thueringer-landtag.de ↗

Götze

11.11.2022 Sitzungen 7/95

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: Eine Rechtsverordnung auf Grundlage des § 6 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Passgesetz sowie des § 34 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b Personalausweisgesetz wurde durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat – kurz BMI – noch nicht erstellt. Die Technische Richtlinie BSI TR-03170 regelt künftig die digitale Übermittlung der biometrischen Lichtbilder von Dienstleistern, zum Beispiel Fotografinnen und Fotografen, an Pass- und Personalausweis- oder Ausländerbehörden über einen sicheren Clouddienst und definiert Anforderungen für die Zertifizierung von Diensten für dieses spezielle Verfahren. Allen zuständigen Behörden wird hierbei der Abruf der Lichtbilder von so zertifizierten Dienstanbietern ermöglicht. Die Richtlinie steht derzeit erst in einer Entwurfsfassung zur Verfügung. Dieser Entwurf ist auf der Webseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik abrufbar. Zu Frage 2: Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Pass- und Ausweiswesen nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 3 Grundgesetz. Der Bundesgesetzgeber hat sich im Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen dafür entschieden, dass die bisherige Wahlmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger bestehen bleibt, ob sie das Lichtbild vor Ort in der Passbehörde oder durch einen Dienstleister der Privatwirtschaft erstellen lassen wollen. Damit wird ohne Einbußen bei der Sicherheit und unter größtmöglicher Bürgerfreundlichkeit die Einbindung privater Anbieter ermöglicht. Zu Frage 3: Derzeit macht die Landesregierung von der Ermächtigung in § 27 a Passgesetz und § 34 a Personalausweisgesetz zur Schaffung zentraler Personalausweisregisterdatenbestände zur Speicherung des Lichtbildes und der Unterschrift für die Durchführung des automatisierten Lichtbildabrufs keinen Gebrauch und beabsichtigt dies derzeit auch nicht. Die Antwort zu Frage 4: Da die Frage 3 verneint wurde, bitte ich um Verständnis, dass die Beantwortung hier entfällt. Vielen Dank.

Protokoll ↗