Marcus Malsch
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ziel der CDU-Fraktion in diesem Gesetzgebungsverfahren war es, einerseits den Weg für mehr Digitalisierung zu öffnen und gleichzeitig ein Mindestmaß an klassischer Beteiligung zu erhalten. Um eine gänzliche Verlagerung der Öffentlichkeitsbeteiligung in das Internet zu vermeiden, haben wir gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen Änderungen besprochen, um in bestimmten Bereichen weiterhin klassische Beteiligungsverfahren beizubehalten. Unser Ziel ist es, Menschen ohne Internetzugang bzw. ohne Internetaffinität nicht abzuhängen. Bedauerlicherweise ist es uns nicht gelungen, sämtliche Fallgestaltungen zur Erhaltung klassischer Verfahren – wie zum Beispiel die Veröffentlichung in Amtsblättern – durch Änderungen am Gesetzentwurf abzubilden. Eine solche weitgehende Erhaltung tradierter Öffentlichkeitsbeteiligung scheiterte letztlich dann auch in den Gesprächen. Nun ist es so, dass die Anpassung der Verfahrensregeln bei den regionalen Planungsgemeinschaften sowie den kommunalen Spitzenverbänden auf breite Zustimmung gestoßen ist. Klar, sie haben weniger Arbeit. Nicht mehr sichergestellt ist in dem Gesetz …
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Heißt
das, Sie nehmen das nicht ernst, oder was?) Wir nehmen das sehr ernst, aber wir wägen ab, und das ist, glaube ich, auch unsere Aufgabe hier, das abzuwägen. Sie machen das ja genauso. Ich will jetzt nicht auf andere Sachen eingehen, da könnte ich genau dieselbe Gegenfrage stellen, Herr Dittes. Es ist so, dass die Anpassung der Verfahrensregeln bei den regionalen Planungsgemeinschaften, wie gesagt, positiv aufgefasst wurde; begründet habe ich das schon. Nicht mehr sichergestellt ist mit dem Gesetz – und auch nicht mit der im Ausschuss abgestimmten Änderung –, dass jeder, der sich für die Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen interessiert, auch mitgenommen wird und von den Planungsunterlagen Kenntnis bekommt. Das mag den Planungsbehörden recht sein und helfen, aber dem interessierten und vor allem dem betroffenen Bürger hilft es nicht. Das vorliegende Gesetz verhindert eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung – umfassend im Sinne von, dass sie umfassend ist. Wir haben in diesem Plenum schon sehr ausführlich besprochen, was wir hier als umfassend definieren. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Danke.
(Beifall CDU)
