CDU keinerlei Gedanken mehr verschwenden wollen – und wenn wir in dieser Entwicklung bleiben, werden wir innerhalb dieses Jahrhunderts – wir werden das noch miterleben, zumindest meine Generation und die Generation, die jetzt dafür auf der Tribüne sitzt – einen Klimawandel haben, der in einem Teil der Welt dazu führt, dass Gebiete aufgrund der hohen Temperaturen unbewohnbar sind. Wir werden dann eine Fluchtbewegung von Klimaflüchtlingen haben, die natürlich auch nach Norden drückt, zu uns kommt. Wir wissen bei der aktuellen Fluchtbewegung schon, wie überfordert teilweise unsere Systeme sind. Wir können also davon ausgehen, dass diese Fluchtbewegung weder sozial noch friedlich abgehen wird. Insofern frage ich mich noch, wo die Lösungen der konservativ rechten Fraktion hier im Landtag sind. Aber zurück zum Antrag. „Allgemeinplätze“ wurde schon gesagt. Ich frage mich nur, Herr Gottweiss, wenn Sie schon feststellen, dass der Antrag der AfD quasi wieder populistischer Quatsch ist wie immer, warum Sie dann nicht sagen, wir lehnen den ab, denn das gehört dann irgendwie politisch auch dazu. Sondern Sie sagen, die CDU wird sich enthalten. Ich weiß nicht, haben Sie vielleicht gestern die krachende Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht mit Ihrem Waldgesetz noch nicht verkraftet? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine Linie ist, die energiepolitisch irgendwie nachzuvollziehen ist. Sie kriegen doch auch die Schreiben, die wir von Unternehmerinnen und Unternehmern wie zum Beispiel vom Stahlwerk Unterwellenborn, bekommen, (Beifall DIE LINKE) die uns, den Landtag, auffordern, es endlich möglich zu machen, dass im Umfeld Windkraftanlagen gebaut werden können, damit Gas und Energie günstiger substituiert werden können. Da war es ein ganz wichtiger Punkt, Windkraft im Wald auch möglich zu machen. Ich weiß, Sie sehen sich auch immer und auch die Gruppe der FDP sieht sich immer als Wirtschaftspartei. Ignorieren Sie diese Unternehmen und diese Fragen einfach? Ignorieren Sie die Unternehmerinnen und Unternehmer im TRIDELTA CAMPUS HERMSDORF, die sich auf den Weg machen und sagen: Wir brauchen erneuerbare Energie im Umfeld, wir brauchen Windkraft, wir schaffen das dann auch gemeinsam, so viel wie möglich fossiler Energien zu substituieren. Was sagen Sie diesen Unternehmerinnen und Unternehmern? Sie sagen Ihnen hier bei solchen Anträgen wie von der AfD, was komplett rückwärtsgewandt ist: Ja, wir enthalten uns mal. Das ist doch ein Zeichen, das sollte hier von dem Landtag, von den demokratischen Fraktionen nicht ausgehen. Ich möchte noch was ergänzen, was Kollege Möller gesagt hat, Transformationsfonds, der im Sondervermögen steht, die 30 Millionen Euro: Wir würden uns freuen, wenn wir gemeinsam mit einer Mehrheit relativ schnell zu einer Freigabe der Mittel kommen würden, (Beifall DIE LINKE) damit sie relativ schnell auch in den Unternehmen zur Planung genutzt werden können und natürlich auch zur Auszahlung kommen, um die Transformation zu ermöglichen. Ansonsten auch noch mal, Frau Dr. Bergner, ich verstehe es wirklich – ich hatte es gestern schon gesagt –, die Firma, die Sie selbst in Jena aufgebaut haben. Sie erzählen, dass der Mittelstand und die Unternehmen irgendwie vor dem totalen Zusammenbruch stehen, dabei investiert gerade Ihre Firma in einen neuen Produktionsstandort. (Zwischenruf Abg. Dr. Bergner, Gruppe der BfTh: Sie verstehen nichts, weil Sie nie Verantwortung übernommen haben!) Das Interessante ist: Die Firma baut natürlich auf erneuerbare Energien, denn das komplette Dach – zumindest ist der Vorschlag so, wie er in der Zeitung stand – ist mit PV-Anlagen verbaut. Das ist sehr gut, sehr positiv. Das zeigt auch, dass erneuerbare Energien nicht nur notwendig sind, um dem Klimawandel zu begegnen, sondern auch wirtschaftlich rentabel sind und mittlerweile auch gar keine Subventionierung mehr durch Fördermittel brauchen, um sich wirtschaftlich darzustellen. Insofern sind Ihre Aussagen hier immer komplett entgegengesetzt zu dem, was Ihr eigener Bereich an anderer Stelle macht. Bei dem Thema – ich sage mal – Probleme bei Windkraftanlagen zu suchen, da muss ich aber auch noch mal zur FDP schauen. Gerade Ihr Antrag war es doch, der tatsächlich ähnlich wie bei der AfD das Schutzgas FS6 thematisiert hat. Dabei ist es doch relativ klar, dass dieses Schutzgas zum einen in Elektroinstallationen und zum anderen in Schallschutzfenstern drin ist. Diese unerwünschte Emission dieses klimaschädlichen, aber trotzdem technisch sinnvollen Gases kommt vor allen Dingen 80 Prozent aus dem Recycling von Schallschutzfenstern. Da frage ich mich, Sie suchen doch auch immer genau den Punkt, der bei Windkraftanlagen schlecht ist oder problematisch sein könnte. Dabei gibt es den in den gesamten Wirtschafts- und Lebensbereichen auch. Dieses Herauspicken von Negativpunkten ist wirklich gefährlich. Wenn Sie das bei der Atomkraft genauso machen würden, dann würden wir gar nicht fertig werden mit Anträgen, um gewisse Schwachstellen der Kernkraft zu sehen. Es gab mal eine Kalkulation – es gibt ja keine Versicherung für Kernkraftwerke; es gibt keine Versicherungsagentur der Welt, die ein Kernkraftwerk versichern würde –, es gab aber mal eine Rechnung, wie so eine Versicherungspolice aussehen würde. Die würde im Jahr 27 Milliarden Euro kosten – pro Atomkraftwerk. Das ist schon eine spannende Police. Und die Versicherungsfirmen kalkulieren ja Schaden ein. Insofern: Wenn Sie bereit sind, diesen Preis zu zahlen, dann könnte man sagen, rein monetär wäre dann vielleicht Atomkraft auch darzustellen. Aber dann wäre es natürlich das, was es jetzt schon ist: die teuerste Art und Weise, Strom zu gewinnen, wenn man die Folgekosten mit einrechnet und nicht einfach vergesellschaftet. Aber dabei, Gewinne zu privatisieren und Verluste zu vergesellschaften, sind die neoliberalen Parteien auch in den letzten Jahren immer voll dabei gewesen. Noch ein Punkt, weil es wirklich grotesk ist: Es kam von der AfD und da bin ich fast der „BILD“-Zeitung mal dankbar, aber das sage ich wirklich nur in Klammern: Ich finde es schon eine interessante Posse, dass Sie sich hier im Thüringer Landtag quasi aus Steuermitteln Ölradiatoren kaufen, um Ihre Büros höher zu beheizen als 19 Grad, anstatt andere Mittel zu nutzen oder wie wir einfach diese 19 Grad auszuhalten. (Unruhe AfD) Nein, Sie wollen sich quasi besserstellen. Und dann vergessen Sie, dass Sie diese Ölradiatoren gar nicht anschließen können, weil der Brandschutz das nicht gewährleisten kann. Das ist auch wieder eine interessante Posse, die zeigt: Die AfD kann keine Zusammenhänge sehen und am Ende fehlt es an Konzepten. Und – das hat mich wirklich hier vorgetrieben –, dass die CDU dann sagt, sie wisse, dass die AfD keine Lösung anbietet, aber sie stimme nicht gegen unsinnige Anträge, sondern enthalte sich, vielleicht aus irgendeinem neuen politischen Kalkül, das ist wirklich schlimm und das lässt uns auch für die Zukunft nichts Positives hoffen. Wir bleiben aber positiv. Wir wollen einen Energiewandel in Thüringen, wir wollen die Energiewende in Thüringen. Wir treiben sie voran. Wir wollen einen Energiemix. Und ich hatte es vorgestern schon gesagt: Diese 2 Milliarden Euro – wahrscheinlich sind es mittlerweile durch die Inflation mehr –, die Thüringen jedes Jahr als Wertschöpfung verlorengehen, weil wir Energie kaufen müssen, importieren müssen, die wären doch viel besser in unserem eigenen Land eingesetzt, wenn wir es schaffen – und es ist möglich –, diese Energie vor Ort hier klimaneutral zu produzieren. Dann haben wir nicht nur für die Umwelt einen Beitrag geleistet, dann haben wir auch 2 Milliarden Euro mehr als Wertschöpfung in unserem eigenen Land. Das ist doch ein gutes Ziel, wofür wir klimapolitisch und auch wirtschaftlich kämpfen müssen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Birgit Pommer

Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen gestalten, Blackout verhindern

Hier wurden weitere Wortmeldungen angezeigt, zunächst für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Gottweiss, danach für die Gruppe der FDP Herr Bergner. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jetzt sagen Sie uns wieder, warum Sie es nicht so gemeint haben!)

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Thomas Gottweiss CDU

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Nein, Frau Henfling, ich sage nicht, warum ich es nicht so gemeint habe, sondern, dass ich das eben nicht gesagt habe. (Heiterkeit im Hause) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sorry, mein Fehler!) Es wurde ja hier vorgetragen, dass die CDU in irgendeiner Art und Weise hier eine Zusammenarbeit mit der AfD machen würde oder rechte Narrative unterstützt. Ich habe, glaube ich, in meiner Rede deutlich gemacht, dass es gerade offensichtlich ist, dass die AfD an der Stelle Formulierungen gewählt hat, wo sie diese Narrative weggelassen hat. Das ist der Punkt. Und ich möchte das an der Stelle auch noch mal an einem Punkt herausarbeiten, den Herr Bergner vollkommen zu Recht angesprochen hat, nämlich am Punkt I.6.: „herkömmlich gefördertes Erdgas unter anderem aus Russland im Vergleich zu Fracking-Gas eine erheblich bessere Umweltbilanz aufweist und emissionsfrei in den benötigten Mengen transportiert werden kann“. Die Aussage an sich ist technisch-physikalisch erst einmal korrekt. Es ist natürlich vollkommen klar, dass Frackinggas, das dann zudem noch über LNG-Boote zu uns gebracht werden muss, wo Energie reingesteckt werden muss, um das Ganze zu komprimieren, am Ende in der Energiebilanz deutlich schlechter ist als Pipelinegas, das ohne diesen Transport auskommt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dem widerspricht niemand!) Das Problem an der Aussage ist – und da danke ich Herrn Bergner noch mal, dass er das eben auch gesagt hat –, dass dahinter natürlich ein ganz anderes Gedankengebäude steht. Das ist auch der Grund, warum wir dem Antrag nicht zustimmen können, weil es natürlich so ist, dass Russland die Gaslieferung eingestellt hat, weil es die Energie als Waffe, als Druckmittel gegen Europa einsetzen will. Das muss man bei dieser Geschichte mitdenken. Deswegen keine Zustimmung von uns, sondern eine entsprechende Enthaltung. Dann wurde hier das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Windkraft angesprochen. Ja, Frau Wahl, auch mir ist aufgefallen, dass in diesem Urteil der Klimaschutz angesprochen wurde, obwohl es eigentlich nicht notwendig war, weil sich das Urteil an sich mit der formellen Frage auseinandersetzt, ob diese Regelung dem Bodenrecht oder dem Naturschutzrecht zuzuordnen ist, und diese Frage auch für sich klärt. Aber es ist schon deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Leitsatz zum Klimaschutz als so wichtig erachtet, dass er auch in diesem Urteil untergebracht werden musste. Das zeigt natürlich für die Zukunft, dass dort auch von unserem Rechtsrahmen her vollkommen klar ist, dass Klimaschutz eine wichtige Rolle spielt und deswegen auch zentraler Bestandteil der Politik sein muss. Wir als CDU ‑ Fraktion sehen das auch so. Für uns ist Klimaschutz vor allen Dingen auch der Schutz der Wälder. Und da will ich schon an der Stelle noch mal sagen: Dass Sie das Grüne Herz nicht mehr vermarkten wollen, das ist nicht erstaunlich, wenn man Ihre Reaktion auf das Urteil betrachtet. Sie drücken regelrecht eine Freude darüber aus, den Wald in Thüringen sterben zu lassen, nur um ihn durch einen Wald aus Windrädern ersetzen zu lassen. (Unruhe DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Herr Gott- weiss, bitte, was hat denn das damit zu tun?) Und das ist nicht unsere Politik. (Beifall AfD) Wir wollen den Wald in Thüringen weiter schützen und das hat das Bundesverfassungsgericht auch deutlich gesagt, dass das weiterhin Sinn macht. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der BfTh)

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Birgit Pommer

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Das Wort hat Herr Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP.

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Dirk Bergner FDP

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Gleichmann, Ihr Vorwurf hat mich noch mal kurz nach vorn getrieben, auch wenn ich nicht mehr allzu viel Redezeit habe. Aber eins will ich Ihnen sagen: Der Vorwurf SF geht ins Leere. Es handelt sich bei SF 6 6 immerhin um ein Klimagas, wo ein Kilogramm so schädlich ist wie 23 Tonnen CO . Und, meine Da2 men und Herren, es gibt Alternativen gerade bei SF -Einsatz und Windkraft, und die nicht zu nutzen, 6 halten wir für verantwortungslos. (Beifall Gruppe der FDP) Es geht nicht darum, Windkraft zu verhindern, sondern es geht darum, einen verantwortungslosen Ausbau von Windkraft zu verhindern und die Alternative zu nutzen, die auf dem Markt ist. Darum geht es und das sollte man nicht vergessen. Natürlich gibt es auch andere Stellen, wo SF eingesetzt 6 wird. (Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Ja, viel mehr!) Da lade ich Sie ein, dass wir uns da gern miteinander auf die Suche machen. Aber zu wissen, dass es anderswo auch ein schädliches Klimagas gibt, darf uns doch nicht daran hindern, dort, wo wir es einfach ändern können, das zu tun. Danke schön. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

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Es gibt eine weitere Wortmeldung: für die Gruppe Bürger für Thüringen Frau Abgeordnete Dr. Bergner.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuhörer, ich als Physikerin und als erfahrene Unternehmerin, die alternative Energien in den Mittelpunkt des Ausbaus ihrer Firma gestellt hat, habe mehrfach angeboten, meine Unterstützung in diese konzeptionslose Welt einzubringen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh ja, wir erkennen Ihre Genialität wohl einfach nicht!) Und wenn Sie die Angebote nicht annehmen, dann bleibt mir nichts anderes übrig, als hier Kritik zu üben. Ich sage Ihnen: Es gibt Zukunftstechnologien, die alternativ sind, und ich sage auch: CO 2 ist kein Schadstoff, CO ist ein Rohstoff, der in 2 den Kreislauf gehört. Dazu haben die Technik und die Wissenschaft durchaus Technologien zur Verfügung gestellt, und es gibt auch Studien und Messergebnisse, die ernst genommen werden sollen. Aber dafür ist ja diese Regierung bekannt: dass man sich nur einseitig informiert und nicht rundum. Danke. (Beifall Gruppe BfTh) (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Sie er- zählen Blödsinn!) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Mit Büt- tenreden darf man erst 11.11 Uhr beginnen!)

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Birgit Pommer

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Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Hoffmann für die AfD-Fraktion. Bitte.

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Hoffmann AfD

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Frau Präsidentin, ja, es ist jedes Mal ulkig: Wenn die CDU ein bisschen ausschert, wird das sofort eingenordet. Unsere Energieversorgung ist in der Tat eine Herausforderung, Herr Möller. Warum? Weil punktgenau dann die Leistung erfolgen muss, wenn sie gebraucht wird. Und dazu braucht man grund- und spitzenlastfähige Energieerzeugungsträger – und das sind viele Erneuerbare nun mal nicht. Das ist einfach ein Fakt. (Beifall AfD) Im Auftrag der NZZ wurden 18.000 Windkraftanlagen in Deutschland untersucht. Im Schnitt haben davon nur 15 Prozent überhaupt eine Auslastung gehabt. Und damit wollen Sie eine Wirtschaftsnation wuppen? Das wird nicht funktionieren. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist so schräg!) Jetzt komme ich zum Argument von Herrn Bergner. Neben der üblichen Distanzierung haben Sie Biogas angedeutet oder erzählt. Das stimmt. Nun plant aber die Ampel, dass sie Biogasanlagenbetreiber rückwirkend abschöpfen möchte – nicht die Windkraft-, sondern die Biogasanlagenbetreiber, die zumindest grundlastfähige Energie liefern, und da setzt man auch wieder die Axt an. Das funktioniert vorn und hinten nicht, was Ampel und Land hier vorhaben. Wir brauchen technologieoffene Forschung, damit die Energieversorgung gesichert ist. (Beifall AfD) Und nun zu Frau Wahl. Es gab mal eine Zeit, da haben sich die Grünen an Bäume gekettet, damit die nicht gefällt werden. Jetzt legen die Grünen die Axt an die Bäume und an den Thüringer Wald. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Grüne Natur- zerstörer!)

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Birgit Pommer

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Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Weitere Anzeigen liegen mir auch nicht vor. Dann treten wir in die Abstimmung ein. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Bitte, Herr Jankowski.

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Denny Jankowski AfD

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Ja, wir beantragen die Überweisung an den Umwelt- und an den Wirtschaftsausschuss.

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Birgit Pommer

Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen gestalten, Blackout verhindern

Es ist Ausschussüberweisung an den Umwelt- und den Wirtschaftsausschuss beantragt. Ich lasse zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD und der Gruppe Bürger für Thüringen. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Stimmen aus der Koalition, der Gruppe der FDP. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der CDU. Damit ist diese Überweisung abgelehnt. Es gibt den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der AfD und die Gruppe Bürger für Thüringen. Wer lehnt die Überweisung ab? Das sind die Koalition und die Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist die Überweisung ebenfalls abgelehnt. Damit stimmen wir ab. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Wahnsinn!) Entschuldigung, Herr Jankowski, bitte.

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Denny Jankowski AfD

Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen gestalten, Blackout verhindern

Wir beantragen namentliche Abstimmung.

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Birgit Pommer

Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung – Energiepolitische Interessen des Freistaats Thüringen vertreten, Versorgungssicherheit für Thüringen gewährleisten, eine Energiepolitik ohne politisch veranlasste Preissteigerungen gestalten, Blackout verhindern

Damit stimmen wir jetzt über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/4735 – 3. Neufassung – ab. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die entsprechenden Handlungen vorzunehmen und darauf zu achten, dass Sie sich vergewissern, wer und was wir in die Abstimmungsurne legen. Konnten jetzt alle abstimmen? Dann schließe ich die Abstimmung und wir zählen aus. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung lautet wie folgt: anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 84. Es wurden abgegeben 71 Stimmen, Jastimmen 16, Neinstimmen 40, Enthaltungen 15 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Antrag abgelehnt. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4894 - Neufassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Montag, bitte schön, zur Begründung.

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Robert-Martin Montag FDP

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie kennen sicherlich die auch teilweise körperlichen Herausforderungen, die ein solches Mandat, wie wir es begleiten, auch mal mit sich bringt: aufstehen, joggen, Kind zur Schule bringen, Morgenrunde in der Fraktion, anschließend zehn Stunden Plenum. Dann regeneriert man und hat im Grunde kein Problem. Für ME/ CFS-Patienten sind diese einzelnen Punkte, die ich eben angesprochen habe, bereits unlösbare Hürden. Vermeintlich kleinste Belastungen wie Zähne putzen, Haare waschen oder Treppensteigen sind nur unter Schmerzen oder eben nur sehr dosiert möglich. Viele Patienten sind bettlägerig und haben das Haus seit vielen Jahren schon nicht mehr verlassen. Dabei ist ME/CFS nichts Neues. Das Krankheitsbild gibt es und es ist seit 1969 von der Weltgesundheitsorganisation anerkannt. In Deutschland sind mittlerweile 300.000 betroffen, davon 40.000 Kinder. Rund 60 Prozent der ME/ CFS-Betroffenen sind arbeitsunfähig, ein Viertel der Betroffenen, das habe ich gesagt, kann das Haus nicht verlassen. Besonders schwer Erkrankte sind auf Pflegeleistungen angewiesen. Der volkswirtschaftliche Schaden durch die ca. 300.000 bereits vor der Coronapandemie an ME/CFS Erkrankten in Deutschland wird auf rund 7 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt und die Lage wird sich noch weiter verschärfen. Moderaten Schätzungen zufolge werden nämlich 1 bis 2 Prozent aller COVID-19Erkrankten an ME/CFS leiden. Durch COVID-19 wird ein weltweiter Anstieg der ME/CFS-Betroffenen um rund 10 Millionen erwartet. ME/CFS ist tatsächlich eine leise humanitäre Katastrophe in Deutschland, denn die Patienten erhalten keine adäquate medizinische Versorgung. Das Versorgungssystem begegnet den Betroffenen sogar häufig mit Ablehnung und Stigmatisierung. Ihr Leiden sei eingebildet, ihre Müdigkeit nur vorgeschützt. Forschung dazu – kaum vorhanden. Ein Großteil der Erkrankten will, kann aber nichts mehr tun. Viele sind ans Haus gefesselt, bettlägerig. Ein Verlust der Lebensqualität droht. Viele haben sich auch schon das Leben genommen. Einzige Unterstützung sind bestenfalls noch die pflegenden Angehörigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen liegt hier ein sehr komplexer, insgesamt 19 Seiten langer Antrag vor. Dieser ist abgestimmt mit den für dieses Krankheitsbild deutschlandweit führenden Expertinnen und Experten und Fachverbänden. Die großen Patientenorganisationen haben sich in einem offenen Brief im Frühjahr 2020 an die Fraktionsvorsitzenden hier im Haus gewandt und um Unterstützung für unseren Antrag geworben. Ich will betonen: Dieser Antrag zielt nicht darauf ab, dass wir als FDP meinen, er sei vollständig, dass wir wollen, dass Sie ausschließlich unserem Antrag zustimmen, sondern er hat eine Richtung: dass wir gemeinsam das Beste für Patientinnen und Patienten versuchen, die an ME/CFS erkrankt sind, und eine gemeinsame Mehrheit in diesem Landtag herstellen, wie es uns schon einmal gelungen ist. (Beifall Gruppe der FDP) Ich freue mich auf die Debatte und ich werbe um Ihre Zustimmung zu einer Überweisung an den zuständigen Gesundheitsausschuss. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald für die AfD-Fraktion.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, in Ihrem 16-seitigen Antrag, liebe FDP, holen Sie gewaltig aus. In Ihrem Antrag fokussieren Sie auch stark auf Long COVID, deshalb werde ich mich in meinem Redebeitrag auch bevorzugt auf dieses Thema beziehen. Korrekterweise ist zu erwähnen, dass zwischen Long COVID und Post COVID unterschieden werden muss. Während sich „Long“ auf persistierende Beschwerden über mehr als vier Wochen nach ausgeheilter Infektion bezieht, beschreibt „Post“ auch nach drei Monaten noch bestehende Beschwerden. Nach einer COVID-19-Erkrankung wird vermutet, dass bei zahlreichen Patienten eine Myalgische Enzephalomyelitis und ein chronisches Fatigue-Syndrom auftreten könnten. Das wurde im „Deutschen Ärzteblatt“ am 11. März dieses Jahres unter dem Titel „Post-COVID-Syndrom – mehr Fragen als Antworten“ beschrieben. Zur Ursachenforschung wurde in diesem „Ärzteblatt“ eine Studie veröffentlicht. In drei deutschen Landkreisen wurden 4.632 erwachsene Bürger, die zwischen März und September 2020 einen positiven PCRTest hatten, gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. Lediglich 31 Prozent der Befragten antworteten und konnten in die Studie eingeschlossen werden. Nur 12 Prozent, also 175 Patienten, mussten stationär behandelt werden, davon hatten 127 Patienten Post COVID. Bei den nicht hospitalisierten Patienten hatten 588 – das entspricht 46,2 Prozent – Post COVID. Hauptsymptome waren Müdigkeit, körperliche Erschöpfung, Konzentrationsstörungen, Geschmacks- und Geruchsverlust. Die Lebensqualität wurde als deutlich verringert berichtet. Die stärksten Risikofaktoren für Post-COVID-19 waren weibliches Geschlecht, Gesamtmaß von Begleiterkrankungen und Schweregrad der Akutphase von COVID-19. Als Limitation für die Studie wurde das Fehlen einer Kontrollgruppe moniert, daher war es nicht möglich, zwischen COVID-19-spezifischen Symptomen und Symptomen anderer Ursachen zu unterscheiden. Vor allem Symptome wie Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Depressionen sind bekanntermaßen auch bei Patienten ohne COVID-19-Erkrankung aufgrund der Pandemiesituation häufig. Zusätzlich muss erwähnt werden, dass aufgrund des Studiendesigns die Anzahl der Post-COVID-Patienten fälschlicherweise als zu hoch vermutet wurde. Daher liegt die Zahl der Post-COVID-Patienten im Untersuchungszeitraum eher wesentlich niedriger. In einer anderen Studie wurde seit Einführung des ICD-Codes U09.9 für den Post-COVID-19-Zustand seit dem Jahr 2021 die Identifizierung für Patienten mit Post-COVID-19 in den vertragsärztlichen Abrechnungsdaten in ganz Deutschland möglich. Die vorliegende Sekundärdatenanalyse ergab eine höhere Wahrscheinlichkeit von Post-COVID-19 bei Patienten mit somatischen und psychischen Vorerkrankungen, worauf auch drei ausländische Studien hingewiesen haben. Im „Deutschen Ärzteblatt“ vom 13. Mai dieses Jahres wird vom Zentralinstitut der kassenärztlichen Versorgung berichtet, dass in den ersten neun Monaten des Jahres 2021 von 4,2 Millionen COVID-19-Fällen 303.267 Menschen mit länger anhaltenden Beschwerden nach einer Coronainfektion in Arztpraxen behandelt wurden. Das entspricht 7,2 Prozent. Der Chef des Zentralinstitutes Dr. rer. pol. Dominik von Stillfried meinte dazu, ich zitiere: „Post-COVID entwickelt sich nicht zu einer neuen Volkskrankheit“. Hoffen wir, dass der am Wochenende – also heute beginnende –, in Jena stattfindende Long-COVID-Kongress mehr Erkenntnisse bringt. Ich möchte nicht falsch verstanden werden. Natürlich ist jeder einzelne Post-COVID-19-Fall bedauerlich und muss abgeklärt werden. Ich habe die erwähnten Daten alle aus dem „Deutschen Ärzteblatt“ entnommen. Somit darf man unterstellen, dass dies valide Daten sind. Es erscheint nicht gerechtfertigt, aus den vorliegenden Post-COVID-Zahlen schlussfolgern zu wollen, dass es durch COVID-19 eine enorme Zunahme der Myalgischen Enzephalomyelitis oder des Chronischen Fatigue-Syndroms geben wird. Das sind zwei verschiedene Entitäten, die nur geringe Schnittmengen verkörpern. Somit relativiert sich Ihr umfangreicher Antrag, liebe FDP. Was allerdings in Ihrem Antrag völlig unbeachtet bleibt, ist die Rolle von Long COVID bzw. Post COVID nach erfolgter Gentherapie. Eine Frage ist: Kann durch diese Impfung Long COVID vermieden werden? An der Studie „Long Covid after breakthrough SARS-CoV-2 infection“, die vor einigen Monaten im Fachmagazin „Nature Medicine“ erschienen ist, nahmen 113.474 ungeimpfte und 33.940 geimpfte US-Veteranen teil. Das Ergebnis lautet, Zitat: Impfstoffe scheinen nur einen bescheidenen Schutz gegen Long COVID zu bieten. Damit haben die US-Forscher die Hoffnung zerschlagen, dass die Impfung effektiv vor Long COVID schützt. Neben dem MDR gingen mit dem ZDF gleich zwei öffentlich-rechtliche Sender auf die zweifelhaften Wirkungen der Impfung in Bezug auf Post COVID ein. Das ZDF wollte sich indes nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen und schrieb: „An der Uniklinik Marburg werden Patient*innen behandelt, die nach der Impfung an Long-COVID-Symptomen leiden. Noch ist unklar, warum durch die Impfung Komplikationen ausgelöst werden können.“ Die BundesKV berichtet über 2,5 Millionen Arztkonsultationen wegen teils schwerer Impfnebenwirkungen. Das sind nur gesetzlich Krankenversicherte. Die Zahlen der Privatversicherten und Kliniken sind da noch gar nicht dabei. Da wird eine Riesenlawine an gesundheitlichen Problemen auf unsere Gesellschaft zurollen. Mein Vorschlag: Liebe Kollegen der FDP, vielleicht wagen Sie sich mal an das Thema und beantragen die wissenschaftliche Untersuchung und politische Aufklärung der Folgen der Massenimpfung, wenn sich schon das Gesundheitsministerium nicht dazu verpflichtet sieht und stattdessen ungehemmt Werbekampagnen für weitere Impfungen durchführt. Unseren AfD-Antrag für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der neuen Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haben auch Sie, Herr Montag, im Landtag 2021 abgelehnt. Verlassen wir Corona und Long COVID und kommen zum Titel Ihres Antrags zurück. Myalgische Enzephalomyelitis und das Chronische FatigueSyndrom sind seit Jahrzehnten bekannt, jedoch nicht heilbar. Es existieren weltweit weder Biomarker noch eine kausale Therapie. Die Grundlagenforschung und die medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften sind hier primär in der Pflicht. Die Rolle der Politik ist nicht überzubewerten und sollte sich darauf beschränken, finanzielle und personelle Voraussetzungen zu schaffen. Aber das funktioniert schon bei den grundlegenden gesundheitspolitischen Themen in Thüringen nicht. Insofern sehe ich wenig Chancen für die Realisierung Ihres ambitionierten Antrags. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Für die Fraktion Die Linke erhält Herr Abgeordneter Plötner das Wort – angekündigt, für die Koalition zu reden. Herr Plötner, bitte.

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Ralf Plötner Die Linke

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Anwesende, es ist schon furchtbar, Herr Dr. Lauerwald, wenn Sie bei diesem wichtigen und sensiblen Thema hier noch mal Ihre Hetze gegen die Coronaimpfung starten. Das ist kein Zustand, es ist unerträglich. Es nervt einfach. Lassen Sie es sein! (Beifall DIE LINKE, SPD) Der Antrag der Gruppe der FDP, der uns hier vorliegt, beschäftigt sich mit der Situation von Menschen, die an ME/CFS leiden, also an der Myalgischen Enzephalomyletitis und am Chronischen Fatigue-Syndrom. Lassen Sie es mich bitte Chronisches Erschöpfungssyndrom nennen, damit ein Großteil der Menschen der Debatte hier folgen kann bzw. ist das auch der umgangssprachliche Begriff, der dafür verwendet wird. Das soll natürlich keine Bagatellisierung dieses Krankheitsbilds sein, denn es gibt leider auch sehr kritische Verläufe, wir haben das gehört. Es gehört auch dazu, dass es eine hohe Belastungsintoleranz gibt, die nach einer geringen körperlichen Anstrengung auftritt. Betroffene können einfache Dinge des Alltags nicht mehr erledigen. Sie sind sehr schnell erschöpft und auch die geringsten Belastungen führen zu einer maximalen Erschöpfung und verschlechtern den allgemeinen gesundheitlichen Zustand. Da es sich um chronische Verläufe handelt, mündet es leider häufig auch in eine körperliche Behinderung. Deswegen ist es auch ein Thema, das in diesen Landtag gehört. Es ist wichtig, dass wir uns darüber austauschen. Es ist leider noch so, dass Menschen mit diesen Beschwerden existieren, die keine oder eine falsche Diagnose bekommen oder unglaublich lange warten, bis sie die Diagnose haben. Aber um auch die Mediziner an dieser Stelle ein Stück weit in Schutz zu nehmen: Es ist aufgrund der Symptome wie zum Beispiel Erschöpfung, Kopf- und Gliederschmerzen oder Schlafstörungen auch nicht so einfach, eine zielgenaue Diagnose zu erheben. Dies bedeutet in der Folge, dass in der Forschung und in der Lehre mehr Fokus auf dieses chronische Erschöpfungssyndrom gelegt werden muss. Wir wissen auch – nicht zuletzt durch die lange und intensiv geführte Debatte über Long COVID –, dass damit für manche Menschen auch verbunden ist, dass sie an ME/CFS leiden. Dementsprechend haben wir uns auch im Landtag hier schon einmal intensiv damit beschäftigt. Auch das Uniklinikum in Jena und die Landesärztekammer haben das voll auf dem Schirm, indem sie als Inhalt ihrer Lehre und mit Weiterbildungs- und Bildungsangeboten versuchen, die medizinische Versorgung weiter zu optimieren und für dieses Thema eine höhere Sensibilität in der Ärzteschaft und in der gesamten Versorgungslandschaft zu schaffen. Das ist auch bitter nötig, dass wir diese Long-COVID-Ambulanz am Uniklinikum in Jena haben. Es ist eine Versorgung, die leider viele Menschen in Anspruch nehmen müssen. Ich persönlich kenne auch einige davon. Das ist natürlich auch nicht schön, dass sie das in Anspruch nehmen müssen, aber sie haben immer einen hohen Dankbarkeitsgrad an die Professionalität am Uniklinikum Jena und fühlen sich dort auch gut versorgt und aufgehoben und das muss natürlich dementsprechend weiter ausgebaut werden. Ich komme jetzt zu zwei, drei Punkten, die auch im Antrag aufgeworfen sind, den konkreten Forderungen an die Landesregierung. Lassen Sie mich zum Beispiel den Punkt III.1. a) nehmen. Da ist das Mitteldeutsche Forschungszentrum genannt und der Wunsch nach Erweiterung, dass die Forschung auch auf dieses chronische Erschöpfungssyndrom ausgeweitet wird. Das gilt es im Grundsatz durchaus zu begrüßen. Nehmen wir beispielsweise noch den Punkt III.1. f). Dort fordert die FDP Preisdämpfungsmechanismen für Medikamente im Versorgungsbereich des chronischen Erschöpfungssyndroms. Das ist diskussionswürdig, lieber Kollege Montag. Es wäre aber meines Erachtens auch allgemein für Medikamente durchaus sinnvoll, dass nicht die Marktmechanismen gelten, die immer überall walten, sondern dass es ein verträgliches Preisniveau für alle Medikamente gibt. (Beifall DIE LINKE) Wenn nur eine bestimmte Erkrankung da herausgenommen wird, ist das sicherlich nicht unbedingt zielführend. Aber das können wir gern auch im weiteren Verlauf im Ausschuss intensiv diskutieren. Es gibt auch noch weitere Punkte, die wir diskutieren sollten. Zum Beispiel gibt es die Forderung nach dem Ausschöpfen des Rechtsrahmens bei der Datenschutz-Grundverordnung. In diesem sensiblen Bereich – glaube ich – müssen wir auch sehr genau hinschauen. Da gibt es sicherlich noch einigen Klärungsbedarf zu den hohen Anforderungen, die der Datenschutz zum einen natürlich an uns alle stellt. Zum anderen wollen wir aber auch zielgenaue und unkomplizierte, unbürokratische Lösungen haben, was eben möglich ist. Lassen Sie mich noch mal kurz ein Beispiel von einer Betroffenen schildern; das hat sie auch im September 2022 veröffentlicht – eine Frau, 39 Jahre alt. Ich zitiere mal kurz, wie alles anfing, wie alles begann: „Bei mir fing alles im Ostseeurlaub im September 2017 mit Schwächeanfällen an. Als ich wieder zu Hause war, bekam ich einen hartnäckigen Nasennebenhöhleninfekt, weswegen ich Antibiotikum nehmen musste.“ So weit, so harmlos wirkte dieser Beginn. „Und dann“, so sagt sie, „begann meine Ärzteodyssee, die sich insgesamt drei Jahre zog, bis ich dann endlich eine Diagnose hatte.“ Also ging es zum Hausarzt, dann zum Gastroenterologen, dann musste sie wieder zum Hausarzt, dann wurde sogar ein Psychiater in Betracht gezogen, dann war es eine psychologische Versorgung – Verhaltenstherapeutin –, dann ging es zum Kardiologen, zum Neurologen, zum Pulmologen, zum weiteren Gastroenterologen und zum Orthopäden und vieles Weitere mehr: schlussendlich über 30 Ärztinnen und Ärzte, die hier konsultiert worden sind. Selbst ein Hausarztwechsel brachte noch nicht den gewünschten Versorgungserfolg, dass es eine zielgenaue Diagnose gab und dementsprechend auch die besten Möglichkeiten der Versorgung ausgeschöpft wurden. Schlussendlich war es so, dass sich die Frau selbst auch in sozialen Medien mit anderen Betroffenen vernetzt und ausgetauscht hat, sich tatsächlich auch in diesem Krankheitsbild wiedergefunden hat und dann nach drei Jahren an den Experten gekommen ist, der ein hohes Verständnis für ihr Krankheitsbild hatte und sich wirklich ihrem Leiden sehr gewidmet hat, und sie sich tatsächlich ein Stück weit mehr verstanden und gut versorgt gefühlt hat. Dieses Beispiel ist außerhalb Thüringens passiert, aber – ich glaube – es steht exemplarisch für die großen Schwierigkeiten, die mit diesem Krankheitsbild verbunden sind. Lassen Sie uns deswegen gern im Ausschuss gemeinsam über die insgesamt 37 Punkte und Unterpunkte reden und diskutieren. Die Betroffenen haben das sicherlich wirklich verdient und auch einen hohen Anspruch an uns, dass die Versorgung weiter ausgebaut und verbessert wird. Daran lassen Sie uns gern gemeinsam arbeiten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Zippel das Wort.

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Christoph Zippel CDU

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute hier ein spannendes Thema, ein Thema, das – glaube ich – auch sehr viele Menschen bewegt. Ich bin vor allen Dingen froh, dass es sich um ein Thema handelt, das inzwischen auch endlich ernst genommen wird, eine Krankheit, die auch inzwischen ernstgenommen wird und die nicht mehr abgetan wird, wie es doch lange Zeit der Fall war, weil es sich eben auch um ein diffuses Krankheitsbild handelt. Ich möchte zu Beginn meiner kurzen Ausführungen darauf eingehen und möchte den Betroffenen vor allen Dingen mein Mitgefühl aussprechen. Mir wurde im Rahmen der Vorbereitung dieses Tagesordnungspunkts eine ganze Reihe von Situationen von Menschen geschildert, die von diesem Krankheitsbild betroffen sind. Ich möchte von dieser Stelle aus allen Betroffenen viel Kraft wünschen, vor allen Dingen gute Genesung, schnelle Genesung. Wir hoffen, ihnen mit dem Weg, den wir heute hier im Landtag beschreiten, helfen zu können und ihnen eine Perspektive zu bieten. Die FDP hat einen umfangreichen und – das muss man auch wirklich zugeben – gut recherchierten Antrag zum chronischen Erschöpfungssyndrom vorgelegt – wir haben es heute schon gehört: bekannt unter dem Begriff ME/CFS. Das Ziel ist eine verstärkte Forschung und bessere Behandlung dieser Krankheit. Ich will nicht mehr extra auf die ganzen einzelnen Punkte eingehen. Einen Erfolg konnte die FDP schon verbuchen: Der Antrag wird von der deutschlandweiten ME/CFS-Community in den sozialen Netzwerken gefeiert. Ich habe schon gesagt: Mich und die Fraktion haben auf den verschiedensten Wegen auch schon entsprechende Aufforderungen erreicht, diesem Antrag zuzustimmen. Aber da muss ich natürlich ein klein wenig bremsen, so schnell geht es dann doch nicht, denn auch wegen der finanziellen Auswirkungen sollten die großen gesundheitspolitischen Akteure natürlich einbezogen werden. Anstelle einer direkten Zustimmung befürwortet meine Fraktion deshalb – wie es auch schon Vorredner getan haben – die Überweisung des Antrags an den Sozialausschuss sowie an den Wissenschaftsausschuss. Wir werden uns die Stellungnahmen der Fachverbände dann sehr genau anschauen und ich denke, wir werden in einen sehr intensiven und doch interessanten Diskurs einsteigen. Auf dieser Basis und anhand der haushaltspolitischen Rahmenlinien werden wir danach eine evidenzbasierte Entscheidung treffen. Dieser Antrag ist sehr ambitioniert, deswegen werden wir diesem auch zustimmen. Die AfD wird dem Antrag nicht zustimmen, habe ich aus den Ausführungen von Herrn Dr. Lauerwald herausgehört, weil er zu ambitioniert ist. Für uns als CDU-Fraktion sind ambitionierte Ziele gerade eine Motivation, zuzustimmen. Wir werden deswegen die Überweisung empfehlen. Danke. (Beifall CDU)

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Birgit Pommer

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Für die Gruppe der FDP erhält Herr Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst mal vielen Dank für die zumeist sehr sachlichen, lösungsorientierten und auch sehr respektvollen Meldungen. (Beifall Gruppe der FDP) Wir haben mit diesem Antrag versucht, eines zu tun: Dieser Antrag entzieht sich ein bisschen den allgemeinen politischen Spielregeln – Regierung, Opposition, Landtag, Bundestag. Wir haben versucht – und so wurde er auch schon bezeichnet –, eine Blaupause potenzieller Handlungsoptionen aufzuzeigen, wie die Versorgung ganz konkret verbessert werden kann. Das bedeutet natürlich auch, dass hier nicht nur das Land der Adressat ist, sondern auch der Bund, wo wir ganz besonders als Freie Demokraten auch Verantwortung tragen, gerade in dem Bereich des Forschungsministeriums, wo wir auch der Meinung sind, dass einiges passieren muss, auch wenn jetzt schon Forschungsgelder dafür ausgereicht worden sind und auch ausgereicht werden. Aber was wollen wir tun? Auf die Punkte will ich ganz konkret eingehen. Forschung ermöglichen: Wir brauchen mehr Forschungskapazitäten, beispielsweise am Mitteldeutschen Forschungszentrum des Universitätsklinikums Jena. Dabei müssen wir vor allen Dingen junge Forscherinnen und Forscher animieren, sich diesem Themenfeld zu widmen. Deswegen brauchen wir da eine TenureTrack-Professur auf dem Gebiet der Infektionsimmunologie, weil es bundesweit zu wenig Forscher gibt, die sich dem Thema allein widmen. Das CFC (Charité Fatigue Centrum) in Berlin und das MRI TUM (Ministerium rechts der Isar der Technischen Universität München) sind eben nur zwei Anlaufstandorte. Ein direkter Punkt ist dann Richtung Bund, Forschung und Ausschreibung zur Förderung von Verbundforschung voranzutreiben und dafür auch die Frage zu stellen: Was sind eigentlich die optimalen Versorgungsstrukturen? Pharmaindustrie, dort die Preisdämpfungsmechanismen für die Industrie rauszunehmen, damit es für die Industrie interessanter, auch lukrativer wird, auch Medikamente gerade für seltene Erkrankungen zu beforschen und erforschen, zusätzlich Nutzung von Gesundheitsdaten als Innovationsbooster, auch hier Zugang von der forschenden Industrie auf Gesundheitsdaten. Dabei hat Herr Plötner schon gesagt, DSGVO, da gibt es Ausnahmen auf europäischer Ebene, geregelt in Deutschland, nur leider nicht angewandt. Da sind wir leider zu skeptisch. Aber wir brauchen natürlich auch in Thüringen eine bessere Behandlungs- und Versorgungsstruktur. Wir brauchen eine Aufklärungskampagne. Die Leute, die Ärztinnen und Ärzte müssen wissen, was eigentlich ME/CFS ist. Damit ist schon eine erste Hürde genommen. Die Stigmatisierung hört auf, wenn ich nicht mehr in einem psychologischen Rahmengesetz oder Setting vermutet werde, sondern der Behandelnde weiß, es gibt das Krankheitsbild ME/CFS. Wir müssen auch Chancen der Digitalisierung nutzen. Das heißt, weil die Leute nicht nach draußen gehen können, bieten die digitalen Direktzugänge zu Patienten die Möglichkeit, bei Fragen zu Vitaldaten, bei Fragen aktueller Lebensqualität schnellen Zugang zu finden. Das muss am Ende des Tages auch finanziert werden. Ganz konkret geht es auch um das Pacing, das heißt, die Anpassung an das Aktivitätsniveau, damit das vermittelt werden kann. Auch das ist ein Lerneffekt. Und auch Aufnahme des Krankheitsbilds im Katalog der Leistungen nach § 116 b im SGB V. Das hat dann wiederum etwas mit Finanzierung der Leistungen zu tun, die dann auch Komplexleistungen sind und entsprechend vergütet und honoriert werden müssen. Ich habe es schon gesagt, Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne, aber am Ende noch wichtiger ist – darauf will ich noch eingehen – die Situation der Betroffenen auch dahin gehend zu verbessern, dass für Kinder und Jugendliche ihre Bildungsbiografie nicht abreißt. Das gilt im Übrigen nicht nur für Kinder und Jugendliche, die von ME/CFS betroffen sind. Das sind auch Kinder und Jugendliche im Bereich der onkologischen Erkrankungen, also Kinder, die aus ihrem Schul- und Bildungsalltag herausgerissen worden sind. Auch hier bilden digitale Lehrmöglichkeiten eine Chance, Kinder mitzunehmen und diese Lernverluste möglichst geringzuhalten. Es gibt ganz wunderbare Modellprojekte, in denen Direktbetreuerinnen und ‑ betreuer digital die Kinder an die Hand nehmen, nacharbeiten. Und nichts ist so wunderbar wie ein lächelndes Kind und wie ein Kind, das trotz großer Heraufforderungen einen Schritt getan hat, eine Stufe übersprungen hat, was es vorher vielleicht gar nicht erwartet hat. Also auch hier die Kinder nicht aufgeben, sondern mitnehmen, ihnen eine Chance geben. Auch hier haben wir einen Vorschlag gemacht. Ich freue mich dann am Ende des Tages vielleicht auf eine Anhörung mit den Expertinnen und Experten und auf eine gute gemeinsame Lösung. Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor – doch, Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Plötner, ich komme Ihretwegen noch mal nach vorn, weil Sie vorhin behauptet haben, wir würden oder ich würde gegen die Coronaimpfung hetzen. Da möchte ich nur sagen, dass die Daten von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung von 2,5 Millionen bestätigten Nebenwirkungen kein Pappenstiel sind. Das ist ein Schlag in das Gesicht der vielen Betroffenen und auch der Verstorbenen, wenn Sie sagen, dass das Hetze gegen die Impfung ist. Wir waren schon immer für eine sachliche Aufklärung, für Datenerhebung. Und wenn jemand hetzt, dann waren Sie das, (Beifall AfD) als wir unseren Antrag gestellt haben, dass es keine Impfpflicht geben darf. Da bin ich aber hier von allen Altfraktionen niedergemacht worden – Verschwörungstheoretiker, Frau Rothe-Beinlich hat mir einen goldenen Alu-Hut verleihen wollen, (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Den haben Sie auch mehr als verdient!) ich wurde diffamiert und es wurde gehetzt. Letztlich haben wir ja recht gehabt. Sie haben alle gelogen. (Beifall AfD) Vor der Bundestagswahl war das noch mal ganz offensichtlich: Es wird keine Impfpflicht geben. Und kurz nach der Bundestagswahl, schwupp, waren alle Altparteien plötzlich wieder bei der Impfpflicht. (Unruhe DIE LINKE)

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Birgit Pommer

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann hat für die Landesregierung Herr Minister Holter das Wort. Bitte schön.

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Holter

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Montag, herzlichen Dank für diesen Antrag. Das darf ich auch im Namen von Gesundheitsministerin Heike Werner sagen, die heute Vormittag leider verhindert ist. Werter Herr Lauterbach, ich bin im September an Corona erkrankt. Ich war froh, dass ich die Dreifach-Impfung bekommen habe, weil meine Krankheit entsprechend mild verlaufen ist. (Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ich heiße im Übrigen Lauerwald!) Ich denke mal, man muss sich mit diesen Fragen auseinandersetzen, aber auf einer wissenschaftlichen Basis und nicht auf der Basis, wie Sie das hier vortragen, um damit die Bevölkerung zu verunsichern. Ich bin der Überzeugung: Die Impfung trägt dazu bei, die Bevölkerung insgesamt zu schützen, auch die Impfung gegen COVID. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben, Herr Montag – bevor ich gleich noch mal zu den Inhalten komme, weil Sie jetzt über Klinik- oder Fernunterricht gesprochen haben –, was die erkrankten Schülerinnen und Schüler betrifft, gute Erfahrungen. Wir haben auf der einen Seite den Klinik- und den Hausunterricht für diejenigen, die lange erkrankt in einer Klinik und zu Hause sind. Das ist aber ein eingeschränkter Unterricht. Deswegen setze ich auch darauf, dass wir mit der Änderung des Schulgesetzes, welches wir in der nächsten Sitzung sicherlich beraten werden, dann auch zu einer Entscheidung kommen, damit digitaler Unterricht rechtssicher durchgeführt werden kann – das ist eine Voraussetzung –, und damit das, was Herr Montag hier angesprochen hat – da bin voll bei Ihnen, da sind wir gar nicht auseinander –, dann auch umgesetzt wird. Frau Werner hat mich gebeten, für sie hier zu sprechen. Ich hatte schon gesagt, es ist gut, dass wir dieses Thema in der Politik, im Parlament ansprechen. Sie wollen erreichen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, dass mit den Feststellungen und Forderungen Ihres Antrags die Erkrankungen besser verstanden werden. Ich weiß nicht, wer jetzt im Einzelnen zu dieser Krankheit umfassendes Wissen hat und sich dazu äußern kann, außer einzelne Expertinnen und Experten hier im Haus. Dass es darum geht, es besser zu verstehen – darüber haben die Rednerinnen und Redner gesprochen –, das Leiden der Betroffenen durch eine intensivierte und kooperative Forschung sowie aus einer daraus resultierenden besseren Behandlung zu lindern, das wäre am Ende genau das Ziel. Das zuständige Ministerium, das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, hat eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet, die auf der Basis von Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringens und des Universitätsklinikums Jena erarbeitet wurde. Das ist eine sehr umfassende Stellungnahme. Die kann man hier vortragen. Ich glaube aber, es ist nicht zielführend, die hier vorzutragen. Deswegen hat Frau Werner mich gebeten, Ihnen zu sagen, dass sie diese Stellungnahme dem Ausschuss vor der Beratung übergeben wird. Dann können Sie sich damit auseinandersetzen. Ich habe die Fraktionen so verstanden, dass dies im Ausschuss detailliert beraten werden soll. Sie bekommen vor der Ausschusssitzung diese Stellungnahme, können sich damit auseinandersetzen. Ich wünsche Ihnen eine gute Beratung und am Ende auch ein gutes Ergebnis, was dann hier im Landtag vorgestellt wird. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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Birgit Pommer

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann gehen wir in die Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Vorgeschlagen wurde der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Und der Wissenschaftsausschuss!) Und der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ist beantragt. Damit stimmen wir zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Die Gegenstimmen? Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist das so einstimmig beschlossen. Wir stimmen über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD, der Gruppe der Bürger für Thüringen, der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der Koalition. Allerdings sehe ich hier – die Stimmenthaltungen? Ich sehe hier eine Minderheit auf der Seite der Gegenstimmen. Damit stelle ich fest: Eine Mehrheit ist für die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Damit ist diese Ausschussüberweisung angenommen. Die Frage der Federführung, Herr Montag?

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Robert-Martin Montag FDP

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Als federführend würde ich schon den Gesundheitsausschuss sehen.

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Birgit Pommer

Das stille Leiden an ME/CFS beenden: Forschung, Versorgung und Aufklärung stärken

Es ist beantragt, die Federführung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu geben. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wieder die Stimmen aus dem gesamten Plenum. Damit haben wir das so beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5007 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann der Hinweis: Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Deshalb eröffne ich hiermit die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Herrgott für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

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Christian Herrgott CDU

Fortsetzung der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen und jährlicher Bericht der „IMAG-Aufarbeitung“ im Plenum des Thüringer Landtags

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, seit der Wiedergründung des Freistaats Thüringen 1990 im Ergebnis der friedlichen Revolution des Herbstes 1989 hat sich die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag mit zahlreichen Initiativen für die Aufarbeitung des SED-Unrechtsstaats und vor allem für dessen Opfer stark gemacht. Unter anderem fällt mir dabei der Entschließungsantrag der CDU zur Strafbarkeit der SED-Verbrechen vom 10. Juni 1991 ein. Ebenfalls aus dieser Zeit stammt auch ein Entschließungsantrag meiner Fraktion mit dem Ziel, dass die Opfer des Stalinismus aus dem SED-/PDS-Vermögen entschädigt werden sollten. Immer wieder wurde das Thema „Opfer des SEDUnrechtsstaats“ von der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag auf die Tagesordnung des Plenums gehoben, so zum Beispiel auch der Antrag meiner Fraktion zusammen mit der SPD zur Verbesserung der Renten für die Opfer von SED-Willkür vom Mai 1999. Ebenfalls erinnern möchte ich an unseren Plenarantrag in Drucksache 6/5552 in der vergangenen Legislaturperiode zum 30. Jahrestag der friedlichen Revolution. Ziel dieses Antrags – der leider nicht die notwendige Unterstützung der Regierungsparteien in diesem Hause gefunden hatte, weil man sich an solch historisch untersetzten und verwendeten Begriffen wie „sowjetische Besatzungszone“ und anderen störte – war es, von der Landesregierung frühzeitig ein Konzept zur angemessenen Erinnerung an die friedliche Revolution 1989/90 in der DDR vor 30 Jahren und den Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 vorgelegt zu bekommen. Meine Damen und Herren, mit diesen und vielen anderen parlamentarischen Initiativen, die von der CDU hier im Hohen Hause in den vergangenen Jahren ausgingen, möchten wir deutlich machen, dass für die CDU die Aufarbeitung und Erinnerung an das in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR begangene Unrecht eine beständige staatspolitische Aufgabe ist, die die Auseinandersetzung mit den Diktaturen des 20. Jahrhunderts aufgreift und auf diese Weise und bei den Bürgern das Bewusstsein für die Voraussetzungen und die Zerbrechlichkeit freiheitlich-demokratischer Verhältnisse schärfen soll. Verehrte Kollegen, aufgrund dieses nach unserer Auffassung nach wie vor aktuellen gesamtgesellschaftlichen Anliegens haben wir mit dem vorliegenden Antrag einen Auftrag an die Landesregierung wieder in Erinnerung rufen bzw. wiederbeleben wollen. Zu Ihrer Erinnerung: Laut der Medieninformation der Thüringer Staatskanzlei vom März 2015 hat die Landesregierung eine Interministerielle Arbeitsgruppe – kurz IMAG – zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SEDDiktatur in Thüringen eingerichtet. Damit wollte die Landesregierung nach eigenen Angaben, ich zitiere: „neue Maßstäbe bei der Aufarbeitung der SEDDiktatur setzen“. Zudem teilte die Landesregierung damals parallel in der Antwort auf die Kleine Anfrage 6/139 von meinem Kollegen Abgeordneten Herbert Wirkner am 19. März 2015 mit, dass die IMAG „dem Kabinett jährlich“ und „[z]um erreichten Sachstand, nächsten Schritten und Entwicklungsperspektiven“ berichten soll. So weit, so gut. Allerdings war die CDU-Fraktion damals schon der Auffassung, dass die Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen ein Thema ist, das weit über das Kabinett hinaus Aufmerksamkeit verdient und findet. Ein Bericht ausschließlich im Kabinett würde nach unserer Auffassung auch nicht dem bereits zitierten hohen Anspruch an die IMAG entsprechen. Daher forderten wir bereits mit dem Plenarantrag von 2015 in Drucksache 6/662 im Thüringer Landtag die Landesregierung auf, jährlich einen Bericht zu den Arbeitsergebnissen, geplanten Vorhaben und Entwicklungsperspektiven der Interministeriellen Arbeitsgruppe vorzulegen. Der Bericht sollte erstmals zum 3. März 2016 einmal pro Jahr nach Einsetzung der IMAG durch die Landesregierung vorgelegt und diskutiert werden, was dann bis 2019 auch geschah. Verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, seit nunmehr über drei Jahren warten wir auf die Umsetzung des parlamentarischen Auftrags vom 29. Mai 2015 in der aktuellen Legislaturperiode, wonach die Landesregierung jedes Jahr einen schriftlichen Tätigkeitsbericht über ihre Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen vorzulegen hat. Letztmalig erfolgte dies im März 2019. Möglicherweise wird sich die Landesregierung auf die Auswirkungen der Coronapandemie berufen – was heute immer wieder gern als Erklärung für das eine oder andere Versäumnis oder die Nichterledigung von Aufgaben angeführt wird – oder sich gar auf den Hinweis der Diskontinuität von Landtagsbeschlüssen zurückziehen, denn dieser Auftrag stammte ja aus der vergangenen Legislaturperiode. Verehrte Kollegen, jedoch ist die CDU-Fraktion als Initiator dieses Auftrags stets davon ausgegangen, dass es sich dabei um ein dauerhaftes Anliegen handelt, zu dem auch Herr Minister Hoff im Vorwort zum 4. Bericht der Landesregierung zu ihren Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SEDDiktatur versprochen hat, Wort zu halten und regelmäßig über die Aktivitäten zu berichten. Mit unserem Antrag vom 4. März dieses Jahres haben wir offensichtlich etwas nachgeholfen bei der Einhaltung des Wortes, denn siehe da, drei Monate später, am 8. Juni 2022 löste die Landesregierung endlich ihr Wort ein und legte den inzwischen 5. Bericht zu ihren Aktivitäten auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen vor. Natürlich stellt sich dabei schon die Frage, ob dieser heute auch vorläge, wenn wir als CDU-Fraktion diesen nicht eingefordert hätten. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Eindeutig ja!) Aber das wage ich ein Stück weit zu bezweifeln, dann hätten wir nämlich in der Zwischenzeit noch zwei weitere Berichte gehabt, aber – nicht so schlimm. Gut, dass wir jetzt an dieser Stelle einen Bericht haben. Aber es zeigt auch ein Stück weit, wie lange wir brauchen, um hier Anträge in diesem Plenum abzuarbeiten, denn wenn wir den jetzt erstmalig wieder aufrufen … (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Das liegt aber nicht an der Landesregierung!) Das liegt natürlich nicht an der Landesregierung. Aber damit haben wir auch bei der Landesregierung die Gelegenheit gehabt, diesen Auftrag nachzuholen. Erlauben Sie mir nun abschließend kursorisch, auf einige Aspekte des vorgelegten Berichts einzugehen, denn neben besonderen Arbeitsschwerpunkten in Verbindung mit den chronologisch vorgegebenen historischen Jubiläen erfolgte im Berichtszeitraum im November 2019 auch die Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze oder im Sommer 2021 die Überführung der Stasi-Unterlagen in die Zuständigkeit des Bundesarchivs. Die noch in Verbindung mit dem 4. Bericht und dem zuständigen Fachausschuss von uns beanstandeten Aufarbeitungsprobleme im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt zu Christen in der DDR wurden zwischenzeitlich ausgeräumt und wir nehmen die positive Entwicklung dieses Projekts durchaus zur Kenntnis. Ebenfalls positiv werten wir die sich inzwischen entwickelte Zusammenarbeit zwischen der Stiftung Naturschutz Thüringen und den bereits bestehenden regionalen bzw. lokalen Initiativen im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Die CDU-Fraktion hat auch diese Kooperation mit entsprechenden Anträgen im Fachausschuss AfEKM begleitet und die Problemanzeigen der regionalen Aufarbeitungsinitiativen aufgegriffen. Nichtsdestotrotz haben wir auch Kritik anzubringen. So ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, warum seit Bereitstellung der Mittel im Landeshaushalt 2021 für einen Härtefallfonds SED-Unrecht auf Antrag fast zwei Jahre vergehen mussten, bis die Unterstützungsleistungen nun endlich zum 1. Juni 2022 beantragt werden konnten. Auch scheint uns die Einbindung und Ansprache der Opferverbände bei den Einrichtungen eines dafür vorgesehenen Beirats nicht intensiv genug betrieben worden zu sein. Die Errichtung von zwei zusätzlichen Stellen für die Ausreichung von 200.000 Euro Unterstützungsleistung pro Jahr scheint uns zumindest evaluationswürdig. Ebenfalls kritisch sehen wir die Verwendung der sogenannten PMO-Mittel, wo wir bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen direkten Einsatz der Mittel auch für die SED-Opfergruppen gefordert haben. Freuen wir uns auf die Debatte und auch auf den nächsten Bericht und danken der Landesregierung für die vorgelegten Materialien und den Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Birgit Pommer

Fortsetzung der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen und jährlicher Bericht der „IMAG-Aufarbeitung“ im Plenum des Thüringer Landtags

Für die SPD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Hartung das Wort. – Dann erhält für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Mitteldorf das Wort.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Fortsetzung der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen und jährlicher Bericht der „IMAG-Aufarbeitung“ im Plenum des Thüringer Landtags

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Landtag! Lieber Kollege Herrgott, ich bin zumindest, sagen wir mal, eine Runde erstaunt. Es ist Ihr gutes Recht, das Thema auszuweiten. Allerdings haben der Antrag, den Sie eingereicht haben, und das, was Sie jetzt diskutiert haben, nur an minimalen Stellen miteinander zu tun. Ich muss auch zur Kenntnis nehmen, dass Sie an die Historie der Zusammenarbeit dieses Landtags in Fragen Aufarbeitung auch in der letzten Legislatur offensichtlich – sagen wir mal – andere Erinnerungen haben, als es die Parlamentsdokumentation zeigt. Es ist insofern schon spannend, dass Sie nun gerade auch in Ihrer Erzählung auf Anträge eingegangen sind oder auf einen speziellen, wo Sie sagen, es gab keine Unterstützung der Koalitionsfraktionen. Ich erinnere einmal an den Vorgang. Es gab – damals waren Sie noch nicht der Sprecher für Aufarbeitung – eine lange Verhandlungsrunde, in der wir Kompromisse geschlossen haben. Und als wir es dann im Landtag beschließen wollten, fanden wir den Antrag der CDU ohne die mit uns vereinbarten Kompromisse vor. Das ist der einzige Grund, dass das so war. Ich glaube, dass es auch wichtig ist, das noch einmal in den Zusammenhang zu stellen. In der letzten Legislatur gab es den gemeinsamen Wunsch, den jährlichen Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe – IMAG – zum Thema „Aufarbeitung“ im Plenum zu beraten. Wie Sie wissen, ist das in der letzten Legislaturperiode auch sehr wohl passiert. Die IMAG hat sich nie aufgelöst. Die Behauptung, die Sie gerade aufgestellt haben, dass die Interministerielle Arbeitsgruppe bzw. die Landesregierung irgendwie nach der Neuwahl aufgehört hätte, ministeriumsübergreifend an diesen Fragen zu arbeiten, ist schlicht falsch. Das wüssten Sie auch und wissen Sie natürlich auch, weil die Landesregierung im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien an verschiedenen Stellen und Nachfragen und auch von sich aus selbst über den Stand der Beratung der Interministeriellen Arbeitsgruppe berichtet hat. Auch zur Frage, die Sie gerade aufgeworfen haben, was zum Beispiel mit dem 1-Million-Härtefallfonds ist, darüber hat die Landesregierung im Ausschuss mehrfach berichtet. Deshalb wundert es mich ein bisschen, dass Sie hier im öffentlichen Plenum so tun, als würden Sie es nicht wissen, und so tun, als hätte die Landesregierung Verfehlungen auf diesem Gebiet, denn das hat sie in diesem Fall tatsächlich nicht. Was mich auch überrascht, ist, dass Sie jetzt keine Ausschussüberweisung beantragen. Aber das mache ich natürlich herzlich gern, die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragen. Aus welchem Grund? Es liegen, wie Sie wissen, im Ausschuss noch Anträge zur Aufarbeitung auf der Tagesordnung. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, wann es war, weil natürlich Ihr Antrag jetzt, den wir gerade beraten, schon sehr lange auf der Tagesordnung auf die Behandlung wartet, wofür nur wir hier in diesem Rund etwas können und niemand sonst. Ihre Aussage damals war aber natürlich, Sie würden gern alle Anträge im Ausschuss gemeinsam behandeln, weil darunter logischerweise auch Anträge von Ihnen sind. Deswegen haben wir alle auf die Behandlung Ihres Antrags im Plenum gewartet, damit wir jetzt genau das tun können, was Sie sich auch hier vom Pult aus Richtung Behandlung gewünscht haben, nämlich dass wir die Anträge, die noch daliegen, und Ihren Antrag, der jetzt dazukommt, gemeinsam beraten. Ich will aber auch noch mal eins sagen: Natürlich war es in der letzten Legislatur ein guter Usus – dadurch, dass wir den Antrag hatten –, dass die Landesregierung dem Landtag nicht nur den Bericht zuleitet, sondern den Bericht auch proaktiv im Landtag zur Debatte stellt. Diesen Part haben wir in diesem Fall nicht gehabt. Nichtsdestotrotz – Sie haben es auch gesagt – ist der Bericht der Landesregierung vor ungefähr drei Monaten, Herr Minister (Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei) – irgendwas in der Drehe –, dem Landtag zugeleitet worden, und selbstverständlich obliegt es auch uns als Landtag, diesen Bericht ins Plenum zu heben. Das ist bis dato auch nicht passiert. Ich glaube, es ist in der Frage immer mal ganz gut, wenn man sich nicht nur hinstellt und sagt, was alles nicht passiert ist, sondern vielleicht auch selbstkritisch sagt, dass auch wir als Landtag natürlich in gewisser Weise dafür verantwortlich sind, worüber wir in diesem Plenum reden. Das haben wir vor allem gestern Abend gemerkt, welche Prioritäten da gesetzt werden. Mir bleibt noch zu sagen: Ich freue mich tatsächlich auf die Debatte im Ausschuss und finde auch, dass natürlich zunächst im Ausschuss der Platz ist, um sich mit den unterschiedlichen Erinnerungslücken und den Fragen an die Landesregierung zu beschäftigen, um dann das Paket abzuarbeiten und damit wieder ins Plenum zu gehen. Mir bleibt nur eins zu sagen, das ist natürlich auch etwas, was ich bereits in der letzten Legislatur immer wieder gesagt habe: Es ist sehr gut, dass es die Interministerielle Arbeitsgruppe gibt. Es ist sehr gut, dass die Landesregierung die Berichte vorlegt. Was aus Sicht des Parlaments natürlich immer wieder ein Punkt ist, ist, dass in der – wie der Name schon sagt – Interministeriellen Arbeitsgruppe die Fraktionen logischerweise nicht eingebunden sind. Ich wünsche mir immer noch – und das kann ich auch im Namen der Koalition sagen, für die ich hier auch stehe und spreche –, dass wir uns vielleicht gemeinsam überlegen, welches Vehikel oder welche Möglichkeiten es gibt, dass wir vielleicht auch enger am Stand der Bearbeitung der jeweiligen Ministerien angebunden sind. Ich habe dafür noch keine pfiffige Idee, aber vielleicht ist es ja was, was wir im Ausschuss noch gemeinsam mit der Landesregierung vereinbaren können. Wie gesagt, vielen Dank insofern für den Antrag, weil der Antrag selbst textlich eher auf das Verfahren eingeht, dem wir weiterhin, wie auch in der letzten Legislatur, sehr offen gegenüberstehen. Ich freue mich auf die Debatte und dass wir den großen Komplex, der einen wichtigen Teil im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien einnimmt, gewinnbringend und zielführend für noch immer betroffene Menschen und die offenen Fragen in unterschiedlichen Bereichen als Nachwirkungen der SED-Diktatur gemeinsam nach vorn auflösen können und uns auch weiterhin gemeinsam der Aufarbeitung verpflichten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Pommer

Fortsetzung der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen und jährlicher Bericht der „IMAG-Aufarbeitung“ im Plenum des Thüringer Landtags

Für die Fraktion der AfD erhält Frau Abgeordnete Herold das Wort.

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Corinna Herold AfD

Fortsetzung der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen und jährlicher Bericht der „IMAG-Aufarbeitung“ im Plenum des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Zuschauer auf der Tribüne, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer im Internet, nach Jahren weitgehenden Ignorierens beschäftigt sich die CDU-Fraktion jetzt mit der Aufarbeitung der SEDDiktatur in Thüringen und dem schon lange überfälligen Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe Aufarbeitung, zu dem sich auch die Landesregierung seit 2019 in beredtem Schweigen geübt hatte. Diese Interministerielle Arbeitsgruppe war im Jahr 2015 mit dem Ziel gegründet worden, das SED-Unrecht in Thüringen aufzubereiten, aufzuarbeiten sowie zu ergründen, wie man heutzutage den überlebenden Opfern des real existierenden Sozialismus auf deutschem Boden noch so etwas wie Gerechtigkeit widerfahren lassen könnte. Außerdem sollte sich diese Arbeitsgruppe mit den Nutznießern und mit den Bütteln eines Systems beschäftigen, das sich selbst als Diktatur begriff. Es war zwar keine Diktatur des Proletariats, sondern die Diktatur einer Partei und einer Führungsclique, aber es war bis zum Schluss eine Diktatur, die wie alle sozialistischen, stalinistischen oder kommunistischen Staaten deutlich totalitäre Züge aufwies. (Beifall AfD) Das bedeutet namentlich, dass man bei Bedarf gegenüber allen Bevölkerungsgruppen mit gnadenloser Härte auf so ziemlich jede Art von Opposition reagierte. Diese Vorgehensweise wird heute von der hier in Thüringen unglückseligerweise regierenden Linken gern der SED in die Schuhe geschoben, mit der man angeblich nichts mehr zu tun habe, was natürlich nicht stimmt. (Beifall AfD) Denn die heutige Linke ist nichts anderes als die SED unter einem anderen Namen. (Beifall AfD) So wird bei der Aufarbeitung der SED-Diktatur auch in Thüringen die Erzählung genährt, dass 40 Jahre DDR, 40 Jahre aufgezwungene und keinesfalls demokratisch legitimierte sozialistische Unordnung, 40 Jahre Totalitarismus ein Betriebsunfall der Geschichte gewesen seien. Die Landesregierung hat in einer ihrer letzten Verlautbarungen zum Thema der Interministeriellen Arbeitsgruppe eine eher nebulöse Äußerung veröffentlicht. Demnach soll wohl das Coronavirus die Schuld daran tragen, dass in Sachen Aufarbeitung innerhalb der Landesregierung nichts vorangeht. Auch in dieser Hinsicht kommt den Linksgrünen das Auftauchen dieses dubiosen Virus offenbar sehr gelegen und man kann so tun, als könnte man nichts dafür. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir auch gerade angesichts des bevorstehenden 70. Jahrestages des 17. Juni 1953 im kommenden Jahr den CDU-Antrag und sehen dem Bericht der Landesregierung zu den abgeforderten Punkten mit großer Neugier entgegen. Wir sind gespannt, was die Landesregierung in den vergangenen dreieinhalb Jahren konkret für die überlebenden Opfer von Sozialismus, Kommunismus, Stalinismus und totalitärem SED-Regime wirklich getan hat. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Birgit Pommer

Fortsetzung der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen und jährlicher Bericht der „IMAG-Aufarbeitung“ im Plenum des Thüringer Landtags

Ich unterbreche an der Stelle die Sitzung. Wir gehen in die Lüftungspause. Danach hat für die Gruppe der FDP Herr Abgeordneter Bergner das Wort und dann möglicherweise die Landesregierung. Um 11.20 Uhr setzen wir fort.

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Dorothea Marx

Fortsetzung der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen und jährlicher Bericht der „IMAG-Aufarbeitung“ im Plenum des Thüringer Landtags

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die Sitzung gern fortsetzen und darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. Wir befinden uns immer noch im Tagesordnungspunkt 10. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Bergner von der Gruppe der FDP das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Fortsetzung der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen und jährlicher Bericht der „IMAG-Aufarbeitung“ im Plenum des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich bin mir, ehrlich gesagt, nicht ganz sicher, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, was genau ich zu diesem Antrag sagen soll. Er thematisiert in der Überschrift die Fortsetzung der Aufarbeitung des SEDUnrechts und als Ergänzung die Beförderung einer zeitgemäßen Erinnerungskultur. Dieser Antrag ergänzt eine Reihe von Anträgen aus diesem Haus. Nun hat jede Partei einen Gedenktag bzw. eine Gedenkveranstaltung beantragt, jeder hat sich dafür ein eigenes historisch bedeutsames Datum ausgesucht und jeder will damit DDR-Unrecht aufarbeiten. Begonnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, hatte alles damit, dass die FDP daran erinnerte, dass für diese Legislatur vergessen worden war, die Abgeordneten auf Stasi-Vergangenheit zu überprüfen. Was wurden wir hier niedergeredet, wie unnütz das wäre, da es ja Neuwahlen gebe. Was soll ich sagen: Ich bin Frau Präsidentin dankbar, dass Sie dennoch die Überprüfung eingeleitet hat. Denn, wie es sich zeigt, war es auf jeden Fall richtig, das zu tun. (Beifall Gruppe der FDP) Nun versuchen wir uns, versuchen Sie uns, in einem Wettrennen um die Anerkennung von DDRUnrecht zu überbieten. Und dabei geht es in dem Antrag nicht um die Beschleunigung und Vereinfachung von Rehabilitationsverfahren, es geht nicht um die Zusammenführung von Eltern und gestohlenen Kindern, es geht nicht um die Implementierung des DDR-Unrechts als pflichtiger Bestandteil in Thüringer Lehrplänen und es geht nicht um die Aktualisierung der Informationen zu DDR-Renten wie für die Doping-Opfer. Es geht auch nicht um die Fortsetzung des Berichts der Interministeriellen Arbeitsgruppe Aufarbeitung, der nur deshalb stillgelegt ist, weil sonst keiner daran gedacht hat, den Antrag noch einmal neu zu stellen wie etwa bei der Überprüfung der Abgeordneten auf Stasi-Vergangenheit. Meine Damen und Herren, Sie haben im Ausschuss die Stellungnahme einer Person bekommen, die als Kind bereits Opfer der DDR-Diktatur wurde. In deren Stellungnahme bekamen Sie das unendliche Leid geschildert, das der Person nur widerfuhr, weil sie Kind eines Arbeiters war, der beschuldigt wurde, angeblich Rädelsführer des Aufstands am 17. Juni 1953 gewesen zu sein. Nun beantragt R2G – was wohl auch naheliegend ist – eine Gedenkveranstaltung zum 17. Juni. Es gibt aber – und das will ich an dieser Stelle auch noch mal anmahnen – einiges mehr zu tun, wenn wir von der Aufarbeitung des DDR-Unrechts sprechen, als dass sich die Fraktionen und Gruppen im Thüringer Landtag gegenseitig mit Gedenkveranstaltungen überbieten. (Beifall Gruppe der FDP) Nachdem sich nun sozusagen jede Fraktion und Gruppe einen Tag zum Gedenken ausgesucht hat, wäre es schön, wenn wir dann nach fast einem Jahr im Ausschuss über die wirklichen Notwendigkeiten beraten könnten. (Beifall Gruppe der FDP) Ich habe diese bereits oben benannt und kann nur hoffen, dass Sie alle sich der noch zu bewältigenden Aufgaben bei der Aufarbeitung des DDR-Unrechts ebenso bewusst sind wie der Bedeutung von Gedenktagen. Insofern stimmen wir selbstverständlich der Überweisung des Antrags an den Ausschuss zu, denn dort gehört er hin und dort kann er gemeinsam mit den anderen hoffentlich zu einem guten Ergebnis kommen. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Fortsetzung der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen und jährlicher Bericht der „IMAG-Aufarbeitung“ im Plenum des Thüringer Landtags

Vielen Dank. Gibt es weitere Redemeldungen aus der Reihe der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann erteile ich der Landesregierung das Wort, Herr Minister Prof. Dr. Hoff.

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Prof. Dr. Hoff

Fortsetzung der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen und jährlicher Bericht der „IMAG-Aufarbeitung“ im Plenum des Thüringer Landtags

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Oben auf der Besuchertribüne sitzen Schülerinnen und Schüler – ich darf Sie ganz herzlich begrüßen – (Beifall im Hause) und die stellen sich natürlich die Frage: Worüber diskutiert der Landtag hier eigentlich gerade? Gegenstand der Debatte hier im Landtag ist: Wie sprechen wir eigentlich über die Verbrechen und die angemessene Erinnerung an das, was in der DDR passiert ist, also in dem Staat, der durch eine friedliche Revolution im Herbst 1989 durch die Bürgerinnen und Bürger selbst befreit wurde und in dem Bürgerinnen und Bürger in einer friedlichen Revolution ihr Schicksal in die eigene Hand genommen haben? Ich habe hier im Landtag schon an verschiedener Stelle gesagt: Im September 1989 – da waren Sie oben auf der Tribüne noch lange nicht geboren und Ihre Eltern wahrscheinlich noch ziemlich jung – haben sich Menschen in Leipzig vor eine Kirche gestellt, weil sie wussten, dass es eine internationale Aufmerksamkeit gibt, weil es eine Messe gibt, und haben für das Recht auf freie Meinungsäußerung protestiert, so ein bisschen wie das, was jetzt Menschen beispielsweise im Iran oder in Weißrussland machen, die unter schwierigsten, auch diktatorischen Bedingungen das Recht auf freie Meinungsäußerung in die Hand nehmen. Und wenn die sich im September 1989 vor so eine Kirche in Leipzig stellen, dann wissen die nicht, dass es eine friedliche Revolution gibt. Dann gehen die erst mal davon aus, dass sie so einen Protest allein machen, dass sie festgenommen werden, dass sie nicht wissen, wie lange sie in Haft bleiben, ob sie misshandelt werden, wie es ihrer Familie geht usw. Und im September 1989 haben die dann aber etwas ausgelöst, was am Ende zu dieser friedlichen Revolution führte. Dass wir heute hier in diesem Landtag diskutieren können, dass die Landesregierung vom Parlament kontrolliert wird, ist genau dieser Ausdruck von Demokratie und der ist erkämpft worden und da gab es Opfer in diesem Kampf, weil die misshandelt worden sind, weil bei der Grenzabriegelung hier in Thüringen schon deutlich vor 1961 – nämlich im Jahr 1952 – Menschen aus Orten an der früheren Grenze deportiert worden sind usw. Es sind Menschen für ihren Glauben diskriminiert worden. Ich selbst habe als zuständiger Minister Menschen erlebt, die mir ihre Zeugnisse gezeigt und gesagt haben: Ich durfte mein Abitur nicht machen, aber ich war wirklich gut in der Schule. Über diese Ungerechtigkeiten und was das für diese Menschen heißt diskutieren wir hier. Herr Bergner, der vor mir gesprochen hat, hat deutlich gemacht, dass es nicht darum geht, dass man ein möglichst ritualisiertes Bekenntnis hat, also dass man sich an einem Tag – an welchem auch immer – hinstellt und sagt: Wir müssen uns erinnern. Sondern es geht neben diesem Erinnern auch darum, was wir konkret für diejenigen tun, die Opfer geworden sind. Darum geht es. Jetzt ist hier im Landtag viel darüber diskutiert worden, wer das am besten macht und ob das konsequent genug gemacht wird. Jetzt antworte ich an den Kollegen Christian Herrgott, der als Erster hier in dieser Debatte gesprochen hat: Nichts ist so gut, dass man es nicht noch besser machen kann. Was mir aber in der Debatte, in der Betrachtung dieser Diskussion aufgefallen ist – ohne dass ich mir rausnehme, irgendeinen Redebeitrag zu bewerten, das steht mir als Mitglied der Regierung nicht zu –, aber ich habe das Gefühl, dass wir in dieser Debatte ganz viel darüber geredet haben: Wer hat als Erster einen Antrag eingereicht? Kollege Bergner hat aus meiner Sicht noch mal einen wichtigen Punkt angesprochen. Es geht nicht zwingend um die Frage, wer als Erstes einen Antrag eingereicht hat, sondern was wir konkret gemeinsam tun, um denjenigen, die auch heute Unterstützung brauchen – mehr als 30 Jahre nach der friedlichen Revolution –, auch Unterstützung zukommen zu lassen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Und das Zweite: Wie schaffen wir es eigentlich, das euch in eurem Lebensalltag – ihr als Schülerinnen und Schüler, für die das ultralange her ist – irgendwie begreiflich zu machen, und wie reden wir eigentlich – ich habe das selbst mit meiner Großmutter gemacht – mit Eltern, Großeltern über das, was sie erlebt haben, auch darüber, wo man weggeschaut hat, wo man hätte etwas tun können? Die große Philosophin Hannah Arendt hat mal einen Text geschrieben, der heißt: Über das Handeln des Einzelnen in einer Diktatur. Das heißt, sich die Frage zu stellen: Was hätte ich eigentlich gemacht oder was habe ich gemacht? Das ist das, worüber wir hier diskutieren. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir in den vergangenen Jahren hier im Thüringer Landtag auch ganz im Gegensatz zu dem sehr begrenzten Erinnerungsvermögen, das die Abgeordnete Herold hier in der Debatte gezeigt hat, in intensiven Debatten darüber diskutiert haben – auch in der Arena drüben, als wir noch unter Coronabedingungen ganz anders getagt haben –, wie die Erinnerungslandschaft aussehen muss, was ein zeitgemäßes Erinnern an die DDR-Diktatur ist, auch an stalinistische Verbrechen am Beginn der DDR, zu Zeiten der Ausbürgerung von Wolf Biermann usw. Insofern ist die wichtige Aussage dieser Diskussion, die wir hier führen, dass auch etwas, das schon längst vergangen ist, eine Generation her ist, trotzdem nicht zu Ende ist und dass Erinnerung und Gedenken und Handeln kein Ende haben, sondern dass dies immer wieder eine Aufgabe ist. Das ist der Gegenstand dessen, worüber wir hier diskutieren, liebe Schülerinnen und Schüler, und es ist auch eine Einladung an euch, euch genau diese Fragen zu stellen: Was heißt Erinnerung an die DDR heute, an die Verbrechen, die es in dieser Diktatur gab, und was heißt das für einen adäquaten Umgang damit? Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Fortsetzung der Arbeit der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in Thüringen und jährlicher Bericht der „IMAG-Aufarbeitung“ im Plenum des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Es war Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt, weitere Ausschussüberweisungen gab es nicht. Dann lasse ich darüber abstimmen, den Bericht bzw. den Antrag der CDU dazu an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zu überweisen. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wohl alle hier im Haus. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Enthaltungen gibt es bei der Gruppe der Bürger für Thüringen. Dann ist die Überweisung aber mit großer Mehrheit so wie beantragt erfolgt. (Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Frau Dr. Bergner hatte sich enthalten!) Nur Frau Dr. Bergner von der Gruppe der Bürger für Thüringen, gut, der Rest war dafür. Dann haben wir das auch ordnungsgemäß festgehalten. Damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt schließen und wir kommen zum Aufruf des TagesordAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5037 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete und ein herzliches Willkommen auch an die Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, der eine oder andere dürfte das Zitat kennen: „Vorwärts immer, rückwärts nimmer!“ Dieses Zitat, welches vor allem den Genossen auf der – von mir aus – rechten Seite des Plenums ein liebgewonnener Kampfruf sein wird, kennen die meisten. Wer jedoch nach 1989, als der Zitatgeber das damals zum 40. Jahrestag letztmalig gerufen hat, wer in den letzten Jahren jetzt aktuell am ehesten danach verfahren hat, war ausgerechnet ein Westimport in unserem schönen Thüringen. Unser liebgewonnener Besserwessi im Innenministerium scheint genau nach dieser Losung verfahren zu haben, als er im vergangenen Winter mit wöchentlich teils mehreren Hundert sogenannten Spaziergängern zu tun hatte, die die Landesregierung von Beginn an als Versammlungen einstufte. Aber nicht etwa, dass dieser Import ein Herz für die Probleme oder die Sorgen der Menschen auf der Straße entwickelt hätte, nein, stur durch, hat er die Polizei noch zum Fahnenappell aufgerufen und zum Einsatz eingeschworen. Auf was eigentlich? (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das kann doch nicht wahr sein!) Herr Maier, Sie können es uns ja sagen. Sie sind der Einzige aus dem Rund hier, der damals dort gewesen ist, bei diesem Fahnenappell. Auf was haben Sie die Beamten denn eingeschworen? Ich war jedenfalls auch nicht dort. Aber ich weiß etwas anderes: Die Einstufung als Versammlung bringt einiges an Verpflichtungen mit sich, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja auch richtig!) und zwar für die Versammlungsbehörde, aber auch die eilzuständige Polizei – nicht nur für die, die sich dort versammeln. Dazu gehört beispielsweise auch – das ist nur ein Auszug – die Sicherstellung der grundsätzlichen Möglichkeit der Inanspruchnahme des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 im Grundgesetz. (Beifall AfD) Nun wissen wir alle in der Rückschau auf den vergangenen Winter, dass es diese rot-rot-grüne Minderheitslandesregierung mit der Gewährleistung von Rechten aus dem Grundgesetz – und ich muss es so klar und ganz deutlich sagen – nicht so genau nimmt. Zumindest gab es wohl bisher in der Geschichte unseres Freistaats keine Landesregierung, die jemals so in die Grundrechte eingegriffen hat und diese den Thüringern möglichst umfassend entzogen statt gewährt hat. (Beifall AfD) Daher braucht es an dieser Stelle schon während der Einbringung dieses Antrags einen Einwurf zum Grundgesetz, der einigen hier scheinbar nicht bekannt ist: Grundrechte sind nicht dazu da, um Staatsbürgern irgendwelche Rechte oder Vorzüge zu gewähren. Grundrechte sind, wie es selbst die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt, Abwehrrechte und Grundlage unserer Werteordnung. Die Bundeszentrale schreibt, ich zitiere: „Grundrechte schützen den Freiheitsraum des Einzelnen vor Übergriffen der öffentlichen Gewalt, es sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.“ (Beifall AfD) Wenn ich nun darauf schaue, was im vergangenen Winter hier in Thüringen stattfand, dann sehe ich – natürlich nur mit meiner subjektiven Brille – vor allem die erhebliche Einschränkung von Grundrechten. Ob das alles rechtens war, wird die Geschichte schreiben. Der Antrag beschäftigt sich nun schwerpunktmäßig mit einem Detail dabei: der Deeskalation bei den Protesten. Gerade weil dieses Prinzip Bestandteil allgemeingültiger polizeilicher Leitlinien ist, ist deren Einhaltung im Dienst für die Polizei natürlich umso wichtiger. Herr Maier, ich habe Sie das nicht umsonst in zahlreichen Antworten auf meine Anfragen schreiben lassen. (Zwischenruf aus dem Hause: Die haben die Antworten schreiben lassen!) Selbst Sie müssten es nun oft genug gelesen und unterschrieben haben, um das Prinzip und dessen Anwendung durch die Polizei grundsätzlich verstanden zu haben. (Beifall AfD) So etwas wie letzten Winter darf sich nicht wiederholen. Die Versammlungsfreiheit ist vor allem ein viel zu hohes Gut, um es auf irgendwelchen Fahnenappellen zu opfern. Genau wegen solcher Bilder braucht es solche Anträge. (Beifall AfD)

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Bergner

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Vielen Dank, Herr Mühlmann. Herr Abgeordneter Mühlmann, für den Begriff „Besserwessi“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. Für die SPD-Fraktion hat sich jetzt Frau Kollegin Marx zu Wort gemeldet.

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Dorothea Marx SPD

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist immer wieder schön, wenn sich die AfD jetzt hier wieder einmal als Anwalt von vermeintlichen Opfern zu erheben versucht. Vermeintlichen Opfern! (Unruhe CDU) Ich erkläre Ihnen das noch. – Ach so, gestern Abend wurde ja spät beschlossen, dass man nicht mehr gendern soll. Ich verwende jetzt das generische Femininum. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn ich weibliche Formen verwende, sind die Männer immer mit gemeint. Da meinen Sie, dass man den Spaziergängerinnen mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnet sei. Das ist schon mal nicht richtig. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Was ist denn mit den Wasserwerfern gewesen?) Das Versammlungsrecht ist ein großes Grundrecht. Das Versammlungsrecht hat aber natürlich immer Auflagen. Die werden mit der Versammlungsbehörde zusammen besprochen und die werden dann zusammen vereinbart. Allerdings haben wir – und das haben wir diese Woche bei der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage des Kollegen Walk erfahren – 2.412 Versammlungen allein in diesem Jahr gehabt, von denen 78 Prozent überhaupt nicht angemeldet waren. Da ist es schon einmal sehr schwer gewesen, deeskalierende Maßnahmen zu vereinbaren. Jetzt sagen Sie aber: Es geht gar nicht um die aktuellen Spaziergängerinnen, sondern es geht um die Spaziergängerinnen im Winter, die von den Polizistinnen irgendwie nicht angemessen behandelt worden sein sollen. Es gibt aber keinerlei Erkenntnisse darüber, dass es da in vielfältiger Weise zu irgendwelchen Zusammenstößen gekommen sei. Sie haben aber ein viel grundsätzlicheres Problem. Das ist mir heute, jetzt hier noch mal besonders aufgefallen. Wenn Sie immer sagen, es würden Menschen eingeschüchtert, auch davon reden, dass andere Menschen andere Meinungen vertreten, dann liegt es wahrscheinlich daran, dass Sie so eine gewisse Autoritätsfixierung haben. Natürlich kann jeder demonstrieren und natürlich mit jeder Position. Aber er muss auch ertragen, dass es Leute gibt, die anderer Meinung sind. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Bei Ihnen ist immer das Problem: Sobald Widerspruch erfolgt, reden Sie von Einschüchterung. Ich weiß nicht, was da in Ihrer Kindheit gelaufen ist. Vielleicht war es zu Hause so, dass mal einer von Ihnen gesagt hat, ich mag keinen Brokkoli, und da hat die Mama gesagt, Brokkoli ist aber gesund. Und da waren Sie eingeschüchtert. Sie hätten aber auch sagen können: Ich möchte etwas anderes Gesundes als Brokkoli. Dann wären Sie nicht eingeschüchtert gewesen. Das ist, glaube ich, das Grundproblem. Jetzt versuchen Sie, dieses Einschüchterungsmodell auf alle Bürgerinnen und Spaziergängerinnen zu übertragen. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Ihr SPD-Bür- germeister, der keinen einschüchtert?) Ach, da habe ich noch ein Foto in meinem … (Unruhe AfD) Herr Kollege Cotta, ich habe noch ein Foto in meinem Handy, wo ein Stinkefinger von dem Herrn gezeigt wird, der mir hier gerade gegenübersitzt. Aber jetzt mal abgesehen davon:

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Bergner

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Meine Damen und Herren, Frau Abgeordnete Marx hat das Wort.

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Dorothea Marx SPD

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Den eingeschüchterten Spaziergängerinnen wollen Sie sich jetzt an die Seite wanzen und sagen, dass sie schrecklich unterdrückt sind und dass wir auch noch im Nachhinein feststellen sollen, dass alles, was dort damals bei diesen Demonstrationen vorgetragen worden ist, auch die Besorgnisse gegen die Impfung, berechtigt war. Und Ihr Fraktionsführer – so bezeichnet er sich ja selbst, daran kann ich mich noch sehr gut erinnern –, der hat uns vor gut einem Jahr hier im Landtag zugerufen, von oben, vom Balkon – der heute leider nicht hier ist –: Sie machen mit Ihren Impfungen die Herzmuskelentzündung zur neuen Volkskrankheit Nummer 1. Und da sollen wir jetzt feststellen, dass solche Befürchtungen, die da geäußert worden sind, berechtigt gewesen sind? Im Traum nicht. (Beifall SPD) Hier wird nicht eingeschüchtert. Das friedliche Protestgeschehen hat niemand versucht zu verhindern. Das Witzige ist auch, dass Sie keinerlei praktische Beispiele dafür nennen, wer da angeblich gebeutelt am Boden gelegen hat. Sie wanzen sich hier an die Seite der vermeintlich Unterdrückten und bauen dann darauf Ihre Staatskritik auf. Wir haben am nächsten Samstag hier eine Demonstration zu erwarten. Aufgerufen haben Pegida und die Freien Sachsen. Unter den Rednerinnen wird dann an letzter Stelle auch Björn Höcke auftreten. Davor gibt es noch andere Superstars: Lutz Bachmann von Pegida will kommen, Martin Kohlmann – das ist der Chef der Freien Sachsen, der hat mit angemeldet, übrigens gerade am letzten Dienstag wegen Holocaust-Leugnung vom Amtsgericht Chemnitz zu 120 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Dann wird Ihr Fraktionsführer – so bezeichnet er sich selbst, hat er in Gera gemacht – als letzter Redner nach anderen Rechtsextremisten den Leuten wieder sagen, dass unser Staat alle unterdrückt, bevormundet, einschüchtert, dass wir die Seelen unserer Kinder verlieren werden, dass wir ein Ende der Regenbogengesellschaft brauchen, dass sie 2024 die Machtfrage stellen werden bis zum vollständigen Sieg der AfD, weil Deutschland nicht souverän ist und wir keinen Imperialismus mehr wollen. Und das Schärfste war, was Ihr Fraktionsführer auf dem letzten Parteitag gesagt hat: Recht führt der aus, der Macht hat. Ein solches Missverständnis der staatlichen Ordnung, eine solche Verachtung gegenüber der Gewaltenteilung! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Das muss man erst mal zustande bringen! Und deswegen kann ich nur allen Spaziergängerinnen dazu raten: Gehen Sie weiter demonstrieren. Selbstverständlich ist Ihr Demonstrationsrecht geschützt und selbstverständlich gibt es auch keinerlei Eskalationsstrategie – das Gegenteil ist der Fall, deswegen konnten Sie uns auch keine Zusammenstöße berichten. Aber lassen Sie sich nicht von denen verführen, die meinen, sie müssten hier die staatliche Ordnung umstürzen, weil Sie sich mit Ihren berechtigten Sorgen und Nöten auf die Straße stellen. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das haben Sie doch nachts geträumt!) Das träume ich nicht. Ihr Fraktionsführer kann ja die Woche nicht da sein, wahrscheinlich weil er sich auf seinen großen Auftritt am Samstag hier in Erfurt vorbereitet. Dann werden wir sehen, wie Sie es schaffen oder nicht, sich wieder mit Ihren eigenen Ängsten und Unterdrückungsfantasien an die Leute heranzuwanzen, um den Staat umzustürzen. Dafür geben wir Ihnen hier keine Bühne. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Unterstel- lungen!)

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Bergner

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Für die CDUFraktion hat sich Abgeordneter Walk zu Wort gemeldet.

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Raymond Walk CDU

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, um zunächst einmal zur Antragsbegründung der AfD zu kommen und dem letzten Satz – „[deshalb] braucht es solche Anträge“ –, will ich gleich vorwegschicken: Deshalb braucht es solche Anträge nicht, und ich werde es auch gleich begründen. Zunächst will ich mal einen Blick auf das Versammlungsgeschehen in der jetzigen Situation werfen: Jede Woche – das wissen wir – demonstrieren tausende Menschen in Thüringen. Anfang Oktober waren es gar 30.000 Demonstranten an einem Tag. Ursprünglich – das wissen wir – richteten sich die Proteste gegen die Maßnahmen zur Bewältigung der Coronapandemie. Doch inzwischen sind bekanntlich weitere Themen dazugekommen: Rezession, Zuwanderung und Flüchtlinge, Zukunftsexistenzängste, Preissteigerungen, Arbeitslosigkeit, Ukrainekrieg oder auch die Energiepolitik der Bundesregierung. In Zeiten der andauernden Krisen wollen sich viele Bürger Luft machen gegen die da oben – das sind auch wir – und finden bei den sogenannten Spaziergängen offenbar ein Ventil dafür. Aber ich sage auch klar und deutlich und das hat auch Kollegin Marx angesprochen: Diese Proteste sind selbstverständlich, ganz selbstverständlich legitim, das ist ihr gutes Recht. Und ich sage auch: Unser Staat muss dieses Recht garantieren. Gefährlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, wird es nur dann, wenn die Menschen am Ende sagen: Der Staat tut nichts für mich, er unterstützt mich nicht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu den aktuellen Daten in meiner gestern von der Landesregierung beantworteten Mündlichen Anfrage, wie sich die Demonstrationsentwicklung dieses Jahr gestaltet, hat Frau Kollegin Marx schon ausgeführt: 2.412 Demonstrationen bis zum Stichtag 31.10. – das bedeutet acht Demonstrationen an einem Tag, die polizeilich begleitet werden müssen. Und mir ist wirklich völlig unverständlich, dass sage und schreibe 78 Prozent davon nicht angemeldet sind. Ich frage Sie, Minister Maier wird mir das bestätigen: Wie sollen sich denn die Behörden, wie soll sich denn die Polizei auf eine nicht angemeldete Demonstration einstellen? Wie soll denn die Polizei mit den Dingen umgehen können, die sie dann spontan erwartet, und sich dann auch entsprechend professionell verhalten, wie man das von ihr erwartet? Schlimmer noch: Bei der Einsatzbewältigung wurden insgesamt 34 Kolleginnen und Kollegen verletzt, in 16 Fällen gab es tätliche Angriffe oder Widerstandshandlungen. Leider – das ist meine Kritik, Herr Maier – kann keine Aussage zu den verletzten Teilnehmern getroffen werden. Das wäre noch wichtig, glaube ich, um das Bild zu komplettieren. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, klar ist: Jeder der von mir geschilderten Fälle – die Verletzten – ist ein Fall zu viel. Deswegen will ich noch mal deutlich sagen und auch meinen Appell an alle richten: dass zum einen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit friedlich auszuüben ist, zum anderen mit den Versammlungsbehörden zu kooperieren ist – das bedeutet natürlich, dass die Versammlungen angemeldet werden müssen –, und drittens, dass die Auflagen auch eingehalten werden, so sie durch die Sicherheitsbehörden erteilt werden können; das geht natürlich nur dann, wenn angemeldet worden ist. Ich würde gern noch einen anderen mir wichtigen Aspekt aufgreifen, der aus dem Fokus geraten ist, denn auch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind natürlich Staatsbürger und die haben genau wie jeder Versammlungsteilnehmer auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit, sie haben das Recht auf Respekt, sie haben das Recht auf Wertschätzung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer, ich habe in letzter Zeit manchmal den Eindruck, dass dies von einigen vergessen wird. Ich muss eines noch festhalten: Angeführt werden die nach wie vor gerade nicht angemeldeten Demonstrationen auch von Funktionsträgern der AfD, aber auch von Vertretern von rechtsextremen Parteien und Gruppierungen, so wie am kommenden Samstag. Ich bin gespannt, wie sich die Demonstrationslage gestalten wird und welche Herausforderungen die Kolleginnen und Kollegen der Polizei hier bewältigen müssen. Besonders beschämend – auch das ist ein Punkt, den ich hier noch einmal ansprechen muss: Zuletzt am 24.10.2022 eskalierte ein sogenannter Spaziergang bei mir in Eisenach in einem Aufmarsch vor der Privatwohnung der Eisenacher Oberbürgermeisterin, und zwar unter Beteiligung des örtlichen NPD-Landesvorsitzenden. Leider ist das kein Einzelfall, wie ähnliche Aufmärsche bei den kommunalen Spitzenverantwortlichen in Altenburg, in Gera, in Floh-Seligenthal oder bei uns im Wartburgkreis in Mihla traurigerweise zeigen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hier wird ganz klar eine rote Linie überschritten. Diese Angriffe sind unerträglich, Sie sind völlig inakzeptabel und stellen einen direkten Angriff auf unsere Demokratie dar. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, Gruppe der FDP) Besonders gefährlich ist, dass sich in einer solch unübersichtlichen Gemengelage fast unbemerkt rechtsradikale Parolen besonders gut transportieren lassen und zudem versucht wird, die Mitte der Gesellschaft für sich zu gewinnen. Das ist eine zusätzliche traurige Erkenntnis. Werte Kolleginnen und Kollegen, nun wirft die AfD in dieser Lage in Ihrem Antrag der Polizei im Kern ein unverhältnismäßiges Vorgehen vor. Sie fordert uns hier auf, unter anderem festzustellen, dass die Einsatztaktik der Polizei bei Spaziergängen – Zitat –: „nicht konsequent genug auf eine Deeskalation und den möglichst friedlichen und ungestörten Verlauf der Proteste gerichtet war und ist“. Fakt ist, die Polizei ist in einer wirklich komplizierten und schwierigen Situation. Sie muss, Herr Minister Maier, den fast unmöglichen Spagat zwischen den Grundrechtsausgleichen hinbekommen, Freiheit auf der einen Seite, aber auch die Gewährleistung der Sicherheit auf der anderen Seite, und sie befindet sich stetig und ständig in einer Zwickmühle und steht gerade bei den unangemeldeten Versammlungen vor einer ganz besonderen, herausfordernden Situation, das bewältigen zu können, weil die Kräfte natürlich gebunden sind, dann schnell herangeführt werden müssen, sich nicht auf die Situation einstellen können und diese Belastung ist enorm. Den pauschalen AfD-Vorwurf, die Polizei wirke nicht deeskalierend, sie schütze gerade nicht die Grundsätze, weise ich ausdrücklich zurück. Das ist schlichtweg unzutreffend und absurd. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mir ist wichtig, hier aber auch noch einmal auf die Binnenstruktur der Polizei einzugehen. Wir haben – das ist auch trauriger Fakt – einen Tiefstand bei der Polizei, nur 85 Prozent der Dienstposten sind besetzt, tatsächlich sogar nur 76 Prozent, das heißt: Jeder vierte Kollege, jede vierte Kollegin im Streifendienst fehlt. Dazu kommt noch ein Höchststand bei der Krankheitsquote. 17 Prozent sind ständig krank, davon 980 sogar langzeiterkrankt. Ich habe mich auch öffentlich zur ungünstigen Altersstruktur geäußert, das bedeutet, dass jeder zweite Kollege, jede zweite Kollegin über 46 Jahre ist – und das bei dem stressigen Schichtdienst; all das muss man berücksichtigen. Deswegen komme ich zum Zwischenfazit, dass unsere Einsatzkräfte am Limit sind und unsere Polizei auf Verschleiß fährt. Deswegen brauchen sie gerade in der jetzigen schwierigen Situation unsere Unterstützung, sie brauchen unsere Wertschätzung und vor allen Dingen nicht zuletzt: Sie brauchen auch unseren Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend noch einmal betonen, dass selbstverständlich das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein sehr hohes Gut ist. Menschen müssen ihre Meinung, gerade die unbequemen Meinungen und ihren Unmut in einer Demokratie auf die Straße tragen können, selbst und gerade die kleinste Minderheit. Das muss der Staat gewährleisten. Ich denke, darüber sind wir uns hier im Hohen Haus einig. Wir werden den vorgelegten Antrag, wie ich gerade erwähnt habe, selbstverständlich ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Meine sehr geehrten Damen, sehr geehrte Frau Präsidentin, es ist nicht das erste Mal, dass die AfD uns auch mit ihren Spaziergängen und ihren unangemeldeten Demonstrationen im Thüringer Landtag belästigt, nicht nur montags auf der Straße, sondern auch hier. Wir haben schon im Februar in der Aktuellen Stunde der AfD zu den sogenannten friedlichen Spaziergängen diskutiert. Kurz danach haben Sie den Antrag eingebracht, der sich um Coronaspaziergänge dreht – im März. Jetzt haben wir November. Sie gehen irgendwie immer noch auf die Straße. Irgendwie sind das jetzt Pro-Russland-Demonstrationen geworden. Das ist jetzt nicht so wahnsinnig überraschend. Aber Sie haben zumindest eine Kontinuität, die hat auch die Kollegin Marx und die hat auch Herr Walk angesprochen, nämlich dass Sie vor allen Dingen – das hat die Kleine Anfrage vom Kollegen Walk ergeben, es ist schon erwähnt worden – 78 Prozent dieser Veranstaltungen schlicht und ergreifend nicht anmelden und glauben, dass es total in Ordnung ist, sich einfach irgendwo zu treffen. In Ilmenau machen Sie das, mit lauten Tröten durch die Stadt zu laufen. Sie blockieren übrigens immer – sehr interessant – die Hauptverkehrskreuzung im Feierabendverkehr in der Stadt. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: … Klima- proteste!) (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich werde es dann wieder anders begründen!) Ich finde es lustig, dass Herr Tischner sich ausgerechnet gerade dann, wenn ich beschreibe, dass unter anderem AfD-angeführte Spontandemonstrationen … (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie haben das Mittel beschrieben!) Genau, dass ich das Mittel beschrieben habe, dass Sie sozusagen auch eine Kreuzung blockieren, dass Ihnen da nur die Klimaproteste einfallen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Nicht nur!) Wenn Sie sich montags in Thüringen umschauen, sehen Sie schon seit mehreren Wochen, dass die meisten Blockaden hier vor allen Dingen von rechts ausgehen und dass es da auch zu Einschränkungen im Verkehr kommt und im Ernstfall übrigens auch zur Blockade von Rettungsdiensten. Herr Mühlmann hat sich so schön auf das Grundgesetz berufen. Was die AfD immer gern macht, ist, dass sie immer einen wichtigen Satz weglässt, wenn sie etwas zitiert, weil der ihr nicht passt. Das Grundgesetz sagt in Artikel 8, dass alle Deutschen die Möglichkeit haben, sich in Deutschland frei zu versammeln – ohne Waffen und friedlich –, sagt aber in Absatz 2, dass Versammlungen unter freiem Himmel durch Gesetze beschränkt werden können. Deswegen gibt es nämlich ein Versammlungsgesetz. Das gibt es in Deutschland. Thüringen hat kein eigenes Versammlungsgesetz, sondern beruft sich auf das Bundesversammlungsgesetz. Dieses Versammlungsgesetz wird durch ständige Rechtsprechung weiterentwickelt. Was Sie machen, ist, Sie verstehen gar nicht, wie Versammlungen und Versammlungsrecht in Deutschland funktionieren. Sie verstehen ja nicht einmal, dass das Versammlungsrecht – also auch das Anmelden einer Versammlung, das Benennen einer Versammlungsleiterin oder eines Versammlungsleiters –, dazu dient, dass Versammlungen sich selbst organisieren, auch ein emanzipatorischer Moment gegenüber dem Staat sind. Das kapieren Sie nicht. Sie drehen das rum. Sie sagen: Wenn ich das anmelde, dann ist das das Wegducken vorm Staat. Nein, das ist es genau nicht, sondern das ist der emanzipatorische Moment zu sagen, diese Versammlung organisiert sich selbst. Deswegen dürfen Polizistinnen und Polizisten übrigens auch nicht einfach in Ihre Versammlung reinlatschen und dürfen da irgendetwas machen, sondern das müssen sie mit Ihnen absprechen, mit Ihnen als Versammlungsleiterin und Versammlungsleiter. Das ist das Prinzip von Versammlungen, wie sie in Deutschland organisiert werden. Deswegen ist es gut, dass man Versammlungen anmeldet, erstens natürlich, damit sich alle darauf vorbereiten können, und zweitens, weil sie genau diesen selbstorganisierenden Charakter dann auch tatsächlich umsetzen können. Das spricht auch überhaupt nicht dagegen, auch Spontandemonstrationen sind in Deutschland ohne Probleme möglich. Wenn sich spontan eine Situation ergibt, in der man auf die Straße gehen will – ich erinnere gern an den Dammbruch in diesem Hause, an dem auch viele Menschen in Thüringen ihr spontanes Recht auf Versammlung wahrgenommen haben, um gegen diesen Dammbruch, gegen die Koalition zwischen der CDU, der FDP und der AfD hier auf die Straße zu gehen –, dann ist das auch möglich. Aber Sie machen etwas ganz anderes. Sie höhlen das Versammlungsrecht aus, indem Sie einfach auf die Straße gehen, ohne das anzumelden. Sie bereiten das natürlich vor. Es gibt Aufrufe dazu. Damit führen Sie das Versammlungsrecht ad absurdum. Das ist das eigentlich Gefährdende des Grundgesetzes, das Sie vornehmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist die eigentliche Gefährdung demokratischer Vereinbarungen, die wir hier haben. Das finde ich total perfide, dass Sie sich dann hier hinstellen und so tun, als wäre das, was Sie machen, das Demokratischste überhaupt. In einer Demokratie vereinbaren wir uns auf Regeln und wir haben in dieser Demokratie auch ein Versammlungsrecht vereinbart, damit wir sicherstellen, dass wir uns friedlich versammeln, unsere Meinung sagen können und dass uns der Staat da nicht reinreden darf. Und was machen Sie? Sie sagen einfach: Das ist mir doch egal, dass es diese Regel gibt, wir machen unsere eigenen Regeln. Das ist eine antidemokratische Haltung. Das ist tatsächlich aktives Arbeiten gegen das Grundgesetz. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist das, was man Ihnen auch immer wieder, finde ich, vorwerfen muss. Und Sie glauben tatsächlich, Sie wären hier diejenigen, die für Grundrechte einstehen und auf die Straße gehen, die nichts mehr sagen dürfen. Jeden Montag brüllen Sie Ihre Parolen, und seien sie noch so faktenbefreit und dumm, auf den Marktplätzen dieser Stadt heraus. Wer verbietet Ihnen das denn? Zeigen Sie mir einen, der sich dahin stellt und sagt: Sie dürfen das nicht sagen. Das Problem ist – das hat Frau Marx deutlich benannt –, Sie können mit Widerspruch nicht umgehen. Sie sind demokratieunfähig, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Kommen Sie bitte zum Schluss!

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Madeleine Henfling GRÜNE

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

weil Widerspruch in einer Demokratie das ist, was eine Demokratie überhaupt erst sinnvoll macht, dass man sich gegenseitig widersprechen kann und anderer Meinung sein kann. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Bergner für die FDP das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zunächst zwei Fragen an die AfD: Glauben Sie wirklich, dass Ihnen irgendjemand die Ehrlichkeit dieses Antrags abnimmt? Wenn es angeblich so viele Fälle gibt, wie Sie hier glauben machen wollen, warum haben Sie in Ihrem Antrag keine konkreten Vorgänge genannt, meine Damen und Herren? (Beifall SPD, Gruppe der FDP) Und wenn es gerade die AfD ist, die diesen Antrag im Thüringer Landtag einbringt, dann wirkt das schlicht und einfach zynisch. (Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP) Demonstrationen – und das haben meine Vorredner dankenswerterweise gesagt – stellen natürlich nach dem Grundgesetz ein demokratisch legitimes Mittel dar, um Meinungsäußerungen kundzutun. Dafür werden wir als Liberale auch immer die Hand ins Feuer legen. (Beifall Gruppe der FDP) Aber ich will auch sagen: Deeskalation ist dabei grundsätzlich ein wichtiges Ziel, das die Thüringer Polizei bei ihrer Arbeit nicht nur beachten muss, sondern im Regelfall auch beachtet. Nur wenn deeskalierende Maßnahmen von Beginn an gefordert werden, dann ist doch Gewaltpotenzial – in welcher Form auch immer – bereits in der Vorbereitung einer Veranstaltung als Grundgedanke im Spiel. Auch das sollte man nicht vergessen. Meine Damen und Herren, Tatsache ist doch, dass diese Demonstrationen, teilweise auch als Spaziergänge getarnt, zu oft gezielt missbraucht werden, um die Stimmung aufzuheizen. (Beifall Gruppe der FDP) Die AfD ist bei Demonstrationen dieser Art in der ersten Reihe zu finden. Mit provokativen Plakaten und Worten werden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, wie wir sie als Liberale vertreten und verteidigen, von Ihnen infrage gestellt und verächtlich gemacht. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Wo haben Sie denn das gelesen?) Wir werden es morgen wieder sehen, wenn Ihr selbsternannter Fraktionsführer dort auftritt, meine Damen und Herren. (Beifall AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Polizeikräfte mit Falschaussagen, Beschimpfungen und teilweise mit Handgreiflichkeiten konfrontiert werden, darf man nicht die Tatsachen vertauschen und in solch einen unehrlichen Antrag münden lassen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Die Tatsache, dass es natürlich auch Polizeibedienstete gibt, die sich falsch verhalten haben, darf nicht dazu missbraucht werden, unsere engagierten und gut ausgebildeten Polizistinnen und Polizisten in Thüringen per se zu diskreditieren, Herr Mühlmann. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Da haben Sie Ihren früheren Kollegen einen Bärendienst erwiesen. Deswegen, ganz klar: Wir Freien Demokraten lehnen diesen Antrag ab. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Bergner von der Gruppe Bürger für Thüringen.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, Anlass des heutigen Antrags waren die Coronaproteste. Herr Mühlmann, Sie haben sich im Wesentlichen auf das Verhältnis der Polizei zu Demonstranten konzentriert. Herr Walk, Sie haben eine breitere Analyse angelegt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schön, dass Sie das noch mal sagen!) Ich möchte den Fokus auf die Zukunft lenken, und zwar auf Deeskalation. Denn: Eine politische Deeskalation bringt eine enorme Entlastung unserer so stark strapazierten Polizei. In Thüringen gehen Woche für Woche tausende Menschen auf die Straße. Das machen die nicht, weil es ihnen Spaß macht, sondern weil sie unzufrieden sind, weil sie Sorgen haben. (Beifall Gruppe der BfTh) Die Themen sind vielfältig. Erst waren es die Coronamaßnahmen, dann ist es die Sorge um den Frieden, die einrichtungsbezogene Impfpflicht, es ging um Kinderrechte und das Recht auf Bildung und es geht um die Energiepreise. Die erste Zeit prägten Bilder der Gewalt das Demonstrationsgeschehen, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was?) sodass Deutschland selbst in den Fokus der EUMenschenrechtskommission geriet. Heute sind es großteils sehr friedliche Demonstrationen. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Was ha- ben Sie denn für Bilder im Kopf?) Dank der Umsichtigkeit der Demonstranten werden gewalttätige Trittbrettfahrer schnell isoliert. (Heiterkeit DIE LINKE, SPD) (Beifall Gruppe der BfTh) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Wo, bitte?) Gegenwärtig sind in Thüringen einige Verfahren anhängig, in denen Demonstranten gegen Polizeigewalt klagen. Warten wir mal die Ergebnisse der Prozesse ab. Eine politische Aufarbeitung ist hier zwingend notwendig. Kommen wir zurück zum aktuellen Demonstrationsgeschehen. Ich selbst kann mich nicht an so langanhaltende Demonstrationsphasen erinnern, außer der Ostermarschbewegung. Selbst 1989 löste sich der Konflikt nach sechs Monaten auf. Hier geht es jetzt schon zweieinhalb Jahre. Da stelle ich mir die Frage: Ist den regierenden Politikern egal, ob die Menschen in diesem Land zufrieden sind? Fühlen sie sich wohl, wenn tausende Menschen wöchentlich gegen ihre Politik demonstrieren? (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Alles was hinkt, ist ein Vergleich!) Warum lehnen Sie ehrliche Dialoge mit unzufriedenen Bürgern ab? (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das machen wir hier im Parlament!) Sie einfach demonstrieren lassen und ihre Sorgen ignorieren nach dem Motto, seid doch froh, dass ihr demonstrieren dürft, aber ändern wird sich nicht wirklich etwas, außer ein paar Beruhigungspillen? (Beifall Gruppe der BfTh) Wo ist da Artikel 20 Grundgesetz: Alle Macht geht vom Volke aus? (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Was ist denn das?) Die eiskalte Ignoranz, die die Menschen wahrnehmen, erzeugt den Eindruck, dem Volk geht die Macht aus. Das trägt auf keinen Fall zur Deeskalation bei. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich glaube es nicht!) Hier sehe ich die Verantwortung der Regierung. Lassen Sie sich auf echte Dialoge ein! Gehen Sie Kompromisse ein! Moderieren Sie zwischen verschiedenen Ansichten! Lassen Sie Meinungsvielfalt zu, ohne zu sanktionieren und zu diffamieren! (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wir haben Meinungsfreiheit!) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist totaler Quatsch, was Sie da erzählen!) Es braucht Veränderungen, damit es den Menschen in unserem Land wieder gut geht. Die Menschen sehnen sich nach Frieden und sie möchten ihr privates Leben positiv und individuell gestalten können. (Beifall Gruppe der BfTh) (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Wie beim Gendern, ja? Jeder soll machen, was er will?)

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Dorothea Marx

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Ich bitte um Ruhe. Auch hier im Saal herrscht Meinungsfreiheit. Jetzt habe ich keine Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten mehr – doch, Herr Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete und natürlich auch noch mal die Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, ich würde meiner Rede gern etwas voranstellen und auf zwei Sachen eingehen, die genannt wurden. Das eine ist, Frau Henfling hat das Wort „perfide“ genutzt. Ich möchte Ihnen sagen, was perfide ist. Den Versammlungsleiter oder besser gesagt die Problematik um den Versammlungsleiter jetzt hier derart umzudrehen, wie Sie das gemacht haben, denn die Versammlungsleiter wurden vor allem dazu gesucht, um jene Versammlungen künftig unterbinden zu können. (Beifall AfD) Deswegen, das ist perfide, was Sie hier gemacht haben. (Beifall AfD) Und das Zweite, wozu ich noch was sagen muss – es tut mir leid, es ist keine Kritik an Ihrer Präsidiumsleitung jetzt, aber an Ihrer Rede, Frau Marx –: Sie wollten Beispiele. Ich nenne Ihnen ein Beispiel, um die Fake News, die Sie hier gesagt haben, ein bisschen zu entkräften. Ich nenne Ihnen ein Beispiel. Wir hatten einen Abgeordneten, der auf dem Domplatz gelegen hat, weil er dort nicht etwa an einer Versammlung teilgenommen hat, sondern weil er dort war und versucht hat, einem, der am Boden gelegen hat, zu helfen, und zwar als Arzt, weil er nämlich selbst Arzt ist. Dafür lag er am Boden, dafür hat er auch eine Anzeige gekriegt. Das sind die Beispiele, die Sie hier vorhin gefordert haben. (Beifall AfD) Und nun beginne ich mal meine Rede mit einem Zitat, und zwar auch von diesem Pult aus wurde gesagt: „Gegenüber Versammlungsteilnehmern verbotener Versammlungen oder rechtswidriger Versammlungen gilt jedoch ganz klar eine niedrige Eingriffsschwelle. Polizeiliche Maßnahmen werden konsequent durchgesetzt.“ Klingt für mich als Polizist in sich erst mal logisch. Als das der nette Herr Innenminister im Frühjahr hier im Plenum von diesem Pult aus und vorher gesagt hat und vorher auch schon auf der Straße hat exekutieren lassen, da war das Kind bereits in den Brunnen gefallen. Da die eine oder andere Funktionsweise des Beamtentums hier in der Regierungsbank offensichtlich unbekannt ist, möchte ich mit meinen 21 Jahren Erfahrungen in dieser Branche gern einfach mal übersetzen. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als ich nach den Nullerjahren das eine oder andere Mal im Innenministerium war, da kam es vor, dass auf der Rückfahrt von den vielen Aufträgen gesprochen wurde, die der Minister wieder ausgegeben hat. Ich habe mich damals immer gewundert: Wieso Aufträge? Nicht einmal wurde gesagt: Du machst dieses oder jenes. Nein, allein die im Text verpackte Ansage hat gereicht, um Aufträge für den nachgeordneten Bereich zu generieren. Und an der Stelle dürfte selbst denen, die mit dem Beamtentum relativ wenig zu tun haben, klar werden, worauf ich hinauswill. Ein Innenminister, der von hier vorn, von diesem Pult aus unter Missachtung jeglichen Rechtsstaatsgebots Sparziergänge pauschal zu verbotenen und rechtswidrigen Versammlungen erklärt … (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das hat er doch gar nicht gesagt!) Habe ich gerade vorgelesen. – Ein Innenminister, der von hier vorn aus, von diesem Pult aus jeden noch zu erwartenden Spaziergang … (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Stellen Sie sich doch mal der Verantwortung!) Können Sie nachlesen, können Sie nachlesen, eins zu eins. Aber schön, dass Sie es abstreiten – eins zu eins. Ich kann es Ihnen sogar vorspielen, ich habe das Video noch auf dem Handy, ich kann es Ihnen gern vorspielen. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Er hat recht, das hat er wirklich nicht gesagt!)

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Dorothea Marx

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Moment mal! Bitte keine Zwischenrufe von der Regierungsbank. Das ist ein Prinzip hier in unserem Parlament.

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Ringo Mühlmann AfD

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Das hat er gesagt. – Ein Innenminister, der von hier vorn aus, von diesem Pult aus für jeden noch zu erwartenden Spaziergang von Beginn an die möglichen polizeilichen Einsatzmittel mit einer niedrigen Eingriffsschwelle einschränkt, ein Innenminister, der von hier vorn aus, von diesem Pult aus eine konsequente Durchsetzung aller polizeilichen Maßnahmen vorgibt, ein solcher Innenminister hat entweder keine Ahnung von der Funktionsweise des ihm unterstellten Beamtentums – (Beifall AfD) was an sich schon schlimm genug ist – oder diesem Innenminister ist die Funktionsweise völlig klar und dann ist die Vorgabe umso schlimmer. Jedenfalls war nach der Ansage mit allgemeingültigen polizeilichen Leitlinien, wie Sie es in den Anfragen geschrieben haben, mit einer derartigen Leitlinie war dann Schluss. Spätestens diese Ansage, und zwar diese Ansage von Ihnen, war die Beerdigung jeglichen deeskalierenden Eingreifens der Polizei bei Spaziergängen. (Beifall AfD) Genau deshalb müssen Sie und nicht die Polizisten und nicht die Polizei sich vorhalten lassen, an jeder Eskalation der Spaziergänge mitgewirkt zu haben. Genau deshalb braucht es Anträge wie den vorliegenden, damit Deeskalation auf Versammlungen eine Selbstverständlichkeit sein und auch nicht durch martialische und aus der Zeit gefallene Aussagen eines überdrehenden Ministers hier vorn am Pult faktisch abgeschafft werden kann. (Beifall AfD) Spätestens nachdem die ersten Spaziergänge im Mai 2021 schiefgegangen sind, hätte man von politischer Seite ein klares deeskalierendes Zeichen setzen müssen, und zwar auch von hier, von diesem Pult aus. Stattdessen lag in Ihren Worten, die ich zitiert habe, bewusste Eskalation und keine Deeskalation. Wer als Innenminister so die Polizei einsetzt, hat als Dienstherr seinen Job verfehlt. (Beifall AfD) Sie allein sind politisch und dienstrechtlich verantwortlich. Jetzt will ich noch mal kurz auf ein paar Punkte aus dem Antrag eingehen: Natürlich waren zahlreiche Thüringer mit der Coronapolitik der Landesregierung unzufrieden – und wie zahlreich, das zeigen schon die Impfquoten: Mindestens ein Drittel ist nicht geimpft und die restlichen, die geimpft waren, da gibt es auch noch genug, die dabei waren, die sich nur haben impfen lassen, weil sie durch politischen Druck mehr oder weniger dazu genötigt wurden, weil sie einfach ihre Ruhe haben wollten. Auch das ist ein Ausdruck von Unzufriedenheit mit der Coronapolitik – die Friedlichkeit. Ausgerechnet der Minister, der sich in allen Zeitungen nahezu wochenlang, nahezu täglich hat interviewen lassen, wie unfriedlich die Proteste seien, bescheinigt mir schließlich schriftlich, wie überwiegend friedlich die Spaziergänge waren – nachzulesen für alle Zweifler im Übrigen in zahlreichen meiner Kleinen Anfragen, ob die Versammlung friedlich verlaufen ist. Und wer es nicht glaubt, schaut in die Kleinen Anfragen 2803, 2819, 2842, 2843, 2844, 2858, 2912, 2915, 2936, 3009, 3043, 3408 – um nur ein paar zu nennen, das war nur eine Liste, die nicht vollzählig ist. (Beifall AfD) So was darf nicht wieder vorkommen. In einer Demokratie muss Protest gegen überzogenes Regierungshandeln möglich sein. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch auch möglich, wenn Sie eine Demonstration anmelden!) Und wenn ein Vertreter einer Regierung, die von ihrer eigenen demokratischen Vorgehensweise so überzeugt und berauscht ist wie Sie selbst, die demokratischen Grundsätze – beispielsweise das Grundgesetz – zumindest in diesen Fällen mit Füßen tritt, dann müssen Demokraten aufstehen und sagen: So nicht! (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ganz genau!) Sie können heute hier damit beginnen und der Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen oder gern auch den Antrag als solchen bestätigen. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Herr Mühlmann, für die Bezeichnung des Ministers als überdrehten Minister erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall im Hause) Es gibt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Frau Abgeordnete König-Preuss, Fraktion Die Linke. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Nehmen Sie mal die Maske ab, dass ich Sie verstehen kann!) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich glaube nicht, dass Sie irgendjemandem vorschreiben können, ob er eine Maske aufsetzt oder nicht!) Ich möchte mal sagen, es gibt die Empfehlung, eine Maske aufzusetzen. Deswegen seien Sie vorsichtig mit Ihren Zwischenrufen. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: War das eine Drohung?) (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das war ein Hinweis! Sender und Empfänger – das ist Ihr Problem!) Jetzt hat Frau Abgeordnete König-Preuss das Wort. (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Des- halb verstehen Sie die Leute auf der Straße auch nicht!) (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Aber Sie ver- stehen die Leute?) (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Ja!) (Heiterkeit im Hause) (Unruhe AfD) Herr Abgeordneter Cotta! (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Was erlauben Sie sich eigentlich, mich hier so anzumachen! Hier sitzen Kinder!) Herr Abgeordneter Cotta! Könnten Sie jetzt vielleicht mal … (Unruhe SPD) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Schön, dass Sie hören, was hier abgeht!) Ich darf mal bitte die Runde um Ruhe bitten, denn hier gilt immer noch das Prinzip, dass derjenige das Wort hat, der vorn am Pult steht, und das ist jetzt Frau Abgeordnete König-Preuss. Ich bitte um Ruhe im gesamten Rund des Hauses!

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Katharina König-Preuss Die Linke

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Danke schön. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, zuallererst: Herr Mühlmann, Sie sind eine Schande für die Thüringer Polizei! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sind Sie auch deswegen, weil Polizeikolleginnen unter anderem in Städten teils zu zweit auf den Straßen unterwegs sind, während Hunderte von den von Ihnen so bezeichneten friedlich Demonstrierenden – die in Wirklichkeit nicht friedlich demonstrieren – dort unterwegs sind, die angreifen, die auch die Polizeibeamtinnen angreifen. Das ist Ihnen an keiner Stelle auch nur ein Wort wert. Sie sind eine Schande für Ihre ehemaligen Kolleginnen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich hoffe, dass Ihnen das auch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte so kommunizieren. Sie sind aber auch deswegen eine Schande, weil Sie den Innenminister angreifen, diskreditieren und damit das klassische Konzept des sogenannten Dog ­ whistling versuchen. Sie rufen die Hunde mit dem, was Sie hier gemacht haben. Sie rufen die Hunde, die dann zubeißen, die zuschlagen und die versuchen, die Personen nicht nur verbal, sondern dann auch körperlich anzugreifen und fertigzumachen. Sie sind wahrlich eine Schande, nicht nur als ehemaliger, aktuell nicht aktiver Polizeibeamter, sondern auch als Abgeordneter, der nicht in der Lage ist zu erkennen, dass Innenminister Georg Maier hier in Thüringen über Monate hinweg versucht hat, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Beste Freun- de!) genau diese Proteste nicht nur im Blick zu behalten, sondern auch adäquat darauf zu reagieren. Darüber gab es auch unter den demokratischen Fraktionen Auseinandersetzungen und Debatten, wie man das am besten macht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie haben an keiner Stelle konstruktiv zu dieser Debatte beigetragen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Fangen Sie mal an!) Ich will darauf hinweisen, dass die AfD in ihrem Antrag erklärt, es hätte so viele Übergriffe auf diese Marschierenden gegeben, die montags unterwegs sind. Und Sie erwähnen unter anderem Hildburghausen. Was Sie nicht erwähnen, ist, was in Hildburghausen vorher passiert ist. Dort wurden nämlich Polizeibeamtinnen von den von Ihnen so bezeichneten friedlich Demonstrierenden angegriffen. Dort wurden Polizeibeamtinnen mit Gegenständen beworfen. Dort wurde versucht, mit mehreren Durchbruchsversuchen auf Strecken zu kommen, die die Polizeibeamtinnen geschützt haben, unter anderem auch, um zumindest noch eine irgendwie geartete Form von Normalität in der Stadt Hildburghausen zu gewährleisten. Da wurde sich auch mit Fackeln der Weg in der Dunkelheit gebahnt. Sie haben nicht nur gegen alle Hygienevorschriften verstoßen, die es zu diesem Zeitpunkt noch gab, sondern wie meine Kolleginnen der demokratischen Fraktionen schon erklärt haben, an keiner Stelle das Versammlungsrecht in seiner jeweiligen Form beachtet und geachtet, denn es gab zeitweise auch Begrenzungen des Versammlungsrechts im Zuge der Coronapandemie. Und ja, wir sind diejenigen, die für das Versammlungsrecht eintreten. Von Ihnen gab es an keiner Stelle während der Coronapandemie auch nur den Versuch, das Versammlungsrecht wieder verstärkt zu ermöglichen. Die Anträge und die politischen Forderungen, dass es wieder möglich sein muss, mit mehr als nur 35 Menschen auf Kundgebungen unterwegs zu sein, dass es wieder möglich sein muss, nicht nur eine Stehkundgebung, sondern auch eine Demonstration durchzuführen, wo gelaufen werden kann, kamen aus den demokratischen Fraktionen. Das kam nicht von Ihnen, die sich heute hier als vermeintliche Retter des Versammlungsrechts hinstellen, denn das haben Sie nie, an keiner Stelle, nirgendwo gemacht und getan. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will aber auch auf ein weiteres Beispiel verweisen. In Schleiz haben Ihre ach so friedlichen Marschierer mehrfach schon die freiwillige Feuerwehr daran gehindert, das zu tun, zu was sie da ist, nämlich Menschen in Not zu retten, indem sie die Ausfahrt blockiert haben, (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Völliger Schwachsinn, was Sie hier erzählen!)

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Dorothea Marx

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Halten Sie bitte mal Ruhe ein. Und für Sachen wie „Schwachsinn“ und so erteile ich eine Rüge.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

indem sie die Feuerwehr beschimpft haben, und das in einer aggressiven Art und Weise, dass sich die Kolleginnen der freiwilligen Feuerwehr dann auch entsprechend geäußert haben. Die einen retten Leben, sind dazu da und machen das ehrenamtlich und freiwillig, die anderen hindern mit ihren ach so friedlichen Märschen daran, dass die ihre Arbeit machen können. Entschuldigen Sie, aber das ist so unfassbar, was Sie hier versucht haben darzustellen. Es ist aber auch so unfassbar, was Sie in Ihrem Antrag schreiben. Das geht schon los mit dem Titel: Deeskalation – friedliche Spaziergänger – unverhältnismäßige polizeiliche Maßnahmen. Ganz im Ernst: Hier sind über Monate hinweg Tausende aufmarschiert, wo es an keiner Stelle auch nur ein polizeiliches Eingreifen gegeben hat. Das haben wir auch kritisiert und auch Probleme gesehen. Das hat einmal – wie schon darauf hingewiesen wurde – damit etwas zu tun, dass es keine Anmeldungen gegeben hat. Es hat aber auch damit zu tun, dass in allen möglichen Städten parallel Hunderte, teils Tausende unterwegs waren. Da schwadronieren Sie davon, dass es ein unverhältnismäßiges polizeiliches Eingreifen gegeben hätte, wo im Großteil der Fälle überhaupt keine Polizei mehr vor Ort war, nicht da sein konnte und wenn sie da war, dann auch noch angegriffen wurde. Das ist der Versuch einer Umkehr der Realität, den Sie hier machen. Das dockt schon an klassische Verschwörungserzählungen an. Das sind Fake News, die Sie hier in den parlamentarischen Raum gestellt haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was bisher in Bezug auf Ihre ach so friedlichen Marschierer noch nirgendwo eine Rolle gespielt hat, sind die kontinuierlichen Angriffe auf Journalistinnen, die es bei diesen Protesten gegeben hat – Journalistinnen, die ein Grundrecht ausüben, nämlich Pressefreiheit. Denen werden die Kameras zerschlagen, die werden angepöbelt, die werden angegriffen, die werden an ihrer Arbeit gehindert. An keiner Stelle haben Sie und ihresgleichen – die Rechten, die Neonazis, die Rassisten, mit denen Sie auf die Straßen gehen – versucht, das zu unterbinden. Sondern ganz im Gegenteil. Die Reden, die die AfD hier im Parlament hält, aber auch auf den Straßen, die tragen mit dazu bei, dass das Ganze eskaliert. Und das ist auch Ihr Wille, dass das Ganze eskaliert. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Sie wollen, dass Journalistinnen an ihrer Arbeit gehindert werden. Sie wollen, dass Polizistinnen nicht mehr ihrer Aufgabe nachkommen können. Sie wollen die Hoheit, die Macht auf der Straße haben. (Unruhe AfD) Das wollen Sie, um andere Menschen einzuschüchtern, um andere Menschen in ihrem Alltag, in ihrer Normalität einzuschränken. Eine Bekannte von mir ist Krankenschwester. Sie organisiert ihren Schichtplan mittlerweile so, dass sie montags nicht in die Situation kommt, den Dienst zu beenden oder auch den Dienst zu beginnen, wenn ein solcher Aufmarsch ist. Und wissen Sie, warum? Weil sie einen sogenannten Migrationshintergrund hat und weil sie Angst hat. Sie hat Angst vor diesen Aufmärschen mit Fackeln in der Dunkelheit, von Ihnen angeführt, mit rassistischer Hetze, mit antisemitischen Inhalten. (Zwischenruf Abg. Jankowski, AfD: Lüge!) Sie hat Angst, auf die Straße zu gehen, nach Hause zu gehen, einkaufen zu gehen. Ich weiß, dass sie nicht die Einzige ist, der es so geht. Aber Sie schwadronieren hier von friedlichen Teilnehmenden bei diesen Demonstrationen. Ich will noch auf zwei Sachen hinweisen: Es gibt ja, wie schon zu Recht gesagt wurde, jetzt am Sonnabend diesen großen Aufmarsch, den Schulterschluss der faschistischen Bewegung. Anders kann man es nicht mehr bezeichnen. Bei diesen Aufmärschen gibt es angeblich vielfältige Themen, meint Frau Bergner. Das eigentlich Schlimme ist, dass bei diesen Aufmärschen alles genutzt wird, um aufzuhetzen und aufzustacheln. Unter anderem wird mittlerweile auch erklärt, dass Russland nicht der Aggressor wäre. Und ich will da aus einer Rede Ihres Führers oder Ihrer Führerin – nach gestern – zitieren, der nämlich am 3. Oktober gesagt hat: Nun gilt Putin als Aggressor. Wieder einmal haben die westlichen Propagandamedien einen neuen Hitler geboren. – Das ist eine komplette Verharmlosung dessen, was Russland gerade in der Ukraine macht, aber auch im eigenen Land: Frauen vergewaltigen, Frauen foltern, Oppositionelle jagen, Menschen ermorden. Und Sie sprechen auf Ihren Demonstrationen davon, dass die westlichen Propagandamedien das erfunden hätten. Mit Ihnen darf an keiner Stelle irgendeine Form der Zusammenarbeit stattfinden. Mit Ihnen darf es keinen Handschlag geben. Das Einzige, das Ihnen gebührt, ist ein hoffentlich großer Widerstand, der sich auch am Sonnabend aus der Zivilgesellschaft hier zeigt. Und ich hoffe, dass sich möglichst viele aus dem demokratischen Spektrum

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Dorothea Marx

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

am Sonnabend einfinden und sich am Bahnhof dem demokratischen Protest gegen diesen faschistischen Schulterschluss anschließen. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Es gibt eine weitere Redemeldung aus den Reihen der Abgeordneten. Herr Abgeordneter Bergner von der Gruppe der FDP hat das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, mit Blick auf die mir verbleibende Redezeit sage ich jetzt nichts weiter zu dem Beitrag von Herrn Kollegen Mühlmann, der ordnet sich in das ein, was ich vorhin schon gesagt habe. Aber was mich hier nach vorn getrieben hat, sind die Worte der Sprecherin der Gruppe BfTh, die wieder einmal versucht hat, die Zeiten heute mit den Zeiten der DDR-Diktatur gleichzusetzen. Das kann man so nicht auf sich beruhen lassen. (Beifall Gruppe der FDP) Ich will gerade zu der Behauptung etwas sagen, dass damals nach sechs Monaten schon die Demonstrationen vorbei gewesen sind und deswegen heute alles viel schlimmer sein muss: Damals war es so, dass die Leute vor diesen sechs Monaten bei Demonstrationen verhaftet und weggesperrt worden sind. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Das hat man an der Berliner Umweltbibliothek und vielen anderen Dingen auch gesehen. Und das haben wir auch von unseren Eltern vermittelt bekommen – also in meiner Generation –, die als Jugendliche den 17. Juni 1953 erlebt haben. Ich selbst habe damals bei einer kleinen harmlosen Eingabe an den Direktor des VEB Sero Erfurt erlebt, wie dann auf einmal zwei Leute hinter geöffneter Tür in meinem Wohnheimzimmer saßen und mich zu dieser Eingabe befragt haben. Das ist der Unterschied und deswegen, meine Damen und Herren, werde ich es nie dulden, das auf eine Stufe zu stellen. (Beifall Gruppe der FDP) Ich möchte die Gelegenheit noch einmal nutzen, auch von dieser Stelle den besonnenen Polizistinnen und Polizisten in der Thüringer Polizei für ihren Dienst für Ruhe und Ordnung zu danken. (Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Dann hat jetzt Herr Minister Maier das Wort. Bitte schön. Herr Mühlmann. Sie haben noch wie viele Sekunden? 8 Sekunden haben Sie noch, Herr Mühlmann. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das war nur ein Hinweis, den kann ich auch danach noch geben!) Herr Minister Maier.

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Georg Maier

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Livestream, das war jetzt schwer auszuhalten. Ich versuche mich jetzt ein bisschen runterzufahren und zu beruhigen. Was mich natürlich schon trifft bzw. beschäftigt, ist, dass das eben ganz gezielt gegen mich als Person ging. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Weil Sie ver- antwortlich sind!) Herr Mühlmann, der jetzt den Raum verlassen hat, hat versucht, mich ganz gezielt als Mensch zu stigmatisieren. Er hat mich als „Besserwessie“ bezeichnet – okay, gut, das höre ich öfter mal. Er hat auch versucht – da lachen Sie, das ist sehr schön für Sie, es fühlt sich nicht so gut an, aber es ist egal, darüber wollte ich gar nicht reden. Es gab auch immer wieder Äußerungen, auch aus Ihrem Kreis, der „Prügelminister“ usw. usf. Zu was das führen kann, möchte ich Ihnen mal ganz konkret schildern: Es gab im Frühjahr dieses Jahres einen Aufruf, bei mir persönlich vor dem Haus zu demonstrieren und dazu Waffen mitzubringen. Das führte letztendlich dazu, dass ich für eine gewisse Zeit, für längere Zeit, 24 Stunden, sieben Tage Polizei vor der Tür stehen hatte, einen Streifenwagen vor der Tür stehen hatte. Das führte dazu, dass wir uns als Familie eingeigelt haben, wir sind im Grunde nicht mehr rausgegangen. Das führte dazu, dass man just in dieser Zeit, als bei meiner Frau am Fahrzeug die Bremsen plötzlich nicht mehr funktionierten – wir wissen bis heute nicht, warum –, natürlich gedacht hat, da ist manipuliert worden. Das sind Dinge, die sind die Folge dessen. Die Polizei hat dann verhindert, dass die Demonstration in Friedrichroda bei mir vor dem Haus stattfand, sie fand dann unten in der Stadt statt. Das sind die Folgen dessen, was Sie betreiben … (Zwischenruf Abg. Möller: AfD: Er hat sich für Familien ausgesprochen! Herr Mühlmann hat das nicht gesagt! Das ist falsch!) Er hat sich vielleicht dagegen ausgesprochen. Aber mit dem, was er heute veranstaltet hat, was auch ganz konkret gegen mich als Person ging ... (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Er hat sich mit Ihnen solidarisch gezeigt! Jetzt diffamieren Sie ihn!) Es gibt in der Geschichte genügend Beispiele. Nicht, dass ich jetzt hier sagen möchte, ich hätte Angst, habe ich nicht. Aber es gibt Menschen in der deutschen Geschichte – zuletzt Walter Lübcke –, die aufgrund einer solchen Stigmatisierung ermordet wurden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das sagen Sie uns?) Ich sage das nicht Ihnen, ich sage das allen hier im Raum, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist lä- cherlich!) gerade heute, am 11.11., als der Friedensvertrag des Ersten Weltkriegs von Erzberger unterschrieben wurde, einem demokratischen Politiker, der drei Jahre später ermordet wurde. Auch er wurde immer stigmatisiert. Das ist genau das, was Katharina König-Preuss eben gesagt hat. Dafür danke ich ihr – sie ist jetzt gerade nicht im Raum. Sie alle wissen, dass wir nicht immer der gleichen Meinung sind. Aber das hat gutgetan. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt einfach mal zu den Fakten: Das, was Sie gesagt haben, Herr Mühlmann, ich hätte von „verbotenen Versammlungen“ gesprochen, ist schlichtweg falsch. Das ist eine Falschbehauptung. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ha, ha, ha!) Ja, lachen Sie. Ich habe immer von „rechtswidrig“ gesprochen. Es ist wichtig, hier einen Unterschied zu machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Fakten: Von November 2021 bis jetzt fanden in Thüringen 2.748 Versammlungen statt, davon waren 80 Prozent nicht angezeigt bzw. angemeldet. Allein dieser Umstand stellt einen Verstoß gegen die grundsätzlichen Regeln des Versammlungsrechts und gegen die damals geltenden Sonderregelungen zum Infektionsschutz dar. Nicht selten wurden weitere Gesetze dabei nicht beachtet. Beispielsweise hielten sich die Teilnehmenden nicht an das Gebot der Ortsfestigkeit oder der maximalen Teilnehmerzahl. Es wurden weder Mindestabstände eingehalten noch vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckungen getragen. Nicht zuletzt gaben sich die Organisatoren solcher Ansammlungen nicht zu erkennen. Jede dieser dargestellten Regelverstöße stellt für sich allein oder in Kombination mindestens eine Ordnungswidrigkeit und manchmal sogar eine Straftat dar. Die Einsatztaktik der Polizei in Versammlungseinsätzen im Allgemeinen und bei Coronaprotesten im Besonderen war und ist immer auf Deeskalation ausgerichtet. Die Polizistinnen und Polizisten arbeiten neben den immer anzuwendenden Leitlinien grundsätzlich auf der Grundlage des Einsatzbefehls der Landespolizeidirektion zu Maßnahmen im Umgang mit Infektionen mit dem Coronavirus. Der lautet: (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich habe es hier!) Bezogen auf Deeskalation wurde darin unter anderem geregelt, dass polizeiliche Maßnahmen ruhig und besonnen und mit der notwendigen Konsequenz durchzuführen sind. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Mit Wasser- werfern, klar!) Zur Erhöhung der Akzeptanz des polizeilichen Handelns ist bei Stress- und Paniksituationen auf Beruhigung und Deeskalation zu setzen, so der Text. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Gut, dass die Decke noch hält!) Dieser Einsatzbefehl sagt aber auch, dass Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Entschlossenheit zu verhindern bzw. frühzeitig zu unterbinden sind. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sind dabei konsequent und beweiserheblich niederschwellig zu verfolgen. Beide Vorgaben stehen nicht im Widerspruch. Im Zuge der Einsatzbewältigung werden die jeweiligen Personen von den zuständigen Versammlungsbehörden bzw. der Polizei angesprochen. Die Durchsagen erklären dabei zunächst die generell versammlungsfreundliche Einschätzung der Menge als Versammlung. Einhergehend wurde auf wichtige Gesetze und Verordnungen hingewiesen, wie gesagt Abstandsgebot usw. Außerdem wurden Auflagen erlassen und bekannt gegeben. Werden jedoch Gesetze nicht beachtet und Auflagen nicht befolgt, erfolgen im Weiteren Ansprachen und die Ankündigung von Grundrechtseingriffen, zum Beispiel zur Identitätsfeststellung.

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Dorothea Marx

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Herr Minister, möchten Sie eine Zwischenfrage gestatten?

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Georg Maier

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Nein. – Bis zum Beginn der Eingriffsmaßnahmen hat jede Person die Möglichkeit, ihr rechtsfehlerhaftes Tun einzustellen. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Es sei denn, man ist eingekesselt!) Diese Vorgehensweise entspricht einem abgestimmten Stufenkonzept der Landespolizeidirektion, das eigens aus Deeskalationsgründen und zur versammlungsfreundlichen Gestaltung erstellt wurde. Unbenommen dessen ist es in der Vergangenheit auch vorgekommen, dass die Polizeikräfte unmittelbaren Zwang anwenden mussten. Das war immer dann erforderlich, wenn die gerade dargestellten Kommunikationsversuche unberücksichtigt und folgenlos geblieben sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gefahrenabwehrender Zwang ist eine sogenannte Sekundärmaßnahme und dient zur Durchsetzung einer Hauptmaßnahme bzw. zur Abwehr von Angriffen auf die Einsatzkräfte. Diese Zwangsmaßnahme ist immer reaktiv. Insofern muss klar herausgestellt werden, dass zuvor entweder ein verbotswidriges Verhalten von anderen vorlag oder gar ein Angriff auf die Einsatzkräfte stattfindet. Dass es zu solchen Angriffen zahlreich gekommen ist, aus der Menge heraus, auf Polizistinnen und Polizisten, lässt sich allein schon an der Statistik der Verletzungen ablesen. Das beginnt bei Beleidigung, beim Bespucktwerden, aber auch bei gravierenden Verletzungen bis hin zu Frakturen. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Sie sind dafür verantwortlich! Sie als Innenminister!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sehr stolz auf die Thüringer Polizei, wie sie die Situation gehandhabt hat. (Beifall SPD) Das war eine schwierige Situation, wie eben auch schon ausgeführt wurde, immer auch eine Gratwanderung. Aber sie hat das gut gelöst. Ich bin, wie gesagt, sehr zufrieden mit der Arbeit der Thüringer Polizei und möchte an dieser Stelle noch mal allen eingesetzten Polizistinnen und Polizisten meinen Dank aussprechen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Vielen Dank, Herr Minister. Herr Mühlmann möchte seine 8 Sekunden noch mal zu einem kurzen Beitrag nutzen.

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Ringo Mühlmann AfD

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Da es wieder geleugnet wurde: 71. Plenarsitzung, 02.02.2022, TOP 25 c), Aktuelle Stunde zu den Spaziergängen. Es gab nur einen Beitrag von Ihnen und gleich am Anfang sagen Sie das. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Die Zeit ist um!) (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Das war das Klügste, was Sie je gesagt haben!)

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Dorothea Marx

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Weitere Redemeldungen sehe ich nicht mehr. Ich frage jetzt mal in die Runde. Aber noch mal vom Versammlungsrecht kurz zurück in das Geschäftsordnungsrecht dieses Hauses. Herr Mühlmann, ich hatte Ihnen vorhin einen Ordnungsruf erteilt und ich bin darauf hingewiesen worden, das ist schon der zweite am heutigen Tag. Heute Morgen waren Sie bei Herrn Bergner auch schon mal dran. Damit weise ich Sie nach § 37 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung darauf hin, dass, wenn Sie in dieser Sitzung dreimal zur Ordnung gerufen werden sollten, ich Sie dann von der weiteren Sitzung ausschließen könnte – nur dass Sie das wissen. Jetzt haben wir schon fast 12.45 Uhr und die Mittagspause beginnt normalerweise erst um 13.00 Uhr. Aber weil wir beim nächsten Tagesordnungspunkt eine einfache Redezeit hätten, frage ich mal ins Rund, ob Einverständnis besteht, dass wir jetzt schon in die Mittagspause – ach so, wir müssen ja noch abstimmen. Das hatte ich ganz vergessen. Ja, dann stimmen wir doch mal ab – Entschuldigung – über den Antrag der AfD. War Ausschussüberweisung beantragt? Nein. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich habe Innenausschuss gesagt!) Doch, Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer diesen Antrag an den Innen- und Kommunalausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die AfD-Fraktion und die Gruppe der Bürger für Thüringen. Wer möchte das nicht? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen, von der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Damit ist diese Überweisung abgelehnt. Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag in der Sache folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion, Abgeordneter Gröning von der Gruppe Bürger für Thüringen und Abgeordneter Schütze. Wer möchte gegen diesen Antrag stimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das ist Frau Dr. Bergner von der Gruppe Bürger für Thüringen. Damit ist der Antrag auch in der Sache abgelehnt. Damit ist auch der Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Ich entschuldige mich für die vergessene Abstimmung. Noch mal mein Vorschlag, dass wir bereits jetzt in die Mittagspause eintreten, weil der nächste Tagesordnungspunkt voraussichtlich in einfacher Redezeit abzuarbeiten wäre. Dann würden wir jetzt die Mittagspause beginnen und die endet um 13.15 Uhr. Dann haben wir noch mal einen wiederholten Wahlgang und danach noch mal eine lange Fragestunde.

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Henry Worm

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren fort in der Abarbeitung der Tagesordnung. Ich rufe erneut auf den Tagesordnungspunkt 13 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6628 Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat Herrn Abgeordneten Jens Cotta für eine erste Wahlwiederholung vorgeschlagen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel. Sie können auf diesem Stimmzettel einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Enthält der Stimmzettel mehr als ein Kreuz oder ist das Stimmverhalten nicht eindeutig festzustellen, ist der Stimmzettel als ungültig zu werten. Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind eingesetzt: Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Denny Möller. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Philipp Weltzien Die Linke

Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; KönigPreuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Franziska Baum FDP

Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Pommer, Birgit; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Henry Worm

Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das ist wohl der Fall. Also stelle ich fest, dass dies so ist. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen erneut den Tagesordnungspunkt 20 auf Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen nach § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung aus der Mitte des Landtags gestellt werden. Erster Fragesteller ist Abgeordneter Kemmerich mit der Drucksache 7/6605. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Fragestunde

Stand der Umsetzung der neuen Personalausweisund Passvorgaben auf die Thüringer Registerlandschaft und die Wirtschaft Am 11. Dezember 2020 ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Hierin wurde festgelegt, dass ab dem Jahr 2025 Lichtbilder ausschließlich digital erstellt und mittels eines sicheren Verfahrens an ein Pass- bzw. Personalausweisregister übermittelt werden sollen. Die Herstellung von digitalen Lichtbildern und deren sichere Übermittlung an zentrale Registerdatenbestände kann neben den Pass- und Personalausweisbehörden auch durch einen Dienstleister erfolgen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ist in § 6 a Passgesetz ermächtigt, hierfür konkrete Regelungen für eine Registrierung und Zertifizierung von Dienstleistern per Verordnung zu erlassen. In § 27 a Passgesetz und § 34 a Personalausweisgesetz werden den Ländern Regelungsbefugnisse für den Aufbau von zentralen Registerdatenbeständen eingeräumt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Informationen, aus denen die Anforderungen an eine Registrierung und Zertifizierung von Dienstleistern gemäß § 6 a Abs. 3 Passgesetz und § 34 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b Personalausweisgesetz hervorgehen, liegen der Landesregierung vor? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Möglichkeit, die Befugnis zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben – hier das Anfertigen digitaler Lichtbilder und deren sichere Übermittlung an zentrale Registerdatenbestände – ausschließlich auf juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen zu übertragen, um Bürokratiekosten bei den kommunalen Pass- und Personalausweisbehörden nachhaltig zu entlasten? 3. Macht die Thüringer Landesregierung von § 27 a Passgesetz und § 34 a Passausweisgesetz Gebrauch und betreibt sie eigene Register zur Speicherung des Lichtbilds bzw. beabsichtigt sie, solche Register zu betreiben? 4. Sofern die Frage 3 mit Ja beantwortet wird: Welcher Kostenanteil in Summe und Prozent entsteht für den Aufbau bzw. für die Ertüchtigung eines solchen landeseigenen zentralen Registers zur Speicherung von Lichtbilddaten gegenüber dem Thüringer Anteil an den Gesamtkosten für das im Registermodernisierungsgesetz geregelte Gesamtvorhaben Registermodernisierung? Danke.

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: Eine Rechtsverordnung auf Grundlage des § 6 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Passgesetz sowie des § 34 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b Personalausweisgesetz wurde durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat – kurz BMI – noch nicht erstellt. Die Technische Richtlinie BSI TR-03170 regelt künftig die digitale Übermittlung der biometrischen Lichtbilder von Dienstleistern, zum Beispiel Fotografinnen und Fotografen, an Pass- und Personalausweis- oder Ausländerbehörden über einen sicheren Clouddienst und definiert Anforderungen für die Zertifizierung von Diensten für dieses spezielle Verfahren. Allen zuständigen Behörden wird hierbei der Abruf der Lichtbilder von so zertifizierten Dienstanbietern ermöglicht. Die Richtlinie steht derzeit erst in einer Entwurfsfassung zur Verfügung. Dieser Entwurf ist auf der Webseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik abrufbar. Zu Frage 2: Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Pass- und Ausweiswesen nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 3 Grundgesetz. Der Bundesgesetzgeber hat sich im Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen dafür entschieden, dass die bisherige Wahlmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger bestehen bleibt, ob sie das Lichtbild vor Ort in der Passbehörde oder durch einen Dienstleister der Privatwirtschaft erstellen lassen wollen. Damit wird ohne Einbußen bei der Sicherheit und unter größtmöglicher Bürgerfreundlichkeit die Einbindung privater Anbieter ermöglicht. Zu Frage 3: Derzeit macht die Landesregierung von der Ermächtigung in § 27 a Passgesetz und § 34 a Personalausweisgesetz zur Schaffung zentraler Personalausweisregisterdatenbestände zur Speicherung des Lichtbildes und der Unterschrift für die Durchführung des automatisierten Lichtbildabrufs keinen Gebrauch und beabsichtigt dies derzeit auch nicht. Die Antwort zu Frage 4: Da die Frage 3 verneint wurde, bitte ich um Verständnis, dass die Beantwortung hier entfällt. Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Ich sehe, es gibt keine Nachfragen. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kalich in der Drucksache 7/6607. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Ralf Kalich Die Linke

Fragestunde

Danke, Herr Präsident. Lieferengpässe in Thüringer Betrieben Die Lieferengpässe und Verteuerungen der Rohstoffe sind in allen Bereichen spürbar. Die Materialknappheit wie zum Beispiel von Stahl, Bauholz und Düngemitteln belastet die handwerklichen und landwirtschaftlichen Betriebe sowie Gewerbe- und Industriebetriebe in Thüringen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über Engpässe bei Rohstoffen oder Halbzeug für die handwerklichen und landwirtschaftlichen Betriebe sowie Gewerbe- und Industriebetriebe in Thüringen vor? 2. Schätzt die Landesregierung die Engpässe als logistisches Problem ein oder eher als Problem des Herstellungsverfahrens durch Veränderungen der Lieferbeziehungen – bitte begründen –? 3. Liegen der Landesregierung aktuelle Kenntnisse darüber vor, welche handwerklichen und landwirtschaftlichen Betriebe sowie Gewerbe- und Industriebetriebe in Thüringen durch die Lieferengpässe bereits akute Probleme haben? 4. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um den Lieferengpässen entgegenzuwirken?

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Staatssekretär Feller.

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Feller

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich antworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Bereits vor dem russischen Angriff auf die Ukraine und den nachfolgenden Sanktionen hat die Coronapandemie zu weltweiten Störungen in den Lieferketten geführt. Schon Anfang 2022 verzeichneten neun von zehn Unternehmen Lieferschwierigkeiten. Laut einer Umfrage der Industrieund Handelskammer Erfurt waren dabei die Versorgungsprobleme im Bau- und im verarbeitenden Gewerbe am gravierendsten. Seit Kriegsbeginn hat sich die Lage weiter verschärft. In einer Umfrage des ifo Instituts vom Juni 2022 gaben 90 Prozent der Unternehmen im Maschinenbau und der Automobilbranche an, dass sie nicht alle Materialien und Vorprodukte bekämen. Obgleich es für die Thüringer Unternehmen keine Informationen im Rahmen der amtlichen Statistik gibt, lassen die Eindrücke aus vielen Gesprächsrunden und Foren keinen Zweifel, dass sich die Betroffenheit der Thüringer Wirtschaft nicht grundlegend von der gesamtdeutschen Situation unterscheidet. Erwähnen möchte ich aber auch, dass die Energieumfrage der IHK Erfurt vom September 2022 zu dem Schluss gekommen ist, dass das Lieferkettenproblem derzeit von den Problemen im Energiebereich noch überlagert wird. Zu Frage 2: Die derzeitigen Krisen haben die logistischen Schwierigkeiten – und daraus folgen die Herausforderungen für die Thüringer Unternehmen – zweifelsohne noch verschärft. Hervorzuheben ist auch, dass im Logistikbereich Fernverkehr der Fachkräftemangel besonders relevant ist. Wie sensibel die weltweiten Lieferketten auf externe Störungen reagieren, hat uns Ende 2021 die Schiffshavarie im Suezkanal vor Augen geführt. Ihnen dürfte aber auch der Einfluss der No-COVID-Strategie der chinesischen Regierung bekannt sein, die unter anderem immer wieder zu wochenlangen Stilllegungen von Häfen, Fabriken und anderen Einrichtungen und somit zu erheblichen Verzögerungen bei der Abwicklung von Waren führt. Mittelfristig werden sich Transformationsprozesse, wie sie zum Beispiel in der Automobilindustrie zu beobachten sind, zunehmend stärker auf die Handelsbeziehungen der Thüringer Unternehmen auswirken. Zu Frage 3: Über die Betroffenheit einzelner Thüringer Unternehmen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu Frage 4: Die Coronapandemie hat bei vielen Unternehmen zu einer Überprüfung der Krisenfestigkeit der eigenen Lieferketten geführt. So rechnet die Branchenvereinigung automotive thüringen damit, dass die Lieferengpässe zu einer verstärkten Regionalisierung der Lieferketten führen könnten. Allerdings können internationale Lieferketten nur bedingt durch regionale Produkte kompensiert werden. Daher erachtet es die Landesregierung als zielführend, bei der Unterstützung der Thüringer Unternehmen im Ausland die Bezugsseite stärker in den Fokus zu rücken. Gemeinsam mit den beteiligten Partnern wie Kammern und Verbänden soll daher bei der Entwicklung der neuen Außenwirtschaftsstrategie des Wirtschaftsministeriums neben der Exportförderung die Stärkung von Lieferketten als ein eigenständiges Ziel aufgenommen werden. Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Kalich.

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Ralf Kalich Die Linke

Fragestunde

Danke schön erst mal für die Beantwortung der Frage. Sie bezeichneten gerade die Lieferketten als absolutes Problem auch von den Logistikunternehmen an sich. Liegen irgendwelche belastbaren Zahlen vor, wie viele Fahrer im Fernverkehr dort beziffert werden können, die hier auf dem Thüringer Markt und in den Unternehmen dort keine ausreichende Anzahl von Fahrern finden?

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Feller

Fragestunde

Das kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Ich würde schauen, ob es dazu Statistiken gibt und das im Nachgang dann schriftlich beantworten.

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Henry Worm

Fragestunde

Es gibt eine zweite Nachfrage.

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Ralf Kalich Die Linke

Fragestunde

Eine zweite Nachfrage habe ich noch. Bauholz – gibt es dort eventuell eine Entspannung aufgrund dessen, dass die Preise im Bereich des Aufkaufens von Holz jetzt massiv gefallen sind?

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Feller

Fragestunde

Auch das muss ich Ihnen im Nachgang schriftlich beantworten.

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Ralf Kalich Die Linke

Fragestunde

Danke schön.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, und zwar rufe ich Frau Abgeordnete Henfling mit der Drucksache 7/6608 auf.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Fragestunde

Vielen Dank. Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Immobilien des Freistaats Thüringen Der Thüringer Landtag hat im Jahr 2016 einen Beschluss gefasst – Drucksache 6/2637 –, bis zum Jahr 2021 alle geeigneten Dächer auf landeseigenen Immobilien und auf Landesliegenschaften mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Aus den Antworten auf mehrere Kleine Anfragen geht hervor, dass dabei bisher kaum Fortschritte erzielt wurden. Die Beschleunigung des Ausbaus im Hinblick auf das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung 2030 ist zwingend notwendig. Dabei sollten zur schnelleren Umsetzung unter anderem auch externe Akteurinnen und Akteure besser einbezogen werden können. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen wurden bisher externe Akteurinnen und Akteure wie beispielsweise Bürgerenergiegesellschaften über welche Beteiligungsmodelle in die Realisierung von Photovoltaikanlagen einbezogen? 2. Welche rechtlichen Hemmnisse für die Beteiligung externer Akteurinnen und Akteure leiten sich aus den Vorgaben zum Eigenverbrauch aus dem Landtagsbeschluss in der Drucksache 6/2637 ab? 3. Welche Vorschriften wären zu ändern bzw. welche Ausnahmetatbestände müssten geschaffen werden, um diese rechtlichen Hemmnisse zu beseitigen? 4. Welche Möglichkeiten ergeben sich aus den Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023, Bürgerenergiegesellschaften zukünftig besser am Photovoltaikausbau auf Landesliegenschaften zu beteiligen?

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu 1.: Seit 2016 wurde eine Bürgerenergiegenossenschaft in die Realisierung von Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Immobilien einbezogen. Es handelt sich um die Verpachtung von zwei Dächern in der Liegenschaft Kranichfelder Straße 1 in Erfurt. Der seit 2014 mit einer Energiegenossenschaft in dieser Liegenschaft bestehende Pachtvertrag wurde 2019 um die genannten zwei Dächer erweitert. Zu 2.: Gemäß dem Landtagsbeschluss „Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien“ vom 2. September 2016 sowie dem darauf aufbauenden Umsetzungskonzept der Landesregierung sind alle geeigneten Dächer landeseigener Immobilien unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit mit Photovoltaikanlagen in Eigenregie und ausgelegt auf den Eigenverbrauch nachzurüsten sowie bei allen Neubauten Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen. Die Vorgabe „in Eigenregie“ schließt die direkte Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften grundsätzlich aus. Nach der Planung der Photovoltaikanlagen ist die Bauleistung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und dem Thüringer Vergabegesetz in der Regel öffentlich auszuschreiben. Zu 3.: Das Umsetzungskonzept zum Landtagsbeschluss „Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien“ wäre neu zu fassen. Allerdings lassen die umfangreichen Erfahrungen aus den vor 2016 abgeschlossenen Pachtverträgen sowie die Umsetzung des 2019 erweiterten Pachtvertrages für die Liegenschaft Kranichfelder Straße 1 in Erfurt vermuten, dass die Reaktivierung des Pachtmodells zu keiner signifikanten Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Immobilien beitragen würde. Wesentliche Hemmnisse für den Photovoltaikausbau sind vielmehr die begrenzten Kapazitäten in der Industrie und im Handwerk, aber auch gestörte Lieferketten sowie der Attraktivitätsnachteil im Bereich der öffentlichen Hand. Und zu 4.: An den Antworten zu den in Fragen 2 und 3 geschilderten Gegebenheiten vermag auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz nichts zu ändern. Insofern können sich auch durch das EEG 2023 keine Änderungen bzw. Verbesserungen ergeben. Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Fragestunde

Vielen Dank für die Antworten. Liegen denn aktuell Anfragen von Bürgerenergiegesellschaften vor, bestimmte Dachflächen zu nutzen? Und wie gehen Sie damit um? Ich habe verstanden, dass Sie da eine Änderung vornehmen müssen. Aber meines Wissens gibt es durchaus ein gesteigertes Interesse aus dieser Richtung, solche Flächen zu nutzen. Da wäre meine Frage, ob es dann nicht tatsächlich auch sinnvoll wäre, die Leute mit einzubeziehen. Das eine ist aus meiner Perspektive völlig zu Recht, ja, das mag kompliziert sein, aber es geht auch darum, eventuell Energiewende auch Bürgerinnen und Bürgern nah und mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammen zu planen.

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Weil

Fragestunde

Ich habe jetzt keine Erkenntnisse, ob es da bei uns Anfragen gab. Das würde ich aber noch mal eruieren und Ihnen nachreichen. Und zum zweiten Teil bin ich natürlich ganz bei Ihnen: Wenn wir tatsächlich eine Aussicht hätten, durch solche Kooperationsmodelle schneller voranzukommen, dann kann das nur im Interesse der Landesverwaltung sein.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine weitere Nachfrage durch Frau Abgeordnete Dr. Bergner.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Fragestunde

Mich würde interessieren, wie viele Quadratmeter Dachfläche der landeseigenen Immobilien aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit Photovoltaik ausgestattet sind.

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Weil

Fragestunde

Das reiche ich nach, das kann ich Ihnen jetzt nicht aus dem Kopf sagen.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Fragestunde

Aber Sie reichen das bitte nach?

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Weil

Fragestunde

Natürlich.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, Frau Abgeordnete König-Preuss mit der Drucksache 7/6609.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Sehr geehrte Präsidentin! Politisch motivierte Kriminalität in Fretterode In ihrer Antwort auf die Mündliche Anfrage in Drucksache 7/6334 nahm die Landesregierung bereits zum Teilbereich „Links“ der Politisch motivierten Kriminalität in Fretterode, Landkreis Eichsfeld, Stellung – Drucksache 7/6419 vom 4. Oktober 2022 – und bezifferte zwei Straftaten in den Jahren 2010 bis 2022. Dazu ergeben sich weitere Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Straftaten im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- wurden zwischen den Jahren 2010 und 2022 im 176 Einwohnerinnen-Ort Fretterode registriert, bitte nach Delikten und Jahresscheiben darstellen? 2. Welche weiteren Aktivitäten – Veranstaltungen, Demonstrationen, Konzerte etc. – der rechten Szene wurden der Landesregierung und den Sicherheitsbehörden zwischen den Jahren 2010 und 2022 im 176 Einwohnerinnen-Ort Fretterode bekannt, bitte jeweils darstellen? 3. Welche weiteren Aktivitäten – Veranstaltungen, Demonstrationen, Konzerte etc. – der linken Szene wurden der Landesregierung und den Sicherheitsbehörden zwischen den Jahren 2010 und 2022 im 176 Einwohnerinnen-Ort Fretterode bekannt, bitte jeweils darstellen?

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss der Fraktion Die Linke zur Politisch motivierten Kriminalität in Fretterode beantworte ich wie folgt. Zunächst die Antwort zu Frage 1: Für die Jahre 2010 bis 2022 wurden folgende Straftaten im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – rechts - bekannt: Für das Jahr 2010 ein Mal Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Strafgesetzbuch) und ein Mal Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch); für das Jahr 2012 ein Mal Gewaltdarstellung (§ 131 Strafgesetzbuch); für das Jahr 2014 ein Mal Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch); für das Jahr 2016 ein Mal Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a Strafgesetzbuch und ein Mal Volksverhetzung; für das Jahr 2018 ein Mal Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 Strafgesetzbuch und ein Mal Beleidigung (§ 185 StGB); für das Jahr 2019 ein Mal Volksverhetzung gemäß § 130 Strafgesetzbuch; für das Jahr 2020 ein Mal Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Strafgesetzbuch) und für das Jahr 2021 ein Mal Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) und ein Mal Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a Strafgesetzbuch). Die Antwort zu Frage 2 lautet wie folgt: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Veranstaltungen im Sinne des Versammlungs- und Ordnungsbehördenrechts aus den Jahren 2010 bis 2014 vor. Für die Jahre 2015 bis zum 31.10.2022 wurden folgende Aktivitäten bekannt: Am 12.02.2015 fand eine rechtsextremistische Musikveranstaltung statt, am 28.03.2015 eine Jahreshauptversammlung des sogenannten Schutzbundes für das deutsche Volk, am 08.11.2018 eine Vortragsveranstaltung, am 09.05.2019 ein Kameradschaftsabend, am 01.01.2020 eine Privatfeier sowie am 13.02.2020 eine Musikveranstaltung, am 03.10.2020 eine Privatfeier der Arischen Bruderschaft, am 27.02.2021 ein Treffen regionaler Rechtsextremisten, am 10.07.2021 eine Gedenkveranstaltung für die Opfer des Zweiten Weltkrieges, am 02.12.2021 eine Vortragsveranstaltung und am 27.02.2021 eine Musikveranstaltung. Zu den Veranstaltungen in Fretterode für das Jahr 2022 liegen Erkenntnisse im mittleren einstelligen Bereich vor. Aus Geheimschutzgründen muss ich hier aber unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaates Thüringen von weiteren Angaben absehen. Die Antwort zu Frage 3 lautet wie folgt: Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben im Sinne der Fragestellung vor. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Es gibt eine Nachfrage.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Danke schön, Herr Staatssekretär. Ich habe zwei Nachfragen. Erstens: Bedeutet das, dass im Zeitraum, in dem das Innenministerium noch durch die CDU besetzt war, die Aktivitäten der rechten Szene in Fretterode nicht erfasst wurden?

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Götze

Fragestunde

Diese Frage kann ich Ihnen jetzt nicht seriös beantworten, weil mir in der Kürze der Zeit zwar diese Zuarbeiten gegeben wurden, ich aber keine Informationen dazu bekommen habe, warum in den Jahren 2010 bis 2014 keine Angaben gemacht wurden.

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Henry Worm

Fragestunde

Es gibt eine weitere Nachfrage.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Könnten Sie das gegebenenfalls nachliefern – das bitte jetzt nicht als Frage 2 verstehen.

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Götze

Fragestunde

Das kann ich machen.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Frage 2: Haben Sie eine Erklärung, wie es dazu kommt, dass angesichts der Antwort auf Frage 3 – dass keine Erkenntnisse zu Veranstaltungen, Demonstrationen, Konzerte etc. der linken Szene bekannt sind, also keine statistischen Angaben gemacht werden können –, ein Thüringer Polizeibeamter im sogenannten Fretterode-Prozess, der in Mühlhausen stattgefunden hat, ausgesagt hat, dass es verständlich ist – ich zitiere jetzt nicht, sondern gebe vom Wortsinn her wieder –, dass sich die Familie Heise kontinuierlich angegriffen fühlt, weil ständig Personen der linken Szene und Veranstaltungen der linken Szene vor ihrem Haus stattfinden würden?

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Götze

Fragestunde

Sehen Sie es mir nach, der ganze Verhandlungskontext, in dem diese Aussage getroffen wurde, ist mir natürlich nicht präsent.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Das war der Angriff auf die Journalisten.

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Götze

Fragestunde

Was jetzt konkret in der Verhandlung gesprochen wurde, was Richter und Staatsanwälten etc. gefragt haben, das ist mir nicht präsent. Deswegen fällt es mir jetzt auch relativ schwer, Ihre Frage zu beantworten. Aber die Zahlen, die ich Ihnen vorgetragen habe, sprechen natürlich ihre eigene Sprache.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Danke schön.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage in der Drucksache 7/6615, die durch Frau Abgeordnete Baum gestellt wird.

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Franziska Baum FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Schulschließungen und Unterrichtsausfall aufgrund von Personalmangel an Thüringer Schulen In den letzten zehn Jahren traf eine kontinuierlich sinkende Lehrerschaft auf eine stagnierende Schülerzahl. Dies resultierte insbesondere in eine Verschlechterung der Lehrer-Schüler-Relation infolge eines Aufwuchses der Klassengrößen. Aufgrund des beginnenden Ausscheidens der geburtenstarken Jahrgänge aus dem Lehrerpool werden sich die Personalprobleme nun intensivieren. Über 700 Stellen sind unbesetzt, Schulstunden – insbesondere in den naturwissenschaftlichen Fächern – fallen aus oder werden als Selbstlernstunden genutzt. Schulen müssen eine Abwägung zwischen der Vorbereitung der Abschlussklassen und der Beschulung in unteren Stufen treffen. Externe Effekte wie ein hoher Krankenstand verschlimmern die Situation zusätzlich und können zu einer kompletten Einstellung des Unterrichts führen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Stunden sind nach Kenntnis der Landesregierung im letzten und im derzeitigen Schuljahr aufgrund von Personalmangel ausgefallen? 2. Wie viele Schulen mussten aufgrund von Personalmangel im letzten und im derzeitigen Schuljahr temporär geschlossen werden? 3. Welche Maßnahmen empfiehlt die Landesregierung Schulen, die aufgrund eines Personalnotstands den Ausfall von Unterrichtsstunden oder eine vollständige Schulschließung erwägen? 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Personalnotstand an von Unterrichtsausfall und Schulschließung betroffenen Schulen jetzt kurzfristig zu lindern? Danke.

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, stellvertretend Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete Baum, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: An den Schulen in staatlicher Trägerschaft wurde nachfolgender Unterrichtsausfall durch nicht vorhandene Fachlehrer erfasst. In der Erhebungswoche vom 26.09. bis 30.09. sind 11.939 Unterrichtsstunden ausgefallen. In der Erhebungswoche vom 02.05. bis 06.05. – jeweils 2022 – sind 7.712 Unterrichtsstunden ausgefallen. In der Erhebungswoche vom 22.11. bis 26.11.2021 sind 8.790 Unterrichtsstunden ausgefallen. Und in der Erhebungswoche vom 04.10. bis 08.10.2021 sind 9.053 Unterrichtsstunden ausgefallen. Eine detaillierte Übersicht zu den einzelnen Schularten würde ich Herrn Präsidenten gern für das Protokoll überreichen. Zu Frage 2: Im letzten und derzeitigen Schuljahr wurden aufgrund von Personalmangel keine Schulen geschlossen. Die Fragen 3 und 4 würde ich gern zusammen beantworten. Sowohl die Schulen als auch die zuständigen staatlichen Schulämter und das TMBJS bemühen sich beharrlich darum, die Voraussetzungen für einen planmäßigen Unterricht zu schaffen. Schulschließungen aufgrund von Personalmangel sind aktuell in Thüringen nicht angezeigt. Die derzeit für alle unbefriedigende Situation der Unterrichtsabsicherung an den Thüringer Schulen versucht die Landesregierung gemeinsam mit allen an guter Schule Interessierten nachhaltig zu verbessern. Gemeinsam mit allen beteiligten Gruppen soll eine optimale Umsetzung der Thüringer Rahmenstundentafeln erreicht werden. Seit Beginn der Legislatur wurden die Einstellungszahlen für Lehrerinnen und Lehrer konsequent erhöht. Darüber hinaus wurde die Einstellungssystematik umgestellt. Jede frei werdende Stelle kann seit 2018 nachbesetzt werden. Einstellungen können inzwischen ganzjährig vorgenommen werden. Leider kommt es in Thüringer Schulen dennoch immer wieder zu Unterrichtsausfällen in verschiedenen Fächern. Gründe für den Unterrichtsausfall sind unter anderem Erkrankungen, Mutterschutz und Elternzeiten von Lehrerinnen und Lehrern sowie ein Mangel an Bewerberinnen und Bewerbern für spezifische Regionen und Fächer. Im bundesweiten Wettbewerb um die besten Lehrkräfte gilt es deshalb, möglichst viele Lehrkräfte davon zu überzeugen, in Thüringen zu bleiben oder nach Thüringen zu kommen. Aus den genannten Gründen wurde unter anderem die Verbeamtung von Lehrkräften wieder eingeführt sowie mit einer Image- und Informationskampagne für den Lehrerberuf geworben. Darüber hinaus wurde der Seiteneinstieg in den Lehrerberuf geöffnet, um die Chance auf Stellenbesetzungen in Mangelfächern zu erhöhen. Dennoch wird die Unterrichtsabsicherung auch in den kommenden Jahren das bestimmende Thema sein. Für alle Schularten werden weiterhin so viele Lehrkräfte benötigt wie noch nie, insbesondere für Bedarfsfächer und in ländlichen Regionen. In Bezug darauf will die Landesregierung mit Sonderzuschlägen für neu verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer zusätzliche Anreize schaffen, sodass diese verstärkt in Bedarfsregionen, Bedarfsfächern und Bedarfsschularten tätig werden. In der Praxis werden noch folgende Maßnahmen ergriffen: Schulleitungen und Vertreter der staatlichen Schulämter werben noch aktiver um geeignete ehemalige Lehrkräfte im Ruhestand – zum Beispiel über das Programm „Grau macht schlau“ oder unter Nutzung der Zuverdienstmöglichkeiten im Ruhestand. Studierende werden angesprochen, um sie für einen Einsatz an Schulen neben ihrem Studium zu gewinnen. Besonders erfolgreichen Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern wird angeboten, den Stundenumfang ihres Praxiseinsatzes an den Schulen zu erhöhen. Lehrerinnen und Lehrer werden um ein solidarisches Miteinander über die Schularten hinweg gebeten. Sie werden dort zum Einsatz kommen müssen, wo der Bedarf am größten ist, das wird Abordnungen – auch schulartübergreifend – einschließen. Pädagogische Assistenzkräfte sollen künftig an staatlichen Schulen in Thüringen eingesetzt werden können. Begonnen wird in einer Pilotphase mit Schulen, an denen eine hohe Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund unterrichtet werden. Pädagogische Assistenzkräfte erteilen keinen Unterricht, sie unterstützen die Lehrkräfte im Unterricht und in anderen Lern- und Übungssituationen. Weitere Maßnahmen zur Unterrichtsabsicherung werden derzeit noch hausintern abgestimmt. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Wolf. Bitte.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Sozialministerin, ich will Sie jetzt nicht unnötig quälen, aber vielleicht geben das Ihre Zahlen her. Sie haben jetzt eben den Unterrichtsausfall in Stunden benannt, man muss das aber immer ins Verhältnis zu den Gesamtstunden setzen. Haben Sie dazu Angaben auf Ihrem Zettel stehen? Ich habe mal nachgesehen, ich finde dazu auch Zahlen. Das wäre dann das Interessante: Wie viel Prozent von der Gesamtstundenanzahl sind denn ausgefallen? Die absolute Anzahl ist ja nur eine Aussage.

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Heike Werner

Fragestunde

Die Frage verstehe ich sehr gut, die hat sich für mich auch gestellt. Ich konnte leider in der Kürze der Zeit diese Gesamtstundenzahl nicht nachfragen, aber würde das als Nachfrage mitnehmen und Sie darüber noch mal unterrichten – also die Gesamtstundenzahl und ob man prozentual auf die Jahresscheiben sehen kann, wie viel Unterrichtsausfall das tatsächlich bedeutet.

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Henry Worm

Fragestunde

Gibt es eine weitere Frage?

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Dann stelle ich es mal als Frage, damit klar wird, was ich meine. Nach dem Statistischen Informationssystem Bildung – Herr Tischner, Sie können doch gern fragen – ist 2021/2022 die Gesamtstundenanzahl bei 317.000, da sind dann natürlich 11.000 Stunden einzuordnen – ich habe jetzt die genaue Zahl nicht mehr im Kopf. Könnte das in etwa so in dem Bereich liegen?

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Heike Werner

Fragestunde

Das könnte in dem Bereich liegen, aber – wie gesagt – ich würde Ihnen anbieten, dass wir Ihnen die konkreten Zahlen noch mal nachreichen.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Gut, vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Es gibt noch eine Nachfrage der Fragestellerin.

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Franziska Baum FDP

Fragestunde

Ich nehme an, Sie geben es weiter, dann gibt es die Antwort vielleicht dazu. Zwei Fragen: Einmal, im Verhältnis zu dem, was ausgefallen ist, wie viele Stunden sind denn planmäßig gestrichen worden? Das wäre noch mal eine zusätzliche Frage.

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Heike Werner

Fragestunde

Die würde ich auch sehr gern mitnehmen wollen.

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Franziska Baum FDP

Fragestunde

Eine zweite Frage ist: Wissen Sie, ob das Ministerium bzw. die Landesregierung dazu im Gespräch mit Schulen ist, auch mit den Elternvertretern, Schülervertretern, die momentan mit ihrer Sorge über den Ausfall öffentlich aktiv werden, sei es über Banner an der Schule etc.?

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Heike Werner

Fragestunde

Ich weiß, dass das Bildungsministerium einen sehr breiten Beteiligungsprozess in allen Bereichen führt und dort, wo Probleme sind, auch entsprechende Gespräche geführt werden. Was da konkret an Gesprächen in den letzten Monaten stattgefunden hat, kann ich Ihnen natürlich nicht genau sagen, aber da werden wir Ihnen sicherlich auch noch mal eine Auskunft geben. Vielleicht wäre das aber auch etwas, was man dann im Ausschuss noch mal beantworten könnte.

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Franziska Baum FDP

Fragestunde

Danke.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Dr. Bergner in der Drucksache 7/6616. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

Fragestunde

Danke, Herr Präsident. Bonuszahlung für Thüringer Beschäftigte des Pflege- und Gesundheitswesens für die Arbeit in der Coronapandemie Für die Mehrbelastung der Beschäftigten im Pflege- und Gesundheitswesen hat die Bundesregierung im Juni 2022 den Betrag von 1 Milliarde Euro für Bonuszahlungen zur Verfügung gestellt. In einigen Thüringer Pflegeeinrichtungen wurden nach mir vorliegenden Berichten ungeimpfte Mitarbeiter von dieser Bonuszahlung ausgeschlossen. Eine entsprechende Vorgehensweise wird auch seitens des Arbeitgeberverbands Pflege befürwortet und damit begründet, dass ungeimpfte Mitarbeiter eine Gefährdung für die Bewohner in Pflegeheimen darstellen. Da es jedoch mittlerweile erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Impfung in Bezug auf den Fremdschutz gibt, die auch vom Robert KochInstitut bestätigt wurden, ist diese Begründung nicht stichhaltig. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es Vorgaben seitens der Landesregierung, ungeimpfte Mitarbeiter von Bonuszahlungen auszuschließen und wenn ja, warum? 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass ungeimpfte Mitarbeiter geringeren beruflichen Belastungen ausgesetzt gewesen sind als geimpfte Mitarbeiter? 3. Wie hoch war der Krankenstand 2021 und 2022 in Thüringer Pflege- und Gesundheitseinrichtungen nach Kenntnis der Landesregierung jeweils von geimpften und ungeimpften Mitarbeitern – bitte die Zahlen quartalsweise für die Jahre 2021 und 2022 auflisten –? 4. Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass ungeimpfte Mitarbeiter ebenfalls diesen Bonus erhalten, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Sozialministerium, Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte gern die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Der Anspruch auf den Pflegebonus ist bundesgesetzlich in § 150 a SGB XI geregelt. Der GKV-Spitzenverband hat in seinen FAQ zur Umsetzung der Pflegebonusfestlegungen nach § 150 a Abs. 7 SGB XI vom 20.09.2022 hierzu zur Fragestellung in Ziffer 16 präzisiert, dass Beschäftige, die zum 30. Juli 2022 nicht in der Pflegeeinrichtung tätig waren, weil ihnen gegenüber vom Gesundheitsamt ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde, weil sie nicht ihrer COVID-19Immunitätsnachweispflicht nach § 20 a IfSG nachgekommen seien, keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Coronapflegebonus haben. Im Umkehrschluss haben auch ungeimpfte Beschäftigte einen Anspruch, solange kein Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesprochen ist. Seitens der Landesregierung existieren keine abweichenden Vorgaben. In Einzelfällen sind im Rahmen der Bearbeitung durch die Pflegekassen Pflegeeinrichtungen bekannt geworden, die ungeimpfte Beschäftigte vorerst ausgeschlossen hatten, dann aber nachgemeldet haben. Ob dies aus Unwissenheit geschah oder andere Gründe eine Rolle spielten, ist der Landesregierung nicht bekannt. Zu Frage 2: Aus Sicht der Landesregierung sind ungeimpfte Beschäftigte keiner geringeren beruflichen Belastung als geimpfte Beschäftigte ausgesetzt. Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine Informationen zum Krankenstand in Thüringer Pflegeund Gesundheitseinrichtungen vor. Solche Daten werden nur erhoben, wenn die Versorgung in der Einrichtung akut gefährdet ist. Zu Frage 4: Hierzu verweise ich auf die Beantwortung auf Frage 1: Es ist eine gesetzliche Vorgabe.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es eine Nachfrage? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch den Abgeordneten Wolf in der Drucksache 7/6619. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Kinder und Jugendliche mit Fluchtbiografie in den Kindergärten und Schulen in Thüringen Aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegenüber der Ukraine, in welchem in den letzten Wochen verstärkt lebensnotwendige Infrastruktur angegriffen und zerstört wurde, wurden nochmals insbesondere Frauen und Kinder zur Flucht gezwungen. Nach wie vor kommen auch Menschen aus anderen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland und in Thüringen an, welche aufgenommen und integriert werden. Dies stellt die Kindergarten- und Schulträger sowie das Land vor Herausforderungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche mit Fluchtbiografie wurden zum Schuljahresende 2021/2022 – bis zum Stichtag 15. Oktober 2022 – jeweils erstmals in den Thüringer Kindergärten und Schulen aufgenommen? 2. Welche Kindergarten- und Schulträger haben hierbei welche besonderen Herausforderungen geltend gemacht und wie gelang es, diese zu bewältigen? 3. Welche Auffassungen vertritt die Landesregierung vor diesem Hintergrund zu dem geplanten Auslaufen des Sprach-Kita-Programms des Bundes – auch im Hinblick auf den Bedarf an Sprachförderung in den Thüringer Kindergärten? 4. Wie hoch ist nach der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres am Stichtag 15. Oktober 2022 der Bedarf an Deutsch-als-Zweitsprache-Lehrkräften an den Thüringer Schulen und wie kann dem aktuell entsprochen werden? Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Ministerin Werner, bitte.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich möchte die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Kindertageseinrichtungen, Kindergärten: Die Angaben zu Schutz suchenden Kindern mit Migrationshintergrund im Kindergartenalter werden auf Basis der vom Thüringer Landesverwaltungsamt zur Verfügung gestellten Zugangsdaten erhoben. Des Weiteren wurde für den Monat September 2022 einmalig die tatsächliche Betreuungssituation von Schutz suchenden Kindern aus der Ukraine erfasst. In diesem Zusammenhang wurden auch die Schutz suchenden Kinder und in Thüringer Kindergärten betreuten Kinder erfasst, deren Herkunft nicht die Ukraine ist. Diese Daten wurden bei den örtlich zuständigen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erhoben. Es ist davon auszugehen, dass die erfassten Kinder einen Aufenthaltsstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten haben. Somit sind die Daten belastbar. In der Regel sollten sich die Kinder auch noch weiterhin in Thüringen aufhalten. Im Saldo sind dies zum 15.09.2022 3.137 Kinder im Kindergartenalter, also von 0 bis 6 Jahren. Schule: Für den Schulbereich wird im Rahmen der KMK seit April 2022 wöchentlich die Anzahl der neu in Schulen aufgenommenen Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine erhoben und auf der Internetseite der KMK veröffentlicht. – Das kann man auch öffentlich nachlesen. – Intern wird dabei auch die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an den Schulen abgefragt. Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Erstens, das Kind ist außerhalb Deutschlands geboren. Zweitens, es hat keine deutsche Staatsbürgerschaft oder – drittens – eine nicht deutsche Familiensprache. Das Item „Fluchtbiografie“ wird nicht erfasst. Vom Ausgangspunkt Anfang April, also 13. Kalenderwoche, wurden 19.998 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an Thüringer Schulen erfasst. Zum Schuljahresende mit Stand 18. Juli 2022, 28. KW, waren es 23.887 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, also 3.889 mehr. In diesem Zeitraum waren auch 2.887 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine mit aufgenommen worden. Während der Sommerferien erfolgte keine Abfrage. Mit Stand 18. Oktober, 41. KW, meldeten die Schulen 27.050 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund an Thüringer Schulen. Das sind 3.163 Kinder mehr als zum Stand 18. Juli 2022, 28. KW. Ebenso wurden 4.506 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine angemeldet. Das sind 1.619 mehr als am 18. Juli 2022, 28. KW. Bei diesen Angaben muss jedoch berücksichtigt werden, dass nicht immer alle Schulen eine pünktliche Rückmeldung geben. Es fehlen bei den genannten Abfragen jeweils ca. 20 Prozent der Schulrückmeldungen. Eine genaue Rückmeldung wird die Auswertung der großen Schulstatistik geben, die bis Ende des Jahres vorliegen wird. Zu Frage 2: Zunächst zu den Kindergärten: Im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sind keine besonderen Herausforderungen bekannt, vor die sich die Träger von Kindertageseinrichtungen gestellt sahen. Ausgehend von den verfügbaren Daten sind Platzkapazitäten in Thüringer Kindergärten vorhanden. Zum 01.03.2021 gab es 104.912 Kindergartenplätze, von denen 92.179 belegt waren. Insoweit gab es freie Platzkapazitäten von 12.733 Plätzen. Daher ist davon auszugehen, dass ausreichende Kindergartenplätze für Schutz suchende Kinder mit Fluchthintergrund bestehen. Zu den Schulen: Schulträger insbesondere aus den kreisfreien Städten – aber auch aus kreisangehörigen Städten – vermelden einen hohen Zuzug ukrainischer Familien. Hier wurde in mehreren Gesprächen von Herrn Minister Holter mit Schulträgern sowie von Schulamtsleitern mit Verantwortlichen vor Ort ein abgestuftes Verfahren abgestimmt. Reichen in den betreffenden Schulen die Platzkapazitäten nicht aus, wird in den Schulämtern eine Aufnahme an anderen Schulen, gegebenenfalls auch bei anderen Schulträgern geprüft. Sofern auch hier die Kapazitäten erschöpft sind, werden in Abstimmung mit dem Schulträger weitere Klassen eingerichtet und dabei gegebenenfalls auch neue Räumlichkeiten genutzt. Eine Herausforderung für Kindergärten und Schulen stellt die bestehende Sprachbarriere gegenüber neu ankommenden Kindern und Jugendlichen sowie deren Erziehungsberechtigten dar. Das Landesprogramm „Dolmetschen“ des TMMJV bietet thüringenweit eine Lösung für die Überwindung dieser Hürde. Schulen, Schulämter und Kindertagesstätten zählen zu den berechtigten Stellen und können somit Audio- und Videodolmetscherleistungen in über 50 Sprachen kostenfrei abrufen. Neben Sprachen wie Arabisch, Dari, Farsi, Russisch oder Ukrainisch sind auch die seltenen Sprachen Oromo und Bodo von den Leistungen erfasst. Deren Anbindung erfolgt zunächst per Anmeldung über das TMMJV und ist fortlaufend möglich. Am Landesprogramm sind bisher insgesamt 62 Schulen und 80 Kindertagesstätten angeschlossen und können nach Registrierung das Angebot unbegrenzt abrufen. Aktuell befindet sich das Landesprogramm in seiner zweiten Phase und wird mithilfe der GFAW umgesetzt. Die Dienstleistung wird durch die Firma LingaTel GmbH aus München angeboten. Zu Frage 3: Anfang Juli 2022 hat das zuständige Bundesministerium für die Länder völlig überraschend angekündigt, das Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ zum Ende des Jahres bundesseitig auslaufen zu lassen, obwohl im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eine Verstetigung und Weiterentwicklung des Programms festgelegt ist. Seitens der Länder besteht schlicht keine Chance, das Programm nahtlos in ein Landesprogramm zu überführen. Insbesondere ist die Projektfortführung abhängig von der finanziellen Gesamtsituation in Bezug auf das KiTa-Qualitäts- und ‑ Teilhabeverbesserungsgesetz. Grundsätzlich wird die Fortführung des Programms nicht nur von Thüringen begrüßt, die Jugend- und Familienkonferenz hat sich in einem einstimmigen Beschluss für die Fortsetzung und Verstetigung des Sprachkitaprogramms ausgesprochen. Eine Eins-zu-eins-Weiterführung des Programms würde Thüringen rund 8 Millionen Euro pro Jahr kosten. Daher kann die Lösung nur sein, wenn man das Programm in seiner Breite erhalten will, dass es bundesseitig weitergeführt wird. Das ist zum aktuellen Zeitpunkt alternativlos. Bei einer Überführung in ein Landesprogramm könnte dieses gemeinsam mit dem Landesprogramm „Vielfalt“ fortgeführt werden, da sich diese Programme jeweils ergänzen. Der Vielfalt von Kindern wird auch Rechnung getragen, wenn im Bereich der sprachlichen Bildung der Fokus weiterhin auf alltagsintegrierte Umsetzung gerichtet ist und als inklusives Angebot alle Kinder der Kindertageseinrichtungen einschließt. Dies trifft sowohl bei migrationsbedingtem Sprachförderbedarf als auch bei Bedarfen von sogenannten einheimischen Kindern gleichermaßen zu und hat Vorrang vor anderen möglichen Fördermaßnahmen. Zu Frage 4: Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache als solche gibt es nicht, es gibt Lehrerinnen und Lehrer mit einer Qualifikation für Deutsch als Zweitsprache – die sogenannten DaZ-Lehrer – in unterschiedlicher Ausprägung. Eine entsprechende Qualifizierung über ESF-Mittel fand für circa 200 Lehrerinnen und Lehrer in den Jahren 2014 bis 2020 statt. Auch Lehrerinnen und Lehrer für Deutsch und Fremdsprachen haben die Expertise, DaZ zu unterrichten. Im Grundsatz können – wie in anderen Fächern auch – alle Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen einer Unterrichtsbeauftragung DaZ-Unterricht erteilen. Entsprechend organisieren die Schulen den DaZ-Unterricht für neu zugezogene Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse. Der genaue Bedarf kann erst nach Auswertung der großen Schulstatistik bis Ende des Jahres ermittelt werden. Um vorhandene personelle Ressourcen bündeln zu können, werden gemäß § 45 a Abs. 5 und 6 Thüringer Schulordnung Intensivsprachkurse an geeigneten Stützpunktschulen eingerichtet. Hier erhalten Schülerinnen und Schüler mit wenigen bzw. ohne Kenntnisse der deutschen Sprache DaZ-Unterricht im Umfang von 15 Wochenstunden. Intensivsprachkurse können innerhalb einer Schule klassenstufenübergreifend, in der Sekundarstufe I auch schul- und schulartübergreifend eingerichtet werden. Die restliche Unterrichtszeit nehmen sie am Unterricht ihrer Regelklasse teil. Es werden durch die staatlichen Schulämter laufend neue Intensivsprachkursstandorte eingerichtet. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt keine Nachfragen. (Zuruf Abg. Tischner, CDU: Doch!) Herr Abgeordneter Tischner, bitte.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Ich dachte, der Kollege Wolf möchte erst, ich wollte den Vortritt lassen. Zwei Nachfragen, Frau Ministerin: Sie haben am Ende gesagt, dass Willkommensklassen/Vorschaltgruppen eingerichtet wurden. Können Sie noch mal konkret sagen – vielleicht auch nachliefern – für die einzelnen Schulämter, wie viele das sind? Und die zweite Frage ist: Sie haben von fast 5.000 zusätzlichen Kindern gesprochen, die wir beschulen wollen und möchten. Wie viel zusätzliches Personal wurde für diese rund 5.000 Kinder zusätzlich eingestellt?

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Henry Worm

Fragestunde

Frau Ministerin.

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Heike Werner

Fragestunde

Die Antworten zu den beiden Fragen würde ich Ihnen nachliefern.

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Christian Tischner CDU

Fragestunde

Danke.

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Henry Worm

Fragestunde

Gut. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, und zwar der des Abgeordneten Henkel in der Drucksache 7/6620. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Ich muss sie nur kurz raussuchen!) Die Mündliche Anfrage wird durch Abgeordneten Bühl gestellt.

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Andreas Bühl CDU

Fragestunde

Kollege Henkel hat hier einen ganz schönen Vortext aufgeschrieben. Die geplante Änderung der Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön sieht die Öffnung des Reservats für den Bau von Windkraftanlagen vor. Dies zieht nach Ansicht des Fragestellers deutliche Auswirkungen auf bisherige Artenschutzprojekte nach sich, die mit Mitteln der Europäischen Union gefördert wurden. So ist entsprechend der Förderbedingungen festgelegt, dass der durch die geförderten Projekte erreichte Verbesserungszustand unter anderem in Bezug auf Biodiversität und Artenschutz im Biosphärenreservat auch zukünftig erhalten bleiben muss. Strafzahlungen und Rückforderungen sind vorgesehen, wenn es durch bewusste Fehlhandlungen oder auch durch Unterlassung seitens des Fördermittelempfängers zu einer Verschlechterung des erreichten Zustands kommt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen für das Biosphärenreservat Rhön werden durch die geplante Aufhebung des Bauverbots von Windkraftanlagen im Reservat erwartet, zum Beispiel mit Blick auf den Erhaltungszustand streng geschützter und vom Aussterben bedrohter Arten? 2. Wie wird das Risiko eingeschätzt, dass der Freistaat Thüringen durch die geplante Änderung der Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön im Falle einer Prüfung durch die EU Fördermittel – zum Beispiel für den Artenschutz – zurückzahlen muss? 3. Wie wird die Möglichkeit der Aberkennung von Titeln wie „Biosphärenreservat“, „Sternenpark“ oder „Europäisches Kulturerbe“ durch die Öffnung des Reservats für Windkraftanlagen eingeschätzt? 4. Wie werden mögliche Einbußen der Tourismusbranche beurteilt sowie daraus abzuleitende Haftungsansprüche gegenüber dem Land, die durch die Öffnung des Biosphärenreservats für Windkraftanlagen verursacht werden?

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Dr. Vogel, bitte.

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Dr. Vogel

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henkel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung geht davon aus, dass bei einer Zulassung von Windenergieanlagen bzw. deren Bau alle gesetzlichen Vorgaben zum Arten- und Gebietsschutz entsprechend der dazu erlassenen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Dies erfolgt auch unabhängig von der Biosphärenreservatsverordnung. Zu Frage 2: Sowohl bei der Auswahl von Vorranggebieten für die Windenergienutzung auf Planungsebene als auch in den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen sind die Belange des Artenschutzes zu prüfen und zu beachten. Deshalb sieht die Landesregierung keinen Anlass für die Annahme eines derartigen Risikos. Zu Frage 3: Das Deutsche Nationalkomitee zum UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“, das an der Evaluierung von Biosphärenreservaten maßgeblich beteiligt ist, ist der Auffassung, dass Kern- und Pflegezonen vollständig von der Windenergienutzung freigehalten werden sollen. In der Entwicklungszone wäre die Windenergienutzung bei Einhaltung hoher Standards denkbar. Daher besteht für die Landesregierung aktuell kein Anlass anzunehmen, dass der Titel „UNESCO-Biosphärenreservat“ gefährdet wäre. Der Titel „Sternenpark“ erscheint aus Sicht der Landesregierung durch die mögliche Errichtung von Windenergieanlagen in der Entwicklungszone ebenfalls nicht gefährdet. Grundsätzlich bestehen bereits technische Möglichkeiten, die Befeuerung von Windenergieanlagen so zu steuern, dass eine Lichtverschmutzung in der Nacht auf ein Mindestmaß reduziert wird. Das Europäische Kulturerbe wird durch die geplanten Änderungen der Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön nicht berührt, weil die Rhön keine EKS-Stätte ist, also nicht mit dem Europäischen Kulturerbesiegel als Schutzkriterium ausgezeichnet wurde. Zu Frage 4: Die Landesregierung sieht keinen Anlass anzunehmen, dass die Tourismusbranche Haftungsansprüche geltend machen könnte, wenn Vorranggebiete für eine Windenergienutzung in den Regionalplan Südwestthüringen in der Entwicklungszone des Biosphärenreservats Rhön aufgenommen werden würden. Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Doch, Frau Abgeordnete Hoffmann, bitte.

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Hoffmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank. Herr Staatssekretär, das Thema ist auch in anderen Bundesländern aktuell, zum Beispiel Rheinland-Pfalz. Dort will man das eigentlich nicht machen, Windkraftanlagen in Biosphärenreservaten, weil man die Aberkennung fürchtet. War das schon mal Thema bei der Umweltministerkonferenz und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

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Dr. Vogel

Fragestunde

Das kann ich Ihnen jetzt nicht auswendig sagen. Da müsste ich noch mal nachfragen. Wird Ihnen nachgereicht.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Montag in der Drucksache 7/6623. Bitte, Herr Abgeordneter Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Fragestunde

Die Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Förderung von Forschung und Innovation in Thüringen Mit dem EFRE-Förderprogramm werden zwei Hauptziele verfolgt: Investitionen für Wachstum und Arbeitsplätze – Stärkung des Arbeitsmarkts und der regionalen Wirtschaft – sowie europäische territoriale Zusammenarbeit – Stärkung der grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union. Die EFRE-Ausgaben werden schwerpunktmäßig für die in der Strategie festgelegten Prioritäten verwendet. Im Jahr 2021 trat die EU in einen neuen mehrjährigen Programmplanungszeitraum ein. Die Vorschriften, die für EFRE im Zeitraum 2021 bis 2027 gelten, finden sich in einer Verordnung über EFRE und den Kohäsionsfonds, einer Verordnung über besondere Bestimmungen für das Ziel der europäischen territorialen Zusammenarbeit. In diesen Verordnungen wurden die zwei bisherigen Ziele des EFRE beibehalten: Investitionen in Beschäftigung und Wachstum sowie europäische territoriale Zusammenarbeit. Außerdem konzentrieren sie sich thematisch weiterhin auf folgende Hauptprioritäten: Förderung von Innovation, digitaler Wirtschaft und kleinen und mittleren Unternehmen durch eine Strategie für intelligente Spezialisierung sowie eine grünere, CO -arme Kreislaufwirtschaft. 2 Ich frage die Landesregierung: 1. Wann starten die Thüringer EFRE-Fördergramme beispielsweise zur Förderung von Forschung und Innovation? 2. Woran liegt es, dass in der seit dem Jahr 2021 laufenden EU-Förderperiode nach Kenntnis des Fragestellers noch keine Fördermittel beantragbar sind? 3. Ist es richtig, dass die Programmierung des Onlinetools der Thüringer Aufbaubank zur Beantragung der EFRE-Förderung noch nicht beauftragt ist?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Herr Staatssekretär Feller, bitte.

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Feller

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die drei Fragen der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Montag für die Landesregierung zusammenhängend wie folgt: Um Anträge in den einzelnen Förderbereichen stellen zu können, müssen zunächst Förderrichtlinien veröffentlicht werden und in Kraft treten. Bereits jetzt sind in der Forschungstechnologie und Innovationsförderung – FTI-Förderung – drei der geplanten fünf Förderrichtlinien in Kraft. Für die verbleibenden zwei Richtlinien werden derzeit die Antragsmöglichkeiten für Förderinstrumente geschaffen. Verzögerungen haben sich leider durch die verspätete Veröffentlichung der EU-Verordnung und die damit verbundene späte Bewilligung des Thüringer EFRE-Programms durch die EU-Kommission am 01.06.2022 ergeben. Aktuell stehen zwar über die alte FTI-Richtlinie noch EFRE-Mittel für die Förderperiode 2014 bis 2020 zur Verfügung. Unabhängig davon konnte in der Verbundförderung Mitte September 2022 mit Stichtag zum 01.11.2022 ein erster Call gestartet werden. Ebenso wurde ein Call für die Maßnahme „Geräteausstattung für Forschungsvorhaben“ erfolgreich gestartet und auch schon abgeschlossen. Fördermittel sind also bereits für verschiedene Maßnahmen des aktuellen EFRE-Programms beantragbar. Neben den vorgenannten Punkten ist eine Antragstellung unter anderem für folgende Maßnahmen möglich: Förderung der forschungsbezogenen Infrastruktur, Förderung von Kunst und Kultur, InnoInvest, Verbesserung des Hochwasserschutzes und Gefahrenabwehr an Gewässern erster Ordnung, Wiederherstellung und Vernetzung naturnaher Fließgewässer an Gewässern erster Ordnung. Die Antragstellung erfolgt über das Thüringer Förderportal, die Beauftragung der Programmierung des Portals ist dementsprechend erfolgt. Der Vertragsabschluss war am 31.08.2021.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Nachfragen kann ich nicht erkennen. Wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage für heute in der Drucksache 7/6627, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Hoffmann.

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Hoffmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Weitere Fragen zu den geplanten Stromtrassen SuedOstLink und SuedLink Zu einem Bericht des „Mitteldeutschen Rundfunks“ vom 1. November 2022 und im Anschluss an die Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/3592 ergeben sich weitere Fragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die im Bericht genannten Entschädigungen für Grundstückseigentümer vor? 2. Ist der Vorhabenträger bzw. der Stromnetzbetreiber zu Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet für den Fall, dass Leitungen durch Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete verlaufen, und wenn nicht, warum? 3. Welche Ausgleichsmaßnahmen sollen für die Trasse SuedOstLink in Thüringen stattfinden, sofern die Antwort auf die Frage 2 ja lautet? 4. Beabsichtigt die Landesregierung inzwischen eine zweite Klage gegen den Trassenverlauf von SuedLink zu erheben – siehe Antwort auf Frage 6 der genannten Kleinen Anfrage? Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Staatssekretär Dr. Vogel.

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Dr. Vogel

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Abgeordnete Hoffmann, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In der Praxis schließt der Vorhabenträger mit dem Grundstückseigentümer einen Vertrag ab. Für die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen gibt es darüber hinaus auch Rahmenvereinbarungen, welche die Übertragungsnetzbetreiber mit einigen Landwirtschaftsverbänden getroffen haben. Für Erdkabel kommt es in aller Regel nicht zu einem Eigentumswechsel, sondern sie werden direkt über die Eintragung einer Grunddienstbarkeit ermöglicht. Aktuell befinden sich die Vorhabenträger zu dem Thema mit den Verbänden, aber auch mit einzelnen Eigentümern im Austausch. Zu Frage 2: Die Vorhabenträger TransnetBW und 50Hertz sind dann zu Kompensationsmaßnahmen verpflichtet, wenn es sich bei dem geplanten Vorhaben um einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft handelt. Nicht jede, meist kurzfristige Beeinträchtigung ist im rechtlichen Sinne als erheblicher Eingriff anzusehen. Für die beiden Vorhaben SuedLink und SuedOstLink ist derzeit absehbar, dass es erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft geben wird, die zu kompensieren sind. Dies gilt unabhängig von der Lage in einem Schutzgebiet wie beispielsweise Natur- oder Landschaftsschutzgebieten. Hier gelten parallel die in den Verordnungen enthaltenen Regelungen zu dem jeweiligen Schutzgebiet. Daraus können gegebenenfalls weitere Auflagen erwachsen. Zu Frage 3: Den Vorhabenträgern sind seitens der oberen Naturschutzbehörde, der Kreise und Kommunen etc. Vorschläge für mögliche Kompensationsmaßnahmen unterbreitet worden. Diese werden derzeit von den Vorhabenträgern ausgewertet. Eine Zusammenstellung der seitens der Vorhabenträger geplanten Kompensationsmaßnahmen liegt der oberen Naturschutzbehörde als zuständiger Naturschutzbehörde derzeit noch nicht vor. Zu Frage 4: Hierzu kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt mitteilen, dass in Anbetracht der gegenwärtigen Energiekrise die Landesregierung aktuell dabei ist, künftige Versorgungsszenarien und einzelne Energieinfrastrukturen unter den geänderten Voraussetzungen in den Blick zu nehmen und Handlungsmöglichkeiten abzuwägen. Sobald der Planfeststellungsbeschluss bei dem von Ihnen angesprochenen Vorhaben des Bundesbedarfsplangesetzes dem SuedLink zugestellt wird, werden die Fachbehörden des Freistaats Thüringen diesen Verwaltungsakt prüfen und aufgrund der Ergebnisse eine fachlich begründete Entscheidung zur Klageerhebung vorbereiten. Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Wir haben jetzt im Rahmen der Fragestunde fünf weitere Mündliche Anfragen nicht abarbeiten können. Diese sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe erneut den Tagesordnungspunkt 13 auf, um das Wahlergebnis bekannt zu geben: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6628 Abgegebene Stimmen: 76, ungültige Stimmen: 0, gültige Stimmen: 76. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 48 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auch in einer ersten Wahlwiederholung nicht erreicht. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6297 dazu: Digitales Thüringen jetzt! – Prioritäten setzen, anpacken, umsetzen Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/6564 Wird das Wort zur Begründung des Antrags gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags gewünscht? Herr Abgeordneter Kemmerich, bitte.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Freitagnachmittag, das Interesse ist leider überschaubar, aber das Thema, glaube ich, ist so wichtig, dass wir ihm unbedingt große Aufmerksamkeit widmen sollten. Ich hoffe, liebe Zuschauer auf der Tribüne, dass noch weitaus mehr dieser Diskussion folgen und den Dingen, die wir daraus folgern müssen. Zuletzt am Wochenende habe ich für meinen Sohn – damit sich keiner aufregt, der ist knapp zwei Meter groß, hat Schuhgröße 49, deshalb musste ich über den Online-Handel gehen – online Schuhe bestellt, weil die nun mal aufgrund hoher Bewegungstätigkeit verschlissen waren. Wir haben die Schuhe ausgesucht, mit der Kreditkarte bezahlt. Wenige Zeit später bekamen wir per Mail den Bestellstatus angezeigt, bekamen angezeigt, dass die Sendung unterwegs war, eine Tracking-Nummer wurde mitgeteilt. Am nächsten Tag konnten wir in der Poststation – wir machen keine Werbung – unter Vorhaltung eines QR-Codes zur Öffnung einer Tür diese Schuhe abholen. Wie sieht die Praxis aus, wenn man in dem Governmentstore Thüringens/Deutschlands shoppen geht? Schon die Authentifizierung ist ein großes Problem. Es gibt kein Unternehmenskonto. (Zwischenruf Dr. Schubert, Staatssekretär: Doch!) Ich kenne nur Privatkonten. Aber wir diskutieren das ja gerade. Zahlmethoden gibt es nicht, es gibt keinen Zugriff auf Paypal oder Kreditkarten. Und dass mir die nachgefragte Dienstleistung per Tracking übersandt wird – wir haben eben schon über Pass- und Meldewesen gesprochen –, gibt es auch nicht. Ich habe diese Woche das Beispiel zitiert, wie schön es wäre, darüber nachzudenken, dass bei Ablauf eines Dokuments, das ich behördlich verlängern lassen muss, mir die Behörde ein freundliches Schreiben schicken würde mit dem Hinweis: Ihr Pass läuft aus, sehr geehrter Herr Kemmerich, wählen Sie, ob die Daten noch stimmen, wählen Sie, ob Sie ein neues Bild haben möchten. Wenn ich beides verneine, schickt man mir ein Dokument, das dem alten ähnlich ist, nur mit einer neuen Gültigkeit. Wenn ich es bejahe, schicke ich die elektronischen Daten entsprechend zurück, finde sodann das Produkt – diesen Pass – in einem elektronischen Postkasten, bezahle es online, und schon haben viele Leute Wege, Aufwand und Zeit gespart. Herr Staatssekretär Schubert, wir diskutieren das ja gern. Ich komme nicht umhin zu sagen, dass die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ein Desaster ist. Im fünften Jahr des Gesetzes sind die Bürger und Unternehmer immer noch auf dem Weg zu Behörden, ziehen Wartemärkchen, kommen wiederholt in die Bürgerhäuser und Bürgerservicestellen, um nicht nur Anträge zu stellen, sondern auch um am Ende das Produkt – den Pass oder die Zulassung – abzuholen. Insofern ist die Bilanz digitaler Transformation – ich rede hier von Transformation im fünften Jahr – nicht nur erschreckend, nein: Sie ist kaum messbar und damit an Peinlichkeiten eigentlich nicht zu überbieten. Es geht jetzt gar nicht nur gegen Thüringen. Es ist deutschlandweit ein Desaster. Aber es wäre eine tolle Sache zu zeigen: Thüringen ist da besser. Das sollte unser Anspruch sein. (Beifall Gruppe der FDP) Man könnte sich tatsächlich mit wenig Aufwand, aber mit einem sehr intensiven, krassen Willen darauf stürzen, hier nicht nur Nummer 1 in Deutschland zu werden, sondern wir können eine Vorreiterrolle in Europa einnehmen. Wir können Lokomotive sein. Das passt auch zum Gesamtbild: Wir brauchen Dinge, mit denen wir aus dem ganzen Schlamassel – nenne ich es mal – auch wieder herauskommen, die uns nach den krisengeneigten Jahren immer noch bevorstehen. Es wird auch nicht leicht, da hinauszukommen. Und dieses ThAVEL-System – ich komme nicht her – ist der Sargnagel aller Bemühungen zur Digitalisierung der Verwaltung, denn das Problem ist, Herr Staatssekretär, dort werden einfach bisher analoge Vorgänge digitalisiert – in Anführungszeichen. Das ist keine Digitalisierung, es ist nichts anderes, als dass man eine PDF im Internet erreichbar macht; diese PDF ist medienbruchmäßig, also man muss sie ausdrucken, man kann sie nicht online ausfüllen, geschweige denn unterschreiben. Wir haben die Tage einen Beschluss zur elektronischen Signatur gefasst, aber auch nur für einen ganz kleinen Bereich. Wenn wir nicht anfangen – und darum geht unser Antrag –, diese Prozesse einfach neu zu erfassen, aufzufassen, um sie dann in die digitale Welt zu transformieren, dann machen wir einfach nur schlechte analoge Prozesse im Internet abbildbar und damit keinen Deut besser. Das ist der Aufbruch und der beginnt nun mal im Kopf, dass wir sagen, wir stellen das infrage, wie wir zurzeit in den Behörden arbeiten. Wir haben darüber diskutiert, welche Wege man gehen kann. Es ist eben heute nicht mehr notwendig, binnen einer halben Stunde das nächste Bürgerhaus zu erreichen. Der Server, die Cloud kann auch Kilometer, Meilen und – ich weiß nicht – auch Staaten weg sein. Die digitale Transformation ist eine Riesenaufgabe, ein Riesenprozess. Wir haben ihn bis heute nicht begonnen, obwohl er Ende des Jahres fast fertig sein müsste. Ich freue mich auf die Diskussion. Herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich gebe folgenden Hinweis: Die Landesregierung erstattet entgegen der Ankündigung zur Feststellung der Tagesordnung keinen Sofortbericht zu Nummer II des Alternativantrags der Parlamentarischen Gruppe der FDP. Deshalb steht für die Beratung des Antrags und des Alternativantrags auch nur die gekürzte Redezeit zur Verfügung. Ich eröffne die Aussprache. Als ersten Redner rufe ich Abgeordneten Bühl von der CDU-Fraktion auf.

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Andreas Bühl CDU

Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern

Sehr verehrte Damen und Herren, ich freue mich, dass wir heute zum Aufruf dieses Tagesordnungspunkts kommen; ich denke, ein Tagesordnungspunkt, in dem wir sehr fachlich und sachlich diskutieren können. Ich denke, das ist auch ein guter Kontrast zu manch anderem Punkt, den wir in dieser Plenarsitzung heute schon hatten. Mir ist wichtig, dass wir diesen Antrag, den wir hier als CDUFraktion eingebracht haben, den die FDP noch mit einem ergänzenden Antrag flankiert – so möchte ich es mal sagen, will ich auch noch begründen –, dass wir diesen Antrag dann auch in der Folge heute nicht abschließend hier behandeln, sondern uns damit auch in den zuständigen Fachausschüssen beschäftigen und noch mehr Experten dazuholen, weil das Thema „Digitalisierung“ einfach eines der Megatrends weltweit ist, den wir in Thüringen natürlich mitgehen müssen und den nach unserer Auffassung die Landesregierung noch nicht so weit mitgegangen ist, wie es nötig ist. Wir sehen Digitalisierung in verschiedensten Bereichen: Wir sehen das beim Energiesparen in smart Homes, wir sehen Digitalisierung in automatisierten Systemen, um gegen Fachkräftemangel anzugehen. Wir wissen, in Thüringen haben wir bis zum Jahr 2030 einen Fachkräftebedarf von 330.000 Menschen. Den werden wir gar nicht decken können, wenn wir zum einen nicht effektiver werden und uns zum anderen natürlich auch Fachkräfte von außen mit dazuholen. Die automatisierten Systeme werden, genauso wie künstliche Intelligenz oder Algorithmen, ein ganz wesentlicher Punkt sein, um Prozesse zu beschleunigen. Videokonferenzen haben wir alle aufgrund der Coronapandemie schon mehr oder weniger in Fleisch und Blut übergehen lassen. Auch die sind natürlich Digitalisierung, auch die müssen sich in Prozessen abbilden. Jetzt will ich das mal in Vergleich zu dem setzen, was die Landesregierung bisher gemacht hat. Kollege Kemmerich hat schon festgestellt: Der OZGZeitplan ist nicht zu halten. In den Umfragen zur Digitalisierung steht Thüringen eher im hinteren Feld als im vorderen. Wir sehen, dass digitale Dienstleistungen sowohl beim Land, aber auch bei den Kommunen bei Weitem noch nicht so verbreitet sind, wie es bei anderen Ländern der Fall ist. Wir haben also noch deutlich nachzuholen. Digitalisierung ist auch nicht, wenn man eine PDF hochlädt und sich dann ein PDF-Formular runterladen kann. Das ist noch keine Digitalisierung. (Beifall Gruppe der FDP) Das setzt sich fort mit Behördentelefonnummern – auch das ist noch nicht wirklich digital, auch wenn es natürlich nötig ist – und bei der e-Akte. Wir mussten das zumindest in Corona feststellen. Ich erinnere mal an die Anträge für die Coronahilfen, die im Grunde digital ausgefüllt, ausgedruckt und dann zur Aufbaubank gefahren wurden, um sie dort wieder einzutippen. Das ist keine Digitalisierung. Da muss Thüringen noch einen ganzen Schritt gehen. Es braucht natürlich dafür auch Personal und Geld, aber es braucht nicht nur Personal und Geld. Darüber können wir uns sicherlich auch im Prozess unterhalten, sollte es da mehr Ressourcen brauchen. Es braucht vor allen Dingen auch klare Zuständigkeiten. Das will ich noch mal an dem Punkt II unseres Antrags deutlich machen. Wir sehen, dass die Frage von Strukturen hier in Thüringen auch ein Hemmschuh für die Digitalisierung im Land ist. Ich will das mal deutlich machen. Wir haben unseren Oberdigitalisierungsbeauftragten ja hier im Rund sitzen. Ich gehe davon aus, er wird auch nachher zu uns sprechen – Herr Staatssekretär Schubert. Aber Sie sind natürlich nur einer von den Entscheidern. Im gleichen Zug haben wir ein Digitalministerium, das für die Binnendigitalisierung aber gar nicht zuständig ist, sondern sich um digitale Gesellschaft kümmert. Wir haben in jedem einzelnen Haus Digitalisierung. Ich erinnere an den Bereich Bildung, an die gescheiterte Schulcloud, die man jetzt langsam in Fahrt gekriegt hat. Aber im Bereich Schule sehen wir unheimlich viel Digitalisierungsbedarf. Jeder Kreis ist da auch unterschiedlich unterwegs, weil aus unserer Sicht auch die Steuerung vom Land dort ein ganzes Stück fehlt. Das könnte ich jetzt über jedes Ministerium fortsetzen. Zum Schluss ist es so: Es gibt keinen klaren Entscheider, der auch mal ein Veto einlegen könnte. Soweit ich das sehe, gibt es das zum Beispiel in Hessen. Dort kann der Digitalminister auch ein Vetorecht ausüben. So etwas haben wir hier in Thüringen nicht. Zum Schluss macht jedes Ministerium sein eigenes Ding. Ich kann mich erinnern, wir waren bei einer Konferenz im Steigerwaldstadion. Da waren Sie auch mit, Sie haben auch dazu eingeladen. Zum gleichen Zeitpunkt hat auch das Bildungsministerium seine Digitalkonferenz gemacht – am gleichen Tag, gleiches Thema. Die Akteure mussten sich aufteilen. Das ist für mich nur ein kleiner Ausschnitt dessen, dass man sich im Land nicht wirklich abspricht. Das ist aus unserer Sicht nur strukturell zu ändern, indem man Zuständigkeiten ändert, indem man sagt: Wir haben ein für Digitalisierung zuständiges Ministerium. Dieses Ministerium kann Entscheidungen treffen. Es kann auch andere Ministerien binden, damit wir hier schneller vorankommen, damit wir uns nicht schon auf der Ebene der Landesverwaltung verlieren, und im gleichen Zug auch den Ebenen darunter entsprechende Hilfestellungen geben. Auf die Digitalagentur will ich auch noch eingehen. Wir haben sie in Thüringen. Sie ist auch damals mit großer Aufmerksamkeit eingesetzt worden. Die Digitalagentur in Thüringen beschränkt sich aber im Vergleich zu denen anderer Länder darauf, dass sie Auftragsempfänger ist. Es gab diese Woche erst ein Symposium, bei dem es auch um die neue Digitalstrategie des Landes ging. Ich bin mir sicher, Staatssekretär Schubert wird uns zu der Digitalstrategie etwas sagen, wie es damit weitergehen soll. Dort sehen wir, dass die Digitalagentur mehr oder weniger um Aufträge – ich will nicht sagen „betteln“ – werben muss bei den Ministerien und selbst überhaupt keine Kreativkompetenz entwickeln kann. Andere Länder sind dort weiter. Ich erinnere an Bayern. In Bayern hat man in der letzten Woche erst eine Kooperationsvereinbarung der dortigen Digitalagentur mit Singapur geschlossen – einem Land, das ohne Frage digital schon ein ganzes Stück weiter ist. Sie kann dort auch selbst Ideen entwickeln, um auch kreativ zu sein. Das sehen wir bei unserer Digitalagentur nicht. Auch das ist Teil unseres Forderungskatalogs. Wir brauchen einen Hotspot für Ideen, indem wir den auch entwickeln können. Wir müssen uns besser vernetzen, um auch Firmen zu helfen. Auch das könnte über eine solche Digitalagentur passieren. Und wir brauchen vor allen Dingen einen Fortschritt beim E-Government. E-Government ist ein Stichwort, das über Jahre immer gern gepredigt wird, aber so richtig vorangekommen sind wir nicht. Wir waren in der letzten Legislatur als Wirtschaftsausschuss in Estland und haben uns das alles angeschaut. Man muss feststellen: Das ist schon wieder ein paar Jahre her und wir sind trotzdem noch weit davon entfernt, das erreicht zu haben, was es dort schon seit Jahren gibt. Ich bin mir nicht sicher. Wir haben das E-Government-Gesetz hier auch im Landtag zu beraten. Dort haben Sie reingeschrieben, dass jede Behörde für sich entscheiden soll, ob sie das Schriftformerfordernis abschaffen kann. Das ist für mich so ein bisschen ein Eingeständnis dessen, dass man irgendwo versagt hat, wenn man das so herunterdeklariert und zum Schluss die Tore aufmacht, dass jeder irgendwo seins macht. Das, finde ich, ist nicht der richtige Weg. Wir müssen davon wegkommen, dass wir Dinge nur analog machen. Wir müssen vielmehr auch digital machen können. Ich finde, da sollte sich Thüringen auch besser mit anderen Bundesländern vernetzen. Bayern habe ich schon angesprochen. Dort ist über die Kommunen und über das Land meiner Auffassung nach schon deutlich mehr auch digital möglich. Daran sollten wir uns ein Beispiel nehmen und vielleicht auch zusammenarbeiten, denn ich glaube, da kann ein kleines Land wie Thüringen mit größeren Ländern auch noch deutlich mehr erreichen. Zum Schluss will ich noch mal den Punkt Schule ansprechen. Das ist ein Punkt, der beschäftigt uns natürlich sehr stark. Wir müssen unsere Schulen fit machen für die Digitalisierung. Wir haben zwar mit Breitbandausbau schon einiges geschafft, aber ich bin froh, dass die Landesregierung auch eingesehen hat, dass ihr ursprüngliches Ziel mit 50 MBit nicht das richtige war, dass wir da jetzt vorankommen. Dort muss mehr passieren. Es braucht eine bessere Vernetzung. Ganz zum Abschluss will ich noch sagen – die Zeit ist gleich rum: Der FDP-Antrag, ich sehe ihn als Ergänzung unseres Antrags. Viele Dinge, die dort aufgegriffen werden, finden sich auch bei uns wieder, vielleicht in der einen oder anderen noch schärferen Form. Wir sollten beide Anträge auch in den zuständigen Ausschüssen beraten. Ich sehe dort den Wirtschaftsausschuss federführend, weil dort auch die Digitalagentur angebunden ist, der ich eine große Rolle beimesse, und natürlich auch den Finanzausschuss, bei dem die Frage von E-Governement liegt. Vielen Dank. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern

Man weiß gar nicht so richtig, wo man gerade anfangen soll, weil Sie bei dem Thema „Digitalisierung“ auch immer alles so wundervoll durcheinander schmeißen. Da geht es dann von der Frage von Fachanwendung hin zu tatsächlich großen Fragen, die wir lösen müssen. Ich versuche mal, das ein bisschen zu sortieren. Ich habe nicht wahnsinnig viel Zeit, aber sei es drum. Die CDU hat uns hier einen Antrag vorgelegt, der so ein bisschen aus einer Parallelwelt kommt. In Ihrer Welt muss die CDU in den letzten 16 Jahren in der Opposition gewesen sein, zumindest würde das weite Teile Ihres Antrags erklären. Es mag jetzt zum einen verwundern, zum anderen freuen wir uns natürlich, dass Sie so zufrieden in der Opposition angekommen sind. Für Thüringen und für Deutschland ist das aus meiner Perspektive eventuell auch der bessere Zustand. Das sieht man schon an der Eröffnung Ihres Antrags. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Ist das Ihr Ver- such, eine sachliche Diskussion zu führen?) Nein, ich versuche nur, das immer wieder währende – das ist ja nicht der erste Antrag zur Digitalisierung, den Sie hier einreichen, der faktisch nichts bewirkt, der völlig schlecht strukturiert ist. (Unruhe CDU, Gruppe der FDP) Das Lustige daran ist ja, dass er in weiten Teilen aus Grünen-Beschlüssen abgeschrieben ist. Das ist auch eine ganz interessante Geschichte. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Reden Sie doch mal zum Thema!) Genau. So viel zum Thema „Sachlichkeit“. Ich finde es wirklich wunderbar, (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Ich kann Ihnen sagen, was ich will!) – Herr Kemmerich, ich glaube nicht, dass Sie mir sagen, wozu ich rede. Und ich rede zum Thema. Im Gegensatz zu Ihnen schaffe ich hier vorne mehr als Bullshitbingo, ein bisschen Worte wie KI und „das ist ein Megatrend“ in den Raum zu werfen. (Beifall DIE LINKE, SPD) Ihre Redebeiträge haben gezeigt, dass Sie von Digitalisierung nicht mehr als Buzzwords verstanden haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist der entscheidende Punkt, über den wir hier reden. Und Sie kommen mit Ihren komischen Buzzwordanträgen, die Sie hier reinwerfen, und glauben, dass Sie damit irgendwie ansatzweise die Probleme lösen, die wir im Bereich der Digitalisie ­ rung haben. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Sie haben noch nicht ein Wort zu dem Antrag gesagt!) Und ich weiß, dass ich Sie damit immer triggere, weil es ganz schwer ist, sich von einer Frau so was sagen zu lassen, (Heiterkeit CDU) weil Männer ja quasi qua Geburt wissen, was Digitalisierung in ihrer Welt ist. Aber so ist es halt eben nicht. Um jetzt zurückzukommen zu dem, was ich eigentlich sagen wollte: Das ist die Tatsache, dass kein einziges Bundesland bis Ende 2022 tatsächlich die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes erfüllen wird und natürlich auch Thüringen nicht. Das ist keine Überraschung. Das haben wir schon festgestellt. Ja, Thüringen steht zum Beispiel in den ostdeutschen Bundesländern vorne. Doch. Und sogar noch vor den Stadtstaaten. Aber natürlich ist das so. Das aktuelle Dashboard des OZG zeigt das nämlich ziemlich deutlich. Und Thüringen führt die Liste der ostdeutschen Bundesländer tatsächlich an. Und das ist aber auch alles was, das ich gar nicht abfeiern will, weil dieser ganze OZG-Prozess ein riesengroßer Murks ist. Der OZG-Prozess ist ein riesengroßer Murks. Und Sie verschweigen aber tatsächlich, dass das nicht nur ein Thüringer Problem ist, sondern dass das ein grundsätzliches Problem ist und dass dieses Problem darauf zurückgeht, dass das OZG das Problem ist. Und jetzt denken wir noch mal ganz kurz darüber nach. Wer hat das OZG gemacht? Ich weiß nicht. Ich war es nicht. Grüne waren es auch nicht. Linke waren es auch nicht. Ich würde fast sagen, es war die CDU, aber das ist nur so eine Mutmaßung von mir. Von daher: Vielleicht kommen wir mal auf den Boden der Tatsachen zurück. Das OZG ist ein rein quantitativ auf die Bereitstellung einer Anzahl von Leistungen ausgelegtes Gesetz. Der Fokus liegt auf dem Frontend. Ich habe nicht genug Zeit, das zu erklären, können wir gern in der Pause lösen, zu wissen, was das Frontend ist. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Nun hör doch mal auf mit der Scheiße!) Die Umstrukturierung der Verwaltung …

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Henry Worm

Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern

Ich bitte doch jetzt um etwas mehr Sachlichkeit hier. Das Wort hat Frau Abgeordnete Henfling.

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Madeleine Henfling GRÜNE

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Die Umstrukturierung der Verwaltung wird bei dieser Frage und beim OZG nämlich überhaupt nicht mitgedacht. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Grup- pe der FDP) Da gibt es zum Beispiel auch das Problem, dass wichtige Qualitätskriterien erst viel später in die laufenden Prozesse eingestreut worden sind. Das ist faktisch der perfekte Cocktail für ein absolutes Prozessversagen und so ist es auch genau eingetreten. Es ist keine Überraschung. So wurde zum Beispiel die Richtlinie zur IT-Sicherheit für den Portalverbund erst im Januar dieses Jahres vorgelegt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, fast am Ende eines Prozesses kommen die Ansagen zur IT-Sicherheit, weil es der CDU auf Bundesebene vorher übrigens nicht eingefallen ist. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Die Nichteinhaltung des Zeitplans ist da nur eine logische Konsequenz aus diesem ganzen Chaos und aus diesem vermurksten Prozess. All das lassen Sie in Ihrem Antrag weg und das lassen Sie aus. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Die Unzuläng- lichkeiten der Landesregierung …) Nur weil Sie wieder mal feststellen wollen, dass Thüringen, dass Rot-Rot-Grün, der Sozialismus, was auch immer, schuld daran ist, dass Digitalisierung nicht funktioniert. Bei Ihren Lösungsvorschlägen kriegen Sie dann Ideen, die wir als Grüne kürzlich in einem Fraktionsbeschluss veröffentlicht haben, kombiniert mit ein paar überflüssigen Feststellungen und der Benennung bereits stattfindender Prozesse. Und dann sieht man auch hier in der Diskussion, die Sie führen, dass Sie alles durcheinanderschmeißen. Die Frage ist doch: Bei dem Thema „Digitalisierung“ gibt es Sachen, die müssen wir übergreifend lösen. Da geht es um Schnittstellenmanagement etc. pp. Das sind Sachen, die müssen wir übergreifend lösen. Die Frage, wie dann zum Beispiel einzelne Fachanwendungen funktionieren oder wie in einzelnen politischen Bereichen Digitalisierung umgesetzt wird – beispielsweise im Schulbereich –, ist eine ganz andere Frage als die Frage, die miteinander verknüpfend ist. Oder die technischen Fragen sind auch nicht unbedingt die gleichen Fragen wie die Fachanwendungsfragen. Sie schmeißen das alles in einen Topf, dann packen Sie noch ein bisschen KI rein und dann packen Sie noch ein paar andere Sachen rein und glauben doch, dass das in irgendeiner Art und Weise eine sinnvolle Digitalstrategie ist. Auch Ihr Vorschlag, eine ministerielle Steuerung dort einzubauen, wird zur Hälfte einer Legislaturperiode nicht funktionieren, zumal wenn Sie es nicht schaffen, in den Strukturen, in den Verwaltungen tatsächlich auch dafür zu sorgen, dass sich in den Köpfen der Verwaltung etwas ändert. Denn nicht nur das Land ist daran schuld, dass Digitalisierung nicht funktioniert, sondern auch gerade in den kommunalen Verwaltungen gibt es unheimlich viele Bremser zum Thema „Digitalisierung“. Nicht zuletzt sind Sie als Fraktion immer wieder auch ein Bremser der Digitalisierung hier in diesem Haus gewesen, ich erinnere mich da an sehr interessante Diskussionen. – Meine Redezeit ist abgelaufen und ich höre auch auf zu reden. Das ist gar kein Problem. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Herr Abgeordneter Montag, ich weiß, dass für Sie manches nicht ganz leicht zu ertragen ist, was hier vom Rednerpult kommt, aber für die Aussage „Hör doch mal auf mit der Scheiße!“ erteile ich Ihnen eine Rüge. (Beifall DIE LINKE) Wir kommen weiter. Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Möller, Fraktion der AfD, auf.

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Stefan Möller AfD

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Präsident, liebe Gäste, wer hätte gedacht, dass beim Thema „Digitalisierung“ der ruhige Vortrag aus den Reihen der FDP bei Frau Henfling einen Puls wie bei einem Kolibri auslöst. Ich hätte es nicht vermutet. Fangen wir erst mal mit Antragskritik an. In der Tat ist mir natürlich auch das aufgefallen, was Frau Henfling aufgefallen ist: Die Anträge schwellen so ein bisschen über von bestimmten Begrifflichkeiten. Ich musste vorhin an Herrn Gottweiss denken. Herr Gottweiss hatte, als es um unseren Energiewendeantrag oder energiepolitischen Antrag ging, so ein bisschen bemängelt, wir würden mit Binsenweisheiten um uns hauen oder Selbstverständliches wiedergeben. Und nun schaue ich mir diesen phrasengeschwängerten Antrag der CDU an – bei der FDP gibt es das auch, da sind ein paar mehr Fremdwörter drin, das müsste Ihnen eigentlich gefallen, Frau Henfling, das passt doch mehr zu Ihrer bunten Welt. (Beifall AfD) Da sind natürlich auch ein paar Füllphrasen drin, die hätte man durchaus weglassen können. Wenn ich hier lese, dass es der Anspruch Thüringens sein muss, sich mit eigenen Innovationen an die Spitze der Digitalisierung zu setzen, statt nur Vorhandenes zu kopieren, dann ist das natürlich kein großer Wurf, sage ich jetzt mal. Insofern kann ich das ein bisschen achvollziehen. „Bullshitbingo“ und „Buzz n ­ words“ würde ich es trotzdem nicht nennen, Frau Henfling. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind ja so anständig!) Jetzt kommen wir mal zu Ihrer Seite, zur Landesregierung: Ich wäre auch ganz vorsichtig an Ihrer Stelle, von „riesengroßem Murks“ zu sprechen, denn wenn hier jemand riesengroßen Murks in Sachen Digitalisierung auf dem Kerbholz hat, dann ist es ja wohl die Landesregierung. (Beifall AfD) Insofern hat der Antrag von beiden Fraktionen durchaus seine Berechtigung, insbesondere wenn beispielsweise gefordert wird, dass man eine Bündelungsstelle Digitalisierung schaffen will. Ich glaube, beide Fraktionen sehen vor, dass das in der Staatskanzlei angehängt wird. Das Allerwichtigste natürlich – und das hat auch Ihr Vortrag eben wieder gezeigt – ist ja nicht, dass sich irgendwelche Leute hinstellen und Sonntagsreden halten und mit so ein paar Buzzwords um sich werfen, sondern dass sie den eigenen Murks verhindern, den Sie produzieren – und davon gibt es eine ganze Menge, allein in den letzten Tagen, was da bekannt geworden ist. Ich denke da beispielsweise an die Datenlöschunfälle in verschiedenen Ministerien. Da sind 1.800 Dateien unbeabsichtigt gelöscht worden. Mann, manchmal kann man ja froh sein, dass wir noch eine analoge Verwaltung haben, da passiert so was wenigstens nicht so schnell, dass alles weg ist. (Beifall AfD) Ich meine – und immerhin: Nach zwei Monaten wissen die Leute immer noch nicht so richtig, was eigentlich alles gelöscht wurde und ob etwas Wichtiges dabei war. Vermutlich war nichts Wichtiges dabei. Zweite Sache – die elektronische Kommunikation: Ich meine, Sie träumen ja alle davon, dass die elektronische Kommunikation zum Endkunden – also zum Bürger – funktioniert. Ich würde als Rechtsanwalt ja schon davon träumen, wenn nicht nur ich als Rechtsanwalt elektronisch mit den Gerichten kommunizieren muss, sondern die Gerichte dann auch mit mir als Rechtsanwalt zurückkommunizieren können. Aber bisher ist es leider so, dass die einzige Kompetenz Thüringer Gerichte in Sachen elektronischer Kommunikation darin besteht, dass sie meine Schriftsätze elektronisch empfangen können. Aber sie sind nicht in der Lage, mir auch ihre Schriftsätze elektronisch zukommen zu lassen. Das ist in der Tat ein Punkt, wo viele andere Bundesländer deutlich weiter sind. Auch da würde ich sagen: Das ist eine klassische Kompetenzfrage, Frau Henfling, und da liegt es wohl offensichtlich bei Ihrer Koalition so ein Stück weit im Argen. Wenn ich höre, dass sich die CDU-Kollegen wünschen, dass im Rahmen des E-Government-Gesetzes jede Behörde selbst entscheiden kann, wie sie das Schriftformerfordernis wahrt, ob sie da nicht vielleicht elektronische Möglichkeiten anbietet – ich weiß nicht, ob das so gut ist. Beim derzeitigen Kompetenzstand dürfte da Chaos zu erwarten sein, wenn da jeder macht, was er will. Insofern widerspricht das auch ein Stück weit Ihrem Vorschlag, eine Bündelungsstelle einzurichten, die ich – wie gesagt – für eine gute Idee halte, denn – und da komme ich zum letzten Beispiel – man sollte damit sehr schnell machen, bevor nämlich beispielsweise ein Minister wie Georg Maier die nächsten 17 Millionen Euro verbrennt, indem er sie in ein zentrales Vorgangsbearbeitungsprogramm investiert, obwohl dessen Laufzeitende bereits beschlossen ist. 17 Millionen Euro versenkt in Fragen der Digitalisierung, obwohl man es sofort hätte verhindern können, obwohl in dem eigenen Haus davor gewarnt worden ist. Das ist auch eine ganz spezielle Komponente von Digitalisierungsbemühungen hier im Freistaat Thüringen. Da sieht man, wie dringend wichtig eigentlich Kompetenzgewinn wäre. Nehmen Sie dem Herrn Maier schnell die Digitalisierung weg, bevor noch mal so ein Unsinn passiert! (Beifall AfD) Nach all dem, was ich jetzt schon gesagt habe, kann ich mir gut vorstellen, warum die Landesregierung auf einen Sofortbericht verzichtet hat. Es wäre wohl nicht gut ausgegangen, was sie da hätte berichten müssen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Weltzien das Wort.

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Philipp Weltzien Die Linke

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Gut, versuchen wir es mal sachlich. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, mit dem Antrag versucht sich die CDU-Fraktion, ähnlich wie die FDPGruppe in der Vergangenheit, am großen digitalpolitischen Wurf. Es ist am Ende ein wilder Ritt durch Onlinezugangsgesetz, künstliche Intelligenz, Breitbandausbau und E-Government. Das kann man probieren. Ich möchte exemplarisch auf zwei Ihrer Beritte eingehen. In diesem Antrag handelt es sich um einige Punkte, die ich tatsächlich sehr bedenklich finde. Zum Beispiel sollen Digitalisierung, Automatisierung und künstliche Intelligenz wesentliche Schlüssel zur Bewältigung des Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst sein. Auffällig ist hier, dass sich die CDU offensichtlich argumentativ neu orientiert hat. Was meine ich damit? Noch vor nicht allzu langer Zeit haben Sie Digitalisierung als Schlüssel für Ihre Fantasien von Personalabbau in der Verwaltung gesehen. Jetzt muss sie dafür herhalten, Fachkräfte zu ersetzen. Liebe CDU-Fraktion, diese Vorschläge werden an dieser Stelle wohl kaum die Lösung sein. Zur Bewältigung des Fachkräftemangels werden in erster Linie immer noch Menschen gebraucht. Digitalisierung, Automatisierung, künstliche Intelligenz können hier nur unterstützend zur Seite stehen. Digitale Verwaltung kann gut ausgebildete Mitarbeiterinnen nicht ersetzen. Wer das behauptet, hat die Anforderungen an eine bürgernahe Verwaltung einfach nicht verstanden. Genauso fahrlässig ist der Glaube, dass die digitale Ausgestaltung von Verwaltungsprozessen ohne dauerhaften Personalaufwuchs in den IT-Abteilungen der Verwaltung zu stemmen sein soll. Liebe FDP, in eurem Alternativantrag einen Personaldeckel einzufordern – das wird die Verwaltung mit Ihren Anforderungen an Prozessmanagement und IT-Management nicht stemmen können. Bisher war eure Antwort darauf, dass sich die öffentliche Hand mehr bei privaten Dienstleistern bedienen soll. Wir können uns alle noch gut daran erinnern. Wir haben vor nicht mal ganz einem Jahr darüber hier debattiert. Von daher freut es mich, dass ihr den Reden zugehört habt und jetzt offensichtlich den kommunalen Thüringer IT-Dienstleister KIV kennengelernt habt und ihn auch stärken möchtet. Das ist ein guter Ansatz, tatsächlich gut erkannt. Einen bedeutenderen Katalysator zur OZG-Umsetzung vor Ort werden wir kaum finden, von daher: alle Kraft dort an diese Stelle. Folgendes möchte ich aber gern noch zusätzlich in den Fokus stellen. In dem Antrag der CDU schreiben Sie in der Begründung zur Breitbandinfrastruktur: „Ein Fokus der Anstrengungen sollte auch auf dem Ausbau der Breitbandinfrastruktur liegen, hier hat Geld alleine das Problem erkennbar nicht beheben können.“ Es stimmt, an der Stelle haben Sie tatsächlich ein Stück weit recht: Eines der Hauptärgernisse ist neben der Finanzierung auch die bis dato schlecht modellierte Förderkulisse des Bundes, die die Hauptlast bei der kommunalen Familie ablädt. Jedes Jahr stellen wir hohe Summen zur Verfügung, obwohl das Geld in den Breitbandausbau nur sehr langsam abfließt. Das Problem liegt in den aufwendigen Genehmigungsverfahren: Identifikation von Gebäudeeigentümern, Klärung von Wasserwegen, auch das Verlegen von Glasfaserkabeln auf Wirtschafts- und Feldwegen kann mit enormen Hürden verbunden sein. Hinzu kommen komplizierte verkehrsrechtliche Anordnungen. Telekommunikationsunternehmen können ihrer Arbeit nicht nachkommen, weil Städte und Kommunen sie im Verfahren zu wenig unterstützen und das häufig aber auch gar nicht viel mehr können. Da hilft es komischerweise auch nicht, dass die FDP seit einem Jahr in der Bundesregierung sitzt. Der große Turbo im Breitbandausbau lässt trotzdem weiterhin auf sich warten. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Was macht ihr eigentlich?) Flächendeckend braucht es ein besseres Zusammenspiel zwischen Netzbetreibern – seien sie privat oder öffentlich – und Behörden. Um Verfahren zu beschleunigen, sind Städte und Kommunen deswegen maßgeblich für die Umsetzung und Bearbeitung zuständig. Das müssen wir so festhalten. Proaktiv auf die Kommunen zuzugehen und zentrale Ansprechpartnerinnen zu benennen, wird unumgänglich sein, wenn wir beim Breitbandausbau schneller werden wollen, und vor allen Dingen, wenn wir dabei unbürokratischer werden wollen. Durch die Arbeit der zentralen Ansprechpartnerinnen können die kommunalen Behörden entlastet und die Erteilung von Genehmigungen beschleunigt werden. Gleichzeitig muss damit auch eine Standardisierung der Genehmigungsverfahren einhergehen und eine Vereinfachung der Prozesse stattfinden. Liebe Kolleginnen der CDU und der FDP – rückblickend: Ihre Anträge können hier bei wohlwollender Betrachtung maximal ein Auftakt für eine sicherlich notwendige längere Diskussion sein. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Gibt’s ja nicht!) Beinahe jeder Arbeitskreis, den es hier im Haus gibt, findet einen Happen in Ihren Papieren. Da wird auch wieder deutlich, dass wir es hier mit einem viel größeren Querschnittsthema zu tun haben, als dass wir es weiter in kleinen Häppchen mundgerecht in den einzelnen Ausschüssen weiter beackern. „Bündelung“ ist in Ihren Anträgen das Zauberwort und ja, Bündelung will ich genau an der Stelle auch. Deswegen wiederhole ich mich auch hier: Die politische Gestaltung und Begleitung eines der größten Zukunftsthemen sollte dringend in einem eigenen Digitalausschuss erfolgen. Das ist meine zentrale Aussage an der Stelle. Da es diesen Ausschuss aber noch nicht gibt, freue ich mich auf die Beratung zu Ihren Anträgen im zuständigen HuFA, begleitend im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, für die wir auch die Zusage der Landesregierung haben, dass sie dort umfangreich berichten wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

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Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nächste Rednerin ist Frau Dr. Bergner für die Parlamentarische Gruppe Bürger für Thüringen.

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Dr. Bergner Gruppe der BfTh

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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, bei einem sehr technischen und sachlichen Thema nehme ich hier nur politische und emotionale Beschimpfungen wahr. Ich versuche mal ein bisschen, das auf eine sachliche Ebene zurückzuführen. Die von CDU und FDP in den Anträgen beschriebenen Probleme existieren. Nur von der Problembeschreibung haben wir noch lange keine Lösung. Was brauchen wir? Wir müssen an verschiedenen Ebenen gleichzeitig arbeiten. Es muss an den Oberflächen gearbeitet werden, an den Schnittstellen, wir brauchen motivierte Mitarbeiter und wir brauchen Software, die im Hintergrund läuft und auch funktioniert. Wenn ich jetzt auf die Mitarbeiter schaue, dann brauchen wir Mitarbeiter, die Lust auf Digitalisierung haben. Dann muss auch mal was funktionieren und man braucht Erfolgserlebnisse. Worüber hier nie geredet wird, ist die Basis. Die Basis ist die digitale Infrastruktur. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ich dachte, Sie meinten die Partei!) Die digitale Infrastruktur lässt hier gewaltig zu wünschen übrig. Es gibt im Land – und ich denke, hier im Landtag ist es eine Katastrophe. (Beifall Gruppe der BfTh) Wenn mir meine Mitarbeiter erzählen, dass sie zu Hause viermal so viel schaffen wie hier, weil die Anbindung nicht stimmt, ist das katastrophal. Ich mag hier auch nicht digital arbeiten, das muss ich so sagen. Wie können wir jetzt da herangehen? Ich denke, Herr Schubert, Sie haben im Haushalts- und Finanzausschuss hervorragend dargestellt, wie Sie versuchen, Leute wirklich mitzunehmen, Probleme zu lösen. Ich denke auch, ich habe dem entnommen, dass Sie sehr viel Erfahrung haben. Aber Sie schaffen es nicht alleine. Sie brauchen ein Team. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie machen das alles alleine!) Setzen Sie Ihre Erfahrungen ein, bauen Sie ein Projektteam auf, das das hier im öffentlichen Dienst in allen Ministerien umsetzt. Sie haben die Fähigkeiten dazu. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Herr Schubert muss das nicht alleine machen! Das geht alleine nicht!) Ich habe gesagt: Bauen Sie sich ein Team auf. In jeder Abteilung kann man sich Leute raussuchen und das entsprechend machen. Aber an diese mangelnde Hardware-Infrastruktur müssen wir rangehen. Solange ich hier im Landtag bin, habe ich im Haushaltsausschuss immer erlebt, dass die Budgetgelder für IT nie ausgegeben wurden. Die sind immer übrig geblieben. Auf meine Nachfrage, warum die nicht ausgegeben wurden, ist gesagt worden: Na ja, wir haben keine Angebote und wir kriegen keine Leute. Deswegen spreche ich das hier jetzt auch noch mal an, und zwar sage ich Ihnen das als Unternehmer: Dieses Vergabegesetz, das Sie auf den Weg gebracht haben, dazu habe ich doch als Unternehmer keinen Bock, diese Bürokratie auszufüllen. Wenn ich bessere Aufträge habe – ohne Bürokratie –, dann werde ich einen feuchten Kehricht tun, als das anzubieten. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was?) Deswegen: Wenn wir diese Krux hier vom Eis kriegen wollen, (Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ist es zwingend notwendig, dass das Vergabegesetz entweder geschliffen oder zumindest verschlankt wird. (Beifall Gruppe der BfTh) Und ich sage Ihnen: Ohne ein Herangehen an das Vergabegesetz werden wir in fünf Jahren immer noch über dieselben Probleme reden. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Zum Thema! Zum Thema!) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was hat das mit Digitalisierung zu tun?) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Beantworten Sie doch Frau Rothe-Beinlich die Frage!) Wir laden an der Stelle alle Fraktionen und auch die Gruppen ein mitzuwirken, dass wir dieses Haupthindernis aus dem Weg räumen. Ich denke: Digitalisierung – da sind wir uns alle einig – bestimmt unsere Zukunft. Nur wenn wir uns nicht nur Kieselsteine in den Weg werfen, sondern Felsbrocken da reinlegen, dass wir das nicht schaffen, dann sind wir selbst schuld und müssen mit den Konsequenzen leben. Danke. (Beifall Gruppe der BfTh)

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Henry Worm

Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächster Redner ist Abgeordneter Kemmerich, Parlamentarische Gruppe der FDP.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern

Mein sehr verehrter Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe wenige Zuschauer auf der Tribüne, ich hoffe, mehr in der digitalen Welt! Es ist immer wieder dasselbe: Wir versuchen, über ein Thema zu reden, beschreiben die Situation. Wir sind nicht bereit, außerhalb dieser Situationsbeschreibung die richtigen Fragen zu stellen und damit die Projekte auf die Schiene zu setzen, die notwendig sind, um die digitale Zukunft für Thüringen wirklich zu begründen. Da helfen keine Hinweise darauf, was wir uns gegenseitig vorwerfen können, sondern Digitalisierung beginnt im Kopf. Digitalisierung beginnt damit, dass wir das bisherige Tun infrage stellen. Digitalisierung ist vor allen Dingen eine Chance und keine Last. Der Redner von den Linken irrt an der Stelle zu sagen, es ist eben die Chance, auch dem Fachkräftemangel in Thüringen zu begegnen. (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) – Seien Sie mal ruhig. – Wenn ich die Prozesse, die zurzeit innerhalb der Thüringer Verwaltung in allen Ebenen ablaufen, wirklich auf den Tisch lege und analysiere, was digitale Hilfsmittel leisten können, um sie zu verschlanken, zu vereinfachen und damit zu beschleunigen, dann kann ich auch in einer Aufgabenkritik Personal nicht notwendigerweise von diesen Aufgaben abziehen, weil ein automatisierter Prozess dieses erledigen kann. Herr Schubert, Sie erinnern sich: Wir haben die Tage im Finanzausschuss zum Beispiel über die Frage diskutiert, wie viele Anträge in Bezug auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bis heute bearbeitet worden sind. Wir stellen fest: 26.000 Anträge sind bis heute nicht beschieden. Eine Bearbeitungsdauer von ungefähr 24 Monaten steht im Raum, weil wir ungefähr 1.000 im Monat schaffen. Elf Personen arbeiten nach Angabe des zuständigen Vertreters des Landesverwaltungsamts an diesen Dingen. Wenn ich das mit einer vernünftigen, digital basierten Lösung machen würde, dann brauchte am Ende nur einer schauen – grün/rot – und gibt das Ding frei. Ich habe eben mit einem Bauunternehmer gesprochen, der mir beschrieben hat, wie lange inzwischen eine Baugenehmigung in einer beliebigen Stadt x oder einem Kreis in diesem Land Thüringen dauert: 12, 16, 18 Monate sind keine Seltenheit. Aber jetzt kommen wir zu der eigentlichen Krux: Anstatt die Prozesse dann auszuwerten, wie ich sie dort genommen habe, und zum Beispiel die verkehrsleitenden Genehmigungen einfach als Anhängsel dazu zu haben, geht der Prozess nach der Baugenehmigung zurück in das zuständige Verkehrsamt, um dort noch eine verkehrsleitende Genehmigung zu erteilen. Das ist das, was wir meinen: Wenn wir nicht umdenken, die Strukturen hinterfragen, werden wir nicht vorankommen. Deshalb mahnen wir noch mehr Entschiedenheit, Mut und Entschlossenheit bei der Landesregierung an. Herr Schubert, das kann auch gern bei Ihnen gebündelt bleiben. Solange aber jedes Ministerium seine eigene Strategie fährt und Ihnen in die Parade fährt, werden wir nicht vorankommen. Wir haben im letzten Finanzausschuss auch über die Verschiedenheit der Aufgaben diskutiert. Wir haben über Pass- und Meldewesen geredet. Das ist eine Aufgabe, die wir vom Bund kriegen. Warum zieht der Bund sich nicht diese Aufgabe komplett allein heran und sagt, okay, das Pass- und Meldewesen wird bei mir erledigt mit einem Servicepunkt vor Ort in den einzelnen Gemeinden? Warum können die Landesaufgaben nicht auf dieselbe Art und Weise an Punkten gebündelt werden, anstatt sie in jedem kleinen Kreis, in jeder kreisfreien Stadt selbst zu organisieren? Das ist natürlich dann der Killer und die Erklärung, warum es nicht funktioniert. Nur die Erklärung, dass es nicht funktioniert, ist nicht der Haltepunkt, sondern die Aufforderung, an der Stelle weiterzumachen. (Unruhe Bündnis 90/Die Grünen) Und, Frau Kollegin Henfling, Entschuldigung, Sie verstehen es nicht. Das ist kein Bullshitbingo, nein, das ist eine Analyse der Situation. Wenn Sie sich damit zufriedengeben, dass Sie die so beschreiben und dann noch sagen: Oh, Herr Kemmerich, Sie lassen sich nichts von einer Frau erzählen … Ich lasse mir gern was von einer Frau erzählen, wenn sie denn Ahnung hat. Das unterstelle ich Ihnen, dass da eben, naja, ziemliche Wüste ist. (Beifall CDU) Wir sind in der Digitalisierung 3. Klasse, wenn das überhaupt noch reicht, 4. Liga, vielleicht auch daher. Wir können verschiedene Statistiken bemühen, aber der eGovernment MONITOR belegt: Thüringen ist Schlusslicht, Letzter! Selbst wenn wir nur Drittletzter wären, ist das doch kein Anspruch, den wir stellen sollten. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat auch keiner gesagt!) Länder wie Albanien, Bulgarien, Rumänien überholen uns. Und wenn Sie die Frage nach dem Ausbau von Datenautobahnen ansprechen, dann ist das doch nicht die Frage der Bundesregierung, sondern die Frage: Wie lösen wir das vor Ort? (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das zeigt, dass Sie keine Ahnung haben!) Geld ist da. Bauen Sie es doch endlich! Sie sind seit acht Jahren in der Regierung und das ist die Bilanz und die muss man sich gefallen lassen. (Beifall CDU) Digitalisierung ist in Thüringen eine Katastrophe. Deshalb sagen wir: Es muss Chefsache werden, und zwar im Kopf. Da sagen wir leicht, es muss in die Staatskanzlei. Ich weiß mit Herrn Schubert einen wirklich hoch engagierten Mann an der Stelle, der das machen kann. Aber ich weiß nicht, ob ihm das alle nicht nur nicht neiden, sondern ihn auch dabei unterstützen. Deshalb haben wir nicht gelernt, sondern sagen: Okay, wir haben einen zentralen Dienstleister, Dinge müssen bei diesem Dienstleister zentralisiert werden. Es ist aber keine Abkehr davon, private Unternehmen damit zu beauftragen, die Dinge schneller und besser zu machen. Die Pannen im Rechenzentrum sind angesprochen worden. Wann ist uns das endlich mal genug Mahnung, in Thüringen den letzten Platz zu verlassen? Machen wir uns auf in die digitale Zukunft! Wir brauchen etwas, das einmalig in dieser Welt ist, einmalig in Deutschland. Und das kann das modernste Digitalisierungsland sein, das kann Thüringen sein. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Für die Landesregierung Herr Dr. Schubert, bitte.

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Andreas Schubert

Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern

Sehr geehrter Herr Präsident, ich weiß jetzt gar nicht so richtig, wo ich anfangen soll, weil das so ein breites Spektrum ist, das jetzt besprochen wurde. Deshalb werde ich mich jetzt auf einige wenige Stichpunkte einlassen, die auch hier gefallen sind. Ich denke, wir können dann in den Ausschüssen weiter im Detail diskutieren. Man kann einfach nicht so stehen lassen, dass Thüringen ganz hinten dran steht, zum Beispiel bei der OZG-Umsetzung. Sie können mal – Frau Henfling hat schon darauf hingewiesen – dieses Dashboard des Bundesinnenministeriums ansehen, wo welche Angebote vorhanden sind. Es ist so, dass Thüringen bei den landesweiten Leistungen, die zur Verfügung stehen, nach Bayern an zweiter Stelle und in den ostdeutschen Ländern auch bei Gesamtleistungen, die zur Verfügung stehen, vorn liegt. Natürlich wissen wir, dass wir insgesamt überhaupt nicht zufrieden sein können, wie das mit dem Onlinezugangsgesetz gelaufen ist. Kein einziges Bundesland wird das Datum 31.12.2022 schaffen können. Dafür gibt es vielfältige Ursachen. Alles, was Herr Kemmerich gesagt hat, wo wir gern hinmöchten, das ist gar nicht falsch. Nur sage ich Ihnen gleich: Da werden wir in Deutschland noch ewig brauchen. Das fängt damit an, dass wir keine vernünftigen Register in Deutschland haben. Das heißt, es hat am Ende nur einen Sinn, wenn Sie nicht alles selbst beibringen müssen, was für einen Verwaltungsvorgang gebraucht wird, sondern wenn sich die Behörde das mit Ihrer Zustimmung aus einem anderen Register selbst rausziehen kann. (Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Daten- schutz!) Dazu müssen aber alle Register in ganz Deutschland aufgearbeitet werden. Da kann Thüringen gar nichts allein machen. Wir können nicht bei den Krankenkassen die ganzen Register modernisieren. Das müssen die Kassen selbst machen, oder bei der Rentenversicherung. Alle diese Dinge müssen in Deutschland insgesamt aus einem Guss gemacht werden. Deswegen ist es im Prinzip keine Lösung, wenn wir sagen: Wir müssen in Thüringen jetzt allein vorangehen. Wir haben übrigens ein Unternehmenskonto. Unser Servicekonto ist auch als Organisationskonto nutzbar, das heißt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Vereine. Aber wir haben das eigentlich nur als Übergangslösung kreiert. Weil was nützt es denn einem Unternehmen, das in mehreren Bundesländern Sitze hat, wenn es in jedem dieser Länder ein extra Servicekonto nutzen muss? Deswegen setzen wir auf das Bundeskonto, das in Arbeit ist. Aber wir müssen darauf warten, bis Bayern das programmiert hat, und dann können wir das auch in Thüringen an unsere Systeme anbinden und dann ist das mit diesem Servicekonto nutzbar. Das heißt – um das jetzt mal auf einen Punkt zu bringen –: Wir strengen uns an, wir machen, aber wir können die Dinge, die bundesweit zu klären sind, nicht allein in Thüringen lösen. Deshalb sind wir da im IT-Planungsrat, in dem ich der Vertreter von Thüringen bin, alle bemüht, bei dem Thema voranzukommen. Aber das Thema „Registerkoordination“ wird natürlich – was ich gerade sagte – noch eine ganze Strecke in Anspruch nehmen. Sie hatten gesagt, wir brauchen eine Steuerung aus der Staatskanzlei. Natürlich bin ich als CIO für die Verwaltungsdigitalisierung zuständig. Aber wir haben einen Lenkungsausschuss, in dem alle meine Kollegen sitzen, und der wird von mir und Herrn Prof. Hoff als Minister geleitet. Das heißt also, die Staatskanzlei ist da sehr wohl involviert. Es macht auch keinen Sinn, wenn man nach dem Motto vorgeht: Es muss ein Digitalisierungsministerium geben und die müssen dann alles machen und die anderen sind gar nicht zuständig. Das können wir gar nicht. Ich kann niemals bei meinem Kollegen Herrn Götze irgendwas mit Polizeiverfahren, das kann doch nicht das Finanzministerium ausschreiben, dazu sind wir fachlich überhaupt gar nicht in der Lage. Wir können das niemals machen. Das kann am Ende nur vom zuständigen Fachministerium gemacht werden. Deswegen ist Digitalisierung eine Querschnittsaufgabe, die alle Häuser betrifft und wo alle Häuser auch zukünftig etwas tun müssen. Es ist ein Videokonferenzsystem angesprochen worden. Da haben wir zum Beispiel jetzt dank dem Landtag, der da letztes Jahr 1 Million Euro in den Haushalt eingestellt hat, ein Videokonferenzsystem auf Open-Source-Basis entwickelt – das werden wir demnächst auch für alle zur Verfügung stellen können –, das in unserem Landesrechenzentrum läuft, demzufolge auch datensicher ist, mit Abstimmungsmodul für die kommunale Ebene oder für Verwaltungsräte oder Aufsichtsräte. Das ist sicherlich Ende des Jahres dann auch so weit, dass wir das Ihnen auch allen zur Verfügung stellen können. Was die Zuständigkeiten in Thüringen angeht, ist es klar geregelt: Für E-Government ist das Finanzministerium zuständig. Jetzt schauen wir uns mal überall in den anderen Bundesländern um. Da gibt es in jedem Land andere Lösungen, zum Beispiel ist es in Niedersachsen genauso – auch nach der jetzigen neuen Regierungsbildung –, wie es bei uns ist. Da gibt es das Innenministerium dort, das ist für E-Government zuständig, und es gibt noch ein Ministerium, das für die sonstige Digitalisierung zuständig ist. In anderen Ländern ist es wieder anders organisiert. Aber man sieht, dass wir insgesamt in Deutschland noch längt nicht so weit sind, wie man das sein müsste, dass es nicht an dieser Struktur liegt, sondern auch an dem deutschen Staatswesen mit vier Ebenen. Das ist der Bund, wir haben die Länder, wir haben die Landkreise und die Gemeindeebene und die kommunale Selbstverwaltung – was ein hohes Gut ist, aber es ist alles äußerst schwierig, das zusammenzubringen. Aber wir arbeiten daran. Jetzt wurde noch gesagt, es würde die Zusammenarbeit vermisst. Eine Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern gibt es sehr intensiv, Herr Bühl. Gerade mit Bayern arbeiten wir sehr intensiv zusammen, zum Beispiel bei der Beihilfe nutzen wir das bayerische Programm. Wir arbeiten mit Hessen zusammen, dort läuft das Steuerprogramm und das Bezügeverfahren, wo wir alle sozusagen unsere Bezüge herbekommen. Mit Niedersachsen haben wir gemeinsam das Antragsmanagementsystem entwickelt. Bayern steigt da jetzt auch mit ein, sodass wir da jetzt drei Länder haben, die ein ähnliches Verfahren nutzen. Wir treffen uns da auch regelmäßig und tauschen uns aus und sind dann natürlich auch gegenüber den Anbietern eine ganz andere Macht, wenn man da mit mehreren Ländern zusammenarbeitet. Jetzt vielleicht noch mal zu dem Thema „Dokumentenmanagementsystem“. Ich habe gerade jetzt, weil wir zwei Tage IT-Planungsratssitzung hatten – mein Kollege aus Sachsen-Anhalt ist übrigens in der FDP, die fangen dort jetzt gerade an, im Sozialministerium VIS einzuführen. Das haben wir im Finanzministerium schon seit vier Jahren als federführende Akte. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Durch die FDP ist das seit einem Dreivierteljahr …!) Ja, aber es ist trotzdem ein Fakt, dass es erst mal so ist. Genau. Es wird immer versucht darzustellen: Thüringen ist da überall ganz hinten. Das ist mitnichten der Fall. Wie gesagt, wir haben dann ein Projekt aufgesetzt, wir arbeiten da auch in einer Projektform, nicht in der Linienform, sondern in Projektform mit agilen Projektsystemen, wo wir zum Beispiel dieses Thema des Dokumentenmanagementsystems umsetzen. Wir werden bis Ende nächsten Jahres dann auch alle Behörden der Landesverwaltung mit dem entsprechenden Dokumentenmanagementsystem ausgestattet haben, zumindest arbeiten wir schon alle federführend damit und die nachgeordneten Bereiche kommen jetzt sukzessive nach. Wir haben da jetzt auch ein einheitliches System, sodass wir mandantenübergreifend arbeiten können. Wir würden auch gern – das hatte ich schon mehrfach gesagt – mit dem Landtag besser elektronisch kommunizieren, da ist es leider noch nicht möglich, wir können leider alles nur in Papierform übermitteln. Elektronisch können wir noch separat machen, aber die eigentliche Übermittelungsform ist nach wie vor Papier. Da sind wir jetzt auch mit der Landtagsverwaltung im Gespräch, um das abzuändern. Da muss aber der Landtag den entsprechenden Zugang eröffnen. Wie gesagt, da sind wir in guten Gesprächen und auch das wird passieren. Natürlich bin ich gern dazu bereit, im Ausschuss mal in die Tiefe zu gehen und das alles im Detail zu besprechen. Man könnte hier noch viele Beispiele nennen, warum das eine oder andere nicht so vorangekommen ist, ob das jetzt das EVA-Prinzip ist, was nicht so funktioniert, wie sich das der ITPlanungsrat vorgestellt hat. Aber eines muss ich noch mal sagen, weil Herr Kemmerich davon gesprochen hat, ThAVEL würde eine PDF erzeugen oder das müsste man dann ausdrucken. Ich habe heute noch mal nachgeschaut: Die Stadt Weimar zum Beispiel hat jetzt über 100 elektronische Anträge online gestellt. Ich glaube, Sie wohnen in Weimar, da können Sie mal schauen. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP) Nein, das sind keine PDFs, eben nicht, sondern das sind elektronische Anträge, die noch assistenzgeführt sind; wenn Sie eine Seite ausgefüllt haben, wird geprüft, ob das alles auch plausibel ist. Natürlich werden über das Servicekonto bestimmte Daten sowieso schon eingepflegt und dann werden die elektronisch abgeschickt und in der Behörde bearbeitet. Da kann Ihnen als Bürger erst mal egal sein, ob das dort medienbruchfrei passiert oder ob die das ausdrucken und dann wieder eingeben müssen. Aber in den meisten Fällen ist es schon so, dass die das sofort mit einer Schnittstelle in das Fachprogramm überführen können und dann entsprechend arbeiten können. Weimar ist da extrem vorbildlich, muss ich sagen. Ich staune da, die nutzen unsere Systeme und die haben dort einen engagierten Mitarbeiter, der da fast wöchentlich neue Angebote macht. Man kann auf die Seite von Weimar schauen, digitale Stadtverwaltung. Da können Sie mal sehen, was man da in der Stadt Weimar alles elektronisch beantragen kann – und ohne PDF, sondern so, wie das Onlinezugangsgesetz das auch vorschreibt. Ich freue mich auf die Diskussion. Die hatten wir bis jetzt in den Ausschüssen noch nicht, weil das im HuFA eher ein Randthema ist, will ich mal sagen, wir haben immer mit Haushalt und Sondervermögen und den ganzen Dingen zu tun. Deswegen ist es gut, wenn wir da mal mehr ins Detail gehen können. In dem Sinne freue ich mich auf eine gute Diskussion in den beiden Ausschüssen, wenn das so kommt, wenn Sie das so überweisen. Danke. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Digitales Thüringen – Kompetenzen bündeln, Visionen entwickeln und Maßnahmen fördern

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zu den Abstimmungen. Es wurde für beide Anträge Überweisung beantragt, also sowohl für den Antrag der CDU-Fraktion als auch den Alternativantrag, wenn ich das richtig verstanden habe – an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und an den Haushalts- und Finanzausschuss. Damit sind wir jetzt erst mal bei der Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und Gruppen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Demzufolge auch nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag überwiesen. Wer der Überweisung des Antrags der CDU-Fraktion an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Nicht der Fall. Dann haben wir noch die Federführung. Wer der Federführung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft wie beantragt zustimmt, … (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Auch von der FDP überweisen. Beides!) – Vielen Dank, Herr Blechschmidt, wir werden das schon miteinander schaffen. – Wer der Federführung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe der BfTh, der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Regierungsfraktionen. Damit liegt die Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. (Unruhe im Hause) Dann zählen wir aus. Ich hätte das jetzt optisch so gesehen – Ruhe bewahren. Noch einmal zum Zählen bitte die Jastimmen für die Federführung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Die Neinstimmen. Dann stelle ich fest, dass mich mein Augenmaß getäuscht hat, das ist dann hier die lockere Verteilung. Es sind 34 Stimmen gegen den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft als federführenden Ausschuss und 30 dafür, das heißt, es ist nicht für den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft als federführenden Ausschuss gestimmt worden. Jetzt lasse ich der Vollständigkeit halber über die Federführung des Haushalts- und Finanzausschusses abstimmen. Wer der Federführung des Haushalts- und Finanzausschusses zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Wir sind immer noch beim CDU-Antrag. Gegenstimmen? Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion, aus der Gruppe der BfTh. Enthaltungen? Damit ist das Ergebnis eindeutig und federführend ist der Haushalts- und Finanzausschuss für diesen Antrag. Jetzt haben wir den Alternativantrag der Gruppe der FDP. Wer ihn an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überweisen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und Gruppen. Ich frage trotzdem der Vollständigkeit halber, ob es Gegenstimmen gibt. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Kann ich vom Einverständnis des Antragstellers ausgehen, dass dann die Federführung genauso gehandhabt wird wie bei dem anderen Antrag? (Zuruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Feder- führend an den HuFA!) Es ist die Federführung des Haushalts- und Finanzausschusses beantragt. Erhebt sich dagegen irgendwo Widerspruch? Dann machen wir das so. Meine Damen und Herren, damit schließen wir diesen Tagesordnungspunkt und kommen zum TagesAntrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh - Drucksache 7/6517 Soll der Antrag begründet werden? Bitte schön, Herr Schütze.

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Lars Schütze Gruppe der BfTh

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Herr Präsident, liebe Zuschauer und Zuhörer, lassen Sie mich vorwegsagen: Das Schicksal der Menschen in der Ukraine ist ein bewegtes – es ist ein bisschen laut hier. Was in ihrem Land geschehen ist, ist eine Tragödie. Es steht außer Zweifel, dass unser Mitgefühl und unsere nachbarschaftliche Solidarität all denen gebührt, die vor Krieg aus der Heimat fliehen müssen, um sich und ihre Angehörigen zu retten. Deswegen war die Hilfsbereitschaft in Thüringen wie in ganz Deutschland groß und das ist auch gut so. Allerdings stellte sich schon eine irritierende Merkwürdigkeit ein. Anders als angenommen haben wir nicht nur mit dem Strom von Flüchtlingen aus den Kriegsgebieten zu tun, die so schnell wie möglich gen Westen kommen wollen. Vielmehr verwundert es bis heute: Berichte von Bewegungen in gegenläufiger Richtung. Konkret wurde festgestellt, dass Reisebusse, die von deutschen Städten in die Ukraine gehen, durchgehend von ukrainischen Reisenden ausgebucht sind. Die Ursachen dafür führten zu Spekulationen. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz war der erste Spitzenpolitiker, der das Thema ansprach, eine Erklärung gab und ein Tabu brach. Ohne es näher belegen zu können, äußerte Merz den Verdacht, dass es sich bei den Heimkehrern um Personen handeln könnte, die von den – im europäischen Vergleich – großzügigen Leistungen für Flüchtlinge bei uns Deutschland profitieren wollen, hier Sozialleistungen beantragen und danach wieder in die Gebiete ihrer Heimat zurückkehren, in denen kein Krieg ist. Angesichts eines Durchschnittseinkommens in der Ukraine von nicht einmal 300 Euro ist das eine nicht ganz undenkbare Erklärung, oder? Faktenbezogene Argumente blieben allerdings aus – sowohl von Merz als auch von seinen Kritikern. In Windeseile kam es zu einer aufgeladenen Debatte, die sich jedoch ausschließlich auf emotionaler Ebene bewegte. In seiner persönlichen Ehre angegriffen nahm Friedrich Merz sehr schnell zurück, was er im Hinblick auf den Verdacht als „Sozialtourismus“ bezeichnete. Dessen ungeachtet blieb dieser weiterhin schwer zu erklärende Umstand im Raum. Aus zahlreichen Gesprächen, die wir mit Ukrainern geführt haben, wissen wir, dass es auch sie beschämt, wenn die Dankbarkeit ihrer Landsleute gegenüber ihrem Gastland infrage gestellt wird. Deswegen halten wir Bürger für Thüringen es für an der Zeit, dass nicht länger Meinungen, sondern Fakten sprechen müssen. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der BfTh)

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Bergner

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Danke, Herr Schütze. Für die Gruppe der FDP hat sich Frau Abgeordnete Baum zu Wort gemeldet.

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Franziska Baum FDP

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, Zuschauerinnen und Zuschauer, wo auch immer Sie uns folgen und schön, dass Sie uns folgen! Liebe Gruppe der BfTh, das ist jetzt hier Ihr erster Antrag, den wir in diesem Haus behandeln. Vielleicht sollten wir da irgendwie kollegial und nachsichtig sein, aber ich sage Ihnen ganz ehrlich: Sie sind ja nicht erst seit gestern Abgeordnete dieses Hauses. Ihr Antrag „Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen“ ist im Ganzen völliger Unsinn, sowohl inhaltlich als auch formal, denn in allen drei Absätzen ist er weder kohärent, noch ist er hier in irgendeiner Form an der richtigen Stelle. Ich gehe das aber der Reihe nach durch, damit es nicht wieder heißt, ich würde das nur so sagen. In I. wollen Sie von der Landesregierung wissen, ob denn das stimmt, was Sie in dem Zeitungsartikel gelesen haben. Das ist jetzt grundsätzlich erst mal kein schlechter Antrag. Den kann man nach § 74 der Geschäftsordnung ganz hervorragend im Ausschuss stellen. Dann kriegt man eine Information. Man kann eine Kleine Anfrage oder eine Mündliche Anfrage stellen, dann hat man die Information, die man möchte. In II. wollen Sie dann, dass wir uns alle noch mal zum Grundgesetz bekennen. Das kann man auch machen, aber dann vielleicht auch richtig. Sie wollen festlegen, dass das Sozialstaatsprinzip einen starken Sozialstaat braucht, der Missbrauch vorbeugt. Ich würde eher sagen: Ein Sozialstaat braucht einen starken Rechtsstaat, um Missbrauch zu verhindern. Das steht auch genau – welch Wunder – in Artikel 20 des Grundgesetzes. Sie haben sich jetzt nur auf Absatz 1 bezogen, wo drinsteht, dass ein demokratischer und sozialer Bundesstaat besteht. – Herr Dittes, ich habe Schwierigkeiten, meiner Rede zu folgen, Entschuldigung, Dankeschön. – (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ent- schuldigung!) Man könnte aber auch weiterlesen. In Absatz 3 steht dann nämlich, dass sich die Gesetzgebung an die verfassungsgemäße Ordnung zu halten hat und dass die vollziehende Gewalt sich an die Rechtsprechung und an Recht und Gesetz zu halten hat. Das kann man jetzt bestätigen, muss man an der Stelle nicht. In III. wird es dann amüsant. Da wollen Sie, dass die Landesregierung für den Fall, dass das stimmt, was sich in I. möglicherweise durch Ihre Frage ergibt, dass die Gesetze geändert werden, die das ermöglichen. Nach dem Motto: „Wenn das stimmt, was wir noch nicht genau wissen, dann muss doch da mal jemand was tun.“ Ganz ehrlich: Das ist doch kein Antrag für dieses Parlament. Ein bisschen mehr Arbeit wäre gut gewesen. Man hätte zum Beispiel mal in Nordhausen anrufen können und hätte sagen können: Mensch, sagt mal, was ist denn da los? Da stand was in der Zeitung, was ist da? Dann hätten Sie erfahren: Ja, wir sind tatsächlich auf Missbrauchsfälle aufmerksam geworden. Und ja, wir rechnen damit, dass das ungefähr 2 Prozent der Fälle betrifft. Dann hätten Sie aber auch erfahren, dass die rechtlichen Grundlagen, die die Ausländerbehörde in Nordhausen zur Verfügung hat, durchaus ausreichen, um diesen Sachen zu begegnen, denn die Gesetzeslage ist da ziemlich klar. Ob jetzt im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde oder im Bereich des Rechtskreiswechsels, quasi den Jobcentern: Überall werden die vorhandenen bundesrechtlichen Gesetze so ausgelegt, dass bei Verstößen und Nichteinhaltung von Anforderungen am Ende die Leistungszahlung eingestellt wird. Denn an einer Stelle ist dieser Rechtskreiswechsel auch im Zusammenhang mit den ukrainischen Flüchtlingen total sinnvoll, weil das geht in ein System rein, das wir schon kennen, damit haben wir Erfahrungen und da kennen wir auch die Missbrauchsmöglichkeiten: In Hartz IV haben wir nämlich genau das Gleiche. Auch in diesen Fällen wird dann kontrolliert und es wird gegen Missbrauch vorgegangen. Da sind alle Behörden verpflichtet, Verdachtsfälle ordnungsrechtlich zu verfolgen. Jetzt wissen Sie, was ich von Ihrem Antrag halte, und da kann ich Ihnen sagen: Wir können dem gar nicht zustimmen, weil es aus unserer Sicht nicht mal ein richtiger Plenarantrag ist. Wir wollen dem auch nicht zustimmen, weil es Panikmache bedient, die völlig unangebracht ist. Und wir werden ihm auch nicht zustimmen – danke für den Dreiklang von gestern, Herr Blechschmidt, den greife ich hier noch mal auf –, (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Ich habe es wohl vernommen!) weil der Antrag nichtssagend, vereinfachend und – für alles, was ich jetzt sage, kriege ich einen Ordnungsruf. Wissen Sie: Selbst wenn wir den Antrag beschließen, kann da gar nichts passieren, weil I. nicht stimmt und demnach auch alles andere hinfällig ist. Wir wollen den auch im Ausschuss nicht besser machen, es gibt also auch keine Ausschussüberweisung. Aber was ich tun kann: Ich kann Ihnen die Telefonnummern der 22 Ausländerbehörden geben, die wir haben. Dann erkundigen Sie sich einfach erst mal, bevor Sie einen solchen Antrag stellen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordneter Plötner zu Wort gemeldet.

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Ralf Plötner Die Linke

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, aus dem Koalitionsarbeitsbereich Soziales werde ich gern auch für die Koalitionsfraktionen hier kurz Stellung beziehen. Ich glaube, Frau Baum hat schon sehr viel Richtiges gesagt: Der vorliegende Antrag bläht einen Sachverhalt auf, den es so eigentlich überhaupt nicht gibt. Sie stellen das zwar immer so dar, aber es fehlen jegliche Belege dafür. Es ist einfach rechte Stimmungsmache, die Sie hier betreiben und mit der Sie mal wieder untere Einkommensgruppen und Menschen dort gegeneinander ausspielen. Das ist einfach furchtbar und zurückzuweisen. In der Aktuellen Stunde am Mittwoch hatten wir das Thema leider auch schon mal hier beraten müssen – diese angeblichen, nicht belegten Missbrauchsvorwürfe bei den Sozialleistungen. Da kann man nur zu dem Schluss kommen, dass Sie einfach keine Kenntnis haben, wie das vollzogen wird und wie das aussieht. Denn es ist auch so, dass sich die Personen grundsätzlich im zeit- und ortsnahen Bereich des Leistungsträgers aufhalten müssen, um Leistungen zu erhalten. Also muss der Schwerpunkt des Aufenthalts dementsprechend auch Deutschland sein. Zur Überprüfung werden alle Prozesse herangezogen, die auch für deutsche Leistungsempfängerinnen und ‑ empfänger angewandt werden. Sofern Leistungsbezieher vereinbarte Eingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt nicht wahrnehmen oder auch zu Terminen nicht erscheinen, wird ein Überprüfungsprozess angestoßen, ob sich die betreffenden Personen noch in Deutschland aufhalten oder nicht. Das ist das, was Sie immer anzweifeln, als würde es das alles nicht geben: extrem – wie ich finde – strenge Prüfund Kontrollmechanismen, gerade wenn es um den Bereich der sozialen Transferleistungen geht. Dann würde ich auch gern sagen, dass dieser Antrag meines Erachtens aus zwei Gründen auch unverschämt ist. Der eine ist: Er richtet sich klipp und klar gegen aus der Ukraine geflüchtete Menschen, die im Moment vor einem Krieg flüchten, die Schutz suchen, die Frieden suchen und Sicherheit. Denen sollte man solidarisch und mit offenen Armen begegnen und nicht mit dem Vorwurf, dass hier irgendwelche Leistungen missbraucht werden. (Beifall DIE LINKE, SPD) Das ist das eine. Und das andere ist noch, dass es auch um die allgemeinen Sozialtransferempfängerinnen und ‑ empfänger geht. Auch die müssen sich ständig gegenüber den Ämtern offenbaren – ich sage es jetzt mal so –, nackig machen bis auf den letzten Cent, darstellen, wie ihre Situation aussieht, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Dann werden sie ständig auch strengstens und streng kontrolliert. Das ist die Realität. Auch denen treten Sie mit Ihrem Antrag vors Schienbein, weil da auch irgendwie mitschwingt, dass immer mal hier und da Missbrauch möglich wäre. Zwei Dinge noch, die ich gern daraus ableiten möchte: Wir müssen überhaupt – das Bürgergeld ist gerade frisch auf den Weg gebracht – noch mal allgemein über die weitere Entwicklung des Sozialstaats in diesem Bereich reden. Auch die Frage der Sanktionsfreiheit muss klarer problematisiert und thematisiert werden. Das wäre ein Punkt. Das andere ist, dass es eine allgemeine flächendeckende Tarifbindung braucht, damit dann nicht der Fall eintritt, dass hier Menschen gegeneinander ausgespielt werden, die leider aufgrund der Einkommenssituation nicht so viel haben. (Zwischenruf Abg. Gröning, Gruppe der BfTh: Also schließen Sie das nur aus?) Deswegen werden auch die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen diesen Antrag sehr gern ablehnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Vielen Dank, Herr Plötner. Für die AfD-Fraktion hat sich Abgeordneter Möller zu Wort gemeldet.

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Stefan Möller AfD

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, jetzt stehe ich hier schon zum dritten Mal in diesem Plenum und beschäftige mich mit demselben Thema. Das ist nicht falsch. Das Thema ist wichtig. Es ist auf jeden Fall völlig unangemessen, Frau Baum, wie Sie auf dieses Thema reagieren. Das ist im Grunde ein Schlag ins Gesicht all derer, die mit ihrem Steuergeld das erwirtschaften, was Sie auf der anderen Seite ohne jede Missbrauchskontrolle raushauen. (Beifall AfD) (Unruhe Gruppe der FDP) Dass es diese Missbrauchskontrolle braucht, ist offensichtlich. Ihre schnippische, oberflächliche Art, mit der Sie hier über einen Antrag von Parlamentskollegen herziehen, spricht eigentlich mehr über Sie als über den Antrag der Gruppe der Bürger für Thüringen. Sie behaupten rundweg, es gibt keinen Missbrauch, jedenfalls keinen institutionalisierten Missbrauch. (Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Das habe ich nicht gesagt!) Ja, wenn, dann sind es Einzelfälle. Es gibt jedenfalls nichts Institutionalisiertes. Denn wenn es einen institutionalisierten Missbrauch gäbe, dann müssten Sie ja etwas dagegen tun. Dann könnten Sie sich nicht so schnippisch hier herstellen. Dann will ich Ihnen mal was vorlesen. § 67 SGB II – wissen Sie, was da drinsteht? Wahrscheinlich nicht. Ich sage es Ihnen mal. In § 67 Abs. 2 SGB II steht, dass Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt wird. Die Aussetzung der Vermögensprüfung gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn dies im Antrag erklärt ist. Was sagt uns das? Der Ehrliche ist der Dumme. Der, der sagt, ich habe kein Vermögen, der kann auch mit einem fetten Range Rover hier reingefahren sein, der kann auch mit einem 7er-BMW hierhergekommen sein. Der kann 500.000 Euro oder noch ein paar Goldbarren mitgebracht haben. Der kriegt trotzdem Hartz IV. Aber es geht noch weiter. Legislativ hat Ihre Koalition im Bund – da sind Sie mit beteiligt, auch die SPD ist mit beteiligt und die Grünen auch – dafür gesorgt, dass die Augen zugeschlossen werden. Sie können in dem Zusammenhang nicht sagen, dass das eine Regelung ist, die jetzt mittlerweile auch alle Deutsche trifft. Jahrelang galt für Deutsche zum Beispiel eine sehr rigide Anwendung des Begriffs, was überhaupt noch an Schonvermögen geduldet werden kann. Wenn sie mehr als 150 Euro pro Lebensjahr angespart haben, dann mussten sie das erst mal verbrauchen. Heute ermöglichen Sie es, dass der Missbrauch von Sozialleistungen im Grunde durch eine einfache Lüge ermöglicht wird. Sie kommen bei 600.000 Leuten überhaupt nicht hinterher, das zu prüfen. Erzählen Sie mir bitte nicht, dass Ihr Staat so effizient wäre, dass er dazu in der Lage wäre. (Beifall AfD) Es geht aber noch weiter. Jetzt nehmen wir mal an, alle wären ehrlich. Dann gibt es weitere Regelungen, zum Beispiel zum Thema, was erhebliches Vermögen ist, zum Beispiel bei einer Bedarfsgemeinschaft. Da steht in den Antragsunterlagen – das können Sie überall nachlesen –: „Erheblich ist kurzfristig für den Lebensunterhalt verwertbares Vermögen der Antragsteller/des Antragstellers über 60.000 Euro sowie über 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft“; Beispiele: Barmittel, Sparguthaben, Tagesgelder. Jetzt stellen wir uns folgenden Fall vor. Das müssen Sie mal jemandem erzählen, der vor drei oder vier Jahren als Handwerker mit zerschlissenem Knie Hartz IV beantragen musste, weil er einfach nicht mehr arbeiten konnte, nach zwei Jahren Arbeitslosengeld dann ins Hartz-IV-System gerutscht ist und der dann die Hartz-IV-Leistungen verweigert bekommen hat, weil er zu viel angespart hat, weil er im Alter vorsorgen wollte. Jetzt sagen Sie dem mal folgenden Fall, der auf dieser Regelung hier beruht: Es kommt eine ukrainische Familie an – Vater, Mutter, zwei Kinder. Sie gehen zum Jobcenter, beantragen Hartz IV und was legen sie auf den Tisch? Einen Koffer mit 150.000 Euro in bar. Und trotz dieser 150.000 Euro in bar, die sie hier beim Sachbearbeiter auf den Tisch legen, mit denen sie spielen, kriegen sie Hartz IV, weil sie bedürftig sind. Nach Ihrer Regelung sind sie bedürftig. Frau Baum, ich sage Ihnen eins: Wenn Sie irgendwann noch mal ein Beispiel für institutionalisierten, organisierten Missbrauch brauchen, dann nehmen Sie bitte dieses Beispiel. (Beifall AfD) Damit denke ich, sollten Sie in sich gehen, ob diese schnippische Art die richtige gewesen ist.

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Bergner

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Herr Abgeordneter Möller, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Baum?

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Stefan Möller AfD

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Ja, selbstverständlich.

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Franziska Baum FDP

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Ändert der vorliegende Antrag irgendwas an den Sachen, die Sie da gerade beklagen?

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Stefan Möller AfD

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Ja, er ändert was daran, weil nämlich dieses Thema bei diesem Antrag die Gelegenheit hat, mal zur Sprache gebracht zu werden. Endlich kann man sich in einem Parlament mit diesen Missständen beschäftigen. Das sind legislative Missstände. Damit kann natürlich auch beispielsweise der Auftrag an die Landesregierung rausgehen, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass dieser Missbrauch abgestellt wird. Insofern hat das durchaus hier seine Berechtigung. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Danke, Herr Möller. Jetzt hat sich Herr Schütze für die Gruppe der BfTh zu Wort gemeldet.

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Lars Schütze Gruppe der BfTh

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Herr Präsident, liebe Zuschauer und Zuhörer, es gab einen konkreten Anlass zu unserem Antrag mit dem darin enthaltenen Berichtswunsch gegenüber der Landesregierung, aber Herr Minister ist nicht da. – Ach so, doch. – Den Anlass dazu gaben Äußerungen des Landrats aus Nordhausen, Herr Matthias Jendricke, Mitglied der SPD. Auf der Grundlage von Ermittlungen seines Ausländeramts stellte er fest, dass in mindestens 38 Fällen im Gebiet von Nordhausen Ukrainer Leistungen bezogen, von denen die Behörden feststellten, dass sie dauerhaft wieder in ihre Heimat zurückgekehrt waren. Bezogen auf die Gesamtzahl von Flüchtlingen aus der Ukraine wurde im Landkreis Nordhausen ein Anteil von ca. 4 Prozent errechnet. Die Präsidentin des Thüringer Landkreistags Martina Schweinsburg schätzt den Anteil von unrechtmäßig erhaltenen Leistungen etwas höher. Sie spricht von etwa 5 Prozent. Nun wird gesagt, das sei nicht weiter der Rede wert. Unter den Beziehern von Sozialleistungen deutscher Herkunft wäre der Prozentsatz annähernd gleich groß. In dieser Hinsicht können wir Bürger für Thüringen Landrat Jendricke nur zustimmen. Es geht nicht in erster Linie um 4 oder 5 Prozent der Personen, die zu Unrecht Sozialleistungen in Thüringen beziehen. Damit wir uns nicht missverstehen – der Schaden eines solchen Missbrauchs, sollte er bestätigt werden, ist keineswegs zu unterschätzen. Bei knapp 30.000 in Thüringen gemeldeten ukrainischen Flüchtlingen kommen wir auf einen Schaden zulasten der Gesamtheit der Steuerzahler von rund 1,5 Millionen Euro im Monat, meine Damen und Herren. Eine Summe, die unsere Bürger aus ihrem mühsam erarbeiteten Einkommen erst einmal erwirtschaften müssen. Schlimmer aber noch, da stimmen wir mit Herrn Jendricke gänzlich überein, ist ein anderer Umstand: Wenn man an der Stelle wegschaut, kann sich aus 4 bis 5 Prozent Missbrauch schnell ein weitaus höherer ergeben. Dabei ließe sich leicht eine Lösung vorstellen. Herr Jendricke hat bereits darauf hingewiesen. Bei syrischen Flüchtlingen bestand doch die rechtliche Möglichkeit, ihre Pässe einzuziehen. Der Rechtskreiswechsel von Flüchtlingen aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz zu Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II hat dies gegenwärtig unmöglich gemacht. Doch wir wollen hier keine Vorverurteilung. Vielmehr möchten wir, dass zuerst einmal die Fakten sprechen. Insofern sind wir der Überzeugung, dass die vorliegenden Anhaltspunkte ernst zu nehmen sind, die Angelegenheit zu prüfen. Weiterhin kann ich nur hoffen, dass der Landrat aus Nordhausen nicht das Schicksal von SPD-Tilo-Sarrazin erleidet, weil er die Wahrheit sagt. Danke schön. (Beifall Gruppe der BfTh)

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Bergner

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Vielen Dank, Herr Schütze. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Schard zu Wort gemeldet.

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Stefan Schard CDU

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mir gar keine Illusionen gemacht. Dass sich an diesem Antrag wieder mal die Geister scheiden, war absehbar. Je nachdem in welcher Ecke man sich hier einzementiert hat, danach sind natürlich auch die Äußerungen erwartbar gewesen. Man muss aber sagen, dass es aus meiner Sicht das Beste ist – das habe ich an dieser Stelle auch schon mehrfach betont –, sich mit Fakten auseinanderzusetzen, immer wenn es emotional wird oder auch ein Stück weit moralisch. Ich will erst mal zugeben, dass dieser Antrag formell durchaus seine Schwächen hat. Das ist richtig. Ich sehe auch mehr Ähnlichkeit mit einem Selbstbefassungsantrag. Aber trotzdem ist es richtig und wichtig, sich auch mit diesem Antrag zu beschäftigen, weil er unter anderem verschiedene Fragen aufwirft – wenn auch etwas durcheinander. Ich habe in den vergangenen Tagen in den Aktuellen Stunden auch schon einmal über die zwei Seiten einer Medaille gesprochen. Ich bin davon überzeugt, dass es ebenso in Bezug auf die Sozialleistungen bei Ukraine ‑ Flüchtlingen Licht und Schatten gibt. Das darf nicht dazu führen, dass jegliche Unterstützung verteufelt wird. Es darf aber auch nicht sein, dass Mitnahmeeffekte und Ähnliches kategorisch geleugnet werden, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Das ist leider viel zu oft der Fall. Alles andere wäre auch Realitätsverweigerung. Ich halte auch nichts davon, europäischen Nachbarn jegliche Hilfe zu verweigern, wenn diese in Not sind. Ich halte allerdings auch nichts davon, Realitäten nicht ins Auge zu schauen und aus mutmaßlichen und nachgewiesenen Fehlentwicklungen nicht auch Konsequenzen zu ziehen. Hilfe soll derjenige erhalten, der Hilfe benötigt und der sich an die dafür aufgestellten Regeln hält. (Beifall Gruppe der BfTh) Wer in den letzten Tagen die Presse verfolgt hat, dem bot sich durchaus ein unterschiedliches Bild – und das weit über Thüringen hinaus. Wer sich dazu noch die jeweilige politische Heimat der Protagonisten vor Augen geführt hat – es war nicht nur Nordhausen in die eine wie die andere Richtung –, der war über deren unterschiedliche Feststellungen – so ganz entgegen aller Erwartungen – durchaus ein wenig überrascht. Am Ende bleibt doch festzuhalten, dass die Welt nicht so ist, wie sie ist, und nicht so, wie es sich manch einer wünscht. Wer sich ein realistisches Bild machen will, der muss rausgehen. Er muss mit den Verantwortlichen sprechen und muss sich möglichst unvoreingenommen mit den Tatsachen auseinandersetzen. Ich habe das getan. Ich habe das versucht, soweit es möglich war. Wie mir bei meinen Gesprächen geschildert wurde, kommt es auch immer wieder zu vermuteten und nachgewiesenen Missbrauchsfällen der eingeräumten Leistungen. Regional scheinen dabei die Ausmaße sehr unterschiedlich zu sein. Wie das zustande kommt, sollte man meiner Ansicht nach natürlich mal herausfinden. Jeder Missbrauchsfall bzw. jeder Fall von zu Unrecht bezogenen Leistungen ist einer zu viel. Das muss man auch klar und deutlich sagen. Jeder Missbrauchsfall und jeder Fall von zu Unrecht bezogener Leistung schädigt auch nicht nur die Sozialsysteme, sondern führt nachvollziehbar auch zu einer geringeren Akzeptanz in der Bevölkerung unseres Landes. Deshalb ist die Maßgabe, sich diese eben beschriebenen Realitäten vor Augen zu führen – ein wichtiger Schritt, den wir im Übrigen in jedem Justizausschuss mit unseren Anträgen auch unternehmen. Nur zu oft gibt es dort pauschale Antworten auf konkrete Fragen. Nur zu oft scheint das Bild der Landesregierung ein vollkommen und manchmal ein etwas anderes zu sein als das, was sich vor Ort abzeichnet und welches mir bei meinen Besuchen und Gesprächen mit Mitarbeitern und politisch Verantwortlichen geschildert wird. Allein um sich die unterschiedlichen Wahrnehmungen erklären zu können, ist eine Sachverhaltserforschung ohne Vorurteile und ohne Scheuklappen das richtige Mittel und auch notwendig. Das ist die Linie meiner Fraktion. Diese Linie werden wir natürlich auch weiterverfolgen. Unter II. des Antrags handelt es sich eigentlich um eine Binsenweisheit. Insofern gebe ich da auch Frau (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Frau Baum!) – danke schön – Frau Baum recht. Um geben zu können, muss man natürlich leistungsfähig sein, das ist ganz klar. Aber auch diese Feststellung, so einfach sie klingen mag, hat ihre Berechtigung, da dieser Punkt natürlich oft verdrängt wird – das haben wir an verschiedenen Stellen gehört. Genauso verständlich ist es, dass dem Missbrauch vorgesorgt werden muss und dass Missbrauch geahndet werden muss – sofern er aufgedeckt wird. Es ist auch infrage gestellt worden, ob die Regelung, das Sozialgesetzbuch unmittelbar auf ukrainische Flüchtlinge anzuwenden, die richtige Entscheidung war. Auch darüber wurde schon viel gesprochen. Diese Frage ist aber neben ihrer bundespolitischen Bedeutung im europäischen Kontext ebenso einzuordnen, sodass Einfachlösungen auch hier nicht zu erwarten sind. Meine Damen und Herren, wichtig ist anzuerkennen, dass die in Deutschland eingeräumten Leistungen selbstverständlich eine Anreizwirkung haben. Mit dieser Frage ist eindeutig nicht die Feststellung verbunden, dass wir ukrainischen Kriegsflüchtlingen, insbesondere den Frauen und Kindern, nicht helfen. Die Frage ist allerdings, ob im europäischen Kontext aufgrund des Umfangs der Leistungen und ebenfalls der bestehenden geringen Hürden bezüglich möglicher missbräuchlicher Inanspruchnahme Anreize gesetzt werden, die einen Aufenthalt in Deutschland gegenüber anderen europäischen Staaten, die ebenfalls Hilfe anbieten, aus verschiedenen Gesichtspunkten attraktiver machen. Natürlich gibt es auch sogenannte Pullfaktoren, die darf man nicht wegleugnen, wenn man in einem Land einen höheren Standard bietet als andere Ländern, die sich hier ebenfalls in der Hilfe engagieren. In Deutschland zeigt sich das insbesondere darin, dass Schutz und Hilfe gegenüber anderen europäischen Ländern vermehrt auch hier gesucht wird. Noch mal: Es geht nicht darum, meine Damen und Herren, Hilfe zu verweigern. Es geht darum, über das richtige, notwendige und angemessene Maß einer solchen Hilfe zu sprechen. Insbesondere die Frage des möglichen Missbrauchs und seiner Ausmaße ist zu ermitteln und entsprechende Konsequenzen müssen dann natürlich auch gezogen werden. Alles andere wäre ungerecht gegenüber denjenigen, die sich als Flüchtlinge an Regeln halten, aber auch gegenüber den Steuerzahlern und Leistungsträgern, die die Sozialleistungen erarbeiten, und auch gegenüber allen anderen Leistungsempfängern. Deshalb sollte man über Fragen, Ansichten und Notwendigkeiten natürlich sprechen und ich denke – sofern es beantragt werden sollte –, dass man dann durchaus auch im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz über diesen Antrag weiter beraten kann und soll. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ih- rer Meinung nach kontrollieren die Jobcenter!)

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Bergner

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Vielen Dank, Herr Kollege Schard. Ich habe noch eine Wortmeldung von Herrn Kollegen Dr. Hartung für die SPD-Fraktion.

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Thomas Hartung SPD

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Kollege Schard, ja – es ist richtig: Es gibt Themen, da wird man emotional. Ich bin – ich gebe das gern zu – nicht an der allervordersten Front bei den Ehrenamtlern, die die ukrainischen Flüchtlinge versorgen. Ich mache hin und wieder medizinische Hilfestellung, kümmere mich darum, dass sie ihre Medikamente bekommen usw. Aber ich kenne ganz viele Menschen, die ganz vorn sind. Ich bin immer mal dort, wo die Ukrainer ankommen – nicht nur im Weimar, auch in anderen Orten. Mir – das haben Sie gar nicht gesagt, ich sage das nur zur Klarstellung – ist noch keiner begegnet, der in seinem Koffer 150.000 Euro mitgeschleppt hat. (Beifall DIE LINKE) Mir begegnen kleine Kinder, die ihr einziges Kuscheltier vor sich hertragen und mit Ihrer Mutter ... (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich war in der Ukraine, ich habe genau das im April dieses Jahres gesehen und habe Lebensmittel an die Flüchtlinge verteilt! Frauen mit kleinen Kindern! Diese Debatte regt mich auf!) Ja, sage ich doch! Lass mich doch reden. (Unruhe DIE LINKE)

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Bergner

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!

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Thomas Hartung SPD

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Ich werde in dem Moment emotional, weil es ja nicht nur dieses Bild ist, das da kommt. Es fliehen Frauen mit ihren Kindern, Männer bleiben in der Regel dort, alte Leute. Menschen, die hier schon leben, schon lange einen Job haben, Steuern zahlen, holen ihre Eltern aus der Ukraine hierher und diese Menschen kommen hierher mit relativ wenig und werden versorgt von Menschen, die sich bemühen, ihnen hier zumindest das Gefühl zu geben, sie werden nicht abgelehnt. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Habe ich nicht in Abrede gestellt!) Nein. Ich will dir gerade erklären, warum manche Menschen bei dem Thema emotional werden, und da hast du gesagt, es wird emotional, das stört dich ein bisschen. Verstehe ich, dass es dich stört, akzeptieren musst du es trotzdem, weil es jeden anders berührt. Und wenn ich das dann da drüben höre, dann berührt es mich natürlich ein bisschen mehr, als wenn du es relativ sachlich vorträgst. Da sind wir uns wahrscheinlich einig. Jetzt kommen wir zu den tatsächlichen Vorwürfen von Missbrauch. Herr Möller stellt sich hier her und sagt, Kollegin Baum sagt, es gäbe keinen Missbrauch. Ich habe zugehört. Frau Baum hat gesagt: 2 Prozent Missbrauchsfälle. Das ist nicht nichts, 2 Prozent sind 2 Prozent. Das ist ungefähr das, was Landrat Jendricke gesagt hat – mein Parteibuch, das leugne ich überhaupt nicht. Frau Schweinsburg hat daraufhin geschaut, ob es da nennenswerte Reisebewegungen gibt. Die gibt es nicht, die kann sie nicht feststellen. Nun ist Frau Schweinsburg von der CDU, das heißt, wir haben unterschiedliche Aussagen: Ihre Landrätin sagt, das gibt es nicht, mein Landrat sagt, er hat damit ein Problem – sei es drum. Missbrauch – das sagt das Wort – kann es geben. Aber er muss aufgeklärt werden, auch das wurde gesagt, und dann muss man ihn beheben. Aber wegen 2 Prozent Missbrauch – oder zweieinhalb oder anderthalb – alle diese Menschen per se in den Senkel zu stellen, per se zu diffamieren, das ist schäbig. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Zwischenruf Abg. Gröning, Gruppe der BfTh: Wer hat das gemacht?) Na Sie! Und wenn jemand mit einem SUV kommt: Das mag sein, ich sehe die auch, ich sehe auch SUVs mit ukrainischen Kennzeichen. Können die Leute was dafür, dass sie vor dem Krieg vielleicht gut verdient haben, dass sie vielleicht tatsächlich mit dem Auto, das sie sich erarbeitet haben, noch flüchten können? Dafür können sie nichts und trotzdem ist ihre Welt zusammengebrochen. (Unruhe AfD) Und jetzt kommen wir zu Herrn Möller und der AfD: Die Welt dieser Menschen ist zusammengebrochen, weil derjenige, der Ihnen die Wahlkämpfe finanziert, dem Sie immer noch fleißig die Hände schütteln, (Beifall SPD) (Unruhe AfD) dem Sie immer noch das Wort reden, indem Sie Sanktionen gegen diesen Aggressor falsch finden – dieser Mensch hat den Leuten, die jetzt vielleicht mit ihren letzten Habseligkeiten in dem selbst erarbeiteten SUV herkommen, die Lebensgrundlage genommen. Da sind Sie sich mit dem AfD-Transplantat der Bürger für Thüringen einig, da sind Sie sich auf einmal einig. Und Herr Möller, ich habe sehr genau registriert, dass Sie Frau Baum vorgeworfen haben, dass es ihr Staat sei, der das nicht leisten könne. Herr Möller, in welchem Staat leben Sie denn, welchen Staat möchten Sie denn? Ich kann es mir vorstellen, Sie müssen es hier nicht beantworten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Vielen Dank, Herr Dr. Hartung. Eigentlich habe ich gedacht, wir kommen viel schneller durch und deswegen auch die Lüftungspause schon etwas überzogen, aber das schaffen wir jetzt nicht mehr, Frau Ministerin, wir müssen erst mal in die Lüftungspause und sehen uns hier 5 Minuten nach halb wieder. Es wurde zu Beginn der Plenarwoche darum gebeten, in den Lüftungspausen auch tatsächlich die Anlage lüften zu lassen, sprich: überwiegend den Raum zu verlassen. Danke schön. Meine Damen und Herren, wir fahren in der Beratung fort. Wir sind beim Tagesordnungspunkt 74. Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten hatte ich keine mehr. Frau Ministerin Werner, auch wenn es jetzt nach der Pause etwas unglücklich ist, aber Sie haben das Wort.

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Heike Werner

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich würde gern noch kurz aus Sicht der Landesregierung auf den Antrag eingehen und muss zunächst darauf verweisen, wie sich die Sachverhalte darstellen, wenn es darum geht, Sozialleistungen zu beantragen. Hier noch mal der Hinweis, dass aus der Ukraine geflüchtete Menschen diese Leistungen nach dem Rechtskreiswechsel nach dem SGB II oder dem SGB XII beziehen. Leistungen nach dem SGB II werden in den Jobcentern verwaltet, Leistungen nach dem SGB XII in den Sozialämtern der Landkreise und kreisfreien Städte. In beiden Fällen hat die Landesregierung keine Fachaufsichtsbefugnisse und dementsprechend nur beschränkte Informationsmöglichkeiten über den alltäglichen Vollzug. Ich will aber an dieser Stelle auch sagen, weil Herr Jendricke vorhin angesprochen wurde: Sie sehen ja, wo die Verantwortlichkeit liegt. Wenn dort Probleme gesehen werden, dann müssen die Probleme auch vor Ort gelöst werden. Ich halte es aber für nicht angemessen, wenn hier aufgrund von Einzelfällen lauthals irgendwelche Klischees und Vorbehalte bedient werden. (Beifall DIE LINKE) Unter dem Vorbehalt der Zahlen, die ich Ihnen eben nicht sagen kann, kann ich also nicht sagen, ob diese angesprochenen Sachverhalte wirklich in dieser Art und Weise vorliegen. Ich kann nur wiedergeben, welche Meldungen wir erhalten. So wurden den Medien zwar vereinzelt entsprechende Informationen über diese Geschehnisse entnommen – wie gesagt –, aber an mein Haus wurde so etwas nicht herangetragen. Auch bei den Kontakten, die wir mit der Fachebene der kommunalen Spitzenverbände hatten, wurden keine diesbezüglichen Probleme von solchem Ausmaß bekannt. Ich kann Ihnen auch sagen: Sie können auf die Bundestagsdrucksache der Bundesregierung 20/3859 vom 4. Oktober 2022 schauen, wo vergleichbare Fragen beantwortet wurden und ebenfalls keine substanziellen Erkenntnisse über entsprechende Ereignisse in den Jobcentern vorgefunden wurden, sondern im Gegenteil – diese wurden sogar verneint. In gleicher Weise kann ich zu den Buchstaben b), c) und d) antworten, wenn Sie fragen, welche grundsätzlichen Konsequenzen die Landesregierung beabsichtigt, aus den bekanntgewordenen Missbrauchsfällen zu ziehen. Das kann ich nur zurückweisen, denn mangels belastbarer Erkenntnisse sind folgerichtig auch keine weiteren Konsequenzen zu ziehen. Ich möchte Ihnen aber über die hier vorliegenden bloßen Tatsachen hinaus noch ein paar wenige Erwägungen zu dieser Thematik mitteilen. Es ist zum einen richtig, das wurde aber auch schon gesagt: Wer nach deutschem Recht Sozialleistungen beantragt, muss in jedem Fall eine im Zuständigkeitsbereich des zuständigen Sozialleistungsträgers liegende Adresse angeben und sich dort dauerhaft aufhalten. Ohne dauerhafte Anwesenheit in Deutschland besteht kein Leistungsanspruch. Sollte es in Einzelfällen zur missbräuchlichen Inanspruchnahme von Sozialleistungen kommen, dann gibt es dafür vorgesehene rechtliche Regelungen und die kommen natürlich auch zur Anwendung. Ich möchte aber an dieser Stelle auch sagen – und deswegen verstehe ich auch den Ausbruch von MdL Bilay –: Es gibt wenige Menschen, die Sozialleistungen missbräuchlich beanspruchen. Die gibt es nicht nur unter Menschen mit nicht deutscher Herkunft, sondern auch deutscher Herkunft. Aber es gibt auch Menschen, die ohne böse Absicht bestimmte Regeln verletzen, weil sie das vielleicht sprachlich nicht nachvollziehen können oder weil ihnen auch die Bedeutung nicht bewusst ist oder weil sie einfach aus Not in eine bestimmte Situation kommen, die dazu führt, dass sie die Regel nicht einhalten können. Jetzt müssen wir uns mal vorstellen – ich denke, Sie haben alle das Herz, sich das vorzustellen –, wenn Menschen mit Beginn des Krieges plötzlich mit Handgepäck ihr Lebensumfeld verlassen haben, ihre Angehörigen zurückgelassen haben, ihre Männer, Väter, Söhne zurückgelassen haben, dann gibt es auch das Bedürfnis und die Sehnsucht zurückzufahren, sich umzuschauen, zu erfahren, wie es den Menschen geht. Und das kann manchmal dazu führen. Aber das ist kein dauerhafter Missbrauch, sondern das ist dann unter Umständen ein Nichtverstehen der Regeln. Ich glaube, Sie können sich alle vorstellen, wie schlimm es den Menschen geht und warum bestimmte Regeln im Einzelfall aus Not dann nicht eingehalten werden. Aber hier geht es darum, dass man das verständlich macht, das muss unser gemeinsames Anliegen sein. Weil Sie nach tatsächlichem Missbrauch gefragt haben: Ich habe es gesagt, natürlich kann das vorkommen. Aber dafür gibt es entsprechende Regeln. Wenn solche Fälle in zuständigen Behörden bekannt werden, dann werden auch die entsprechenden Konsequenzen gezogen. Die Rechtsordnung stellt hier auch ein ausreichend leistungsfähiges Instrumentarium bereit. Wir wissen auch aus Informationen, die wir aufgrund von Petitionen bekommen, die gestellt wurden, oder bei anderen Einzelfällen, dass die zuständigen Behörden hier sehr aufmerksam agieren und in Verdachtsfällen keinesfalls nachlässig mit den Sachverhalten umgehen, sondern dieses natürlich auch ahnden. So kann ich zum Schluss nur sagen: Zurzeit sehe ich das ebenso wie die Bundesregierung – keine Hinweise auf ein Missbrauchsgeschehen in größerem Ausmaß, das aus systembedingten Gründen über das Unvermeidliche hinausgeht und daher eine grundsätzliche Änderung von Rechtsgrundlagen erfordern würde. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Vielen Dank, Frau Ministerin. Wortmeldungen gibt es keine mehr. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wird Ausschussüberweisung beantragt? An den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz? (Zuruf Abg. Gröning, Gruppe der BfTh: Ja!) Keinen weiteren? Gut. Dann stimmen wir jetzt über die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion, der Gruppe der BfTh und der CDUFraktion. Gegenstimmen? Das sind alle Übrigen. Damit ist die Überweisung nicht angenommen. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der Parlamentarischen Gruppe der BfTh in der Drucksache 7/6517 selbst. Wer stimmt dem Antrag zu? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion und aus der Gruppe BfTh. Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, die Gruppe der FDP. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6575 ERSTE BERATUNG Die Einbringung hat der Kollege Blechschmidt angekündigt. Nicht? Die Einbringung macht Frau Kollegin Henfling. Entschuldigung, dann habe ich das falsch verstanden.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, wir beraten heute eine Änderung des Wahlgesetzes, die zwingend notwendig ist. Das Wahlgesetz schreibt uns vor, dass Wahlkreise neu zugeschnitten werden müssen, wenn sie um mehr als 25 Prozent vom Landesdurchschnitt abweichen. Deshalb müssen wir nun den Wahlkreis 26, also Erfurt III, anpassen. Wir als Rot-RotGrün haben uns dazu auch schon mit den Kolleginnen und Kollegen verständigt, hier nur eine minimale Änderung vorzunehmen. Deshalb schlagen wir mit diesem Gesetzentwurf vor, den Stadtteil Möbisburg-Rhoda vom Wahlkreis 26 in den Wahlkreis 27, Erfurt I, zu verschieben. Das ist keine sonderlich schöne Lösung, gebe ich zu, wenn man sich die Karte anschaut, aber es ist immerhin eine Lösung. Uns ist zudem bewusst, dass das auch keine nachhaltige Lösung ist. Die Landesregierung weist in der Drucksache 7/6471 zu Recht daraufhin, dass die letzte Änderung nicht lange standgehalten hat. So wird das auch hier sein. Deshalb werden wir darüber diskutieren müssen, wie wir weiter vorgehen wollen. Ich halte es aber nicht für besonders sinnvoll, in dieser Legislatur noch eine größere Form der Wahlkreise im Gesetz einzuleiten – vor allem vor dem Hintergrund, dass die Zeit dafür ziemlich knapp ist und die Verhandlungen über den Neuzuschnitt der Wahlkreise immer äußerst schwierig sind. Zu den mitunter erheblichen Abweichungen und den daraus folgenden massiven Unterschieden bei den nötigen Stimmen für ein Direktmandant habe ich hier schon in der Rede zum Wahlrechtsharmonisierungsgesetz im April 2021 näher ausgeführt. Das würde ich jetzt nicht wiederholen. Während der Ausschussberatung, die wir aus meiner Sicht nicht allzu lange ausdehnen sollten, weil wir bis zum Februar fertig werden müssen, sollten wir auch diskutieren, wie wir weiter vorgehen wollen. Ich könnte mir vorstellen, dass wir als Landtag zum Beispiel eine unabhängige Kommission beauftragen, einen Vorschlag zur Wahlkreiseinteilung für ganz Thüringen zu unterbreiten, der dann alle Wahlkreise wieder näher an die Durchschnittsgrößen heranbringt. Über einen solchen Vorschlag könnte dann nach der nächsten Wahl der neue Landtag ausführlich diskutieren. Ich bitte sie, diesen Gesetzentwurf zunächst an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes

Vielen Dank, Frau Henfling. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Walk zu Wort gemeldet.

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Raymond Walk CDU

Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zunächst will ich den Blick auf die formalen Dinge lenken, weil die uns hier im parlamentarischen Raum auch zum Handeln zwingen. Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 3 Thüringer Landeswahlgesetz ist eine Neueinteilung eines Wahlkreises dann vorzunehmen, wenn dieser von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um mehr als 25 Prozent abweicht. Die Landesregierung hat mit einem außerplanmäßigen Bericht im Sinne des § 2 Abs. 4 vom 14. Oktober 2022 in Drucksache 7/6471 über die Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen informiert. Dabei hat sich ergeben, dass zumindest ein Wahlkreis um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl abweicht. Aus dem oben genannten Bericht der Landesregierung ergibt sich im Hinblick auf die Landtagswahlen 2024 dadurch ein zwingender Handlungsbedarf zur Neueinteilung des Wahlkreises 26, das ist Erfurt III, weil dort bereits zum 31. Dezember 2021 eine Abweichung der Bevölkerungszahl von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl in den Wahlkreisen von über 25 vom Hundert zu verzeichnen ist. Durch die beabsichtigte Änderung der im Gesetzentwurf aufgeführten Wahlkreises 26 und 27 weicht die Bevölkerungszahl im Wahlkreis 26 dann nicht mehr als 25 vom Hundert von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise ab. Die Anlage enthält die Neueinteilung der Wahlkreise. Frau Kollegin hatte es schon gesagt: Dabei wurde der Stadtteil Möbisburg-Rhoda vom derzeitigen Wahlkreis 26, Erfurt III, dem Wahlkreis 27, Erfurt IV, zugeordnet. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da es sich bei der vorgeschlagenen Änderung um einen relativ marginalen Eingriff in die Zuschnitte der Thüringer Landtagswahlkreise handelt, begrüßen wir, dass wir das im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss weiter behandeln. Ob die ganze Sache nachhaltig ist, wird sich zeigen, aber ich höre jetzt das erste Mal, Frau Kollegin, dass Sie einen zusätzlichen Beirat oder eine zusätzliche Kommission ins Spiel bringen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann müssen Sie sich aber in Ihrer Fraktion besser miteinander verständigen!) Die Vor- und Nachteile, die sich daraus ergeben, werden wir dann wahrscheinlich im zuständigen Ausschuss besprechen können. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. (Beifall CDU)

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Bergner

Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes

Dann schaue ich mal in Richtung der Gruppe der FDP. Herr Kollege Montag ist so nett, den zuständigen Sprecher zu vertreten.

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Robert-Martin Montag FDP

Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass es einer Reform der Wahlkreise im Landeswahlgesetz bedarf, ist offensichtlich. Wir als Freie Demokraten halten den vorliegenden Gesetzentwurf jedoch nicht für abschließend sinnvoll. Es ist nicht ausreichend, den Wahlkreis Erfurt III ein wenig zu verkleinern, indem Möbisburg-Rhoda dem Wahlkreis Erfurt IV zugeschlagen wird. Damit wird die Zahl der im Wahlkreis Erfurt III lebenden Bürgerinnen und Bürger nur soweit abgesenkt, dass es für die Vorgaben des Landeswahlgesetzes gerade ausreicht. Für die Zukunft hingegen ist es bereits absehbar, dass der Wahlkreis erneut angepasst werden müsste. Darüber hinaus sehen wir einen weiteren Kritikpunkt: Zwar ist Erfurt III der einzige Wahlkreis, der jetzt zwingend reformiert werden muss, um dem Landeswahlgesetz Rechnung zu tragen. Es kann jedoch nicht Sinn der Sache sein, das Landeswahlgesetz für jeden weiteren zu reformierenden Wahlkreis einzeln wieder anzufassen – gerade wenn jetzt ebenfalls absehbar ist, dass die Wahlkreise Kyffhäuser I, Erfurt II und Jena I in naher Zukunft ohnehin reformiert werden müssen. Für diese bereits angesprochenen Wahlkreise liegen Reformvorschläge vom Präsidenten des Thüringer Landesamts für Statistik in seiner Rolle als Landeswahlleiter vor. Er sollte als ehemaliger Innenminister wissen, wovon er spricht. – Das ist eine Hoffnung, eine grundsätzliche. – Seine Vorschläge halten wir vor allem mit Blick auf das Stadtgebiet Erfurt für zweckdienlicher als den hier diskutierten Gesetzentwurf. Daher sehen wir ihn sehr skeptisch, freuen uns aber – das kennen Sie von uns nicht anders – auf eine konstruktive Beratung im zuständigen Ausschuss und tragen diese Ausschussüberweisung natürlich mit. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schaue in Richtung der Landesregierung. Nein, Herr Staatssekretär nicht. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Ich habe den Wunsch nach Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss vernommen. Weitere Ausschussüberweisungen habe ich nicht zur Kenntnis genommen. Also stimmen wir über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss ab. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Zustimmungen aus allen Gruppen und Fraktionen. Gegenstimmen? Ich sehe keine. Enthaltungen? Erwartungsgemäß ebenfalls keine. Damit ist der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und komme zum Tagesordnungspunkt 26 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5550 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 7/6577 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Kalich aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zur Berichterstattung.

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Ralf Kalich Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Herr Präsident! Meine Damen und Herren, die Drucksachennummern sind genannt worden. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 30. Sitzung am 30. Juni 2022, in seiner 32. Sitzung am 8. September 2022, in seiner 35. Sitzung am 13. Oktober 2022 sowie in seiner 36. Sitzung am 2. November 2022 beraten sowie zwei schriftliche Anhörungen dazu durchgeführt. Der Gesetzentwurf war außerdem Gegenstand einer Onlinediskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung. In der zweiten Anhörung mit den kommunalen Spitzenverbänden ging es vor allem um die Beteiligung der Kommunen. Dies ist in den Gesetzentwurf eingearbeitet worden und heute haben wir ihn in der zweiten Lesung. Danke. (Beifall DIE LINKE)

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Bergner

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Vielen Dank, Herr Kalich. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Malsch zu Wort gemeldet.

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Marcus Malsch CDU

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ziel der CDU-Fraktion in diesem Gesetzgebungsverfahren war es, einerseits den Weg für mehr Digitalisierung zu öffnen und gleichzeitig ein Mindestmaß an klassischer Beteiligung zu erhalten. Um eine gänzliche Verlagerung der Öffentlichkeitsbeteiligung in das Internet zu vermeiden, haben wir gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen Änderungen besprochen, um in bestimmten Bereichen weiterhin klassische Beteiligungsverfahren beizubehalten. Unser Ziel ist es, Menschen ohne Internetzugang bzw. ohne Internetaffinität nicht abzuhängen. Bedauerlicherweise ist es uns nicht gelungen, sämtliche Fallgestaltungen zur Erhaltung klassischer Verfahren – wie zum Beispiel die Veröffentlichung in Amtsblättern – durch Änderungen am Gesetzentwurf abzubilden. Eine solche weitgehende Erhaltung tradierter Öffentlichkeitsbeteiligung scheiterte letztlich dann auch in den Gesprächen. Nun ist es so, dass die Anpassung der Verfahrensregeln bei den regionalen Planungsgemeinschaften sowie den kommunalen Spitzenverbänden auf breite Zustimmung gestoßen ist. Klar, sie haben weniger Arbeit. Nicht mehr sichergestellt ist in dem Gesetz … (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Heißt das, Sie nehmen das nicht ernst, oder was?) Wir nehmen das sehr ernst, aber wir wägen ab, und das ist, glaube ich, auch unsere Aufgabe hier, das abzuwägen. Sie machen das ja genauso. Ich will jetzt nicht auf andere Sachen eingehen, da könnte ich genau dieselbe Gegenfrage stellen, Herr Dittes. Es ist so, dass die Anpassung der Verfahrensregeln bei den regionalen Planungsgemeinschaften, wie gesagt, positiv aufgefasst wurde; begründet habe ich das schon. Nicht mehr sichergestellt ist mit dem Gesetz – und auch nicht mit der im Ausschuss abgestimmten Änderung –, dass jeder, der sich für die Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen interessiert, auch mitgenommen wird und von den Planungsunterlagen Kenntnis bekommt. Das mag den Planungsbehörden recht sein und helfen, aber dem interessierten und vor allem dem betroffenen Bürger hilft es nicht. Das vorliegende Gesetz verhindert eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung – umfassend im Sinne von, dass sie umfassend ist. Wir haben in diesem Plenum schon sehr ausführlich besprochen, was wir hier als umfassend definieren. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Danke. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Frau Abgeordnete Hoffmann für die Fraktion der AfD das Wort.

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Hoffmann AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, als wir den Gesetzentwurf im Juni hier zum ersten Mal beraten haben, sagte ich, dass wir dem Vorhaben nicht zustimmen, weil es sich um ein Windkraftversicherungsgesetz handelt, das die öffentliche Beteiligung einschränkt. Auch nach der Beratung im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten mit zwei schriftlichen Anhörungen werden wir nicht zustimmen, auch nicht der Beschlussempfehlung einer Mehrheit des Ausschusses. (Beifall AfD) Ich zitiere dazu nochmals aus der Begründung des Gesetzentwurfs: „Diese Einsichtnahme vor Ort erfolgt zukünftig nicht mehr bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und gegebenenfalls Mittelzentren, sondern bei der für die Aufstellung des Raumordnungsplans zuständigen Stelle selbst. Der Verzicht auf eine öffentliche Auslegung bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und gegebenenfalls Mittelzentren verringert den bürokratischen Aufwand, der auch in der bisherigen Praxis nicht mehr in angemessenem Verhältnis zu dem dadurch erzielten Nutzen gestanden haben dürfte.“ Und weiter: „Die bisherige öffentliche Bekanntmachung der Auslegung durch Landkreise, kreisfreie Städte und gegebenenfalls Mittelzentren in der nach deren Hauptsatzung festgelegten ortsüblichen Form, das heißt in der Regel im Amtsblatt, entfällt.“ Das Bundesgesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie hat öffentliche Bekanntmachungen mit einer Bekanntmachungsfrist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 durch Veröffentlichungen im Internet ersetzt. Die Thüringer Regierung indes hat ihre geplanten Regelungen zur Internetbekanntmachung und der entfallenen Auslegung der Planentwürfe in Gebietskörperschaften im Gesetzentwurf nicht zeitlich befristet. Das Plansicherstellungsgesetz des Bundes sagt in § 2, ich zitiere: „Zusätzlich hat zumindest eine Bekanntmachung in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt oder einer örtlichen Tageszeitung zu erfolgen.“ Die rot-rot-grüne Landesregierung in ihrem Windkraftwahn geht also über die Bundesregelung hinaus. Wie man weiß, ist der Wald offiziell wieder Industrialisierungsobjekt. Dieser Gesetzentwurf wird helfen. Diesen alles andere als umweltfreundlichen Plänen stehen im Freistaat aber viele Bürgerinteressen entgegen. Dieser Gesetzentwurf hebelt die Information, Aufklärung und Beteiligung der Bürger hingegen aus, und das ganz bewusst. Deswegen lehnen wir ihn ab. Im Rahmen der zwei schriftlichen Anhörungen im Ausschuss gab es von mehreren Anzuhörenden Kritik und Verbesserungsvorschläge sowie Hinweise auf die fehlende Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Landesregierung riskiert sogar Verfahrensfehler. Dazu zitiere ich aus der Stellungnahme eines Anzuhörenden einer Anwaltskanzlei: „Wir möchten darauf hinweisen, dass es in der Praxis bei der digitalen Auslegung von Regionalplänen, Bauleitplänen oder auch immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs[plänen] mit Öffentlichkeitsbeteiligung […] vorgekommen ist, dass der Zugriff auf die betreffenden Internetseiten aus rein technischen Gründen nicht während des gesamten Auslegungszeitraumes gewährleistet war oder die digitale Auslegung […] erst Tage später erfolgt ist. Wenn im Landesplanungsgesetz die digitale Auslegung […] als zwingende, gesetzlich vorgesehene Beteiligungsform […] aufgenommen wird, können derartige technische Mängel und Unterbrechungen der digitalen Auslegung einen Verfahrensfehler begründen, der zur Unwirksamkeit eines Planes führen kann.“ (Beifall AfD) Die Planungsgemeinschaft Südwestthüringen sagt dazu: „Die Entscheidung, ob und inwieweit die Notwendigkeit besteht, die gegenwärtig geltende Rechtsprechung zu verändern, obliegt der zuständigen Gerichtsbarkeit im Zuge entsprechender Antrags- bzw. Klageverfahren. […] Es bestehen Zweifel, ob das Ausmaß der Öffentlichkeitsbeteiligung mit den im Gesetzentwurf enthaltenen Vorgaben […] ausreichend ist. Aus den Erfahrungen der durchgeführten Beteiligungsverfahren ist festzustellen, dass darüber hinaus [zum Beispiel] folgende weitere Informationsquellen durch die Öffentlichkeit genutzt wurden: Amtsblätter der in der [Regionalgemeinschaft] zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften“ usw. Der Thüringer Landesverband Energiepolitik mit Vernunft e. V. äußert sich wie folgt: „Indem der grundsätzliche Fokus auf die Bekanntmachung im Internet gelegt wird, soll ein zeitgemäßer Informationszugang geschaffen werden. Diese Zielsetzung erscheint auf den ersten Blick einleuchtend; bei genauer Betrachtung sollte aber unter den gegenwärtigen Umständen keinesfalls nur ein exklusiver Internetzugang beim Verwaltungs- und Planungsprozess erfolgen. Einmal ist die Internet-Affinität bei der Bevölkerung noch nicht sehr stark (absolut) ausgeprägt und die Infrastruktur des Internets ist im ländlichen Raum noch nicht hinreichend ausgebaut. Andererseits muss festgestellt werden, dass überwiegend die älteren Bürgerinnen und Bürger sich bewusst aktiv mit den Planungsdokumenten [als Amtsblättern] auseinandersetzen.“ Und nun aus der Stellungnahme des Thüringer Bauernverbandes: „Die Änderungen betreffen vor allem die Bekanntmachung der Planungsunterlagen im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung, die nun über das Internet erfolgen soll. Hierdurch werden natürliche Ressourcen geschont und die Unterlagen sind schneller zugänglich, da keine räumliche Distanz zu überwinden ist. Trotz allem geben wir zu bedenken, dass gerade im ländlichen Raum weiterhin enormer Nachholbedarf im Hinblick auf die Internetverfügbarkeit besteht.“ Trotz dieser Stellungnahmen und weiterer kritischer Bemerkungen soll hier ein Gesetz durchgepeitscht werden, das augenscheinlich die demokratische Teilhabe einschränkt und das den Bürgerinitiativen ihren Einsatz gegen die Windkraftindustrie erschwert. Die Wichtigkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Gesetzentwurf der Landesregierung ignoriert, um die Windkraftindustrie voranzutreiben. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine Politik gegen den ländlichen Raum und Bürgerinteressen, er ist gegen Aufklärung gerichtet. (Beifall AfD) Um dies zu verhindern, haben wir im Ausschuss einen Vorschlag zur Beschlussempfehlung eingereicht, der mehrheitlich abgelehnt wurde. Der Gesetzentwurf hebelt die Information interessierter Bürger aus – wissentlich. Es wird für die Bürgerinitiativen, die den Werdegang des Vorhabens verfolgen, abermals sehr aufschlussreich sein, wer diesem Entwurf zustimmt, wer sich enthält und wer den Stand hat, dagegen zu stimmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Jetzt erhält Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die heute hier in zweiter Lesung behandelte Änderung des Landesplanungsgesetzes begrüßen wir als Liberale grundsätzlich. Planungsbeschleunigung und eine vereinfachte Bürgerbeteiligung durch die Möglichkeiten der digitalen Welt schaffen neue Spielräume, um Vorhaben schneller und im Idealfall mit breiterer Unterstützung umsetzen zu können. Auch im ländlichen Raum ist es durchaus eine Chance, leichter an die Unterlagen zu kommen als mit nicht immer guten – und vor allen Dingen langen – Straßenverbindungen im ÖPNV. Allerdings ist Digitalisierung nicht immer nur Heilsbringer, wie auch gestern Kollege Montag ganz in meinem Sinne zum Tagesordnungspunkt „Zukunft der Feuerwehren“ vorgetragen hat. Leider lässt – und das werde ich nicht müde zu wiederholen, und der Vorwurf ist ja nicht falsch – die Abdeckung mit einer guten digitalen Infrastruktur in einigen Regionen unseres Freistaats immer noch zu wünschen übrig. Bei allen Entwicklungen und Vorhaben muss man auch immer einen Blick auf die ältere Generation haben. Aus meiner Erfahrung seinerzeit als Bürgermeister kann ich berichten, dass teilweise schon das Lesen eines Busfahrplans für Überforderung bei manchen Bürgern sorgte. Die kamen dann ins Rathaus, um sich erklären zu lassen, wann der Bus fährt. Auch diese Leute müssen wir selbstverständlich mitnehmen, daran müssen wir denken. Am Beispiel von Auslegungsverfahren kann man in der analogen Variante als Verwaltung auch erklärend zur Seite stehen, was in der digitalen Welt natürlich nicht möglich ist. Auch möchte ich noch auf die Stellungnahme des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingehen, zu finden in der Vorlage 7/4138, in der auf die Notwendigkeit der Barrierefreiheit hingewiesen wird. Da müssen wir schon ganz klar sagen: Mediendateien und Websites müssen auch für nicht besonders technikaffine Menschen benutzbar sein. Hier ist im Zweifel immer noch die Einsicht auf Papier auf lange Sicht als Alternative vorzuhalten. Für mobilitätseingeschränkte Personen allerdings bietet die Digitalisierung zweifelsohne Vorteile und das – ich sagte es bereits – durchaus auch im ländlichen Raum. Insofern sind wir der Auffassung: Man muss es probieren. Man muss sich anschauen, wie es funktioniert, gegebenenfalls evaluieren, aber wer keine neuen Schritte wagt, kann auch nicht vorwärtskommen. Wir von der FDP stimmen dem Gesetz deshalb natürlich zu und hoffen, dass die zuständigen Instanzen die Anmerkungen aus der Anhörung bei der Umsetzung wohlwollend mit aufnehmen und im Auge behalten, damit das Ganze auch gut funktionieren kann. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordneter Kalich für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Ralf Kalich Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als Erstes bin ich froh, dass wir durch relativ zügige Beratung heute diesen Tagesordnungspunkt noch aufrufen können und dieses Gesetz nach langer, sehr sachlicher und umfangreicher Beratung im Ausschuss heute in der zweiten Lesung auch hoffentlich verabschieden. Nach dem Inkrafttreten des Landesentwicklungsplans in Thüringen 2025 – also vor mehr als acht Jahren – besteht das Bedürfnis nach einer sogenannten Teilfortschreibung, also Überarbeitung des Programms. So drängen Gemeindeneugliederungen und die dynamische Entwicklung im Energiesektor nach Veränderungen. Diese Veränderungen lassen sich allerdings nur dann realisieren, wenn das Land das Planungsgesetz als regulierende Gesetzgebung für das Landesentwicklungsprogramm finalisiert hat. Der Bedarf, flexibel und mit reduziertem zeitlichen und finanziellen Aufwand agieren zu können, prägt die Gesetzesvorlage der Landesregierung für die Überarbeitung des Landesplanungsgesetzes. Verwaltung und Planungsprozesse müssen nicht nur beschleunigt, sondern vor allem auch vereinfacht werden. Die Planung des öffentlichen Raums muss strukturiert gestaltet werden. Mehr Menschen müssen Zugang zur Entwicklung vor ihrer eigenen Haustür ermöglicht bekommen. Das ist ein Weg, der nicht nur eine Antwort auf die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft darstellt. Wir haben vor ca. einer Stunde hier sehr umfangreich über die Digitalisierung gesprochen. Es ist auch eine Erfahrung, die in den vergangenen Jahren – gerade in der Pandemie – an Interesse zugenommen hat bzw. das Internet in die Rolle gebracht hat, die es eigentlich spielen müsste. Öffentliche Auslegungen im Zuge von Baumaßnahmen werden ergänzend in den digitalen Raum übertragen – ich betone: ergänzend –, um nicht nur Abläufe zu glätten, sondern auch eine Beteiligung an den beschriebenen Prozessen für alle Beteiligten zu vereinfachen. Da die Unterstützung dieser Form der Bürgerbeteiligung allerdings nicht bedeuten soll, dass Menschen, die aus vielfältigen Gründen nicht auf diese Option zurückgreifen können oder wollen, von Beteiligungsformaten ausgeschlossen werden, stellen die Änderungen der Koalitionsparteien, die in das finale Papier geflossen sind, sicher, dass die Möglichkeiten der physischen Einsichtnahme nicht ersetzt werden, so wie hier vom Rednerpult behauptet wurde. Es ist nach wie vor freigestellt, auch in Amtsblättern zu veröffentlichen, auch die Unterlagen persönlich zuzuschicken, kann man nachlesen. Ich plädiere an die anwesenden Abgeordneten, für den hier vorliegenden Gesetzentwurf zu stimmen, damit nicht nur das Landesplanungsgesetz in aufgewerteter Form abgeschlossen werden kann, sondern auch Fortschritte im Verfahren des Landesentwicklungsplans verzeichnet werden können. Auch wenn die ersten Schritte dort bereits gemacht werden konnten, bedarf es weiterer Anstrengungen, um die Änderungen des Entwicklungsprogramms zu erarbeiten und damit auf den stetigen Wandel im Bundesland reagieren zu können. Das ist ein Schritt, Digitalisierung wirklich in der Praxis mal an den Platz zu heben, wo sie hingehört, und nicht nur theoretisch hier darüber zu reden und zu kritisieren, dass nichts wird. Planung gehört wirklich dorthin, wo Menschen auch leben, und dieser Möglichkeit sollten wir uns nicht verschließen und nicht nur theoretisch hier vom Rednerpult darüber debattieren. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt Frau Hoffmann. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Hauen Sie jetzt noch mal alles raus!)

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Hoffmann AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Frau Präsidentin – es geht nicht gegen die SPD, keine Panik. Am Dienstag hat, initiiert von einer Bürgerinitiative, eine Veranstaltung in Stadtlengsfeld stattgefunden. Dazu befragt, wie er denn zur Änderung des Landesplanungsgesetzes steht, sagt der Vertreter der Gruppe der FDP: „Die grün ‑ rote Lobby hat dem ländlichen Raum den Kampf angesagt. Von der FDP werde es aber keine Zustimmung zur Änderung [des] Gesetzes geben.“ Zu finden im „Rhönkanal“. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Karawanskij zu Wort gemeldet.

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Karawanskij

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, im Juni hat die Landesregierung den Entwurf zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes im Landtag eingebracht und wir haben auch im Rahmen der Plenardebatte in dem Zusammenhang auf die Herausforderungen von entstehenden Planungsprozessen hingewiesen, nämlich die Fortschreibung der Regionalpläne und die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms. Seitdem ist da ganz schön viel passiert, seitdem – würde man sagen – ist ziemlich viel Musik drin. Wir haben das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes, was in Kraft getreten ist, und damit wird natürlich auch der planerischen Steuerung der Windenergienutzung noch mal eine neue Dynamik verliehen. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird bezüglich des Thüringer Waldgesetzes – glaube ich – noch mal eine neue Dynamik hineinbringen. All das macht deutlich, von welcher Bedeutung Planungsregelungen sind, nach denen wir unsere thüringischen Raumordnungspläne fortschreiben. Nur mit modernen und zeitgemäßen Verfahrensregeln können die Prozesse gelingen, innerhalb der Diskussion tragfähige Lösungen für die Gestaltung Thüringens zu finden. Genau auf die Schaffung solcher Verfahrensregeln stellt der Entwurf des Thüringer Landesplanungsgesetzes ab, und die Auslegung der Unterlagen im Internet sollte heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein. (Beifall DIE LINKE) Wir haben noch …

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Entschuldigung, ich verstehe ja, dass es noch Beratungsbedarf gibt, aber könnten Sie den, wenn Sie nicht zuhören, dann draußen machen?

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Karawanskij

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Ich denke, es ist weder zeitgemäß noch vermittelbar, Pläne und Unterlagen nur zu bestimmten Sprechzeiten, nur an bestimmten Orten einsehen zu können. Und ich möchte vielleicht auch noch mal daran erinnern, dass Sie vor anderthalb Jahren auch hier im thüringischen Landtag in der Plenardebatte, wo es noch genau darum ging, wie öffentliche Leistungen, kommunale Leistungen zur Verfügung stehen, genau das auch einforderten, dass Leistungen sowohl digital, beispielsweise beim Führerschein, als auch analog zur Verfügung stehen. Der Zugriff auf Planentwürfe und Unterlagen im Internet ist ein Service, den die Bürgerinnen und Bürger zu Recht erwarten können und dürfen. Gleichzeitig haben wir als Landesregierung natürlich auch die Menschen im Blick, die das Internet nicht nutzen können oder auch nicht nutzen wollen. Aus diesem Grund möchte ich an dieser Stelle betonen, dass hier nie eine vollständige Verlagerung von Planungsverfahren ins Internet vorgesehen ist – anders als beispielsweise bei dem Planungssicherstellungsgesetz des Bundes oder anderen Gesetzen, die wir im Bundesrat beraten, was zum Beispiel die Raumordnungsgesetze betrifft, die wir jetzt auch in der Novelle im Bundesrat haben. Das möchte ich einfach noch einmal ganz klar und deutlich machen. Digitalisierung muss den Menschen dienen, sie ist weder Selbstzweck noch darf sie dazu führen, dass Menschen abgehängt werden. (Beifall DIE LINKE, SPD) Vor diesem Hintergrund bin ich weiterhin davon überzeugt, dass der Gesetzentwurf ausgewogen ist, den wir hier vorgelegt haben, und dass das vor allen Dingen auch der demokratischen Teilhabe dient. Dieser dient im Übrigen auch, dass die Frist, in der die Bürgerinnen und Bürger ihre Einwände, ihre Stellungnahmen abgeben können, weiterhin zwei Monate beträgt. Das ist auch noch einmal eine Verdoppelung der bundesgesetzlichen Frist, die hier lediglich einen Monat vorsieht. Wir bleiben aber weiterhin bei unserer thüringischen Regelung, dass wir sagen: Zwei Monate müssen dafür zur Verfügung stehen. Bei aller Digitalisierung und damit auch einer einhergehenden Planungsbeschleunigung geht es also nicht darum, Rechte von Bürgerinnen und Bürgern zu beschneiden. Es geht vielmehr darum, Teilhaberechte zu erweitern, mehr Transparenz zu verleihen und gleichzeitig die Planungsprozesse zu beschleunigen. Ich möchte vielleicht auch noch mal daran erinnern: 2014, glaube ich, war das letzte Mal, als hier dieses Verfahren angeschoben wurde und es Bürgerinnen und Bürger einsehen konnten. Es waren sehr wenige, die davon Gebrauch machen konnten und auch davon Gebrauch gemacht haben. Wir legen es weiterhin analog aus. Es kann sich hier weiterhin im Internet beteiligt werden bzw. können die Stellungnahmen eingehen und jeder kann es aber auch zugeschickt bekommen, wenn er es für notwendig hält bzw. dieses wünscht. Hier schafft der Gesetzentwurf die verfahrenstechnischen Rahmenbedingungen. Wir haben im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft ebenfalls diese Anliegen aufgegriffen, diskutiert und im Ergebnis auch nach seiner Beratung betont, dass es um weit mehr geht: Teilhaberechte zu erweitern und mehr Transparenz zu schaffen, ich wiederhole es auch gern noch mal. Es war vor allen Dingen auch dem Ausschuss sehr wichtig, einen Ausgleich zu finden, einen ausgewogenen Ausgleich des Miteinanders zwischen digitaler und analoger Bürgerbeteiligung zu finden. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses unterstreicht vor allen Dingen diesen hohen Wert der demokratischen Teilhabe. Ich bin überzeugt, dass der Gesetzentwurf in der Form, in der er sich auch in der Beschlussempfehlung des Ausschusses findet, eine verfahrenstechnische Rahmenbedingung für eine zukünftige, zukunftsfähige, transparente und vor allem zügige Fortschreibung unserer Raumordnungspläne schaffen kann. Ich denke, wir müssen hier sowohl mit dem Zeitgeist gehen als auch die tatsächliche Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen ermöglichen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Ministerin. Jetzt hat sich noch einmal Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP zu Wort gemeldet.

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Dirk Bergner FDP

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, um auf die Bemerkung, ob das sein muss – ja, natürlich, bei dieser Äußerung, die hier gemacht worden ist, bei der sie uns sichtbar erstaunt gesehen haben, habe ich auch natürlich noch einmal nachgefragt. Richtig ist: Mein Kollege Kemmerich war in Stadtlengsfeld, ich übrigens zu anderer Gelegenheit auch schon, und er ist befragt worden, was die Ausweisung von Windvorranggebieten und Windkraft im Wald anbelangt. Da hat er klargestellt, dass wir nach wie vor dazu stehen, dass wir keine Windkraft im Wald wollen und auch für keine weitere Ausweisung von Windvorranggebieten sind. Das ist etwas völlig anderes als die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und das sollte man auch nicht durcheinanderbringen. Danke schön. (Beifall Gruppe der FDP)

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Madeleine Henfling

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Vielen Dank. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und damit würden wir jetzt auch zur Abstimmung kommen. Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 7/6577 ab. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Sind das Gegenstimmen? 2 Enthaltungen von der Gruppe Bürger für Thüringen. Dann stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/5550 in zweiter Beratung unter der Berücksichtigung der eben abgestimmten Beschlussempfehlung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die AfD-Fraktion, die Bürger für Thüringen und die Fraktion der CDU. Damit ist aus meiner Sicht der Gesetzentwurf so angenommen. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktion der CDU, die Gruppe der BfTh und die Fraktion der AfD. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 23 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4753 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migrati on, Justiz und Verbrau cher schutz - Drucksache 7/6638 ZWEITE BERATUNG Zunächst erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort für die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Ich darf aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz berichten. Es geht um das Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst. Durch den Beschluss des Landtags in seiner 73. Sitzung am 4. Februar 2022 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 11. März 2022, in seiner 34. Sitzung am 17. März 2022 und abschließend in seiner 41. Sitzung am 4. November 2022 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt, unter anderem mit dem Justizprüfungsamt, dem Thüringer Referendarverein e.V., dem Thüringer Richterbund, dem Verein der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, der Rechtsanwaltskammer Thüringen, dem Deutschen Anwaltsverein Landesverband Thüringen und dem Gemeinde- und Städtebund. Der Ausschuss kam in seiner abschließenden Beratung am 4. November 2022 zu seiner fünfseitigen Beschlussempfehlung mit zahlreichen Änderungen, die ich jetzt hier nicht verlesen werde, die Sie aber alle in der Beschlussempfehlung finden, und empfiehlt mehrheitlich die Zustimmung zum Gesetz. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält Frau Dr. Martin-Gehl für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Iris Martin-Gehl Die Linke

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, die Thüringer Justiz braucht gut ausgebildeten Nachwuchs, der die Lücken schließt, die demnächst durch eine Welle von Pensionierungen entstehen. Deshalb sollen künftige Juristinnen und Juristen motiviert werden, schon ihre Ausbildung in Thüringen zu absolvieren, um im Idealfall dann auch in Thüringen in der Thüringer Justiz zu bleiben. Diese Erkenntnis war ein Schwerpunkt der Stellungnahmen der im Ausschuss zum Entwurf des Juristenausbildungsgesetzes Angehörten, die sich vor diesem Hintergrund durchweg für die Wiedereinführung der Verbeamtung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren ausgesprochen haben. Thüringen war bekanntlich das letzte Bundesland, das 2016 die bis dahin bestehende Regelung zur Verbeamtung im Rechtsreferendariat abgeschafft hat. Inzwischen haben einige Bundesländer – so Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Hessen – eine Kehrtwende vollzogen und die Verbeamtung wieder eingeführt, um die Ausbildungsstandorte attraktiver zu machen und qualifizierten Nachwuchs anzulocken, wie es in den offiziellen Begründungen heißt. Da sich auch Thüringen dieser Entwicklung nicht verschließen kann, ist die Wiedereinführung der Verbeamtung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren quasi unumgänglich und soll daher durch den vorliegenden Änderungsantrag wieder in das Thüringer Juristenausbildungsgesetz aufgenommen werden. Anlehnend an die Verfahrensweise in Sachsen soll es künftig auch in Thüringen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ein Wahlrecht geben, ob sie das Referendariat im Beamtenstatus auf Widerruf oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren wollen. Ungeachtet dessen ist eine finanzielle Gleichstellung aller Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare vorgesehen, unabhängig davon, in welchem Status sie in der Ausbildung stehen. Damit wird eine Benachteiligung derjenigen vermieden, die nach ihren Voraussetzungen dieses Wahlrecht nicht ausüben können, also das Referendariat von vornherein nur im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis durchlaufen können. Neben der Verbeamtung wird auch die in dem Änderungsantrag vorgesehene Verbesserung von Gebührenregelungen als Standortvorteil für Thüringen angesehen. Insoweit sieht der Änderungsantrag auch finanzielle Entlastungen vor. Wer am Ende des Referendariats die bestandene Abschlussprüfung zur Notenverbesserung wiederholen möchte, musste dafür bisher 500 Euro Gebühren zahlen. Diese Gebühr wird nunmehr auf 200 Euro abgesenkt und liegt damit weit unter den in anderen Bundesländern zu zahlenden Beträgen, die zwischen 500 und 800 Euro liegen. Eine Ausnahme bildet insoweit lediglich Bayern, wo völlige Gebührenfreiheit besteht, das möchte ich zumindest an dieser Stelle einmal erwähnen. Was die Gebühren für das Verfahren des Widerspruchs gegen die Bewertung von Prüfungsleistungen anbelangt, sieht der Änderungsantrag nunmehr auch eine moderate Lösung vor. Insoweit werden künftig einheitlich 40 Euro für erfolglose Widersprüche erhoben. Dass ursprünglich hier 2.250 Euro als oberste Gebührengrenze bestimmt waren, ist zu Recht als abschreckend kritisiert worden. Ob sich die geschilderten Maßnahmen tatsächlich als Standortvorteile realisieren werden, das wird sich aber erst erweisen müssen. Sicher wird es Bewerberinnen und Bewerber um ein Referendariat geben, die allein wegen des Beamtenstatus nach Thüringen kommen und die sonst einen anderen Ausbildungsplatz gewählt hätten. Aber ob dies eine größere Zahl „kluger Köpfe“ betrifft, muss dahingestellt bleiben. Ich habe gewisse Zweifel, weil der Beamtenstatus nicht das Entscheidende, nicht das alleinige Kriterium für die Attraktivität des Referendariats sein dürfte. Wie komme ich darauf? Bewerberinnen und Bewerber nehmen zuweilen erhebliche Wartezeiten für Referendarplätze ohne Beamtenstatus in Kauf, etwa in Hamburg, obwohl sie zum Beispiel in Thüringen die Ausbildung sofort und sogar mit höherer Bezahlung beginnen könnten. Auch die Höhe der Ausbildungsvergütung ist damit offenbar nur bedingt als Standortvorteil geeignet, denn – machen wir uns nichts vor – wer sich des Geldes wegen für einen Ausbildungsstandort entscheidet, wird nach allgemeiner Lebenserfahrung nach beendeter Ausbildung diesen Standort dann auch wieder verlassen und dort seine berufliche Karriere weiterverfolgen, wo es dann auch mehr Geld gibt. Warum sage ich das? Ich sage das, weil die Gewinnung gut ausgebildeter Juristinnen und Juristen für die Thüringer Justiz weitaus mehr erfordert, als eine attraktive Referendarausbildung. Die Frage nach dem „Was kommt danach?“ ist ebenso wichtig, wenn nicht sogar wichtiger, denn damit verbinden sich berufliche Lebensentscheidungen. Ich sage das auch deshalb, weil Thüringen insoweit noch einiges zu tun hat, um zu verhindern, dass die mühevoll gewonnenen Referendarinnen und Referendare dann als Volljuristinnen und Volljuristen in die freie Wirtschaft, in renommierte Großkanzleien oder in die Justiz anderer Bundesländer abwandern. Als Stichwort möchte ich dazu die nur langsam vorangehende Digitalisierung nennen, die entscheidenden Einfluss auf die Arbeitsbedingungen in der Justiz hat, die ein wichtiges Kriterien für Bleibeentscheidungen für unseren juristischen Nachwuchs sein dürften. Ein heißes Eisen ist insoweit auch die Besoldung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Ist diese in Thüringen „angemessen, attraktiv und wettbewerbsfähig“ im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht hierfür aufgestellten Grundsätze? Man wird sich diese Frage immer wieder stellen müssen. Denn: Mit einer etwa verfassungsrechtlich gerade noch zulässigen Mindestbesoldung lässt sich schwerlich erfolgreich um qualifizierten Nachwuchs werben. Kurzum: Die Wiedereinführung der Verbeamtung im Rechtsreferendariat und die Absenkung von Gebühren sind ein wichtiger Schritt zur Gewinnung qualifizierten Nachwuchses für die Thüringer Justiz. Aber diesem Schritt müssen unbedingt weitere folgen. Einen weiteren Regelungskomplex des Änderungsantrags möchte ich noch ansprechen: die Gründe, die zu einer Versagung der Zulassung zum Referendariat führen und korrespondierend damit zu einer Entlassung aus dem Referendariat. Während in dem Gesetzentwurf nur die zwingenden Versagungsgründe genannt sind, werden mit dem Änderungsantrag im Sinne der Rechtsklarheit und zur Wahrung des Bestimmtheitsgebots nun sämtliche Versagungsgründe in das Gesetz aufgenommen, gestaffelt nach zwingenden Gründen und nach Gründen mit eingeschränktem und solchen mit weitem Ermessensspielraum. Einer der erwähnten zwingenden Gründe ist besonders hervorzuheben, ein Grund, der mir besonders wichtig ist. Er lautet wörtlich, ich zitiere: „Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist Bewerberinnen und Bewerbern zu versagen, […] die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind“. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dieser Regelung werden schon in der Juristenausbildung wichtige Weichen gestellt, die verhindern, dass Verfassungsfeinde zu Volljuristinnen und Volljuristen ausgebildet werden und dann in hervorgehobenen Positionen unseren Rechtsstaat repräsentieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Übrigens haben nicht nur Thüringer Verwaltungsgerichte, sondern auch der Thüringer Verfassungsgerichtshof diese Regelung bereits angewandt, die sich bisher schon nahezu wortgleich in der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung fand, nämlich im Kontext des übergeordneten Verfassungsrechts. Im Falle eines für das Referendariat in Thüringen abgelehnten Bewerbers wegen seines Engagements für die Partei „Der III. Weg“ und frühere Tätigkeiten in anderen rechtsextremistischen Organisationen führt das Gericht in der Begründung seines Beschlusses vom 24.02.2021 aus, dass es sich verbietet, ich zitiere: „Bewerber, die darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, in die praktische Ausbildung zu übernehmen. Die in [dem Konstitutionsprinzip der] Verfassung enthaltenen Wertentscheidungen schließen es aus, dass der Staat seine Hand dazu leiht, diejenigen auszubilden, die auf die Zerstörung der Verfassungsordnung ausgehen.“ Dem ist, so meine ich, nichts hinzuzufügen. (Beifall DIE LINKE) Alles in allem möchte ich ausdrücklich um Zustimmung für die Annahme des Gesetzentwurfs in der vorliegenden Fassung der Beschlussempfehlung werben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Vielen Dank. Als Nächstes erhält Abgeordneter Schard für die Fraktion der CDU das Wort.

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Stefan Schard CDU

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, man könnte jetzt fast sagen, das Beste kommt zum Schluss, als Jurist sei mir das gestattet. Aber ich denke, dass wir uns auch in aller gebotenen Konzentration mit diesem – aus meiner Sicht – doch sehr wichtigen Punkt noch auseinandersetzen können. Ja, Frau Dr. Martin-Gehl hat es angerissen bzw. auch noch mal wiederholt: Das vorgelegte Gesetz hat die Ausbildung der Juristen in Thüringen zum Inhalt. Die Ausbildung in Thüringen gliedert sich in zwei Abschnitte. Das erste ist der universitäre Abschnitt mit dem Studium an der Universität und dem Ersten Staatsexamen als Prüfung. Darauf aufbauend gibt es dann das Referendariat mit verschiedenen Stationen in der Praxis und dann natürlich auch das Zweite Staatsexamen. Bisher gab es natürlich auch schon ein Juristenausbildungsgesetz in Thüringen – mit manchmal vergleichbaren Regelungen und manchmal fehlten da noch ein paar Regelungen. Das hat dann zum Teil in Thüringen die JAPO, die Ausbildungsprüfungsordnung, mit weiteren Normen übernommen, die heben wir jetzt richtigerweise auf Gesetzesebene – bzw. auf Vorschlag des Ministeriums. Was dabei früher nicht berichtigt wurde oder bisher nicht berücksichtigt wurde, war die abgeschaffte Verbeamtung auf Widerruf der Referendare. Das hatte der Regierungsentwurf nicht zum Inhalt. Um die Juristenausbildung wieder attraktiv zu machen, hat die CDU-Fraktion deshalb mit ihrem damaligen Änderungsantrag die Wiedereinführung der Verbeamtung zur Abstimmung gestellt. Ich denke, aus Vernunftgründen haben andere Fraktionen oder die rot-rot-grünen Regierungsfraktionen auch mit zugestimmt bzw. sich dem einfach dann angeschlossen oder wir haben dann auch einen neuen eingebracht. Frau Dr. Martin-Gehl, ich gebe Ihnen vollkommen recht, dass die Ausbildung nicht das allein Seligmachende an der ganzen Sache ist, um am Ende Justizberufe in Thüringen attraktiv zu machen. Sie haben auch recht, dass wir hier auch ein großes Delta in der Verwaltung haben, in der Rechtsprechung. Wir haben aber heute lediglich die Juristenausbildung zum Gegenstand. Ich denke, dass mit dem Punkt, das Referendariat ein Stück weit attraktiver zu machen, zumindest ein Schritt unternommen wird, um am Ende nicht nur zu hoffen, sondern natürlich auch alles in Bewegung zu setzen, damit wir wieder eine gute – oder damit wir überhaupt eine gute – Juristerei in Thüringen gewährleisten können. Ich hoffe, dass die Bedeutung einer qualitätsvollen und effektiven Justiz in allen Bereichen natürlich auch hier im Hause allen bewusst ist. Ja, eine qualitätsvolle Rechtsprechung, eine qualitätsvolle Justiz und auch eine qualitätsvolle Anwaltschaft braucht natürlich ausreichenden, leistungsfähigen und qualifizierten Nachwuchs. Dabei geht es natürlich auch darum – das hat Frau Dr. MartinGehl auch dargestellt –, in der Attraktivität für gute Köpfe nicht hintenanzustehen. Das ist – denke ich – das Wichtige und das Referendariat ist dabei – das sagte ich auch – nicht das einzige Mittel und das einzige Fundament, aber es ist ein zumindest mit prägendes. Ein ganz kleiner Blick zurück ins Jahr 2015/2016, da gab es die Abschaffung des Referendariats mit der Verbeamtung. Die Thüringer Richterverbände hatten damals auch gewarnt, dass das zum Absinken der Zahl der Referendare führen wird. Dieser Hinweis damals hat sich bedauerlicherweise realisiert. Das wird nicht der einzige Punkt gewesen sein, aber auch mit dazu beigetragen haben. Dementsprechend ist natürlich auch die Zahl der Referendare und Referendarinnen in Thüringen tendenziell gesunken bzw. auch teilweise stagniert. Es zeigt sich also, dass die Einführung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses auch unter dem Gesichtspunkt der Attraktivität der Juristenausbildung in Thüringen nicht ganz richtig war. Und angesichts der großen Anzahl der Ruhestandseintritte in der Justiz, in der öffentlicher Verwaltung in den nächsten Jahren, kommt dem natürlich noch mehr Bedeutung hinzu. Das heißt, durch die Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs ist dem natürlich Rechnung zu tragen. Deshalb ist es umso wichtiger, die Attraktivität auch und insbesondere der juristischen Ausbildung in Thüringen zu steigern und den erheblichen Problemen bei der Nachwuchsgewinnung entschieden entgegenzutreten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kollegen Abgeordnete, ich bin froh, dass der Gesetzentwurf in dieser geänderten Form von der Mehrheit der Ausschussmitglieder mitgetragen wird und nun auch nach ein bisschen Stillstand seinen Weg endlich wieder in das Plenum gefunden hat. Der Gesetzentwurf ist ein zentraler Baustein, um die Attraktivität der Juristenausbildung in Thüringen wieder zu erhöhen. Die Justiz und die öffentliche Verwaltung gewinnen den Nachwuchs eben in erster Linie aus den Absolventen des Zweiten Staatsexamens in Thüringen. Und je mehr Personen den Vorbereitungsdienst hier in Thüringen absolvieren, desto größer ist dann ein Stück weit – hoffentlich – der Kreis der potenziellen Bewerber. Der Vorbereitungsdienst ist nicht zuletzt auch für die Referendare eine Gelegenheit, die Justiz und die öffentliche Verwaltung in Thüringen kennenzulernen und aus dieser Erfahrung heraus auch die Entscheidung für einen Eintritt in den öffentlichen Dienst zu treffen. Auch im Vergleich zu anderen Bundesländern zeigt die Tendenz zur Wiedereinführung der Verbeamtung der Referendare zum Beispiel in MecklenburgVorpommern – auch das ist gesagt worden – und auch in Hessen ihre Wirkung. Die Wiedereinführung der Verbeamtung der Referendare ist deshalb aus meiner und aus unserer Sicht erforderlich, um die Attraktivität unseres Standortes zu erhöhen. Neben der Verbeamtung – und auch dazu ist schon viel von meiner Vorrednerin gesagt worden – ist aber auch ein weiterer Attraktivitätspunkt im Umgang mit Wiederholungsprüfungen zu nennen. Bisher waren die Regelungen zur Wiederholung der staatlichen Prüfung zur Notenverbesserung lediglich in den §§ 29 bis 53 der JAPO normiert. Mit diesem Gesetzentwurf werden die entsprechenden Normen und Regelungen auch in das Gesetz aufgenommen. Neu ist, dass der, der die staatliche Pflichtfachprüfung oder die zweite Staatsprüfung bei erstmaliger Ablegung in Thüringen bestanden hat, sie dann auch zur Verbesserung der Prüfungsnote einmal im gesamten Umfang wiederholen kann. Das war beim zweiten Examen bisher auch immer der Fall. Beim ersten Examen ging das nur für die schnellen Studenten, das heißt, die ihr Examen im sogenannten Freischuss bis zum 9. Semester abgelegt hatten. Das erkennt die Entscheidungsfreiheit der Studenten und Referendare dann auch über die Wiederholung und Geltung des Prüfungsergebnisses an. Natürlich wird durch diese neue Regelung zur Wiederprüfung auch das juristische Fachwissen verbessert, vertieft und aus meiner Sicht die Qualität der Aspiranten, die das dann auch in Anspruch nehmen, unter Umständen auch erhöht, weil die Wiederholung aus Eigenmotivation heraus ein besseres Ergebnis erzielen sollte und sich gegebenenfalls intensiver mit dem Stoff befasst wird und das natürlich dann auch seine Wirkung zeigt. Wir setzen mit der Neuregelung – und das abschließend auch zur Wiederholung der Prüfung – einen weiteren klaren Attraktivitätspunkt in Thüringen, weil nicht viele – einige zwar, ja, aber nicht viele – andere Bundesländer diese Regelung auch vorhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf liegt eine Rechtsgrundlage vor, die Thüringen in Sachen Standortnachteilen wieder mehr Attraktivität verleiht und uns auch wieder ein Stück anschließen lässt. Dies hat die juristische Ausbildung in unserem Land nach meiner Ansicht auch nötig. Den Nachwuchsschwierigkeiten werden wir natürlich im Bereich der Thüringer Justiz, der Verwaltung, der Anwaltschaft somit auch entschlossener entgegenwirken als bisher. Deshalb bitte ich Sie auch um Ihre Zustimmung zum Gesetz. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Vielen Dank. Als Nächste hat sich Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD zu Wort gemeldet.

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Dorothea Marx SPD

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der längeren Beschreibung kann ich mich etwas kürzer fassen und das möchte ich auch gern tun. Wir haben diesen Gesetzentwurf in großer Gemeinsamkeit, denke ich, abgearbeitet und verbessert und haben vor allen Dingen auch das Anhörungsergebnis berücksichtigt. Da ist nur ein Aspekt gewesen: Eine breite Mehrheit hat sich in der Anhörung für die Einführung einer elektronischen Prüfungsmöglichkeit eingesetzt. Das ist eine wichtige Sache. Vorteile: Individuelle Schrift ist nicht maßgeblich, ob man jemanden vielleicht sympathischer findet oder nicht, wenn er lesbarer schreibt. Damit ist das auch Vorbereitung auf die Arbeit, denn Digitalisierung ist natürlich auch in der juristischen Arbeit tagtägliche Realität. Was wir nicht ganz in den Änderungen umgesetzt haben, war, dass sich eine breite Mehrheit gegen die Kostenpflicht von Verbesserungsversuchen ausgesprochen hatte, aber die Gebühren sind relativ begrenzt auf 200 Euro. Eine breite Mehrheit – eigentlich alle Anzuhörenden – haben sich dann dafür ausgesprochen, dass für die Berufung der Referendare das Beamtenverhältnis auf Widerruf wieder eingeführt wird. Ja, da muss man mal selbstkritisch anmerken: Das war ein Fehler von uns, dass wir das abgeschafft haben, denn wir brauchen Nachwuchs und den müssen wir locken. Ein Wahlmodell gibt es jetzt natürlich für die verschiedenen Formen der Ableistung des Referendardienstes. Das ist auch schon gesagt worden. Unterschiedliche Auffassungen der Anzuhörenden gab es bezüglich Inhalt und Ausgestaltung des Referendariats. Wir haben versucht, diesen unterschiedlichen Wünschen und Vorstellungen gerecht zu werden. Daher folgende wesentliche Änderungen: Es wird ein Verbesserungsversuch der ersten Pflichtfachprüfung eingeführt. Es wird – das ist noch mal sehr wichtig – ein einheitlicher Vorbereitungsdienst angestrebt. Das heißt, der Grundgedanke, dass es keine Standortnachteile innerhalb Thüringens gibt, auch wenn man sein Referendariat vielleicht an vermeintlich unattraktiveren Standorten ableistet. Natürlich ist hier vieles dann aber auch abhängig von den Ausbilderinnen und Ausbildern. Deswegen soll das Justizprüfungsamt hier künftig Vorgaben schaffen und Ausbildungspläne, Materialsammlungen und strukturierte Vor- und Nachbereitungen der Inhalte ermöglichen. Vormals in der juristischen Ausbildung zur Prüfungsordnung geregelte Zulassungsvoraussetzungen und Entlassungsvoraussetzungen werden ins Gesetz übernommen. Das ist sehr wichtig, denn Zulassungsund Entlassungsgründe stellen wesentliche Eingriffe in die Berufsfreiheit dar. Da genügt keine Regelung nur in einer Verordnung. Ich bin schon am Schluss. Die Neuregelung, die wir interfraktionell vereinbaren konnten, bietet einen guten Schritt zu einer modernen Ausbildung der Referendarinnen. Ich danke für die Zusammenarbeit und bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Vielen Dank. Als Nächster erhält Abgeordnete Möller für die Fraktion der AfD das Wort.

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Stefan Möller AfD

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, das Juristenausbildungs- und ‑ prüfungsgesetz soll laut Gesetzesbegründung zahlreiche redaktionelle Änderungen und Anpassungen vornehmen, Aktualisierungen vornehmen, Präzisierungen vornehmen. Interessant ist meistens, wovon man nicht sofort redet, und das ist das Berufsverbot, von dem auch schon bei der Einführung die Rede war. Das ist im Wesentlichen auch der Grund, warum meine Fraktion diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen kann. Ich will dazu mal etwas näher ausführen. Die Regelung ist schon benannt worden: Es reicht zukünftig für eine Ablehnung eines Juristen, der zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden möchte, dass dieser nach Auffassung des Innenministeriums bzw. des als Abteilung des Innenministeriums arbeitenden Verfassungsschutzes gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig ist. Dass dieser Begriff in Thüringen sehr exzessiv ausgelegt wird, das weiß jeder Waffenbesitzer in der AfD, das weiß auch jeder Polizist, der in der AfD ist, obwohl er nie irgendwas Diskriminierendes gesagt hat, nie irgendeinen Ausländer benachteiligt hat oder was auch immer irgendwie Vorwerfbares getan hat, dass man allein aufgrund der Mitgliedschaft in der AfD in ein Disziplinarverfahren gerät oder beispielsweise der Schikaneversuch unternommen wird, ihm die Waffen wegzunehmen. Ob das am Ende gelingt, werden wir noch sehen. Ich habe natürlich mal geschaut, wie das denn andere Länder regeln. Ich habe, ehrlich gesagt, kein einziges Bundesland gesehen, in dem eine derart weite Regelung enthalten ist, wie Sie sie vorsehen, dass man der Verwaltung im Grunde genommen die Entscheidung überlässt, ob jemandem aufgrund seiner Gesinnung – und um nichts anderes geht es – der Weg beispielsweise zum Beruf des Rechtsanwalts verwehrt wird. In einigen Bundesländern – Sachsen zählt beispielsweise dazu – findet man eine Formulierung, die ich aus meiner Sicht mittragen könnte, die lautet nämlich: wer in strafbarer Weise die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft. Das ist etwas ganz anderes als Tätigwerden, auch der Chef des Justizprüfungsamts musste das zugestehen. Natürlich ist es völlig unverhältnismäßig, beispielsweise einem strafrechtlich unbescholtenen Menschen, der null Punkte in Flensburg hat und auch sonst nichts auf dem Kerbholz hat, allein deshalb, weil er beispielsweise der Meinung ist, dass Bodo Ramelow unter Schützenhilfe aus Südafrika seine Wiederwahl erzwungen hat, und deswegen das Ganze nicht demokratisch ist, (Beifall AfD) wenn der das äußert, dann kann das beispielsweise auch schon ein Fall sein, warum jemand gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig ist. (Zwischenruf Adams, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz) Selbstverständlich, das sind Ihre Argumentationen, die finden Sie übrigens im Verfassungsschutzbericht. Genau solche Sachen werden dort vorgeworfen, das nennt sich „Verfassungsfeindliche Delegitimierung des Staates“. Sie wenden diese Begriffe so extrem exzessiv an, dass genau das am Ende dabei rauskommt. Und wissen Sie was, vorhin beim Thema „DDR-Diktatur“, „Stasiopfer“ und dergleichen meinte Herr Hoff ein Beispiel bringen zu müssen: Ich war ein guter Schüler, aber ich durfte kein Abitur machen. Heute, nach diesem Tag hier, kann es in Thüringen vorkommen, dass beispielsweise eine exzellente Jurastudentin ohne jeden Eintrag im Führungszeugnis, hat sich nie etwas zu Schulden kommen lassen, hat nie gegen Recht und Gesetz verstoßen, nicht mal einen Punkt in Flensburg, dann sagen muss: Ich bin eine exzellente Jurastudentin, aber ich darf den Beruf des Rechtsanwalts nicht ergreifen, weil ich die falsche Überzeugung habe und weil ich den Mut hatte, diese Überzeugung zu äußern. Ein Recht, das übrigens jeder Mensch in einem demokratischen Rechtsstaat hat, denn ein demokratischer Rechtsstaat interessiert sich nicht für die Gesinnung, Herr Adams, der interessiert sich dafür, ob ein Mensch … (Zwischenruf Adams, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Der interessiert sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung!) Und das ist die Gesinnungsprüfung? Alles klar, das haben wir gehört. Der demokratische Rechtsstaat von Herrn Adams sieht eine Gesinnungsprüfung vor.

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Ich weise noch mal darauf hin, dass von der Regierungsbank keine Zwischenrufe gemacht werden und wir alle wieder ein bisschen leiser werden.

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Stefan Möller AfD

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Eine Gesinnungsprüfung – das ist der demokratische Rechtsstaat der Grünen. Das sollte man sich immer hinter die Ohren schreiben und auch bei der nächsten Wahl mal genauso sagen. (Beifall AfD) Das sagt übrigens der Verfassungsminister des Freistaats Thüringen. Danke schön, Herr Adams. Sie haben sich klar genug ausgedrückt. Das, meine Damen und Herren, ist nichts anderes als der Rückfall in die DDR-Zeit. Das ist der Rückfall in die DDR-Zeit. – Ja, Herr Montag, er sitzt leider nicht mehr hier, doch, er versteckt sich da gerade. Nein, er sitzt nicht mehr hier. – Herr Montag hatte vorhin gesagt: Ja, wir haben doch Meinungsfreiheit. Nein, haben wir nicht, weil die Folge, wenn man Meinungsfreiheit in Deutschland – in Thüringen – auslebt ist: Das führt dann zu einem Berufsverbot. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: So ein Quatsch!) – Da können Sie „Quatsch“ sagen. Sie brauchen doch nur Ihren Gesetzentwurf lesen. Aber ich sage Ihnen eines: Viele von Ihnen, die heute zustimmen werden, werden sich in ein paar Jahren wirklich dafür schämen, (Beifall AfD) und ich sage Ihnen auch, warum: weil das so offensichtlich rechtsstaatswidrig und undemokratisch ist und sie das Ganze auch mit Ihrem Namen verbinden werden, denn wir werden namentliche Abstimmung beantragen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Ich weise jetzt noch mal darauf hin, dass bitte keine Zwischenrufe von der Regierungsbank erfolgen, das ist nicht zulässig. Ich würde dann das Wort der Abgeordneten Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteilen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es war ein Stück weit zu befürchten, dass die AfD hier wieder etwas drehen will, was überhaupt nichts mit der Realität zu tun hat. Die AfD tut so, als ob wir ganz neu – Sie haben es wörtlich so genannt – ein, Sie nennen es: Berufsverbot einführen würden, die böse Allianz aus CDU und Rot-Rot-Grün. Was die AfD aber verschweigt, ist, dass in der Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung – ThürJAPO – vom 24. Februar 2004 genau das längst drinsteht. Das Einzige, was wir tun, ist, dass wir es jetzt im Gesetz verankern. Ich lese es Ihnen vor. In der JAPO steht: „Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist zu versagen, […] wenn der Bewerber aktiv gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung tätig ist.“ Und das ist auch richtig so, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn wie soll eine Justiz unabhängig in einem Rechtsstaat arbeiten, wenn der Bewerber selbst aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig ist? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielleicht merken Sie es, was die AfD versucht, uns hier unterzujubeln, oder was die AfD will: Sie will Verfassungsfeinde legitimieren und in Ämter bringen, wo sie schlichtweg nichts zu suchen haben. Das war Ihr Ansinnen und das ist gescheitert. Das haben Sie jetzt als Begründung für Ihre Ablehnung vor sich hergetragen und krakeelen auch noch was von Berufsverboten. Sie sollten sich schämen, weil es Menschen gibt, die unter Berufsverboten beispielsweise in der DDR gelitten haben und die wissen, was das bedeutet. Was Sie hier machen, ist ein Missbrauch des Rechtssystems auf eine ganz perfide Art und Weise – und Sie wissen genau, was Sie tun. Ich will aber jetzt noch mal zu dem eigentlichen Gesetz und zu den Änderungen zurückkommen, denn es sind sehr viele Änderungen, die wir vorgenommen haben. Nach dem unsachlichen Beitrag der AfD ist es nötig, noch mal zu benennen, worum es eigentlich geht. Notwendig geworden ist die Novelle, weil es eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes gab und damit auch die Einführung des Teilzeitreferendariats. Da war die länderrechtliche Anpassung notwendig. Natürlich ging es uns auch darum, dass wir im Wettbewerb um den Justiznachwuchs mithalten wollten. Ich sage es noch mal: Hervorzuheben ist insbesondere die Einführung des echten Wahlrechts für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, und zwar zwischen der Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdiensts im Beamtenverhältnis auf Widerruf oder im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Dieses Wahlrecht ist eine absolute Neuheit in Thüringen. Neben Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Hessen ist die Verbeamtung auf Widerruf auch wieder eine Option. Selbstkritisch müssen wir da sagen: Das war vielleicht nicht die klügste Entscheidung, die hier vor einigen Jahren im Parlament getroffen wurde, obwohl ich auch meine, dass die Verbeamtung allein mitnichten alles ist. Es geht um noch ganz andere und wichtige Fragen, nämlich auch die Anpassung der Gebühren für ein Widerspruchsverfahren bei einer Prüfungsleistung der staatlichen Pflichtfachprüfung und der zweiten Prüfung auf 40 bzw. 20 Euro. Und benannt hatte Ihnen meine Kollegin Iris Martin-Gehl schon den Notenverbesserungsversuch, der erstmals im Gesetz geregelt ist: Für die staatliche Pflichtfachprüfung besteht nun die zusätzliche Möglichkeit, nach dem Freiversuch einen Verbesserungsversuch zu absolvieren. Für die Zweite Staatsprüfung wurde hier die Gebühr von 500 auf 200 Euro abgesenkt und auch noch eine zusätzliche Härtefallklausel eingefügt. Der Leitcharakter ist festgeschrieben, dass der Zweiten Staatsprüfung ein einheitlicher Vorbereitungsdienst und die Gewährleistung einer angeglichenen Ausbildung vorausgehen sollen, unabhängig vom Einstellungstermin – das war auch immer wichtig – und von der zugeteilten Stammdienststelle. Entscheidend ist auch die Gleichstellung bei der Bezahlung, besoldungsrechtliche Vorschriften finden hier Anwendung für beide Wahloptionen. Die Zulassungs- und Entlassungsgründe – um die ging es ja jetzt, da hat sich die AfD so empört – sind jetzt abschließend im Gesetz geregelt. Ich will daran erinnern, dass uns das Verfassungsgericht mal mitgegeben hatte, wichtige entscheidende Fragen grundsätzlich nicht in Verordnungen, sondern im Gesetz zu regeln. Dem kommen wir hiermit nach und das in einem dreistufigen Prüfungsaufbau. Bezüglich der Entlassungsgründe besteht auch eine Anhörungspflicht der jeweilig betroffenen Rechtsreferendarinnen. Die bereits im juristischen Vorbereitungsdienst befindlichen Rechtsreferendarinnen profitieren ebenfalls von der Gesetzesnovelle, denn auf sie sollen die neuen Gesetze ebenfalls Anwendung finden. Ich komme zu dem Fazit, dass wir gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und den gut vereinbarten Änderungen die Zukunftsfähigkeit der Thüringer Justiz sichern. Wir schaffen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Zusammenspiel mit der dazugehörigen Thüringer Juristenausbildungsund Prüfungsordnung und steigern somit auch die Attraktivität des Ausbildungsstandorts Thüringen sowohl für Jurastudierende als auch für Rechtsreferendare, und das ganz enorm. Die Änderungen sollen außerdem Sorge dafür tragen, dass wir gute junge Juristinnen und Juristen gewinnen und auch halten können, um der drohenden Pensionierungswelle und auch dem Fachkräftemangel adäquat entgegenwirken zu können. Die Novellierungen beruhen, wie gesagt, auch maßgeblich auf den Forderungen der angehörten Berufsgruppen und der in den verschiedenen Ausbildungsabschnitten befindlichen Interessensgruppen, insbesondere auch hinsichtlich der Einführung der Verbeamtung auf Widerruf und der Senkung der Gebühren. Die Gebührensenkungen verhelfen den betroffenen Menschen im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung dazu, von ihren Rechten Gebrauch zu machen, und das unabhängig von ihrem Einkommen. Die Kosten dürfen keine unüberwindbaren Hürden darstellen, sondern wir wollen die Möglichkeiten eröffnen, für ein gutes Endergebnis streiten zu können. Denn in der Juristenausbildung – das wissen viele noch besser als ich – hängt vieles von der Endnote ab. Wir müssen uns weiter dafür stark machen, dass hohe Anforderungen an unsere Justiz gestellt werden, damit wir diese wichtige Säule unseres demokratischen Zusammenlebens sichern. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in der Form der Beschlussempfehlung aus dem Migrations- und Justizausschuss. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Vielen Dank. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Abgeordneter Möller.

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Stefan Möller AfD

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Ja, ich muss noch mal ganz deutlich dem Märchen widersprechen, dass das eine Regelung ist, die jetzt nur ins Gesetz gegossen war, die vorher aber auch gegolten hätte. Die mag in der Juristenausbildungs- und ‑ prüfungsordnung dringestanden haben, aber sowohl Sie haben es gesagt (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) als auch Frau Marx hat es gesagt als auch, ich glaube noch der eine oder der andere auch, dass eine Verordnung natürlich eine ganz andere Rechtsqualität hat. Und die sogenannte Wesentlichkeitstheorie – kommt auch aus der Verfassung – sagt, dass derart schwere Eingriffe wie beispielsweise ein Berufsverbot letzten Endes natürlich auch im Gesetz bereits verankert werden müssen. Das heißt, wirksam verankern konnten Sie das Ganze in der Prüfungsordnung gar nicht. Dann kommen wir zur zweiten Falschaussage, die auch heute geäußert worden ist: Der Verfassungsgerichtshof hat sich mitnichten mit dieser Regelung einverstanden erklärt. Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Fall lediglich Zulässigkeitsfragen erörtert, er hat sich aber inhaltlich überhaupt nicht mit diesem Punkt beschäftigt. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe nicht gesagt, dass er sich mit dem Gesetz beschäftigt hat, sondern dass er grundsätzlich für wichtige Regelungen im Gesetz plädiert!) Das, was Sie hier machen, ist und bleibt ein Versuch, Menschen sozial auszugrenzen, indem sie einen Beruf nicht ergreifen dürfen, indem sie nicht Rechtsanwalt werden dürfen. Wir wissen natürlich, warum: weil Sie natürlich auch bei der Rechtsanwaltschaft nicht wollen, dass es Leute gibt, die beispielsweise Aufgaben oder Mandate übernehmen von Parteien wie unserer beispielsweise oder von Leuten, die eine andere Gesinnung haben als Ihre. Es geht Ihnen um die tiefenwirksame Ausschaltung von Opposition in diesem Staat, und dazu nutzen Sie das Mittel des Berufsverbots. (Beifall AfD) Und Sie – gerade Sie, Frau Rothe-Beinlich – treten damit die Ideale von Bündnis 90/Die Grünen aus den 90er-Jahren mit Füßen. Bärbel Bohley würde sich im Grabe umdrehen, wenn Sie wüsste, dass Sie heute für ein Berufsverbot stimmen. Sie sollten sich schämen und Sie übrigens auch, Herr Ramelow. Denn Herr Ramelow ist ja einer von denen gewesen, die neulich erst – im Mai war es, glaube ich – gejammert haben, wie schlimm die Praxis in den 70er-Jahren mit den Berufsverboten war. Heute stimmt er wahrscheinlich zu. Es ist eine Schande, was Sie hier machen. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Für das Ministerium hat sich Minister Adams zu Wort gemeldet.

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Dirk Adams

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, das Justizministerium ist glücklich und bedankt sich beim Thüringer Landtag dafür, (Beifall DIE LINKE) denn dieses Gesetz, dass Sie gerade debattiert haben, das Juristenausbildungsgesetz, wird nach dieser Debatte eine Fassung finden, die allen Zielen gerecht wird, die die Landesregierung mit der Einbringung dieses Gesetzes in den Thüringer Landtag im Februar dieses Jahres verbunden hat. Sie ermöglichen damit, die Ausbildung zur Juristin/zum Juristen auch in Teilzeit zu absolvieren. Wir ermöglichen damit, Beruf, Ausbildung und Familie besser verbinden zu können. Darüber hinaus – auch das ist schon gesagt worden – gehen wir mit der Zeit, die elektronischen Aufsichtsarbeiten, die sogenannten E-Klausuren, werden ermöglicht und rechtssicher geregelt. Und dann – soeben angesprochen – werden wir Rechtssicherheit bei den Fragen der Zulassung oder der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst schaffen, weil die Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nichts im Staatsdienst zu suchen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig ist, kann nicht Richterin werden, kann nicht Staatsanwalt werden und kann auch nicht Anwalt werden, zumindest in Thüringen, und das normieren wir so. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Wer bewertet das?) Welche Gesinnung eine Anwältin hat, ein Mensch, der Recht spricht, oder ein Mensch, der in der Staatsanwaltschaft als Staatsanwältin oder Staatsanwalt arbeitet, welche Gesinnung diese Menschen haben, interessiert den Freistaat Thüringen überhaupt nicht. Die Gesinnung ist uns völlig egal und wer etwas anderes behauptet, lügt. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Lügen Sie doch nicht rum!) Die Gesinnung ist egal, (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie lügen!) nur eines ist klar: Sie dürfen nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv sein. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist doch der Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ein ganz wichtiger Punkt in diesem Gesetz wird die Wiedereinführung der Wahlmöglichkeit, als Beamtin den Vorbereitungsdienst zu absolvieren oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Das alles macht die Juristinnenausbildung hier in Thüringen attraktiver, macht sie rechtssicherer und damit haben wir einen ganz großen Gewinn für den Nachwuchs in unserer Justiz. Ganz herzlichen Dank allen hier im Landtag, die dem zustimmen werden, allen Referenten, die daran sehr intensiv gearbeitet haben. Erlauben Sie mir an dieser Stelle auch dem Justizprüfungsamt – viel zu selten erwähnt, viel zu wenig beachtet – in meinem Ministerium ganz herzlich dafür zu danken. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Vielen Dank, Herr Minister. Jetzt wurde namentliche Abstimmung beantragt, aber nicht gesagt, wozu namentliche Abstimmung beantragt wurde. Sagen Sie mir das noch? Es gibt eine Beschlussempfehlung und es gibt die Abstimmung zum Gesetz. (Zuruf Abg. Möller, AfD: Zum Gesetzentwurf!) Zum Gesetz? Die Beschlussempfehlung ist auch zum Gesetzentwurf. Sie wollen also die namentliche Abstimmung zum Gesetz, nicht zur Beschlussempfehlung. Richtig? (Zuruf Abg. Möller, AfD: Zum Gesetzentwurf, habe ich doch gesagt! Sie haben mein Wollen richtig ausgelegt!) Gut, dann würden wir jetzt zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 7/6638 abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, das ist die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfDFraktion. Gibt es Enthaltungen? Das ist die Gruppe BfTh. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Dann würden wir jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 7/4753 in zweiter Beratung namentlich abstimmen. Ich würde die Schriftführer bitten, die Namenszettel einzusammeln. Gleichzeitig würde ich ganz kurz die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen nach vorn bitten. Hatten jetzt alle die Möglichkeit, ihre Stimmzettel einzuwerfen? Noch jemand offen? Das sehe ich nicht. Dann würde ich die Abstimmung schließen und bitte um die Auszählung der Stimmkarten. Laufen Sie nicht weg. Wir müssen erstens noch die Schlussabstimmung machen und zweitens rufen wir noch den Tagesordnungspunkt 28 ohne Aussprache auf. Damit haben wir ein Ergebnis. Es wurden 69 Stimmen abgegeben, davon 54 Jastimmen, 13 Neinstimmen und 2 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen. Wir kommen noch zur Schlussabstimmung zum Gesetz. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Das ist die Gruppe der BfTh. Damit ist auch in der Schlussabstimmung das Gesetz angenommen. In Absprache mit den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen kommen wir jetzt noch zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 28 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5766 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/6611 Der Berichterstatter, Abgeordneter Kellner, erhält das Wort zur Berichterstattung. Es ist aber Abgeordneter Walk.

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Raymond Walk CDU

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Präsidentin, zunächst einmal freue ich mich, dass ich auch mal in diesem Plenum Bericht erstatten darf. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das war ich dem Kollegen Bilay noch schuldig. Durch Beschluss des Landtags in seiner 86. Sitzung vom 14. Juli 2022 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 35. Sitzung am 15. Juli 2022 sowie in seiner 38. Sitzung am 3. November 2022 beraten. Den von den Neugliederungsmaßnahmen betroffenen Gebietskörperschaften und den Einwohnern der Gemeinden sowie den kommunalen Spitzenverbänden hat der Innenund Kommunalausschuss Gelegenheit gegeben, im Rahmen ihrer schriftlichen Anhörung vom 22. August 2022 bis zum 23. September 2022 zum Gesetzentwurf Stellung zu beziehen. Am 3. November 2022 traf der Innen- und Kommunalausschuss mehrheitlich die Beschlussempfehlung mit der Drucksache 7/6611 einschließlich der von der CDU und den rot-rot-grünen Fraktionen eingereichten Änderungen entsprechend der Ihnen vorliegenden Vorlage 7/4422. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Walk. Damit eröffne ich die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? Herr Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP, bitte schön.

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Dirk Bergner FDP

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften

Frau Präsidentin, ich verspreche, ich mache es auch ganz kurz. Was unsere Kritik zum Gesetzentwurf anbelangt, sage ich: Die ist im Prinzip die gleiche wie in den vergangenen Jahren auch. Das belasse ich dabei. Aber ich möchte aus einem ganz persönlichen Grund noch drei Worte verlieren. Es wird mit diesem Gesetzentwurf die Gemeinde Kühdorf aufgelöst. Sie erinnern sich, wenn es um kleine Gemeinden ging, habe ich oft über Kühdorf gesprochen. Wir haben als Ingenieurbüro selbst dort die Dorferneuerungsplanung begleitet. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das Raum F 101, denke ich. Einen schönen Feier- müssen wir uns jetzt nicht noch anhören!) abend, ein schönes Wochenende! Nein, das mache ich auch nicht. Die Gemeinde Kühdorf geht diesen Schritt, nachdem Angelika Kühn von Hintzenstern, die langjährige Bürgermeis-

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