Raymond Walk
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2023 und zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften
Sehr geehrte Damen und Herren, werte Präsidentin, zunächst einmal freue ich mich, dass ich auch mal in diesem Plenum Bericht erstatten darf.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Das war ich dem Kollegen Bilay noch schuldig. Durch Beschluss des Landtags in seiner 86. Sitzung vom 14. Juli 2022 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 35. Sitzung am 15. Juli 2022 sowie in seiner 38. Sitzung am 3. November 2022 beraten. Den von den Neugliederungsmaßnahmen betroffenen Gebietskörperschaften und den Einwohnern der Gemeinden sowie den kommunalen Spitzenverbänden hat der Innenund Kommunalausschuss Gelegenheit gegeben, im Rahmen ihrer schriftlichen Anhörung vom 22. August 2022 bis zum 23. September 2022 zum Gesetzentwurf Stellung zu beziehen. Am 3. November 2022 traf der Innen- und Kommunalausschuss mehrheitlich die Beschlussempfehlung mit der Drucksache 7/6611 einschließlich der von der CDU und den rot-rot-grünen Fraktionen eingereichten Änderungen entsprechend der Ihnen vorliegenden Vorlage 7/4422. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
