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Stefan Möller

AfD 11.11.2022 Sitzungen 7/95

Sozialstaat schützen: Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten beseitigen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, jetzt stehe ich hier schon zum dritten Mal in diesem Plenum und beschäftige mich mit demselben Thema. Das ist nicht falsch. Das Thema ist wichtig. Es ist auf jeden Fall völlig unangemessen, Frau Baum, wie Sie auf dieses Thema reagieren. Das ist im Grunde ein Schlag ins Gesicht all derer, die mit ihrem Steuergeld das erwirtschaften, was Sie auf der anderen Seite ohne jede Missbrauchskontrolle raushauen. (Beifall AfD) (Unruhe Gruppe der FDP) Dass es diese Missbrauchskontrolle braucht, ist offensichtlich. Ihre schnippische, oberflächliche Art, mit der Sie hier über einen Antrag von Parlamentskollegen herziehen, spricht eigentlich mehr über Sie als über den Antrag der Gruppe der Bürger für Thüringen. Sie behaupten rundweg, es gibt keinen Missbrauch, jedenfalls keinen institutionalisierten Missbrauch. (Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP: Das habe ich nicht gesagt!) Ja, wenn, dann sind es Einzelfälle. Es gibt jedenfalls nichts Institutionalisiertes. Denn wenn es einen institutionalisierten Missbrauch gäbe, dann müssten Sie ja etwas dagegen tun. Dann könnten Sie sich nicht so schnippisch hier herstellen. Dann will ich Ihnen mal was vorlesen. § 67 SGB II – wissen Sie, was da drinsteht? Wahrscheinlich nicht. Ich sage es Ihnen mal. In § 67 Abs. 2 SGB II steht, dass Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt wird. Die Aussetzung der Vermögensprüfung gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn dies im Antrag erklärt ist. Was sagt uns das? Der Ehrliche ist der Dumme. Der, der sagt, ich habe kein Vermögen, der kann auch mit einem fetten Range Rover hier reingefahren sein, der kann auch mit einem 7er-BMW hierhergekommen sein. Der kann 500.000 Euro oder noch ein paar Goldbarren mitgebracht haben. Der kriegt trotzdem Hartz IV. Aber es geht noch weiter. Legislativ hat Ihre Koalition im Bund – da sind Sie mit beteiligt, auch die SPD ist mit beteiligt und die Grünen auch – dafür gesorgt, dass die Augen zugeschlossen werden. Sie können in dem Zusammenhang nicht sagen, dass das eine Regelung ist, die jetzt mittlerweile auch alle Deutsche trifft. Jahrelang galt für Deutsche zum Beispiel eine sehr rigide Anwendung des Begriffs, was überhaupt noch an Schonvermögen geduldet werden kann. Wenn sie mehr als 150 Euro pro Lebensjahr angespart haben, dann mussten sie das erst mal verbrauchen. Heute ermöglichen Sie es, dass der Missbrauch von Sozialleistungen im Grunde durch eine einfache Lüge ermöglicht wird. Sie kommen bei 600.000 Leuten überhaupt nicht hinterher, das zu prüfen. Erzählen Sie mir bitte nicht, dass Ihr Staat so effizient wäre, dass er dazu in der Lage wäre. (Beifall AfD) Es geht aber noch weiter. Jetzt nehmen wir mal an, alle wären ehrlich. Dann gibt es weitere Regelungen, zum Beispiel zum Thema, was erhebliches Vermögen ist, zum Beispiel bei einer Bedarfsgemeinschaft. Da steht in den Antragsunterlagen – das können Sie überall nachlesen –: „Erheblich ist kurzfristig für den Lebensunterhalt verwertbares Vermögen der Antragsteller/des Antragstellers über 60.000 Euro sowie über 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft“; Beispiele: Barmittel, Sparguthaben, Tagesgelder. Jetzt stellen wir uns folgenden Fall vor. Das müssen Sie mal jemandem erzählen, der vor drei oder vier Jahren als Handwerker mit zerschlissenem Knie Hartz IV beantragen musste, weil er einfach nicht mehr arbeiten konnte, nach zwei Jahren Arbeitslosengeld dann ins Hartz-IV-System gerutscht ist und der dann die Hartz-IV-Leistungen verweigert bekommen hat, weil er zu viel angespart hat, weil er im Alter vorsorgen wollte. Jetzt sagen Sie dem mal folgenden Fall, der auf dieser Regelung hier beruht: Es kommt eine ukrainische Familie an – Vater, Mutter, zwei Kinder. Sie gehen zum Jobcenter, beantragen Hartz IV und was legen sie auf den Tisch? Einen Koffer mit 150.000 Euro in bar. Und trotz dieser 150.000 Euro in bar, die sie hier beim Sachbearbeiter auf den Tisch legen, mit denen sie spielen, kriegen sie Hartz IV, weil sie bedürftig sind. Nach Ihrer Regelung sind sie bedürftig. Frau Baum, ich sage Ihnen eins: Wenn Sie irgendwann noch mal ein Beispiel für institutionalisierten, organisierten Missbrauch brauchen, dann nehmen Sie bitte dieses Beispiel. (Beifall AfD) Damit denke ich, sollten Sie in sich gehen, ob diese schnippische Art die richtige gewesen ist.

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