Stefan Schard
Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mir gar keine Illusionen gemacht. Dass sich an diesem Antrag wieder mal die Geister scheiden, war absehbar. Je nachdem in welcher Ecke man sich hier einzementiert hat, danach sind natürlich auch die Äußerungen erwartbar gewesen. Man muss aber sagen, dass es aus meiner Sicht das Beste ist – das habe ich an dieser Stelle auch schon mehrfach betont –, sich mit Fakten auseinanderzusetzen, immer wenn es emotional wird oder auch ein Stück weit moralisch. Ich will erst mal zugeben, dass dieser Antrag formell durchaus seine Schwächen hat. Das ist richtig. Ich sehe auch mehr Ähnlichkeit mit einem Selbstbefassungsantrag. Aber trotzdem ist es richtig und wichtig, sich auch mit diesem Antrag zu beschäftigen, weil er unter anderem verschiedene Fragen aufwirft – wenn auch etwas durcheinander. Ich habe in den vergangenen Tagen in den Aktuellen Stunden auch schon einmal über die zwei Seiten einer Medaille gesprochen. Ich bin davon überzeugt, dass es ebenso in Bezug auf die Sozialleistungen bei Ukraine ‑ Flüchtlingen Licht und Schatten gibt. Das darf nicht dazu führen, dass jegliche Unterstützung verteufelt wird. Es darf aber auch nicht sein, dass Mitnahmeeffekte und Ähnliches kategorisch geleugnet werden, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Das ist leider viel zu oft der Fall. Alles andere wäre auch Realitätsverweigerung. Ich halte auch nichts davon, europäischen Nachbarn jegliche Hilfe zu verweigern, wenn diese in Not sind. Ich halte allerdings auch nichts davon, Realitäten nicht ins Auge zu schauen und aus mutmaßlichen und nachgewiesenen Fehlentwicklungen nicht auch Konsequenzen zu ziehen. Hilfe soll derjenige erhalten, der Hilfe benötigt und der sich an die dafür aufgestellten Regeln hält.
(Beifall Gruppe der BfTh)
Wer in den letzten Tagen die Presse verfolgt hat, dem bot sich durchaus ein unterschiedliches Bild – und das weit über Thüringen hinaus. Wer sich dazu noch die jeweilige politische Heimat der Protagonisten vor Augen geführt hat – es war nicht nur Nordhausen in die eine wie die andere Richtung –, der war über deren unterschiedliche Feststellungen – so ganz entgegen aller Erwartungen – durchaus ein wenig überrascht. Am Ende bleibt doch festzuhalten, dass die Welt nicht so ist, wie sie ist, und nicht so, wie es sich manch einer wünscht. Wer sich ein realistisches Bild machen will, der muss rausgehen. Er muss mit den Verantwortlichen sprechen und muss sich möglichst unvoreingenommen mit den Tatsachen auseinandersetzen. Ich habe das getan. Ich habe das versucht, soweit es möglich war. Wie mir bei meinen Gesprächen geschildert wurde, kommt es auch immer wieder zu vermuteten und nachgewiesenen Missbrauchsfällen der eingeräumten Leistungen. Regional scheinen dabei die Ausmaße sehr unterschiedlich zu sein. Wie das zustande kommt, sollte man meiner Ansicht nach natürlich mal herausfinden. Jeder Missbrauchsfall bzw. jeder Fall von zu Unrecht bezogenen Leistungen ist einer zu viel. Das muss man auch klar und deutlich sagen. Jeder Missbrauchsfall und jeder Fall von zu Unrecht bezogener Leistung schädigt auch nicht nur die Sozialsysteme, sondern führt nachvollziehbar auch zu einer geringeren Akzeptanz in der Bevölkerung unseres Landes. Deshalb ist die Maßgabe, sich diese eben beschriebenen Realitäten vor Augen zu führen – ein wichtiger Schritt, den wir im Übrigen in jedem Justizausschuss mit unseren Anträgen auch unternehmen. Nur zu oft gibt es dort pauschale Antworten auf konkrete Fragen. Nur zu oft scheint das Bild der Landesregierung ein vollkommen und manchmal ein etwas anderes zu sein als das, was sich vor Ort abzeichnet und welches mir bei meinen Besuchen und Gesprächen mit Mitarbeitern und politisch Verantwortlichen geschildert wird. Allein um sich die unterschiedlichen Wahrnehmungen erklären zu können, ist eine Sachverhaltserforschung ohne Vorurteile und ohne Scheuklappen das richtige Mittel und auch notwendig. Das ist die Linie meiner Fraktion. Diese Linie werden wir natürlich auch weiterverfolgen. Unter II. des Antrags handelt es sich eigentlich um eine Binsenweisheit. Insofern gebe ich da auch Frau
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Frau Baum!) – danke schön – Frau Baum recht. Um geben zu können, muss man natürlich leistungsfähig sein, das ist ganz klar. Aber auch diese Feststellung, so einfach sie klingen mag, hat ihre Berechtigung, da dieser Punkt natürlich oft verdrängt wird – das haben wir an verschiedenen Stellen gehört. Genauso verständlich ist es, dass dem Missbrauch vorgesorgt werden muss und dass Missbrauch geahndet werden muss – sofern er aufgedeckt wird. Es ist auch infrage gestellt worden, ob die Regelung, das Sozialgesetzbuch unmittelbar auf ukrainische Flüchtlinge anzuwenden, die richtige Entscheidung war. Auch darüber wurde schon viel gesprochen. Diese Frage ist aber neben ihrer bundespolitischen Bedeutung im europäischen Kontext ebenso einzuordnen, sodass Einfachlösungen auch hier nicht zu erwarten sind. Meine Damen und Herren, wichtig ist anzuerkennen, dass die in Deutschland eingeräumten Leistungen selbstverständlich eine Anreizwirkung haben. Mit dieser Frage ist eindeutig nicht die Feststellung verbunden, dass wir ukrainischen Kriegsflüchtlingen, insbesondere den Frauen und Kindern, nicht helfen. Die Frage ist allerdings, ob im europäischen Kontext aufgrund des Umfangs der Leistungen und ebenfalls der bestehenden geringen Hürden bezüglich möglicher missbräuchlicher Inanspruchnahme Anreize gesetzt werden, die einen Aufenthalt in Deutschland gegenüber anderen europäischen Staaten, die ebenfalls Hilfe anbieten, aus verschiedenen Gesichtspunkten attraktiver machen. Natürlich gibt es auch sogenannte Pullfaktoren, die darf man nicht wegleugnen, wenn man in einem Land einen höheren Standard bietet als andere Ländern, die sich hier ebenfalls in der Hilfe engagieren. In Deutschland zeigt sich das insbesondere darin, dass Schutz und Hilfe gegenüber anderen europäischen Ländern vermehrt auch hier gesucht wird. Noch mal: Es geht nicht darum, meine Damen und Herren, Hilfe zu verweigern. Es geht darum, über das richtige, notwendige und angemessene Maß einer solchen Hilfe zu sprechen. Insbesondere die Frage des möglichen Missbrauchs und seiner Ausmaße ist zu ermitteln und entsprechende Konsequenzen müssen dann natürlich auch gezogen werden. Alles andere wäre ungerecht gegenüber denjenigen, die sich als Flüchtlinge an Regeln halten, aber auch gegenüber den Steuerzahlern und Leistungsträgern, die die Sozialleistungen erarbeiten, und auch gegenüber allen anderen Leistungsempfängern. Deshalb sollte man über Fragen, Ansichten und Notwendigkeiten natürlich sprechen und ich denke – sofern es beantragt werden sollte –, dass man dann durchaus auch im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz über diesen Antrag weiter beraten kann und soll. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ih-
rer Meinung nach kontrollieren die Jobcenter!)
