Astrid Rothe-Beinlich
Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es war ein Stück weit zu befürchten, dass die AfD hier wieder etwas drehen will, was überhaupt nichts mit der Realität zu tun hat. Die AfD tut so, als ob wir ganz neu – Sie haben es wörtlich so genannt – ein, Sie nennen es: Berufsverbot einführen würden, die böse Allianz aus CDU und Rot-Rot-Grün. Was die AfD aber verschweigt, ist, dass in der Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung – ThürJAPO – vom 24. Februar 2004 genau das längst drinsteht. Das Einzige, was wir tun, ist, dass wir es jetzt im Gesetz verankern. Ich lese es Ihnen vor. In der JAPO steht: „Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist zu versagen, […] wenn der Bewerber aktiv gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung tätig ist.“ Und das ist auch richtig so, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn wie soll eine Justiz unabhängig in einem Rechtsstaat arbeiten, wenn der Bewerber selbst aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig ist?
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Vielleicht merken Sie es, was die AfD versucht, uns hier unterzujubeln, oder was die AfD will: Sie will Verfassungsfeinde legitimieren und in Ämter bringen, wo sie schlichtweg nichts zu suchen haben. Das war Ihr Ansinnen und das ist gescheitert. Das haben Sie jetzt als Begründung für Ihre Ablehnung vor sich hergetragen und krakeelen auch noch was von Berufsverboten. Sie sollten sich schämen, weil es Menschen gibt, die unter Berufsverboten beispielsweise in der DDR gelitten haben und die wissen, was das bedeutet. Was Sie hier machen, ist ein Missbrauch des Rechtssystems auf eine ganz perfide Art und Weise – und Sie wissen genau, was Sie tun. Ich will aber jetzt noch mal zu dem eigentlichen Gesetz und zu den Änderungen zurückkommen, denn es sind sehr viele Änderungen, die wir vorgenommen haben. Nach dem unsachlichen Beitrag der AfD ist es nötig, noch mal zu benennen, worum es eigentlich geht. Notwendig geworden ist die Novelle, weil es eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes gab und damit auch die Einführung des Teilzeitreferendariats. Da war die länderrechtliche Anpassung notwendig. Natürlich ging es uns auch darum, dass wir im Wettbewerb um den Justiznachwuchs mithalten wollten. Ich sage es noch mal: Hervorzuheben ist insbesondere die Einführung des echten Wahlrechts für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, und zwar zwischen der Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdiensts im Beamtenverhältnis auf Widerruf oder im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Dieses Wahlrecht ist eine absolute Neuheit in Thüringen. Neben Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Hessen ist die Verbeamtung auf Widerruf auch wieder eine Option. Selbstkritisch müssen wir da sagen: Das war vielleicht nicht die klügste Entscheidung, die hier vor einigen Jahren im Parlament getroffen wurde, obwohl ich auch meine, dass die Verbeamtung allein mitnichten alles ist. Es geht um noch ganz andere und wichtige Fragen, nämlich auch die Anpassung der Gebühren für ein Widerspruchsverfahren bei einer Prüfungsleistung der staatlichen Pflichtfachprüfung und der zweiten Prüfung auf 40 bzw. 20 Euro. Und benannt hatte Ihnen meine Kollegin Iris Martin-Gehl schon den Notenverbesserungsversuch, der erstmals im Gesetz geregelt ist: Für die staatliche Pflichtfachprüfung besteht nun die zusätzliche Möglichkeit, nach dem Freiversuch einen Verbesserungsversuch zu absolvieren. Für die Zweite Staatsprüfung wurde hier die Gebühr von 500 auf 200 Euro abgesenkt und auch noch eine zusätzliche Härtefallklausel eingefügt. Der Leitcharakter ist festgeschrieben, dass der Zweiten Staatsprüfung ein einheitlicher Vorbereitungsdienst und die Gewährleistung einer angeglichenen Ausbildung vorausgehen sollen, unabhängig vom Einstellungstermin – das war auch immer wichtig – und von der zugeteilten Stammdienststelle. Entscheidend ist auch die Gleichstellung bei der Bezahlung, besoldungsrechtliche Vorschriften finden hier Anwendung für beide Wahloptionen. Die Zulassungs- und Entlassungsgründe – um die ging es ja jetzt, da hat sich die AfD so empört – sind jetzt abschließend im Gesetz geregelt. Ich will daran erinnern, dass uns das Verfassungsgericht mal mitgegeben hatte, wichtige entscheidende Fragen grundsätzlich nicht in Verordnungen, sondern im Gesetz zu regeln. Dem kommen wir hiermit nach und das in einem dreistufigen Prüfungsaufbau. Bezüglich der Entlassungsgründe besteht auch eine Anhörungspflicht der jeweilig betroffenen Rechtsreferendarinnen. Die bereits im juristischen Vorbereitungsdienst befindlichen Rechtsreferendarinnen profitieren ebenfalls von der Gesetzesnovelle, denn auf sie sollen die neuen Gesetze ebenfalls Anwendung finden. Ich komme zu dem Fazit, dass wir gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und den gut vereinbarten Änderungen die Zukunftsfähigkeit der Thüringer Justiz sichern. Wir schaffen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Zusammenspiel mit der dazugehörigen Thüringer Juristenausbildungsund Prüfungsordnung und steigern somit auch die Attraktivität des Ausbildungsstandorts Thüringen sowohl für Jurastudierende als auch für Rechtsreferendare, und das ganz enorm. Die Änderungen sollen außerdem Sorge dafür tragen, dass wir gute junge Juristinnen und Juristen gewinnen und auch halten können, um der drohenden Pensionierungswelle und auch dem Fachkräftemangel adäquat entgegenwirken zu können. Die Novellierungen beruhen, wie gesagt, auch maßgeblich auf den Forderungen der angehörten Berufsgruppen und der in den verschiedenen Ausbildungsabschnitten befindlichen Interessensgruppen, insbesondere auch hinsichtlich der Einführung der Verbeamtung auf Widerruf und der Senkung der Gebühren. Die Gebührensenkungen verhelfen den betroffenen Menschen im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung dazu, von ihren Rechten Gebrauch zu machen, und das unabhängig von ihrem Einkommen. Die Kosten dürfen keine unüberwindbaren Hürden darstellen, sondern wir wollen die Möglichkeiten eröffnen, für ein gutes Endergebnis streiten zu können. Denn in der Juristenausbildung – das wissen viele noch besser als ich – hängt vieles von der Endnote ab. Wir müssen uns weiter dafür stark machen, dass hohe Anforderungen an unsere Justiz gestellt werden, damit wir diese wichtige Säule unseres demokratischen Zusammenlebens sichern. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in der Form der Beschlussempfehlung aus dem Migrations- und Justizausschuss. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
