Madeleine Henfling
Fragestunde
Vielen Dank. Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Immobilien des Freistaats Thüringen Der Thüringer Landtag hat im Jahr 2016 einen Beschluss gefasst – Drucksache 6/2637 –, bis zum Jahr 2021 alle geeigneten Dächer auf landeseigenen Immobilien und auf Landesliegenschaften mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Aus den Antworten auf mehrere Kleine Anfragen geht hervor, dass dabei bisher kaum Fortschritte erzielt wurden. Die Beschleunigung des Ausbaus im Hinblick auf das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung 2030 ist zwingend notwendig. Dabei sollten zur schnelleren Umsetzung unter anderem auch externe Akteurinnen und Akteure besser einbezogen werden können. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen wurden bisher externe Akteurinnen und Akteure wie beispielsweise Bürgerenergiegesellschaften über welche Beteiligungsmodelle in die Realisierung von Photovoltaikanlagen einbezogen? 2. Welche rechtlichen Hemmnisse für die Beteiligung externer Akteurinnen und Akteure leiten sich aus den Vorgaben zum Eigenverbrauch aus dem Landtagsbeschluss in der Drucksache 6/2637 ab? 3. Welche Vorschriften wären zu ändern bzw. welche Ausnahmetatbestände müssten geschaffen werden, um diese rechtlichen Hemmnisse zu beseitigen? 4. Welche Möglichkeiten ergeben sich aus den Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023, Bürgerenergiegesellschaften zukünftig besser am Photovoltaikausbau auf Landesliegenschaften zu beteiligen?
