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Ringo Mühlmann

AfD 11.11.2022 Sitzungen 7/95

Deeskalation auch bei CoronaProtesten in Form von Spaziergängen – friedlichen Spaziergängern nicht mit unverhältnismäßigen polizeilichen Maßnahmen begegnen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete und ein herzliches Willkommen auch an die Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, der eine oder andere dürfte das Zitat kennen: „Vorwärts immer, rückwärts nimmer!“ Dieses Zitat, welches vor allem den Genossen auf der – von mir aus – rechten Seite des Plenums ein liebgewonnener Kampfruf sein wird, kennen die meisten. Wer jedoch nach 1989, als der Zitatgeber das damals zum 40. Jahrestag letztmalig gerufen hat, wer in den letzten Jahren jetzt aktuell am ehesten danach verfahren hat, war ausgerechnet ein Westimport in unserem schönen Thüringen. Unser liebgewonnener Besserwessi im Innenministerium scheint genau nach dieser Losung verfahren zu haben, als er im vergangenen Winter mit wöchentlich teils mehreren Hundert sogenannten Spaziergängern zu tun hatte, die die Landesregierung von Beginn an als Versammlungen einstufte. Aber nicht etwa, dass dieser Import ein Herz für die Probleme oder die Sorgen der Menschen auf der Straße entwickelt hätte, nein, stur durch, hat er die Polizei noch zum Fahnenappell aufgerufen und zum Einsatz eingeschworen. Auf was eigentlich? (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das kann doch nicht wahr sein!) Herr Maier, Sie können es uns ja sagen. Sie sind der Einzige aus dem Rund hier, der damals dort gewesen ist, bei diesem Fahnenappell. Auf was haben Sie die Beamten denn eingeschworen? Ich war jedenfalls auch nicht dort. Aber ich weiß etwas anderes: Die Einstufung als Versammlung bringt einiges an Verpflichtungen mit sich, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja auch richtig!) und zwar für die Versammlungsbehörde, aber auch die eilzuständige Polizei – nicht nur für die, die sich dort versammeln. Dazu gehört beispielsweise auch – das ist nur ein Auszug – die Sicherstellung der grundsätzlichen Möglichkeit der Inanspruchnahme des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 im Grundgesetz. (Beifall AfD) Nun wissen wir alle in der Rückschau auf den vergangenen Winter, dass es diese rot-rot-grüne Minderheitslandesregierung mit der Gewährleistung von Rechten aus dem Grundgesetz – und ich muss es so klar und ganz deutlich sagen – nicht so genau nimmt. Zumindest gab es wohl bisher in der Geschichte unseres Freistaats keine Landesregierung, die jemals so in die Grundrechte eingegriffen hat und diese den Thüringern möglichst umfassend entzogen statt gewährt hat. (Beifall AfD) Daher braucht es an dieser Stelle schon während der Einbringung dieses Antrags einen Einwurf zum Grundgesetz, der einigen hier scheinbar nicht bekannt ist: Grundrechte sind nicht dazu da, um Staatsbürgern irgendwelche Rechte oder Vorzüge zu gewähren. Grundrechte sind, wie es selbst die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt, Abwehrrechte und Grundlage unserer Werteordnung. Die Bundeszentrale schreibt, ich zitiere: „Grundrechte schützen den Freiheitsraum des Einzelnen vor Übergriffen der öffentlichen Gewalt, es sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.“ (Beifall AfD) Wenn ich nun darauf schaue, was im vergangenen Winter hier in Thüringen stattfand, dann sehe ich – natürlich nur mit meiner subjektiven Brille – vor allem die erhebliche Einschränkung von Grundrechten. Ob das alles rechtens war, wird die Geschichte schreiben. Der Antrag beschäftigt sich nun schwerpunktmäßig mit einem Detail dabei: der Deeskalation bei den Protesten. Gerade weil dieses Prinzip Bestandteil allgemeingültiger polizeilicher Leitlinien ist, ist deren Einhaltung im Dienst für die Polizei natürlich umso wichtiger. Herr Maier, ich habe Sie das nicht umsonst in zahlreichen Antworten auf meine Anfragen schreiben lassen. (Zwischenruf aus dem Hause: Die haben die Antworten schreiben lassen!) Selbst Sie müssten es nun oft genug gelesen und unterschrieben haben, um das Prinzip und dessen Anwendung durch die Polizei grundsätzlich verstanden zu haben. (Beifall AfD) So etwas wie letzten Winter darf sich nicht wiederholen. Die Versammlungsfreiheit ist vor allem ein viel zu hohes Gut, um es auf irgendwelchen Fahnenappellen zu opfern. Genau wegen solcher Bilder braucht es solche Anträge. (Beifall AfD)

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