Lars Schütze
Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen
Herr Präsident, liebe Zuschauer und Zuhörer, es gab einen konkreten Anlass zu unserem Antrag mit dem darin enthaltenen Berichtswunsch gegenüber der Landesregierung, aber Herr Minister ist nicht da. – Ach so, doch. – Den Anlass dazu gaben Äußerungen des Landrats aus Nordhausen, Herr Matthias Jendricke, Mitglied der SPD. Auf der Grundlage von Ermittlungen seines Ausländeramts stellte er fest, dass in mindestens 38 Fällen im Gebiet von Nordhausen Ukrainer Leistungen bezogen, von denen die Behörden feststellten, dass sie dauerhaft wieder in ihre Heimat zurückgekehrt waren. Bezogen auf die Gesamtzahl von Flüchtlingen aus der Ukraine wurde im Landkreis Nordhausen ein Anteil von ca. 4 Prozent errechnet. Die Präsidentin des Thüringer Landkreistags Martina Schweinsburg schätzt den Anteil von unrechtmäßig erhaltenen Leistungen etwas höher. Sie spricht von etwa 5 Prozent. Nun wird gesagt, das sei nicht weiter der Rede wert. Unter den Beziehern von Sozialleistungen deutscher Herkunft wäre der Prozentsatz annähernd gleich groß. In dieser Hinsicht können wir Bürger für Thüringen Landrat Jendricke nur zustimmen. Es geht nicht in erster Linie um 4 oder 5 Prozent der Personen, die zu Unrecht Sozialleistungen in Thüringen beziehen. Damit wir uns nicht missverstehen – der Schaden eines solchen Missbrauchs, sollte er bestätigt werden, ist keineswegs zu unterschätzen. Bei knapp 30.000 in Thüringen gemeldeten ukrainischen Flüchtlingen kommen wir auf einen Schaden zulasten der Gesamtheit der Steuerzahler von rund 1,5 Millionen Euro im Monat, meine Damen und Herren. Eine Summe, die unsere Bürger aus ihrem mühsam erarbeiteten Einkommen erst einmal erwirtschaften müssen. Schlimmer aber noch, da stimmen wir mit Herrn Jendricke gänzlich überein, ist ein anderer Umstand: Wenn man an der Stelle wegschaut, kann sich aus 4 bis 5 Prozent Missbrauch schnell ein weitaus höherer ergeben. Dabei ließe sich leicht eine Lösung vorstellen. Herr Jendricke hat bereits darauf hingewiesen. Bei syrischen Flüchtlingen bestand doch die rechtliche Möglichkeit, ihre Pässe einzuziehen. Der Rechtskreiswechsel von Flüchtlingen aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz zu Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II hat dies gegenwärtig unmöglich gemacht. Doch wir wollen hier keine Vorverurteilung. Vielmehr möchten wir, dass zuerst einmal die Fakten sprechen. Insofern sind wir der Überzeugung, dass die vorliegenden Anhaltspunkte ernst zu nehmen sind, die Angelegenheit zu prüfen. Weiterhin kann ich nur hoffen, dass der Landrat aus Nordhausen nicht das Schicksal von SPD-Tilo-Sarrazin erleidet, weil er die Wahrheit sagt. Danke schön.
(Beifall Gruppe der BfTh)
