Dr. Vogel
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henkel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung geht davon aus, dass bei einer Zulassung von Windenergieanlagen bzw. deren Bau alle gesetzlichen Vorgaben zum Arten- und Gebietsschutz entsprechend der dazu erlassenen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Dies erfolgt auch unabhängig von der Biosphärenreservatsverordnung. Zu Frage 2: Sowohl bei der Auswahl von Vorranggebieten für die Windenergienutzung auf Planungsebene als auch in den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen sind die Belange des Artenschutzes zu prüfen und zu beachten. Deshalb sieht die Landesregierung keinen Anlass für die Annahme eines derartigen Risikos. Zu Frage 3: Das Deutsche Nationalkomitee zum UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“, das an der Evaluierung von Biosphärenreservaten maßgeblich beteiligt ist, ist der Auffassung, dass Kern- und Pflegezonen vollständig von der Windenergienutzung freigehalten werden sollen. In der Entwicklungszone wäre die Windenergienutzung bei Einhaltung hoher Standards denkbar. Daher besteht für die Landesregierung aktuell kein Anlass anzunehmen, dass der Titel „UNESCO-Biosphärenreservat“ gefährdet wäre. Der Titel „Sternenpark“ erscheint aus Sicht der Landesregierung durch die mögliche Errichtung von Windenergieanlagen in der Entwicklungszone ebenfalls nicht gefährdet. Grundsätzlich bestehen bereits technische Möglichkeiten, die Befeuerung von Windenergieanlagen so zu steuern, dass eine Lichtverschmutzung in der Nacht auf ein Mindestmaß reduziert wird. Das Europäische Kulturerbe wird durch die geplanten Änderungen der Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön nicht berührt, weil die Rhön keine EKS-Stätte ist, also nicht mit dem Europäischen Kulturerbesiegel als Schutzkriterium ausgezeichnet wurde. Zu Frage 4: Die Landesregierung sieht keinen Anlass anzunehmen, dass die Tourismusbranche Haftungsansprüche geltend machen könnte, wenn Vorranggebiete für eine Windenergienutzung in den Regionalplan Südwestthüringen in der Entwicklungszone des Biosphärenreservats Rhön aufgenommen werden würden. Vielen Dank.
