Karawanskij
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, im Juni hat die Landesregierung den Entwurf zur Änderung des Thüringer Landesplanungsgesetzes im Landtag eingebracht und wir haben auch im Rahmen der Plenardebatte in dem Zusammenhang auf die Herausforderungen von entstehenden Planungsprozessen hingewiesen, nämlich die Fortschreibung der Regionalpläne und die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms. Seitdem ist da ganz schön viel passiert, seitdem – würde man sagen – ist ziemlich viel Musik drin. Wir haben das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes, was in Kraft getreten ist, und damit wird natürlich auch der planerischen Steuerung der Windenergienutzung noch mal eine neue Dynamik verliehen. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird bezüglich des Thüringer Waldgesetzes – glaube ich – noch mal eine neue Dynamik hineinbringen. All das macht deutlich, von welcher Bedeutung Planungsregelungen sind, nach denen wir unsere thüringischen Raumordnungspläne fortschreiben. Nur mit modernen und zeitgemäßen Verfahrensregeln können die Prozesse gelingen, innerhalb der Diskussion tragfähige Lösungen für die Gestaltung Thüringens zu finden. Genau auf die Schaffung solcher Verfahrensregeln stellt der Entwurf des Thüringer Landesplanungsgesetzes ab, und die Auslegung der Unterlagen im Internet sollte heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben noch …
