Georg Maier
Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Livestream, das war jetzt schwer auszuhalten. Ich versuche mich jetzt ein bisschen runterzufahren und zu beruhigen. Was mich natürlich schon trifft bzw. beschäftigt, ist, dass das eben ganz gezielt gegen mich als Person ging.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Weil Sie ver-
antwortlich sind!) Herr Mühlmann, der jetzt den Raum verlassen hat, hat versucht, mich ganz gezielt als Mensch zu stigmatisieren. Er hat mich als „Besserwessie“ bezeichnet – okay, gut, das höre ich öfter mal. Er hat auch versucht – da lachen Sie, das ist sehr schön für Sie, es fühlt sich nicht so gut an, aber es ist egal, darüber wollte ich gar nicht reden. Es gab auch immer wieder Äußerungen, auch aus Ihrem Kreis, der „Prügelminister“ usw. usf. Zu was das führen kann, möchte ich Ihnen mal ganz konkret schildern: Es gab im Frühjahr dieses Jahres einen Aufruf, bei mir persönlich vor dem Haus zu demonstrieren und dazu Waffen mitzubringen. Das führte letztendlich dazu, dass ich für eine gewisse Zeit, für längere Zeit, 24 Stunden, sieben Tage Polizei vor der Tür stehen hatte, einen Streifenwagen vor der Tür stehen hatte. Das führte dazu, dass wir uns als Familie eingeigelt haben, wir sind im Grunde nicht mehr rausgegangen. Das führte dazu, dass man just in dieser Zeit, als bei meiner Frau am Fahrzeug die Bremsen plötzlich nicht mehr funktionierten – wir wissen bis heute nicht, warum –, natürlich gedacht hat, da ist manipuliert worden. Das sind Dinge, die sind die Folge dessen. Die Polizei hat dann verhindert, dass die Demonstration in Friedrichroda bei mir vor dem Haus stattfand, sie fand dann unten in der Stadt statt. Das sind die Folgen dessen, was Sie betreiben …
(Zwischenruf Abg. Möller: AfD: Er hat sich für
Familien ausgesprochen! Herr Mühlmann hat das nicht gesagt! Das ist falsch!) Er hat sich vielleicht dagegen ausgesprochen. Aber mit dem, was er heute veranstaltet hat, was auch ganz konkret gegen mich als Person ging ...
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Er hat sich mit
Ihnen solidarisch gezeigt! Jetzt diffamieren Sie ihn!) Es gibt in der Geschichte genügend Beispiele. Nicht, dass ich jetzt hier sagen möchte, ich hätte Angst, habe ich nicht. Aber es gibt Menschen in der deutschen Geschichte – zuletzt Walter Lübcke –, die aufgrund einer solchen Stigmatisierung ermordet wurden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das sagen
Sie uns?) Ich sage das nicht Ihnen, ich sage das allen hier im Raum,
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist lä-
cherlich!) gerade heute, am 11.11., als der Friedensvertrag des Ersten Weltkriegs von Erzberger unterschrieben wurde, einem demokratischen Politiker, der drei Jahre später ermordet wurde. Auch er wurde immer stigmatisiert. Das ist genau das, was Katharina König-Preuss eben gesagt hat. Dafür danke ich ihr – sie ist jetzt gerade nicht im Raum. Sie alle wissen, dass wir nicht immer der gleichen Meinung sind. Aber das hat gutgetan. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Jetzt einfach mal zu den Fakten: Das, was Sie gesagt haben, Herr Mühlmann, ich hätte von „verbotenen Versammlungen“ gesprochen, ist schlichtweg falsch. Das ist eine Falschbehauptung.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ha, ha, ha!)
Ja, lachen Sie. Ich habe immer von „rechtswidrig“ gesprochen. Es ist wichtig, hier einen Unterschied zu machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Fakten: Von November 2021 bis jetzt fanden in Thüringen 2.748 Versammlungen statt, davon waren 80 Prozent nicht angezeigt bzw. angemeldet. Allein dieser Umstand stellt einen Verstoß gegen die grundsätzlichen Regeln des Versammlungsrechts und gegen die damals geltenden Sonderregelungen zum Infektionsschutz dar. Nicht selten wurden weitere Gesetze dabei nicht beachtet. Beispielsweise hielten sich die Teilnehmenden nicht an das Gebot der Ortsfestigkeit oder der maximalen Teilnehmerzahl. Es wurden weder Mindestabstände eingehalten noch vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckungen getragen. Nicht zuletzt gaben sich die Organisatoren solcher Ansammlungen nicht zu erkennen. Jede dieser dargestellten Regelverstöße stellt für sich allein oder in Kombination mindestens eine Ordnungswidrigkeit und manchmal sogar eine Straftat dar. Die Einsatztaktik der Polizei in Versammlungseinsätzen im Allgemeinen und bei Coronaprotesten im Besonderen war und ist immer auf Deeskalation ausgerichtet. Die Polizistinnen und Polizisten arbeiten neben den immer anzuwendenden Leitlinien grundsätzlich auf der Grundlage des Einsatzbefehls der Landespolizeidirektion zu Maßnahmen im Umgang mit Infektionen mit dem Coronavirus. Der lautet:
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich habe
es hier!) Bezogen auf Deeskalation wurde darin unter anderem geregelt, dass polizeiliche Maßnahmen ruhig und besonnen und mit der notwendigen Konsequenz durchzuführen sind.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Mit Wasser-
werfern, klar!) Zur Erhöhung der Akzeptanz des polizeilichen Handelns ist bei Stress- und Paniksituationen auf Beruhigung und Deeskalation zu setzen, so der Text.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Gut, dass die
Decke noch hält!) Dieser Einsatzbefehl sagt aber auch, dass Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Entschlossenheit zu verhindern bzw. frühzeitig zu unterbinden sind. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sind dabei konsequent und beweiserheblich niederschwellig zu verfolgen. Beide Vorgaben stehen nicht im Widerspruch. Im Zuge der Einsatzbewältigung werden die jeweiligen Personen von den zuständigen Versammlungsbehörden bzw. der Polizei angesprochen. Die Durchsagen erklären dabei zunächst die generell versammlungsfreundliche Einschätzung der Menge als Versammlung. Einhergehend wurde auf wichtige Gesetze und Verordnungen hingewiesen, wie gesagt Abstandsgebot usw. Außerdem wurden Auflagen erlassen und bekannt gegeben. Werden jedoch Gesetze nicht beachtet und Auflagen nicht befolgt, erfolgen im Weiteren Ansprachen und die Ankündigung von Grundrechtseingriffen, zum Beispiel zur Identitätsfeststellung.
