Raymond Walk
Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zunächst will ich den Blick auf die formalen Dinge lenken, weil die uns hier im parlamentarischen Raum auch zum Handeln zwingen. Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 3 Thüringer Landeswahlgesetz ist eine Neueinteilung eines Wahlkreises dann vorzunehmen, wenn dieser von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um mehr als 25 Prozent abweicht. Die Landesregierung hat mit einem außerplanmäßigen Bericht im Sinne des § 2 Abs. 4 vom 14. Oktober 2022 in Drucksache 7/6471 über die Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen informiert. Dabei hat sich ergeben, dass zumindest ein Wahlkreis um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl abweicht. Aus dem oben genannten Bericht der Landesregierung ergibt sich im Hinblick auf die Landtagswahlen 2024 dadurch ein zwingender Handlungsbedarf zur Neueinteilung des Wahlkreises 26, das ist Erfurt III, weil dort bereits zum 31. Dezember 2021 eine Abweichung der Bevölkerungszahl von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl in den Wahlkreisen von über 25 vom Hundert zu verzeichnen ist. Durch die beabsichtigte Änderung der im Gesetzentwurf aufgeführten Wahlkreises 26 und 27 weicht die Bevölkerungszahl im Wahlkreis 26 dann nicht mehr als 25 vom Hundert von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise ab. Die Anlage enthält die Neueinteilung der Wahlkreise. Frau Kollegin hatte es schon gesagt: Dabei wurde der Stadtteil Möbisburg-Rhoda vom derzeitigen Wahlkreis 26, Erfurt III, dem Wahlkreis 27, Erfurt IV, zugeordnet. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da es sich bei der vorgeschlagenen Änderung um einen relativ marginalen Eingriff in die Zuschnitte der Thüringer Landtagswahlkreise handelt, begrüßen wir, dass wir das im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss weiter behandeln. Ob die ganze Sache nachhaltig ist, wird sich zeigen, aber ich höre jetzt das erste Mal, Frau Kollegin, dass Sie einen zusätzlichen Beirat oder eine zusätzliche Kommission ins Spiel bringen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Dann müssen Sie sich aber in Ihrer Fraktion besser miteinander verständigen!) Die Vor- und Nachteile, die sich daraus ergeben, werden wir dann wahrscheinlich im zuständigen Ausschuss besprechen können. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.
(Beifall CDU)
