Thomas L. Kemmerich
Fragestunde
Stand der Umsetzung der neuen Personalausweisund Passvorgaben auf die Thüringer Registerlandschaft und die Wirtschaft Am 11. Dezember 2020 ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Hierin wurde festgelegt, dass ab dem Jahr 2025 Lichtbilder ausschließlich digital erstellt und mittels eines sicheren Verfahrens an ein Pass- bzw. Personalausweisregister übermittelt werden sollen. Die Herstellung von digitalen Lichtbildern und deren sichere Übermittlung an zentrale Registerdatenbestände kann neben den Pass- und Personalausweisbehörden auch durch einen Dienstleister erfolgen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ist in § 6 a Passgesetz ermächtigt, hierfür konkrete Regelungen für eine Registrierung und Zertifizierung von Dienstleistern per Verordnung zu erlassen. In § 27 a Passgesetz und § 34 a Personalausweisgesetz werden den Ländern Regelungsbefugnisse für den Aufbau von zentralen Registerdatenbeständen eingeräumt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Informationen, aus denen die Anforderungen an eine Registrierung und Zertifizierung von Dienstleistern gemäß § 6 a Abs. 3 Passgesetz und § 34 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b Personalausweisgesetz hervorgehen, liegen der Landesregierung vor? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Möglichkeit, die Befugnis zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben – hier das Anfertigen digitaler Lichtbilder und deren sichere Übermittlung an zentrale Registerdatenbestände – ausschließlich auf juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen zu übertragen, um Bürokratiekosten bei den kommunalen Pass- und Personalausweisbehörden nachhaltig zu entlasten? 3. Macht die Thüringer Landesregierung von § 27 a Passgesetz und § 34 a Passausweisgesetz Gebrauch und betreibt sie eigene Register zur Speicherung des Lichtbilds bzw. beabsichtigt sie, solche Register zu betreiben? 4. Sofern die Frage 3 mit Ja beantwortet wird: Welcher Kostenanteil in Summe und Prozent entsteht für den Aufbau bzw. für die Ertüchtigung eines solchen landeseigenen zentralen Registers zur Speicherung von Lichtbilddaten gegenüber dem Thüringer Anteil an den Gesamtkosten für das im Registermodernisierungsgesetz geregelte Gesamtvorhaben Registermodernisierung? Danke.
