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Stefan Möller

AfD 11.11.2022 Sitzungen 7/95

Thüringer Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Thüringer Juristenausbildungsgesetz – ThürJAG –)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, das Juristenausbildungs- und ‑ prüfungsgesetz soll laut Gesetzesbegründung zahlreiche redaktionelle Änderungen und Anpassungen vornehmen, Aktualisierungen vornehmen, Präzisierungen vornehmen. Interessant ist meistens, wovon man nicht sofort redet, und das ist das Berufsverbot, von dem auch schon bei der Einführung die Rede war. Das ist im Wesentlichen auch der Grund, warum meine Fraktion diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen kann. Ich will dazu mal etwas näher ausführen. Die Regelung ist schon benannt worden: Es reicht zukünftig für eine Ablehnung eines Juristen, der zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden möchte, dass dieser nach Auffassung des Innenministeriums bzw. des als Abteilung des Innenministeriums arbeitenden Verfassungsschutzes gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig ist. Dass dieser Begriff in Thüringen sehr exzessiv ausgelegt wird, das weiß jeder Waffenbesitzer in der AfD, das weiß auch jeder Polizist, der in der AfD ist, obwohl er nie irgendwas Diskriminierendes gesagt hat, nie irgendeinen Ausländer benachteiligt hat oder was auch immer irgendwie Vorwerfbares getan hat, dass man allein aufgrund der Mitgliedschaft in der AfD in ein Disziplinarverfahren gerät oder beispielsweise der Schikaneversuch unternommen wird, ihm die Waffen wegzunehmen. Ob das am Ende gelingt, werden wir noch sehen. Ich habe natürlich mal geschaut, wie das denn andere Länder regeln. Ich habe, ehrlich gesagt, kein einziges Bundesland gesehen, in dem eine derart weite Regelung enthalten ist, wie Sie sie vorsehen, dass man der Verwaltung im Grunde genommen die Entscheidung überlässt, ob jemandem aufgrund seiner Gesinnung – und um nichts anderes geht es – der Weg beispielsweise zum Beruf des Rechtsanwalts verwehrt wird. In einigen Bundesländern – Sachsen zählt beispielsweise dazu – findet man eine Formulierung, die ich aus meiner Sicht mittragen könnte, die lautet nämlich: wer in strafbarer Weise die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft. Das ist etwas ganz anderes als Tätigwerden, auch der Chef des Justizprüfungsamts musste das zugestehen. Natürlich ist es völlig unverhältnismäßig, beispielsweise einem strafrechtlich unbescholtenen Menschen, der null Punkte in Flensburg hat und auch sonst nichts auf dem Kerbholz hat, allein deshalb, weil er beispielsweise der Meinung ist, dass Bodo Ramelow unter Schützenhilfe aus Südafrika seine Wiederwahl erzwungen hat, und deswegen das Ganze nicht demokratisch ist, (Beifall AfD) wenn der das äußert, dann kann das beispielsweise auch schon ein Fall sein, warum jemand gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig ist. (Zwischenruf Adams, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz) Selbstverständlich, das sind Ihre Argumentationen, die finden Sie übrigens im Verfassungsschutzbericht. Genau solche Sachen werden dort vorgeworfen, das nennt sich „Verfassungsfeindliche Delegitimierung des Staates“. Sie wenden diese Begriffe so extrem exzessiv an, dass genau das am Ende dabei rauskommt. Und wissen Sie was, vorhin beim Thema „DDR-Diktatur“, „Stasiopfer“ und dergleichen meinte Herr Hoff ein Beispiel bringen zu müssen: Ich war ein guter Schüler, aber ich durfte kein Abitur machen. Heute, nach diesem Tag hier, kann es in Thüringen vorkommen, dass beispielsweise eine exzellente Jurastudentin ohne jeden Eintrag im Führungszeugnis, hat sich nie etwas zu Schulden kommen lassen, hat nie gegen Recht und Gesetz verstoßen, nicht mal einen Punkt in Flensburg, dann sagen muss: Ich bin eine exzellente Jurastudentin, aber ich darf den Beruf des Rechtsanwalts nicht ergreifen, weil ich die falsche Überzeugung habe und weil ich den Mut hatte, diese Überzeugung zu äußern. Ein Recht, das übrigens jeder Mensch in einem demokratischen Rechtsstaat hat, denn ein demokratischer Rechtsstaat interessiert sich nicht für die Gesinnung, Herr Adams, der interessiert sich dafür, ob ein Mensch … (Zwischenruf Adams, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Der interessiert sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung!) Und das ist die Gesinnungsprüfung? Alles klar, das haben wir gehört. Der demokratische Rechtsstaat von Herrn Adams sieht eine Gesinnungsprüfung vor.

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