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Dorothea Marx

SPD 11.11.2022 Sitzungen 7/95

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach der längeren Beschreibung kann ich mich etwas kürzer fassen und das möchte ich auch gern tun. Wir haben diesen Gesetzentwurf in großer Gemeinsamkeit, denke ich, abgearbeitet und verbessert und haben vor allen Dingen auch das Anhörungsergebnis berücksichtigt. Da ist nur ein Aspekt gewesen: Eine breite Mehrheit hat sich in der Anhörung für die Einführung einer elektronischen Prüfungsmöglichkeit eingesetzt. Das ist eine wichtige Sache. Vorteile: Individuelle Schrift ist nicht maßgeblich, ob man jemanden vielleicht sympathischer findet oder nicht, wenn er lesbarer schreibt. Damit ist das auch Vorbereitung auf die Arbeit, denn Digitalisierung ist natürlich auch in der juristischen Arbeit tagtägliche Realität. Was wir nicht ganz in den Änderungen umgesetzt haben, war, dass sich eine breite Mehrheit gegen die Kostenpflicht von Verbesserungsversuchen ausgesprochen hatte, aber die Gebühren sind relativ begrenzt auf 200 Euro. Eine breite Mehrheit – eigentlich alle Anzuhörenden – haben sich dann dafür ausgesprochen, dass für die Berufung der Referendare das Beamtenverhältnis auf Widerruf wieder eingeführt wird. Ja, da muss man mal selbstkritisch anmerken: Das war ein Fehler von uns, dass wir das abgeschafft haben, denn wir brauchen Nachwuchs und den müssen wir locken. Ein Wahlmodell gibt es jetzt natürlich für die verschiedenen Formen der Ableistung des Referendardienstes. Das ist auch schon gesagt worden. Unterschiedliche Auffassungen der Anzuhörenden gab es bezüglich Inhalt und Ausgestaltung des Referendariats. Wir haben versucht, diesen unterschiedlichen Wünschen und Vorstellungen gerecht zu werden. Daher folgende wesentliche Änderungen: Es wird ein Verbesserungsversuch der ersten Pflichtfachprüfung eingeführt. Es wird – das ist noch mal sehr wichtig – ein einheitlicher Vorbereitungsdienst angestrebt. Das heißt, der Grundgedanke, dass es keine Standortnachteile innerhalb Thüringens gibt, auch wenn man sein Referendariat vielleicht an vermeintlich unattraktiveren Standorten ableistet. Natürlich ist hier vieles dann aber auch abhängig von den Ausbilderinnen und Ausbildern. Deswegen soll das Justizprüfungsamt hier künftig Vorgaben schaffen und Ausbildungspläne, Materialsammlungen und strukturierte Vor- und Nachbereitungen der Inhalte ermöglichen. Vormals in der juristischen Ausbildung zur Prüfungsordnung geregelte Zulassungsvoraussetzungen und Entlassungsvoraussetzungen werden ins Gesetz übernommen. Das ist sehr wichtig, denn Zulassungsund Entlassungsgründe stellen wesentliche Eingriffe in die Berufsfreiheit dar. Da genügt keine Regelung nur in einer Verordnung. Ich bin schon am Schluss. Die Neuregelung, die wir interfraktionell vereinbaren konnten, bietet einen guten Schritt zu einer modernen Ausbildung der Referendarinnen. Ich danke für die Zusammenarbeit und bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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