Dr. Vogel
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Abgeordnete Hoffmann, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In der Praxis schließt der Vorhabenträger mit dem Grundstückseigentümer einen Vertrag ab. Für die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen gibt es darüber hinaus auch Rahmenvereinbarungen, welche die Übertragungsnetzbetreiber mit einigen Landwirtschaftsverbänden getroffen haben. Für Erdkabel kommt es in aller Regel nicht zu einem Eigentumswechsel, sondern sie werden direkt über die Eintragung einer Grunddienstbarkeit ermöglicht. Aktuell befinden sich die Vorhabenträger zu dem Thema mit den Verbänden, aber auch mit einzelnen Eigentümern im Austausch. Zu Frage 2: Die Vorhabenträger TransnetBW und 50Hertz sind dann zu Kompensationsmaßnahmen verpflichtet, wenn es sich bei dem geplanten Vorhaben um einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft handelt. Nicht jede, meist kurzfristige Beeinträchtigung ist im rechtlichen Sinne als erheblicher Eingriff anzusehen. Für die beiden Vorhaben SuedLink und SuedOstLink ist derzeit absehbar, dass es erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft geben wird, die zu kompensieren sind. Dies gilt unabhängig von der Lage in einem Schutzgebiet wie beispielsweise Natur- oder Landschaftsschutzgebieten. Hier gelten parallel die in den Verordnungen enthaltenen Regelungen zu dem jeweiligen Schutzgebiet. Daraus können gegebenenfalls weitere Auflagen erwachsen. Zu Frage 3: Den Vorhabenträgern sind seitens der oberen Naturschutzbehörde, der Kreise und Kommunen etc. Vorschläge für mögliche Kompensationsmaßnahmen unterbreitet worden. Diese werden derzeit von den Vorhabenträgern ausgewertet. Eine Zusammenstellung der seitens der Vorhabenträger geplanten Kompensationsmaßnahmen liegt der oberen Naturschutzbehörde als zuständiger Naturschutzbehörde derzeit noch nicht vor. Zu Frage 4: Hierzu kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt mitteilen, dass in Anbetracht der gegenwärtigen Energiekrise die Landesregierung aktuell dabei ist, künftige Versorgungsszenarien und einzelne Energieinfrastrukturen unter den geänderten Voraussetzungen in den Blick zu nehmen und Handlungsmöglichkeiten abzuwägen. Sobald der Planfeststellungsbeschluss bei dem von Ihnen angesprochenen Vorhaben des Bundesbedarfsplangesetzes dem SuedLink zugestellt wird, werden die Fachbehörden des Freistaats Thüringen diesen Verwaltungsakt prüfen und aufgrund der Ergebnisse eine fachlich begründete Entscheidung zur Klageerhebung vorbereiten. Vielen Dank.
