Dirk Adams
Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, das Justizministerium ist glücklich und bedankt sich beim Thüringer Landtag dafür,
(Beifall DIE LINKE)
denn dieses Gesetz, dass Sie gerade debattiert haben, das Juristenausbildungsgesetz, wird nach dieser Debatte eine Fassung finden, die allen Zielen gerecht wird, die die Landesregierung mit der Einbringung dieses Gesetzes in den Thüringer Landtag im Februar dieses Jahres verbunden hat. Sie ermöglichen damit, die Ausbildung zur Juristin/zum Juristen auch in Teilzeit zu absolvieren. Wir ermöglichen damit, Beruf, Ausbildung und Familie besser verbinden zu können. Darüber hinaus – auch das ist schon gesagt worden – gehen wir mit der Zeit, die elektronischen Aufsichtsarbeiten, die sogenannten E-Klausuren, werden ermöglicht und rechtssicher geregelt. Und dann – soeben angesprochen – werden wir Rechtssicherheit bei den Fragen der Zulassung oder der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst schaffen, weil die Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nichts im Staatsdienst zu suchen haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig ist, kann nicht Richterin werden, kann nicht Staatsanwalt werden und kann auch nicht Anwalt werden, zumindest in Thüringen, und das normieren wir so.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Wer bewertet
das?) Welche Gesinnung eine Anwältin hat, ein Mensch, der Recht spricht, oder ein Mensch, der in der Staatsanwaltschaft als Staatsanwältin oder Staatsanwalt arbeitet, welche Gesinnung diese Menschen haben, interessiert den Freistaat Thüringen überhaupt nicht. Die Gesinnung ist uns völlig egal und wer etwas anderes behauptet, lügt.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Lügen Sie
doch nicht rum!) Die Gesinnung ist egal,
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie lügen!)
nur eines ist klar: Sie dürfen nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv sein.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das ist doch der Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ein ganz wichtiger Punkt in diesem Gesetz wird die Wiedereinführung der Wahlmöglichkeit, als Beamtin den Vorbereitungsdienst zu absolvieren oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Das alles macht die Juristinnenausbildung hier in Thüringen attraktiver, macht sie rechtssicherer und damit haben wir einen ganz großen Gewinn für den Nachwuchs in unserer Justiz. Ganz herzlichen Dank allen hier im Landtag, die dem zustimmen werden, allen Referenten, die daran sehr intensiv gearbeitet haben. Erlauben Sie mir an dieser Stelle auch dem Justizprüfungsamt – viel zu selten erwähnt, viel zu wenig beachtet – in meinem Ministerium ganz herzlich dafür zu danken. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
